PV-Anlage - Erweiterungsneubau, GS Beethoven
Die PV-Anlagentechnik umfasst u.a. die nachfolgenden Punkte, die allesamt kurz beschrieben werden.- Der Neubau wird zwei PV-Anlagen erhalten, wovon eine als Überschusseinspeisung und die andere als Volleinspeisung ausgeführt wird. Die Wechselrichter werden auf dem Dach positioniert.- Die Überschusseinspeisungsanlage erhält Batteriespeicher undHybridwechselrichter, welche in einem eigenen Batterieraum im Obergeschoss vorgesehen sind.- Die Unterkonstruktion für die PV-Anlage, welche innerhalb / mit der Dachhaut verklebt wird, wird bauseits durch den Dachdecker geliefert und errichtet. Bei der Unterkonstruktion handelt es sich um eine aufgeständerte Konstruktion, welche nach Nordost und Südwest mit 15° Neigung ausgerichtet ist. Zwischen den einzelnen Modulreihen wird ausreichend Platz zu Installationszwecken sein. Diese Gänge dienen zukünftig als Wartungsgänge.- Die angebotenen PV-Module sind auf das fertige Unterkonstruktionsgestell zu montieren und zu errichten.- Im HAR des Neubaus werden die Zuleitungen der Wechselrichter durch den Auftragnehmer der Elektrotechnik in den dafür vorgesehenen Verteiler- und Schaltschränken aufgelegt. Arbeiten in den Verteiler- und Schaltschränken des anderen Auftragnehmers sind aus Gewährleistungsgründen nicht vorgesehen. Die Komponenten, wie z.B. Gateways oder Energiemanagementsysteme, werden nur geliefert und durch den anderen Auftragnehmer der Elektrotechnik installiert.- Die Erschließung erfolgt durch Leitungsverlegung in vorgesehenen Schächten sowie auf dem Dach in fachgerecht montierten Kabelkanälen und Staparohren.- Die Verkabelung für die elektrischen Komponenten erfolgt mittels halogenfreier Mantelleitung nach DIN/VDE 0250 bzw. DIN/VDE 0271. Die notwendigen Leitungen werden je nach Anforderung Unterputz und in untergeordneten Technikräumen auf Putz verlegt. In den elektrischen Betriebsräumen werden geeignete Verlegesysteme (Leerrohre, Kabelrinnen, Installations-Kanäle) installiert. Zur Dokumentation und spätere Gebäudeunterhaltung werden alle Installationsgeräte mit Beschriftungsfeld ausgeführt.
Preis
Nachprüfungsverfahren können gem. § 160 GWB bei der zuständigen Vergabekammer auf Antrag eingeleitet werden. Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, dass ein Interesse an dem Auftrag hat und eine Verletzung in seinen Rechten durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht.Der Antrag ist unzulässig, soweit der Verstoß gegen Vergabevorschriften nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen nach Kenntnisnahme gegenüber dem Auftraggeber gerügt wurde. Unzulässig sind auch Anträge nach Ablauf der Frist zur Bewerbung oder Angebotsabgabe soweit Verstöße gegen Vergabevorschriften gerügt werden, die aufgrund der Bekanntmachung oder erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind. Zusätzlich ist ein Antrag unzulässig soweit mehr als 15 Kalendertage vergangen sind nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen.
Stadt DelmenhorstZentrale VergabestelleRathausplatzRaum 1427749 Delmenhorst
Fehlende Bieterunterlagen können nach dem Ermessen der Vergabestelle evtl. nachgefordert werden.Die fehlenden Bieterunterlagen sind im Rahmen der Nachforderung innerhalb von 6 Kalendertagen vorzulegen.
Zum Nachweis der Eignung wird die Fachkunde, Leistungsfähigkeit und Zuverlässigkeit der Bewerber und Bieter geprüft. Der Nachweis kann durch Eintragung in einem amtlichen Verzeichnis oder im Präqualifikationsverzeichnis erfolgen. Alternativ kann der Nachweis durch Abgabe einer Eigenerklärung (entsprechendes Formular in den Vergabeunterlagen) erbracht werden. Es sind Angaben zum Umsatz der letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre, zur Ausführung mindestens drei vergleichbarer Leistungen, zur Zahl der Beschäftigten, zur Eintragung in das Berufsregister, zum Russlandbezug, zur Umsetzung des Tariftreue- und Vergabegesetzes, zum Nachunternehmereinsatz, zu evtl. Insolvenzverfahren, zur evtl. Liquidation, zur Nichtbegehung schwerer Verfehlungen die die Zuverlässigkeit als Bewerber in Frage stellt (keine Ausschlussgründe gemäß § 123 oder § 124 GWB), zur Zahlung von Steuern und Abgaben sowie zu den Beiträgen zur gesetzlichen Sozialversicherung und zur Anmeldung bei der Berufsgenossenschaft erforderlich. Nachweis und Angaben zum Umfang der Betriebshaftpflichtversicherung. Von den Bietern, deren Angebote in die engere Wahl kommen, sind die Angaben auf Verlangen innerhalb einer Frist von 6 Kalendertagen durch entsprechende Bescheinigungen der zuständigen Stellen zu bestätigen.
Nachweis und Angabe zum Umfang der Betriebshaftpflichtversicherung.
Als Nachweis der finanziellen und wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit ist auf Verlangen eine entsprechende Bankerklärung vorzulegen.
Soweit die Auftragssumme mindestens 250.000 Euro ohne Umsatzsteuer beträgt, ist Sicherheit für die Vertragserfüllung in Höhe von fünf Prozent der Auftragssumme (inkl. Umsatzsteuer, ohne Nachträge) zu leisten.
Die Sicherheit für Mängelansprüche beträgt drei Prozent der Summe der Abschlagszahlungen zum Zeitpunkt der Abnahme (vorläufige Abrechnungssumme).
s. Eignungskriterien