Kommunikation
Es liegen folgende Nachrichten der Vergabestelle vor.Nachricht:
Sehr geehrte Damen und Herren,
im Rahmen des oben genannten Vergabeverfahrens ging folgende Bieterfrage ein, auf die wir wie folgt Stellung nehmen:
Bieterfrage:
ist eine Besichtigung des Objektes möglich?
Ist die Ausführung in einem Bauabschnitt geplant?
Antwort:
Eine Besichtigung des Objekts ist im Rahmen des Vergabeverfahrens nicht vorgesehen.
Die Ausführung der ausgeschriebenen Leistungen erfolgt in einem Bauabschnitt.
Wir bitten Sie, diese Informationen bei der Erstellung Ihres Angebots entsprechend zu berücksichtigen.
Mit freundlichen Grüßen,
Dateianhänge:
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Nachricht:
Sehr geehrte Damen und Herren,
im Rahmen des oben genannten Vergabeverfahrens ging folgende Bieterfrage ein:
Bei der Durchsicht des Leistungsverzeichnisses sind uns einige Punkte aufgefallen, die aus unserer Sicht einer Klarstellung bedürfen:
Insbesondere bitten wir um Beantwortung bzw. Klarstellung der nachfolgenden Punkte:
1. Nicht nachvollziehbare Untergrundvorbereitung
Für die mechanische Untergrundvorbereitung werden mindestens sechs Arbeitsgänge durch Schleifen oder Kugelstrahlen verlangt. Gleichzeitig soll eine Rauhtiefe von etwa 1 mm erreicht werden und die Abrechnung "pro Arbeitsgang" erfolgen. In der zugehörigen Position ist jedoch lediglich eine Gesamtmenge von 500 m² ausgewiesen.
Die Vorgabe ist weder technisch noch abrechnungstechnisch eindeutig. Schleifen und Kugelstrahlen führen zu unterschiedlichen Oberflächenprofilen und Arbeitsaufwendungen. Zudem lässt sich die erforderliche Anzahl der Bearbeitungsgänge erst anhand des tatsächlichen Untergrundzustands bestimmen.
Wir bitten daher um Klarstellung:
welches konkrete Bearbeitungsverfahren vorgesehen ist,
welches Oberflächenprofil beziehungsweise welche Untergrundqualität erreicht werden muss,
ob 500 m² Grundfläche oder 500 m² je Arbeitsgang gemeint sind,
wie zusätzliche Bearbeitungsgänge vergütet werden,
2. Die unterschiedlichen Mengenansätze für Untergrundvorbereitung, Grundierung, Glasfaservlies sowie Beschichtung und Versiegelung (500 m² / 380 m² / 400 m²) sind anhand der Vergabeunterlagen nicht nachvollziehbar. Wir bitten um entsprechende Flächenzuordnung.
3.Die Anforderungen an die Rutschhemmung sind nicht eindeutig. Es wird sowohl R9 als auch R12 gefordert. Wir bitten um Zuordnung der jeweiligen Anforderungen zu den einzelnen Bereichen.
4.Widersprüchliche Angaben zur Versiegelung
In der Ausführungsbeschreibung wird eine Versiegelung mit einem ein- oder zweikomponentigen PUR-Bindemittel genannt. In der Einzelposition 01.0050 wird dagegen eine Versiegelung aus ein- oder zweikomponentigem EP-Bindemittel beschrieben. Gleichzeitig werden stumpfmatte, kratz- und UV-beständige Eigenschaften verlangt und als Planungsprodukt "Sikafloor-169 oder gleichwertig" angegeben.
Der vorgesehene Systemabschluss ist deshalb eindeutig festzulegen. Dabei ist insbesondere zu klären:
ob eine EP- oder PUR-Versiegelung geschuldet ist,
ob diese transparent oder pigmentiert auszuführen ist,
wie die Rutschhemmung hergestellt wird,
ob eine Abstreuung mittels Quarzsand oder durch Zugabe von Polymerkugeln erforderlich ist,
5.Der Titel "Linoleum-Reparatur" beschreibt in der Leistungsbeschreibung eine Reparatur des vorhandenen Linoleumbelages, während die Einzelpositionen anschließend eine PUR-Fließbeschichtung vorsehen. Wir bitten um Klarstellung, welche Ausführung tatsächlich geschuldet ist.
Zu diesen Fragen nehmen wir wie folgt Stellung:
1. Nicht nachvollziehbare Untergrundvorbereitung
Antwort: nach LV-Pos. 1.10 ist bei einer Gesamt-Fläche von 500 m2 eine Rautiefe von 1mm zu erreichen. Das kann durch Schleifen oder Kugelstahlen erfolgen. Wir gehen von 6 erforderlichen Arbeitsgängen aus.
2. Unterschiedliche Mengenansätze
Antwort: in den LV-Pos. sind die einzelnen Räume auch angegeben. Es sind unterschiedliche Systeme mit unterschiedlichen Anforderungen kleinteilig auszuführen.
3. Rutschhemmung
Antwort: wie zu 2. LV-Pos. 1.50 ist nach der größeren Rutschhemmung R12 anzubieten.
4.Widersprüchliche Angaben zur Versiegelung
Antwort: Es wird nach Ausführungsbeschreibung geschuldet; damit PUR-Versieglung. Rutschhemmung Einstreu mit farbigem Quarzsand.
Die LV-Pos. 1.90 bis 110 beziehen sich nicht auf die Ausführungsbeschreibung.
5. "Linoleum-Reparatur"
Antwort: Der Bestandlinoleum wird nach der Ausführungsbeschreibung in den ehem. Trennwandbereichen ergänzt. Dafür sind die Linokanten zu begradigen. Die Bodenbelagsergänzung wird nicht als Auslegeware, sondern als Fliesbeschichtung ausgeführt.
Mit freundlichen Grüßen,
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