Die Thüringer Aufbaubank (TAB) entwickelt ihr Data Warehouse (DWH) als Eigenentwicklung, um strategisches Knowhow im Bereich Datenmanagement und -integration gezielt einzusetzen und weiter intern zu verankern.Um auch bei erhöhtem Kapazitätsbedarf (z.B. durch Projekte wie Ausrichtung BI-Landschaft, Aufbau BI-Landschaft und folgende) verlässlich Leistungen erbringen zu können und komplexe fachliche Herausforderungen zu bewältigen, ist die Einbindung eines externen Dienstleisters mit spezialisiertem Knowhow erforderlich.
Um den Anforderungen auch zukünftig angemessen zu entsprechen und eine gleichbleibende Lieferfähigkeit der TAB-IT in Bezug auf das TAB-DWH sicherstellen zu können, werden weitere Dienstleistungen im Bereich "Entwicklung Data Warehouse / Entwicklung SAS" durch einen SAS-Experten (Senior Consultant) benötigt. Folgende Anforderungen an diese Leistung sind: - Entwicklung und Wartung von SAS-Anwendungen auf Basis von Base SAS, SASMACRO, SAS SCL und SAS Viya - Konzeption, Design und Implementierung von ETL-Strecken mit SAS DI Studio- Aufbau und der Migration komplexer SAS-Umgebungen, Performanceoptimierung, Fehleranalyse und Troubleshooting - Technische Betreuung und Administration heterogener SAS-Umgebungen bzgl. Sicherheit, Benutzerverwaltung, Systemintegration- Dokumentation, Qualitätssicherung und Know-how-Transfer an interne Teams- Kenntnisse in Bank- und Förderprozessen sowie regulatorischen Anforderungen insbesondere mit Fachdomänen des Förderbankenumfeldes
Auf Basis der bisherigen Erfahrungen ist von einem Bedarf von ca. 120 Personentagen pro Jahr bei einer zu berücksichtigenden Laufzeit von vier Jahren auszugehen. Diese Zahl (480 Personentage) stellt eine maximale Annahme dar, die es der Abteilung Daten und Systemanalyse erlaubt, auch zukünftig flexibel auf Herausforderungen reagieren zu können.
Die Leistungserbringung erfolgt zu 80% (ca. 96 Personentage p.a.) onsite in Erfurt in den Räumen der TAB. Die restlichen 20% (ca. 24 Personentage p.a.) können in Absprache mit der TAB remote erbracht werden.
Die Abrufe erfolgen anhand konkreter Projektbeschreibungen in der Vertragslaufzeit - eine Abnahmepflicht besteht nicht.
Aufgrund des Bedarfs wird eine Person als ausreichend erachtet.
In die Ermittlung des Zuschlagskriteriums ZK "Preis" fließen die vom Bieter gemachten Angaben im Preisblatt gem. "C8 Preisblatt" der Vergabeunterlagen ein. Hierzu wird zunächst der niedrigste Bewertungspreis ermittelt. Das preiswerteste Angebot erhält die volle Punktzahl von 45 Punkten. Die Punktzahlen der weiteren Angebote werden im Verhältnis zum preiswertesten Angebot referenziert.
In die Ermittlung des Zuschlagskriteriums "Qualität " fließen die vom Bieter gemachten Angaben gem. "C9 Evaluierungsmatrix SAS" der Vergabeunterlagen bei Aufforderung zur Abgabe eines Angebots ein. Hierzu werden die Angaben der B-Kriterien bewertet und jeweils multipliziert mit dem individuellen Gewichtungsfaktor. In Summe können maximal 55 Wertungspunkte erreicht werden.Das Zuschlagskriterium "Qualität" setzt sich folgendermaßen zusammen: - Qualifikation (Berufserfahrung) des Beraters (10%) - drei persönliche Referenzen des Beraters zu je 15% (45%)
siehe Bewerbungsbedingungen (Anlage A1 der Vergabeunterlagen)
Um eine Korrektur des Vergabeverfahrens zu erreichen, kann ein Nachprüfungsverfahren bei der Vergabekammer gestellt werden, solange der Auftraggeber keinen wirksamen Zuschlag erteilt hat. Ein wirksamer Zuschlag kann erst erteilt werden, nachdem der Auftraggeber die unterlegenen Bieter über den beabsichtigten Zuschlag gemäß § 134 GWB informiert hat und 15 Kalendertage bzw. bei der Versendung der Information per Fax oder auf elektronischem Weg 10 Kalendertage vergangen sind. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist. Es wird darauf hingewiesen, dass der Antrag auf Nachprüfung gemäß § 160 Abs. 3 GWB unzulässig ist, soweit:1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
1. Die Vergabeunterlagen stehen auf der Vergabeplattform https://www.dtvp.de/ zum Download zur Verfügung; die Bieter werden gebeten, die Vergabeunterlagen unverzüglich auf Vollständigkeit zu prüfen.2. Die Beantwortung von Fragen zum Verfahren sowie sämtliche Kommunikation zwischen den Beteiligten und der Vergabestelle erfolgt ausschließlich über das Deutsche Vergabeportal unter https://www.dtvp.de. Die Interessenten sind daher verpflichtet, regelmäßig im Postfach auf der Vergabeplattform nachzusehen, ob Nachrichten eingegangen sind. Der Auftraggeber kann von der Beantwortung von Bewerber-/Bieterfragen absehen, welche nicht über das Vergabeportal eingereicht werden.3. Etwaige Fragen von interessierten Unternehmen müssen bis spätestens 13.10.2025 (23:59 Uhr) über das o. g. Vergabeportal übersendet werden. Der Auftraggeber behält sich vor, danach eingehende Anfragen nicht mehr zu beantworten. Fragen zu dem Vergabeverfahren werden wegen der Gleichbehandlung der Bieter nur in Textform und anonymisiert beantwortet.4. Für die Angebote sind die hierfür zur Verfügung gestellten Vordrucke zu verwenden, die über das Vergabeportal abgerufen werden können.5. Angebote sind über die Vergabeplattform im entsprechenden Projektraum über das Bietertool im Reiter "Angebote" einzureichen. Auf andere Art übermittelte Angebote, insbesondere schriftliche Angebote oder Angebote per E-Mail sind nicht zulässig. Angebote dürfen nicht über die Nachrichtenfunktion des Bietertools eingereicht werden.6. Der Bieter hat sich rechtzeitig mit der Funktion der Vergabeplattform zur Abgabe von Angeboten vertraut zu machen und sich über etwaige Wartungsarbeiten der Vergabeplattform (Downtimes) zu informieren. Es wird darauf hingewiesen, dass ggf. Dateianhänge nur bis zu einer bestimmten Größe hochgeladen werden können. Im Falle von Störungen der Vergabeplattform hat sich der Bieter an den Support des Plattformbetreibers zu wenden und parallel dazu den Auftraggeber zu informieren.7. Soweit vom Bieter auszufüllende Bestandteile der Vergabeunterlagen mit Unterschrift und Firmenstempel zu versehen sind, gilt bei elektronischer Angebotsabgabe in Textform das Folgende: Anstelle von Originalunterschrift und Firmenstempel ist nur der Name der natürlichen Person, die die Erklärung abgibt, anzugeben. Dies kann auch durch eine eingescannte Unterschrift erfolgen.8. Die Verfahrenssprache ist deutsch. Es werden daher nur Angaben und Nachweise in deutscher Sprache akzeptiert (ggf. in deutscher Übersetzung).9. Maßgeblich ist allein der Text der europaweiten Bekanntmachung im Amtsblatt der EU.10. Der Auftraggeber behält sich vor, von seinem Nachforderungsrecht Gebrauch zu machen.
Bieter sind nicht zugelassen.
Die Angebote werden gem. § 56 VgV auf Vollständigkeit und fachliche Richtigkeit und auf rechnerische Richtigkeit geprüft. Der öffentliche Auftraggeber kann Bieter unter Einhaltung der Grundsätze der Transparenz und der Gleichbehandlung auffordern, fehlende, unvollständige oder fehlerhafte unternehmensbezogene Unterlagen, insbesondere Eigenerklärungen, Angaben, Bescheinigungen oder sonstige Nachweise, nachzureichen, zu vervollständigen oder zu korrigieren, oder fehlende oder unvollständige leistungsbezogene Unterlagen nachzureichen oder zu vervollständigen. Die Nachforderung von leistungsbezogenen Unterlagen, die die Wirtschaftlichkeitsbewertung der Angebote anhand der Zuschlagskriterien betreffen, ist ausgeschlossen. Dies gilt nicht für Preisangaben, wenn es sich um unwesentliche Einzelpositionen handelt, deren Einzelpreise den Gesamtpreis nicht verändern oder die Wertungsreihenfolge und den Wettbewerb nicht beeinträchtigen.Die Unterlagen sind vom Bieter nach Aufforderung durch den öffentlichen Auftraggeber innerhalb einer von diesem festzulegenden angemessenen, nach dem Kalender bestimmten Frist vorzulegen.
Angaben über die Umsätze der vergangenen 3 Jahre des Unternehmens:a) insgesamtb) für den Tätigkeitsbereich des Auftrags (hier IT-Beratungsleistungen Softwareentwickler SAS)
Betriebshaftpflichtversicherungsschutz über die Vertragslaufzeit mit einer Mindestdeckung von jeweils 3.000.000 EUR für Personen- und Sachschäden pro Schadensfall bei doppelter Jahresgesamtleistung. Nachweis durch Kopie des Versicherungsscheins oder durch Eigenerklärung, gegebenenfalls durch Eigenerklärung im Zuschlagsfall eine Versicherung in der geforderten Höhe abzuschließen.
Eigenerklärung über die Leistungsfähigkeit und Erfüllung der Anforderungen aus der Leistungsbeschreibung.
Nachweis von mindestens 3 persönlichen Referenzen des angebotenen Beraters über Leistungen, die mit der aktuell zu vergebenden Leistung vergleichbar sind. Referenzen dürfen höchstens aus bereits erbrachten Leistungen der letzten drei Jahren (gerechnet von der Frist zur Abgabe der Angebote) erbracht worden sein.
Anforderungen an den angebotenen Berater: - Mindestens 3 Jahre Berufserfahrung als SAS Experte - Kenntnisse und Befähigung zur Durchführung gemäß den Tätigkeiten aus der Leistungsbeschreibung- Sehr gute Kenntnisse der deutschen Sprache in Wort und Schrift. Es besteht ein weit fortgeschrittenes Sprachniveau und entspricht der fünften Stufe (C1 - Fachkundige Sprachkenntnisse) auf der sechsstufigen Kompetenzskala des Gemeinsamen europäischen Referenzrahmens für Sprachen (GER).
gemäß Anlage D1 der Vergabeunterlagen - EVB-IT Dienstleistungsvertrag (Rahmenvereinbarung) Kurzfassung