Rahmenvertrag über Lieferung und Aufbau von Schulmobiliar
Die Möbel sind zur gebrauchsfertigen Verwendung in den Räumen der jeweiligen Schule zu montieren bzw. aufzustellen.
Die angegebenen Jahresbestellmengen sind geschätzte Durchschnittswerte auf Grundlage der Bestellungen in den vergangenen Jahren. Es besteht kein Anspruch auf Lieferung und Vergütung zu den genannten Mengen oder den aufgeführten Positionen. Insbesondere die Verteilung auf die einzelnen Positionen kann stark abweichen. Die Maximalbestellsumme pro Jahr beträgt 900.000 EUR.
Leistungszeitraum: ab Auftragserteilung für 12 Monate mit dreimaliger Möglichkeit der Verlängerung um jeweils ein Jahr. Soweit 3 Monate vor Ablauf des jeweiligen Leistungszeitraumes keine Kündigung erfolgt ist, verlängert sich der Vertrag jeweils um weitere 12 Monate.
siehe Leistungsbeschreibung
Preis
Nachprüfungsverfahren können gem. § 160 GWB bei der zuständigen Vergabekammer auf Antrag eingeleitet werden. Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, dass ein Interesse an dem Auftrag hat und eine Verletzung in seinen Rechten durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht.Der Antrag ist unzulässig, soweit der Verstoß gegen Vergabevorschriften nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen nach Kenntnisnahme gegenüber dem Auftraggeber gerügt wurde. Unzulässig sind auch Anträge nach Ablauf der Frist zur Bewerbung oder Angebotsabgabe soweit Verstöße gegen Vergabevorschriften gerügt werden, die aufgrund der Bekanntmachung oder erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind. Zusätzlich ist ein Antrag unzulässig soweit mehr als 15 Kalendertage vergangen sind nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen.