Zentralbatterieanlage Sicherheitsbeleuchtung 1 StGebäudehauptverteilung (GHV) 1 StUnterverteilungen 5 StLED- Einbauleuchten 62,5x62,5 ca. 240 StLED- Einbau- Downlights ca. 115 StSicherheitsleuchten ca. 140 StHausalarmanlage (HAA)Sprachalarmanlage (SAA)MedientechnikNetzwerkverkabelung
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Nachprüfungsverfahren können gem. § 160 GWB bei der zuständigen Vergabekammer auf Antrag eingeleitet werden. Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, dass ein Interesse an dem Auftrag hat und eine Verletzung in seinen Rechten durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht.Der Antrag ist unzulässig, soweit der Verstoß gegen Vergabevorschriften nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen nach Kenntnisnahme gegenüber dem Auftraggeber gerügt wurde. Unzulässig sind auch Anträge nach Ablauf der Frist zur Bewerbung oder Angebotsabgabe soweit Verstöße gegen Vergabevorschriften gerügt werden, die aufgrund der Bekanntmachung oder erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind. Zusätzlich ist ein Antrag unzulässig soweit mehr als 15 Kalendertage vergangen sind nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen.