Rahmenvereinbarung für die Prüfung der Jahresabschlüsse 2027 bis 2031 der Investitions- und Strukturbank Rheinland-Pfalz sowie ihrer Tochtergesellschaften.
Abschluss einer Rahmenvereinbarung zur Durchführung der Jahresabschlussprüfung der ISB und ihrer Tochtergesellschaften für die Geschäftsjahre 2027 bis 2031.Die Leistungsbeschreibung bezieht sich auf Prüfungsleistungen, Nichtprüfungsleistungen sowie sonstige erlaubte Nichtprüfungsleistungen, die der Auftragnehmer gegenüber der Investitions- und Strukturbank Rheinland-Pfalz (ISB) als Auftraggeber erbringen wird. Die Prüfung hat unter Beachtung des Landesgesetz über die Investitions- und Strukturbank Rheinland-Pfalz (ISBLG) zu erfolgen. Die Einzelabrufe beinhalten die nachfolgenden, unter Beachtung gesetzlicher und berufsständischer Qualitätsstandards und Verlautbarungen zu erbringenden Dienstleistungen.
1. Prüfungsaufgaben für die ISB1.1. Prüfung des Jahresabschluss- und Lageberichtes- Prüfung der Abschlüsse nach § 316 ff., § 340 k HGB und nach Maßgabe der vom Institut für Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten Grundsätze ordnungsgemäßer Abschlussprüfung.- Beurteilung der angewandten Bilanzierungsgrundsätze und der wesentlichen Einschätzungen der gesetzlichen Vertreter der ISB zum Einzelabschluss.- Hinsichtlich der Beurteilung des zusammengefassten Lageberichtes siehe Punkt 1.3 "Prüfung eines Konzernabschlusses"- Prüfung der Erfüllung der Anforderungen und Umsetzungen des PCGK des Landes RLP in der ISB sowie des dem Jahresabschluss angehängten Corporate Governance Berichts unter Beachtung der im PCGK aufgeführten Anforderungen. Die ISB gibt die danach erforderlichen Erklärungen darüber hinaus auch für die Tochterunternehmen i.S.v. § 18 AktG ab, soweit diese nicht über einen eigenen Geschäftsbetrieb verfügen.1.2. Prüfung nach §53 Abs. 2 HGrG unter Berücksichtigung des IDW PS 7201.3. Prüfung aufsichtsrechtlicher Anforderungen2. Prüfung eines Konzernabschlusses3. Prüfung der Tochtergesellschaften der ISB3.1. Prüfung des Jahresabschlusses und Lageberichts3.2. Prüfung nach §55 HGrG in Verbindung mit §53 Abs. 2 HGrG unter Berücksichtigung des IDW PS 7203.3. Prüfung der Einhaltung des Gesetzes über Unternehmensbeteiligungsgesellschaften für mehrere (Tochter-) Gesellschaften4. Unterjährige Unterstützungsleistungen5. Weitere Leistungen5.1. Prüfungen hinsichtlich der Sicherheit für Offenmarktgeschäfte abgetretener Forderungen (MACC-Prüfung)Jährliche Durchführung einer Verfahrens- und Stichprobenprüfung gemäß den Geschäftsbedingungen der Deutschen Bundesbank als Sicherheit für Offenmarktgeschäfte abgetretener Forderungen.5.2. Überprüfung der Sicherheitsmaßnahmen der ISB hinsichtlich des "Customer Security Programmes (CSP)" in dem technische und organisatorische Absicherungsmaßnahmen definiert sind. Die Dokumentation der Ergebnisse erfolgen gemäß den Vorgaben in von der SWIFT vorgegebenen SWIFT-Templates inkl. eines "Completion Letters".5.3. Prüfungsbegleitende Tätigkeiten im Rahmen von Sonderprüfungen der BaFin (sog. § 44er-Prüfung) sowie den im Nachgang einer solchen Prüfung eventuellen anfallenden Nachschauprüfungen.5.4. Qualitätssicherung im Hinblick auf die Umsetzung neuer regulatorischer Vorgaben in der ISB (z. B. aufgrund MaRisk Novellen) 5.5. Werthaltigkeitsprüfung von WohnungsbauforderungenJährliche im Rahmen der Geschäftsbesorgung der ISB durchzuführende Werthaltigkeitsprüfung von Wohnungsbauforderungen der LBBW und SaarLB.5.6. Bescheinigung gemäß §15 EntschFinV.5.7. Für den Träger hat der Wirtschaftsprüfer die Ermittlung der Verrechnungsstundensätze der ISB für die Abrechnung des Treuhandentgeltes gegenüber den Landesministerien zu prüfen. Hierbei ist eine Aussage darüber zu treffen, ob diese in wesentlichen Belangen in Übereinstimmung mit den unter Berücksichtigung des Geschäftsumfanges, der Besonderheiten der Geschäftstätigkeit und der Struktur der ISB abgeleiteten an eine interne Kostenverrechnung zu stellenden betriebswirtschaftlichen Anforderungen erfolgt ist. Diese Prüfung hat auf Anforderung des Trägers zu erfolgen und wird voraussichtlich während der Beauftragung einmal durchzuführen sein.6. Erstellung von Prüfungsberichten und Bestätigungsvermerken7. Sonstige erlaubte Nichtprüfungsleistungen
Der geschätzte Auftragswert beträgt 2,7 Mio. EUR netto. Der Höchstwert dieser Rahmenvereinbarung beträgt das doppelte des geschätzten Auftragswertes 5,4 Mio. EUR netto.
In die Ermittlung des Zuschlagskriteriums (ZK) "Preis" fließen die vom Bieter gemachten Angaben im Preisblatt gem. "C10 Preisblatt" der Vergabeunterlagen ein (PA = Preis des zu bewertenden Angebots). Hierzu wird zunächst der niedrigste Bewertungspreis (PN) ermittelt. Das preiswerteste Angebot erhält die volle Punktzahl von 30 Punkten. Die Punktzahlen der weiteren Angebote werden im Verhältnis zum preiswertesten Angebot referenziert.
In die Ermittlung des Zuschlagskriteriums "Qualität" fließen die vom Bieter gemachten Angaben gem. "C11 Wertungsmatrix Qualität" gem. Vergabeunterlagen ein. Hierzu werden die Angaben der B-Kriterien bewertet, jeweils multipliziert mit dem individuellen Gewichtungsfaktor. In Summe können maximal 70 Punkte erreicht werden.Das Zuschlagskriterium untergliedert sich wie folgt: - Fachliche Kompetenz des angebotenen Prüfungsteams (10 Punkte)- Verfügbarkeit und Kapazität des angebotenen Prüfungsteams (5 Punkte)- Fluktuationsrate der Prüfer (2,5 Punkte)- Reaktion auf Veränderung des Leistungsumfanges (a: personell, b:fachlich) (5 Punkte) - Darstellung der Herangehensweise an die Prüfung der ISB (10 Punkte)- Darstellung der Herangehensweise an die Prüfung der Tochtergesellschaften (7,5 Punkte)- Darstellung der Mitwirkungsleistungen des AG und anderer Dienstleister (2,5 Punkte)- Darstellung Verständnis des Auftrages (10 Punkte)- Allgemeiner Eindruck sowie Schlüssigkeit der Präsentation (2,5 Punkte)- Genaue und richtige Beantwortung der Fragen und fachlichen Anforderungen (10 Punkte)- Präsentationsunterlagen (5 Punkte)
gemäß Vergabeunterlagen Dokument "A1 Bewerbungsbedingungen"
Für Unternehmen von öffentlichem Interesse regelt Artikel 17 Absatz 1 der Abschlussprüferverordnung (EU-VO Nr. 537/2014) eine Beschränkung der Laufzeit des Abschlussprüfermandates auf maximal zehn Jahre. In diesem Vergabeverfahren wird die Laufzeit der Rahmenvereinbarung auf fünf Jahre begrenzt.
Ein Nachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 GWB unzulässig soweit:1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
1. Die Vergabeunterlagen stehen auf der Vergabeplattform https://www.dtvp.de/ zum Download zur Verfügung; die Bieter werden gebeten, die Vergabeunterlagen unverzüglich auf Vollständigkeit zu prüfen.2. Die Beantwortung von Fragen zum Verfahren sowie sämtliche Kommunikation zwischen den Beteiligten und der Vergabestelle erfolgt ausschließlich über das Deutsche Vergabeportal unter https://www.dtvp.de. Die Interessenten sind daher verpflichtet, regelmäßig im Postfach auf der Vergabeplattform nachzusehen, ob Nachrichten eingegangen sind. Der Auftraggeber kann von der Beantwortung von Bewerber-/Bieterfragen absehen, welche nicht über das Vergabeportal eingereicht werden.3. Etwaige Fragen von interessierten Unternehmen müssen bis spätestens 21.07.2026 um 23:59 Uhr über das o. g. Vergabeportal übersendet werden. Der Auftraggeber behält sich vor, danach eingehende Anfragen nicht mehr zu beantworten. Fragen zu dem Vergabeverfahren werden wegen der Gleichbehandlung der Bieter nur in Textform und anonymisiert beantwortet.4. Für die Angebote sind die hierfür zur Verfügung gestellten Vordrucke zu verwenden, die über das Vergabeportal abgerufen werden können.5. Angebote sind über die Vergabeplattform im entsprechenden Projektraum über das Bietertool im Reiter "Angebote" einzureichen. Auf andere Art übermittelte Angebote, insbesondere schriftliche Angebote oder Angebote per E-Mail sind nicht zulässig. Angebote dürfen nicht über die Nachrichtenfunktion des Bietertools eingereicht werden.6. Der Bieter hat sich rechtzeitig mit der Funktion der Vergabeplattform zur Abgabe von Angeboten vertraut zu machen und sich über etwaige Wartungsarbeiten der Vergabeplattform (Downtimes) zu informieren. Es wird darauf hingewiesen, dass ggf. Dateianhänge nur bis zu einer bestimmten Größe hochgeladen werden können. Im Falle von Störungen der Vergabeplattform hat sich der Bieter an den Support des Plattformbetreibers zu wenden und parallel dazu den Auftraggeber zu informieren.7. Soweit vom Bieter auszufüllende Bestandteile der Vergabeunterlagen mit Unterschrift und Firmenstempel zu versehen sind, gilt bei elektronischer Angebotsabgabe in Textform das Folgende: Anstelle von Originalunterschrift und Firmenstempel ist nur der Name der natürlichen Person, die die Erklärung abgibt, anzugeben. Dies kann auch durch eine eingescannte Unterschrift erfolgen.8. Die Verfahrenssprache ist deutsch. Es werden daher nur Angaben und Nachweise in deutscher Sprache akzeptiert (ggf. in deutscher Übersetzung).9. Maßgeblich ist allein der Text der europaweiten Bekanntmachung im Amtsblatt der EU.10. Der Auftraggeber behält sich vor, von seinem Nachforderungsrecht Gebrauch zu machen.
Bei der Öffnung der Angebote sind Bieter nicht zugelassen.
Die Angebote werden gem. § 56 VgV auf Vollständigkeit und fachliche Richtigkeit und auf rechnerische Richtigkeit geprüft. Der öffentliche Auftraggeber kann Bieter unter Einhaltung der Grundsätze der Transparenz und der Gleichbehandlung auffordern, fehlende, unvollständige oder fehlerhafte unternehmensbezogene Unterlagen, insbesondere Eigenerklärungen, Angaben, Bescheinigungen oder sonstige Nachweise, nachzureichen, zu vervollständigen oder zu korrigieren, oder fehlende oder unvollständige leistungsbezogene Unterlagen nachzureichen oder zu vervollständigen. Die Nachforderung von leistungsbezogenen Unterlagen, die die Wirtschaftlichkeitsbewertung der Angebote anhand der Zuschlagskriterien betreffen, ist ausgeschlossen. Dies gilt nicht für Preisangaben, wenn es sich um unwesentliche Einzelpositionen handelt, deren Einzelpreise den Gesamtpreis nicht verändern oder die Wertungsreihenfolge und den Wettbewerb nicht beeinträchtigen. Die Unterlagen sind vom Bieter nach Aufforderung durch den öffentlichen Auftraggeber innerhalb einer von diesem festzulegenden angemessenen, nach dem Kalender bestimmten Frist vorzulegen.
- Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung - Bewerbererklärung zur Unabhängigkeit- Nichtvorliegen von Ausschlussgründen - Angaben zur Zahlung von Steuern, Abgaben und Beiträgen zur gesetzlichen Sozialversicherung - Angabe zu Insolvenzverfahren und Liquidation - Eigenerklärung zur Umsetzung von Artikel 5k Absatz 3 der Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 8. April 2022 (gemäß Dokument "C2 Befähigung zur Berufsausübung" der Vergabeunterlagen)
- Angaben über die Umsätze (netto) der vergangenen 3 Jahre des Unternehmens a) insgesamt; b) für den Tätigkeitsbereich des Auftrags (hier Jahresabschlussprüfung); c) für den Tätigkeitsbereich des Auftrags bei Banken (hier Jahresabschlussprüfung)- Angabe KMU (Unternehmensgröße)(gemäß Dokument "C3 wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit" der Vergabeunterlagen)
Betriebshaftpflichtversicherungsschutz über die Vertragslaufzeit mit einer Mindestdeckung gem. der von den Allgemeinen Auftragsbedingungen für Wirtschaftsprüfer vorgegebenen Höhe. Nachweis durch Kopie des Versicherungsscheins oder durch Eigenerklärung im Zuschlagsfall eine Versicherung in der geforderten Höhe abzuschließen.(gemäß Dokument "C3 wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit" der Vergabeunterlagen)
Nachweis von mindestens 3 Referenzen über Leistungen, die mit der aktuell zu vergebenden Leistung vergleichbar sind. Referenzen dürfen höchstens aus bereits erbrachten Leistungen der letzten drei Jahren (gerechnet von der Frist zur Abgabe der Angebote) erbracht worden sein. Der Nachweis hat folgende Informationen zu beinhalten:
a) wesentliche Leistungsbeschreibung (max. 1 DINA 4 Seite, ggf. als separate formfreie Anlage) b) Angabe des geleisteten Werts (hier Auftragswert netto gerundet auf Tsd EUR oder Anzahl Beratungstage) c) Zeitraum der Leistungserbringung d) Name des Auftraggeberse) Jahresabschlussprüfung von Banken
Mindestanforderung: - 3 vergleichbare Referenzen über die Jahresabschlussprüfung. - Leistungszeitraum nicht älter als 3 Jahre (d.h. Leistungsende nicht vor Januar 2023, zukünftige und in Aussicht gestellte Leistungen werden nicht akzeptiert). - Eine Kundenreferenz im Hinblick auf eine Jahresabschlussprüfung von Banken.
(gemäß Dokument "C4 technische und berufliche Leistungsfähigkeit" der Vergabeunterlagen)
Erklärung des Bewerbers, dass er über qualifiziertes Personal verfügt, es für das Prüfungsteam in der ISB zur Verfügung stellt, und bei Bedarf für Vertretung sorgen kann.
Mindestanforderungen:- Benennung und Referenzen von mindestens zwei entsprechend qualifizierten und entscheidungsbefugten Mitarbeitern, die als Verantwortungsträger für die durchzuführenden Aufgaben vorgesehen werden können (Prüfungsleiter). Bitte Mitarbeiterprofile einreichen. Mindestens eine Person hat nachweislich Erfahrungen in der Prüfung von Banken.- Das Profil von mindestens zwei Prüfungsassistenten umfasst mindestens eine zweijährige Berufserfahrung in der Prüfung von Banken.- Das Prüfungsteam ist deutschsprachig.- Der Bewerber kann bei Bedarf für Vertretung des angebotenen Personals sorgen.
gemäß Anlage B1 Rahmenvereinbarung Jahresabschlussprüfung V1-2026