Bei dem Bauvorhaben handelt es sich um einen Erweiterungsbau einer Grundschule mit 2 Technikräumen, einer Mensa mit Aufwärmküche und Spülküche, Speisesaal mit Bühne, Sanitärräume, Lager und Nebenräume, diverse Klassen- und Differenzierungsräume und die Verwaltungsräume.
Die Lüftungsinstallation besteht im Wesentlichen aus den Leistungen Bauteilen:- 1 Stück Zu- und Abluftgerät mit WRG, Volumenstrom ca. 12.490 m3/h Heizen/Kühlen- 1 Stück Zu- und Abluftgerät mit WRG als Küchengerät, Volumenstrom ca. 3.132 m3/h- 1 Stück Zu- und Abluftgerät mit WRG, Volumenstrom ca. 10.670 m3/h- ca. 72 St. Brandschutzklappen, rund/eckig DN100 bis DN400 u. 200x300 bis 600x1000- ca. 146 St. Volumenstromregler konstant / variabel DN 80 bis DN 315- ca. 4 St. Volumenstromregler variabel eckig 250 x 400, 200 x 300- ca. 150 St. Glattrohrschalldämpfer DN 80 bis 315- ca. 980 m2 Kanal und Formstücke Rechteckig- ca. 900 m2 Wickelfalzrohr und Formstücke DN 80 bis DN 400- ca. 50 St. Dralldurchlässe und 3 Küchenhauben bis max. Länge 2600 mm- ca. 70 St. Tellerventile DN 100 bis DN 200- ca. 14 St. Zu-/ Abluftgitter 225/425 mit Anschlusskasten
Erweiterungsneubau GS Stickgras
Preis
Nachprüfungsverfahren können gem. § 160 GWB bei der zuständigen Vergabekammer auf Antrag eingeleitet werden. Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, dass ein Interesse an dem Auftrag hat und eine Verletzung in seinen Rechten durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht.Der Antrag ist unzulässig, soweit der Verstoß gegen Vergabevorschriften nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen nach Kenntnisnahme gegenüber dem Auftraggeber gerügt wurde. Unzulässig sind auch Anträge nach Ablauf der Frist zur Bewerbung oder Angebotsabgabe soweit Verstöße gegen Vergabevorschriften gerügt werden, die aufgrund der Bekanntmachung oder erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind. Zusätzlich ist ein Antrag unzulässig soweit mehr als 15 Kalendertage vergangen sind nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen.
Stadt DelmenhorstZentrale VergabestelleBrauenkamper Str. 97Raum 11327753 Delmenhorst
Fehlende Bieterunterlagen können nach dem Ermessen der Vergabestelle evtl. nachgefordert werden.Die fehlenden Bieterunterlagen sind im Rahmen der Nachforderung innerhalb von 6 Kalendertagen vorzulegen.
Zum Nachweis der Eignung wird die Fachkunde, Leistungsfähigkeit und Zuverlässigkeit der Bewerber und Bieter geprüft. Der Nachweis kann durch Eintragung in einem amtlichen Verzeichnis oder im Präqualifikationsverzeichnis erfolgen. Alternativ kann der Nachweis durch Abgabe einer Eigenerklärung (entsprechendes Formular in den Vergabeunterlagen) erbracht werden. Es sind Angaben zum Umsatz der letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre, zur Ausführung mindestens drei vergleichbarer Leistungen der letzten 3 Jahre entsprechend der im FB 124 genannten Angaben, zur Zahl der Beschäftigten, zur Eintragung in das Berufsregister, zum Russlandbezug, zur Umsetzung des Tariftreue- und Vergabegesetzes, zum Nachunternehmereinsatz, zu evtl. Insolvenzverfahren, zur evtl. Liquidation, zur Nichtbegehung schwerer Verfehlungen die die Zuverlässigkeit als Bewerber in Frage stellt (keine Ausschlussgründe gemäß § 123 oder § 124 GWB), zur Zahlung von Steuern und Abgaben sowie zu den Beiträgen zur gesetzlichen Sozialversicherung und zur Anmeldung bei der Berufsgenossenschaft erforderlich. Nachweis und Angaben zum Umfang der Betriebshaftpflichtversicherung. Von den Bietern, deren Angebote in die engere Wahl kommen, sind die Angaben auf Verlangen innerhalb einer Frist von 6 Kalendertagen durch entsprechende Bescheinigungen der zuständigen Stellen zu bestätigen.
Nachweis und Angabe zum Umfang der Betriebshaftpflichtversicherung.
Als Nachweis der finanziellen und wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit ist auf Verlangen eine entsprechende Bankerklärung vorzulegen.
Soweit die Auftragssumme mindestens 250.000 Euro ohne Umsatzsteuer beträgt, ist Sicherheit für die Vertragserfüllung in Höhe von fünf Prozent der Auftragssumme (inkl. Umsatzsteuer, ohne Nachträge) zu leisten.
Die Sicherheit für Mängelansprüche beträgt drei Prozent der Summe der Abschlagszahlungen zum Zeitpunkt der Abnahme (vorläufige Abrechnungssumme).