Entschlammung / Räumung Sediment in einem RRB in Erdbauweise (naturnah, im Dauerstau) in 2 Bauabschnitten (2026 und 2027).
Baggergut ist nass zu entnehmen, zu verfahren, zu entwässern und geordnet zu entsorgen. Vorgabe Genehemigungsbehörde: Kein Schlammwasser / Eluat darf in RRB oder Boden zurücklaufen. Das Regenbecken hat eine Fläche inkl. Böschung von ca. 4.800 m2. Es müssen rd. 1.300 cbm Schlamm / Sediment entnommen, entwässert und entsorgt werden. Ergebnis der In Situ Beprobung: DK II gem. DepV