Die Stadt Delmenhorst plant bei der Liegenschaft Knisterschule Standort Adelheide einen eingeschossigen Neubau mit 5AUR, 1 Multifunktionsraum sowie Nebenräumen als Ersatz für einenvorhandenen Mobilbau.Der Neubau soll in zwei Bauabschnitten in Holzrahmen-/ Modulbauweise erfolgen. Nach dem 1. Bauabschnitt wird zunächst der vorhandene Mobilbau abgerissen (nicht Aufgabe des Objektplaners).Die BGF beträgt ca. 540 m².
Beschreibung der geplanten MaßnahmeIm hinteren Bereich des Geländes der Knisterschule an der Adelheider Str. soll der seit über 50 Jahren stehenden Mobilbau durch einen eingeschossigen Neubau ersetzt werden. Der vorhandene Mobilbau ist sanierungsbedürftig und nicht mehr wirtschaftlich zu betreiben.Der Neubau erfolgt in zwei Bauabschnitten. Da die Schüler*innen nicht anderweitig untergebracht werden können, werden im 1. Bauabschnitt zunächst mind. 2 AUR errichtet. Im Anschluss wird derabgängigen Mobilbau abgerissen. Hierfür zeichnet sich ein separater Fachplaner zuständig. Nach dem erfolgreichen Abbruch beginnt der 2. Bauabschnitt, der weitere AUR beinhaltet sowie einenMultifunktionsraum. Die Zuordnung der Nebenräume wie Behinderten-WC, Technikraum, Lager etc.und notwendige Verkehrsflächen zu den Bauabschnitten ergibt sich aus der Planungsphase. Folgendes Raumprogramm muss berücksichtigt werden:- 5 AUR: ca. 60 m²- 1 Multifunktionsraum: ca. 80 m²- Behinderten-WC: ca. 6 m²- Lager: ca. 15 m²- Technikraum: ca. 5 m²- Pumi-Raum- evtl. weitere Sanitärräume- notwendige Verkehrsflächen- evtl. zwei Zugänge zum BestandUm eine kürzere Bauzeit zu erreichen, soll der Neubau in Holzrahmen-/ Modulbauweise mit Dachbegrünung ausgeführt werden.Zu der Liegenschaft gehört ein zweigeschossiger Altbau von 1914 (BGF ca. 689 m²) mit einem eingeschossigen Anbau von 1985 (BGF ca. 506 m²). Der vorhandene zu ersetzenden Mobilbau stammt aus dem Jahr 1974. Er ist über einen Verbindungsgang mit dem Anbau verbunden. Im vorderen Bereich des Schulhofs befindet sich zudem eine kleinere Containeranlage mit 1 AUR von 2021, welche im Anschluss an die Errichtung des Neubaus abgebaut wird.Besondere Berücksichtigung muss der vorhandene alte Baumbestand finden.Die Baustellenzufahrt erfolgt bestenfalls über die Adelheider Straße.Mit der Planung soll begonnen werden, sobald der Auftrag erteilt wurde. Bestandteil des Auftrags ist als Besondere Leistung außerdem die Überprüfung der Gesamtstellplätze und der Anzahl der Sanitäranlagen einschließlich evtl. daraus resultierender Maßnahmen sowie die Erstellung eines ganzheitlichen Brandschutzkonzeptes für den gesamten Schulstandort.Ziel ist es mit dem Bau Mitte 2026 zu beginnen und ihn spätestens Anfang 2027 abzuschließen.
siehe Aufforderung zur Angebotsabgabe "2025-09-24_Aufforderung Angebotsabgabe.pdf"
Vorzulegen sind (siehe Einzureichende Unterlagen Stufe 2):- Nachweis zur Qualifikation der Projektleitung - Vordruck, Nachweis Studienabschluss, bis zu drei persönliche Referenzen zur Projekterfahrung mit öffentlichen Auftraggebern (Vordrucke)- Nachweise zur Qualifikation der Bauleitung - Vordruck, Nachweis Studienabschluss, bis zu drei persönliche Referenzen zur Projekterfahrung mit öffentlichen Auftraggebern (Vordrucke)
Vorzulegen sind (siehe Einzureichende Unterlagen Stufe 2):Ausarbeitung zu Ziff. 3.2.1) Organisation /Zusammenarbeit mit Auftraggeber und anderen Projektbeteiligen (formlos)- Ausarbeitung zu Ziff. 3.2.2) Bürointerne Maßnahmen zur Erhaltung der Qualität-, Kosten- und Terminvorgaben (formlos)
Vorzulegen sind (siehe Einzureichende Unterlagen Stufe 2):- Honorarangebot (Vordruck)- FB 633 Angebotsschreiben
Die Anzahl der zur Angebotsabgabe aufgeforderten Bewerber wird auf 5 festgelegt. Aufgrund von Punkgleichheit wurde die Zahl der Angebotsabgabe aufgeforderten Bewerber auf 6 erhöht.
Die Wertung erfolgt entsprechend der vorgesehenen Eignungskriterien. (Siehe Pkt. 3.2. Verfahrensleitfaden_Objektplanung
Der Auftrag wird im Wege eines Verhandlungsverfahrens mit Teilnahmewettbewerb nach § 17 VgV vergeben.Das Verfahren ist in bis zu drei Phasen gegliedert:- Auswahlphase - Teilnahmewettbewerb- Erste Angebotsphase- Zweite Angebotsphase (optional)Der AG behält sich ausdrücklich vor, den Auftrag auf Grundlage der Erstangebote zu vergeben und keine Verhandlungen über das Erstangebot durchzuführen (§ 17 Abs. 11 VgV).
Nachprüfungsverfahren können gem. § 160 GWB bei der zuständigen Vergabekammer auf Antrag eingeleitet werden. Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, dass ein Interesse an dem Auftrag hat und eine Verletzung in seinen Rechten durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht.Der Antrag ist unzulässig, soweit der Verstoß gegen Vergabevorschriften nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen nach Kenntnisnahme gegenüber dem Auftraggeber gerügt wurde. Unzulässig sind auch Anträge nach Ablauf der Frist zur Bewerbung oder Angebotsabgabe soweit Verstöße gegen Vergabevorschriften gerügt werden, die aufgrund der Bekanntmachung oder erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind. Zusätzlich ist ein Antrag unzulässig soweit mehr als 15 Kalendertage vergangen sind nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen.