Gegenstand der Ausschreibung sind Bauleistungen zur Medienverlegung im Rahmen der Sanierung und Erweiterung der Oberschule Schmiedeberg.Die Leistungen umfassen insbesondere: - Abbruch und Rückbau vorhandener Oberflächen und Leitungsbestände- Erdarbeiten für Leitungsgräben und Baugruben- Herstellung von Entwässerungsanlagen: o Regenwasserleitungen, Schächte und Drainageno Schmutzwasserleitungen und Schachtbauwerke- Herstellung von Trinkwasserleitungen inkl. Hausanschlussschacht- Herstellung von Anlagen für Küchenabwasser- Prüfungen (Dichtheit, Kamerabefahrung), Dokumentation und Inbetriebnahmen Ausführungsort:Oberschule SchmiedebergLutherplatz 24c01744 Dippoldiswalde OT SchmiedebergLandkreis Sächsische Schweiz Osterzgebirge Der detaillierte Leistungsumfang ist dem Leistungsverzeichnis Medienverlegung zu entnehmen.
Tiefbauleistungen im Zusammenhang mit der Verlegung verschiedener MedienBauleistung, keine Beschaffung vorgesehen
Oberschule Schmiedeberg, OT Schmiedeberg
Zuschlagskriterium ist der Gesamtpreis der Leistung
Angebot mit dem niedrigsten Gesamtpreis unter Berücksichtigung möglicher Nachlässe ohne Bedingungen
offenes Verfahren gemäß §§ 2 und 3 VOB/A EUDie Vergabestelle wird zusätzlich angeforderte Informationen zu den Vergabeunterlagen bis spätestens 6 Tage vor Ablauf der Angebotsfrist erteilen. Zusätzliche Informationen (Bieterfragen) können grundsätzlich bis 7 Kalendertage vor Angebotsende angefordert werden.
Die Kommunikation erfolgt über die Vergabeplattform DTVP.Änderungen an den Vergabeunterlagen, Antworten auf gestellte Fragen und sonstige Informationen werden regelmäßig über die Vergabeplattform bekanntgemacht. Es obliegt dem Bieter, sich für die Kommunikation währends des Ausschreibungsverfahrens zu registrieren. Ohne Registrierung besteht eine Holpflicht für den Bieter für alle Informationen.
Gemäß § 160 GWB,innerhalb von 10 KT Rüge beim AG,bei Nichtabhilfe innerhalb von 15 KT Antrag auf Nachprüufng bei der Nachprüfstelle
elektronische Angebotsöffnung in der Vergabestelle
Nach Ablauf der Angebotsfrist erfolgt die Öffnung der Angebote über die Vergabeplattform DTVP. Der Öffnungstermin wird von mindestens zwei Vertretern des Auftraggebers gemeinsam durchgeführt.Bieter sind nicht zugelassen, § 14 VOB/A EU
Nachgeforderte Unterlagen sind vom Bieter nach Aufforderung durch den Auftraggeber innerhalb der gesetzten Frist vorzulegen. Die Frist beträgt in der Regel 3 Werktage. Werden die nachgeforderten Unterlagen nicht innerhalb der Frist vorgelegt, wird das Angebot ausgeschlossen.
zwingende und fakultative Ausschlussgründe gem. § 123 bis 126 GWB sowie § 16 EU VOB/A
zwingende und fakultative Ausschlussgründe gem. § 123 bis 126 GWB
Nachweis der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit nach Angaben im FB 124 - Eigenerklärung zur Eignung oder mittels PQ-Qualifizierung.Der Auftraggeber behält sich vor, entsprechende Nachweise zu den Eigenerklärungen anzufordern. Können diese nicht innerhalb der gesetzten Frist vorgelegt werden, kann der Bieter ausgeschlossen werden.
Nachweis der wirtschftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit nach Angaben im FB 124 - Eigenerklärung zur Eignung oder mittels PQ-Qualifizierung.Der Auftraggeber behält sich vor, entsprechende Nachweise zu den Eigenerklärungen anzufordern. Können diese nicht innerhalb der gesetzten Frist vorgelegt werden, kann der Bieter ausgeschlossen werden.
Nachweis der Eignung nach Angaben im FB 124 - Eigenerklärung zur Eignung oder mittels PQ-Qualifizierung.Der Auftraggeber behält sich vor, entsprechende Nachweise zu den Eigenerklärungen anzufordern. Können diese nicht innerhalb der gesetzten Frist vorgelegt werden, kann der Bieter ausgeschlossen werden.
Soweit die Auftragssumme mindestens 250.000 EUR ohne Umsatzsteuer beträgt, ist Sicherheit für die Vertragserfüllung in Höhe von fünf Prozent der Auftragssumme (inkl. Umsatzsteuer, ohne Nachträge) zu leisten.Die Sicherheit für Mängelansprüche beträgt drei Prozent der Summe der Abschlagszahlungen zum Zeitpunkt der Abnahme (vorläufige Abrechnungssumme)
Siehe VergabeunterlagenNicht deutschsprachige Nachweise im Vergabeverfahren müssen als beglaubigte Übersetzung in Deutsch vorgelegt werden.