Die Maßnahme umfasst die vollständige Erneuerung der sanitärtechnischen Anlagen. Die Abwasserleitungen werden unterhalb des Fundaments verlegt und über Kontrollschächte zugänglich gemacht. Im Küchenbereich ist ein Fettabscheider mit Probeentnahmeschacht vorgesehen. Die Warmwasserbereitung erfolgt dezentral über elektrische Durchlauferhitzer. Alle Rohrleitungen werden gedämmt und mit leichtem Gefälle verlegt, da das Gebäude unbeheizt ist und die Trinkwasseranlage bei Frost entleert werden muss. Zwei Außenzapfstellen ermöglichen die Bewässerung der Grünflächen.
Gegenstand der Vergabe sind Bauleistungen im Rahmen der Zuwendungsmaßnahme Rennbahn Hoppegarten - Haupttribüne am Standort Goetheallee 1, 15366 Hoppegarten. Die Maßnahme umfasst die bauliche Instandsetzung, Anpassung und teilweise Erneuerung der bestehenden Haupttribüne. Die Arbeiten erfolgen überwiegend im Bestand und in Abstimmung mit parallel ausgeführten Gewerken.
Bitte berücksichtigen Sie, dass die Vergabekammer ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag einleitet und ein Antrag gem. § 160 Abs. 3 GWB unzulässig ist, soweit (1.) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrages erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat, (2.) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, (3.) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, (4.) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind
Die Vergabestelle behält sich vor, fehlende oder unvollständige Unterlagen nachzufordern.
Es ist mindestens eine mit dem Bauvorhaben vergleichbare, vom Bieter ausgeführte Referenzleistung nachzuweisen.
Die Fertigstellung der Referenzleistung darf nicht länger als zehn Jahre zurückliegen.
Die Vergleichbarkeit mit der ausgeschriebenen Bauaufgabe ist durch eine aussagekräftige Kurzbesschreibung des Leistungsumfangs darzustellen.
Die Referenz ist kostenbezogen darzustellen. Hierzu sind insbesondere die Auftragssumme (netto) sowie der vom Bieter erbrachte Leistungsanteil anzugeben.
Nachweis der Eintragung in das Berufs- oder Handelsregister oder der Handwerksrolle
Erklärung über den Umsatz des Unternehmens jeweils bezogen auf die letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre, soweit er Bauleistungen und andere Leistungen betrifft, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind, unter Einschluss des Anteils bei gemeinsam mit anderen Unternehmen ausge-führten Aufträgen.
Angaben über die Zahl der in den letzten drei abgeschlossenen Kalenderjahren jahresdurchschnittlich beschäftigten Arbeitskräfte, gegliedert nach Lohngruppen mit gesondert ausgewiesenem technischem Leitungspersonal.
Vorlage eines aktuellen Nachweises über eine bestehende Betriebshaftpflichtversicherung.