Die zu vergebenden Leistungen umfassen die vollständige Herstellung der Lüftungsanlagen des Gebäudes, einschließlich der Lieferung und Montage von Lüftungsgeräten sowie Luftleitungen.Dazu gehören sämtliche Luftkanäle, Ventilatoren, Filter, Wärmerückgewinnungssysteme, Schalldämpfer, Brandschutzklappen, die integrierte Steuer- und Regeltechnik der RLT-Anlagen sowie alle zugehörigen Armaturen und Befestigungselemente, um einen betriebsfertigen, normkonformen und energieeffizienten Anlagenzustand sicherzustellen.
Das Klassenhaus wird mit RLT-Anlagen mit Kreuzgegenstrom-Wärmerückgewinnung ausgestattet, wobei die Kanäle über Schächte zu den Versorgungsebenen und von dort unter der Decke zu den Räumen geführt werden; Schalldämpfer sorgen dabei für eine Reduzierung der Geräuschbelastung. Der hydraulische Abgleich erfolgt über Volumenstromregler, in den Klassenräumen kommen motorisierte Regler zum Einsatz, die den Luftvolumenstrom über Präsenz- und CO2-Melder automatisch an die Belegung anpassen. Die Nachtauskühlung wird über die mechanische RLT-Anlage realisiert, und für Querungen brandschutzrelevanter Wände werden Brandschutzklappen installiert.
Kälteanlagen:Aufgrund der entstehenden Wärmelasten und der damit verbundenen Temperaturen sind in zwei Bereichen kleine Umluftkühlanlagen vorgesehen, die in Abhängigkeit der Raumtemperatur automatisch geregelt werden.
GS Deichhorst/ Waldorfkindergarten
Preis
Nachprüfungsverfahren können gem. § 160 GWB bei der zuständigen Vergabekammer auf Antrag eingeleitet werden. Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, dass ein Interesse an dem Auftrag hat und eine Verletzung in seinen Rechten durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht.Der Antrag ist unzulässig, soweit der Verstoß gegen Vergabevorschriften nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen nach Kenntnisnahme gegenüber dem Auftraggeber gerügt wurde. Unzulässig sind auch Anträge nach Ablauf der Frist zur Bewerbung oder Angebotsabgabe soweit Verstöße gegen Vergabevorschriften gerügt werden, die aufgrund der Bekanntmachung oder erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind. Zusätzlich ist ein Antrag unzulässig soweit mehr als 15 Kalendertage vergangen sind nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen.