Aufstellung von zwei Bebauungsplänen zur Überplanung des bestehenden und des geplanten Gewerbestandortes, Fläche 54 ha
Planungsleistung im Bereich Bauleitplanung/Stadtplanung
OT Oberhäslich/Reinholdshain
Angebotspreis nach HOAI, einschl. NK und ggf. Nachlass
Bewertet wird das eingereichte Konzept nach Schlüssigkeit und umfassende Betrachtung gem. angegebener Schwerpunkte
Nachweis der fachlichen Qualifikation (Studium)mind. 3 Jahre Berufserfahrung
Referenzen des Bieters sowie des Projektverantwortlichen zu vergleichbaren Planungsleistungen, Projektabschluss innerhalb der letzten 5 Jahre, LPH 1-3 nach § 19 HOAI
ggf. weitere Besondere Leistunge zu den Leistungsbildern Bebauungsplan und Grünordnungsplan nach HOAI
Verfahren nach § 15 VgV - offenes VerfahrenRückfragen bis 10 Kalendertage vor Angebotsabgabetermin (entspricht 29.11.2025)
elektronisch über die Vergabeplattform
Informationen über die Überprüfungsfristen: Statthafte Rechtsbehelfe sind gem. §§ 160 ff. GWB die Rüge sowie derAntrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens vor der zuständigen Vergabekammer. Eine Rüge ist an dieVergabestelle zu richten. Statthafter Rechtsbehelf ist gem. §§ 160 ff. GWB der Antrag auf Einleitung einesNachprüfungsverfahrens vor der zuständigen Vergabekammer. Der Antrag ist unzulässig, soweit: 1) der Antragstellerden geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt undgegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach §134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbarsind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zurAngebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in denVergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabegegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung desAuftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
elektronische Angebotsöffnung
Vergabestelle öffnet die Angebote nach Ablauf der Angebotsfrist elektronisch direkt im Vergabeportal
fehlende Unterlagen werden im Rahmen der Vorschriften der VgV nachgefordertwerden diese nicht innerhalb der gesetzten Frist eingereicht, kann dies zum Ausschluss des Angebots führen
§ 21 des Gesetzes über zwingende Arbeitsbedingungen für grenzüberschreitend entsandte und fürregelmäßig im Inland beschäftigte Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen, - § 19 des Gesetzes zur Regelung einesallgemeinen Mindestlohns, - § 98c des Gesetzes über den Aufenthalt, die Erwerbstätigkeit und die Integration vonAusländern im Bundesgebiet - § 21 des Gesetzes zur Bekämpfung der Schwarzarbeit und illegalen Beschäftigung - DerKatalog der Ausschlussgründe ergibt sich aus den §§ 123 und 124 GWB
Bildung und/oder Beteiligung an einer terroristischen Vereinigung - Zwingende bzw.fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Terroristische Straftaten oder Straftaten im Zusammenhang mit terroristischen Aktivitäten:Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Kinderarbeit und andere Formen desMenschenhandels: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Zahlungsunfähigkeit oder der Zahlungsunfähigkeit vergleichbare Lage (unter anderem Konkurs,Insolvenz, Vergleichsverfahren, Verwaltung der Vermögenswerte durch einen Insolvenzverwalter) gemäß nationalerRechtsvorschriften: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123bis 126 GWB - Der Katalog der Ausschlussgründe ergibt sich aus den §§ 123 und 124 GWB
Der Katalog der Ausschlussgründe ergibt sich aus den §§ 123 und 124 GWB
Schwere Verfehlung im Rahmen der beruflichenTätigkeit: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB - Der Katalog der Ausschlussgründeergibt sich aus den §§ 123 und 124 GWB
Vereinbarungen mit anderen Wirtschaftsteilnehmern zur Verzerrung desWettbewerbs: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Interessenkonflikt aufgrund Teilnahme an dem Vergabeverfahren - Zwingende bzw. fakultativeAusschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB - direkte oder indirekte Beteiligung an der Vorbereitung desVergabeverfahrens, wenn ein Ausgleich des strukturellen Erkenntnisgewinns nicht möglich ist
direkte oder indirekte Beteiligung an der Vorbereitung desVergabeverfahrens, wenn ein Ausgleich des strukturellen Erkenntnisgewinns nicht möglich ist - Zwingende bzw.fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB - Der Katalog der Ausschlussgründe ergibt sich aus den §§ 123und 124 GWB
Falsche Angaben, verweigerte Informationen, unzulässigerErhalt vertraulicher Informationen - Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB - DerKatalog der Ausschlussgründe ergibt sich aus den §§ 123 und 124 GWB
Nachweis der beruflichen Qualifikation (Studium)Nachweis der Berufserfahrung (mind. 3 Jahre)
vergleichbare Planungsleistungen, Fertigstellung innerhalb der letzten 4 Jahre, LPH 1-3 im Leistungsbild Bebauungspläne
der letzten 3 abgeschlossenen Geschäftshähre
Personenschäden 1,5 Mio EURSach- und sonstige Schäden 500 TEUR
Nachweis der Eintragung im Berufs- oder Handelsregister des Mitgliedsstaates, in dem der Bewerberansässig ist (Kopie, max. 1 Jahr alt). Sofern das Unternehmen nicht im Handelsregister eingetragen ist und keinehandelsrechtliche Eintragungspflicht besteht, ist die Kopie der Gewerbean- bzw. -ummeldung einzureichen. Sofern auchdie Gewerbeanmeldung entbehrlich ist, ist dies zu erklären. Die Abgabe des Angebotes ist dann unter Angabe derSteuernummer möglich.
entsprechend der Regelungen des Mustervertrag in den Ausschreibungsunterlagen und der HOAI
Ausführung gemäß Förderbedingungen der Förderrichtlinie für Regionalentwicklung im Freistaat Sachsen (FRL RegioPlan) vom 17.01.2023 sowie des dazugehörigen Fördermittelbescheides Die Planunterlagen sind in der aktuellen Version des Standards XPlanung zu übergeben.