Gegenstand der Ausschreibung sind Spezialtiefbauarbeiten mit Leistungen zur Tiefgründung des Erweiterungsbaus mittels Großbohrpfählen. Insgesamt sind 55 Bohrpfähle herzustellen. Der Leistungsumfang umfasst insbesondere:? Einrichtung und Betrieb der Baustelle für Bohrpfahlarbeiten, ? Herstellung von Ortbetonbohrpfählen (Durchm. ca. 60 cm, Längen ca. 5,75 m bis 22,25 m) - Durchführung von Vermessungsleistungen und Probebelastungen, - Lieferung und Einbau von Bewehrung sowie Herstellung der Pfahlköpfe, - Zwischenlagerung und fachgerechte Entsorgung des anfallenden Bohrgutes, ? Dokumentation und Bestandsunterlagen der ausgeführten Gründungsarbeiten.
Die Ausführung erfolgt unter besonderen Randbedingungen auf einem Schulgelände mit laufendem Betrieb, wodurch Anforderungen an Lärmreduzierung, Baustellenlogistik und Arbeitssicherheit bestehen.
Tiefbauleistungen im Zusammenhang mit Gründungsarbeiten für den Erweiterungsbaukeine Beschaffung vorgesehen
Oberschule Schmiedeberg, OT Schmiedeberg
Zuschlagskriterium ist der Gesamtpreis der Leistung
Angebot mit niedrigstem Gesamtpreis unter Berücksichtigung möglicher Nachlässe ohne Bedingungen
offenes Verfahren gemäß §§ 2 und 3 VOB/A EUDie Vergabestelle wird zusätzlich angeforderte Informationen zu den Vergabeunterlagen bis spätestens 6 Tage vor Ablauf der Angebotsfrist erteilen. Zusätzliche Informationen (Bieterfragen) können grundsätzlich bis 7 Kalendertage vor Angebotsende angefordert werden.
Die Kommunikation erfolgt über die Vergabeplattform DTVP.Änderungen an den Vergabeunterlagen, Antworten auf gestellte Fragen uns sonstige Informationen werden regelmäßig über die Vergabeplattform bekanntgemacht. Es obliegt dem Bieter, sich für die Kommunikation während des Ausschreibungsverfahrens zu registrieren. Ohne Registrierung besteht eine Holpflicht für den Bieter für alle Informationen.
Gemäß § 160 GWB,innerhalb von 10 KT Rüge beim AB, bei Nichtabhilfe innerhalb von 15 KT Antrag auf Nachprüfung bei der Nachprüfstelle
elektronische Angebotsöffnung in der Vergabestelle
Nach Ablauf der Angebotsfrist erfolgt die Öffnung der Angebote über die Vergabeplattform DTVP. Der Öffnungstermin wird von mindestens zwei Vertretern des Auftraggebers gemeinsam durchgeführt. Bieter sind nicht zugelassen, § 14 VOB/ EU.
Nachgeforderte Unterlagen sind vom Bieter nach Aufforderung durch den Auftraggeber innerhalb der gesetzten Frist vorzulegen. Die Frist beträgt in der Regel 3 Werktage. Werden die nachgeforderten Unterlagen nicht innerhalb der Frist vorgelegt, wird das Angebot ausgeschlossen.
zwingende und fakultative Ausschlussgründe gem. § 123 bis 126 GWB sowie § 16 EU VOB/A
zwingende und fakultative Ausschlussgründe gem. § 123 bis 126 GWB
Nachweis der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit nach Angaben im FB 124 - Eigenerklärung zur Eignung oder mittels PQ-Qualifizierung.Der Auftraggeber behält sich vor, entsprechende Nachweise zu den Eigenerklärungen anzufordern. Können diese nicht innerhalb der gesetzten Frist vorgelegt werden, kann der Bieter ausgeschlossen werden.
Nachweis der wirtschftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit nach Angaben im FB 124 - Eigenerklärung zur Eignung oder mittels PQ-Qualifizierung.Der Auftraggeber behält sich vor, entsprechende Nachweise zu den Eigenerklärungen anzufordern. Können diese nicht innerhalb der gesetzten Frist vorgelegt werden, kann der Bieter ausgeschlossen werden.
Nachweis der Eignung nach Angaben im FB 124 - Eigenerklärung zur Eignung oder mittels PQ-Qualifizierung.Der Auftraggeber behält sich vor, entsprechende Nachweise zu den Eigenerklärungen anzufordern. Können diese nicht innerhalb der gesetzten Frist vorgelegt werden, kann der Bieter ausgeschlossen werden.
Soweit die Auftragssumme mindestens 250.000 EUR ohne Umsatzsteuer beträgt, ist Sicherheit für die Vertragserfüllung in Höhe von fünf Prozent der Auftragssumme (inkl. Umsatzsteuer, ohne Nachträge) zu leisten.Die Sicherheit für Mängelansprüche beträgt drei Prozent der Summe der Abschlagszahlungen zum Zeitpunkt der Abnahme (vorläufige Abrechnungssumme)
Siehe VergabeunterlagenNicht deutschsprachige Nachweise im Vergabeverfahren müssen als beglaubigte Übersetzung in Deutsch vorgelegt werden.