Gewässerschutzberatung in der Kooperation Trinkwasserschutz Schaumburg gemäß "Niedersächsischem Kooperationsmodell" für den Zeitraum voraussichtlich vom 01.01.2026 bis 31.12.2030 auf Grundlage eines bereits erstellten Schutzkonzeptes. Die genaue Beschreibung der Beschaffung ist in den Vergabeunterlagen, insbesondere den "Hinweisen zum Verfahren" (Anlage 1) und dem "4.Schutzkonzept für die Durchführung von Maßnahmen zum vorbeugenden Trinkwasserschutz in den Trinkwassergewinnungsgebieten der Kooperation Trinkwasserschutz Schaumburg des/der Wasserverbandes Nordschaumburg Samtgemeinde Rodenberg für den Zeitraum vom 01.01.2026 - 31.12.2030" (Anlage 2) dargestellt. Bisher wurde nur der Zeitraum 01.01.2026 bis 31.12.2028 bewilligt, der beauftragt werden soll. Vorbehaltlich der Bewilligung des Teilzeitraums 01.01.2029 bis 31.12.2030 besteht eine Verlängerungsoption bis zum 31.12.2030.
Aus dem vom Auftraggeber bereitgestellten Schutzkonzept ergeben sich die Anforderungen an das vorzusehende Arbeitsprogramm. Die Beratung beinhaltet u. a. die Durchführung von einzelbetrieblichen und überbetrieblichen Beratungsgesprächen sowie die Durchführung von Düngeplanungen, die Beratung zum Einsatz von Pflanzenschutzmitteln, die Vermittlung von Grundwasserschutzmaßnahmen im Rahmen eines vorgegebenen Budgets, die Durchführung von Erfolgskontrollen und die jährliche Darlegung der Zielerreichung gegenüber dem Auftraggeber, den Kooperationspartnern und dem Fördermittelgeber in Anlehnung an das Anwenderhandbuch für die Zusatzberatung Wasserschutz des NLWKN.Das Kooperationsgebiet mit 8 Trinkwassergewinnungsgebieten (TGG) umfasst eine Gesamtfläche von 5.871 ha, von denen 3.312 ha landwirtschaftlich genutzt werden (zugleich Beratungsfläche). Die landwirtschaftliche Fläche wird von insgesamt ca. 150 Betrieben bewirtschaftet.
Gemäß Ziffer 9 der niedersächsischen "Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung von Vorhaben zur Gewässerschutzberatung in Trinkwassergewinnungsgebieten und Zielgebieten der EG-Wasserrahmenrichtlinie (Richtlinie Gewässerschutzberatung - GSB") tritt die Förderrichtlinie mit Ablauf des 31.12.2029 außer Kraft. Somit kann derzeit unter Beachtung entsprechender Fristen nur eine Laufzeit des Auftrages für den Zeitraum der bisher vorliegenden Bewilligung vom 01.01.2026 bis zum 31.12.2028 zugrunde gelegt werden. Mit der Vergabe wird jedoch auch die Option auf eine Fortführung über den gesamten 5jährigen Zeitraum bis zum 31.12.2030 verbunden, unter dem Vorbehalt der weiteren Förderung der Gewässerschutzberatung auf Basis der o. g. Förderrichtlinie "Gewässerschutzberatung" oder einer entsprechenden Nachfolgeförderrichtlinie.Der geschätzte Gesamtwert von 592.750,00 EUR bezieht sich auf den gesamten 5jährigen Zeitraum von 2026-2030. Bezogen auf den bewilligten Zeitraum der Jahre 2026-2028 liegt der Betrag bei anteilig 355.650,00 EUR.
Die Lage der zu beratenden 8 Trinkwassergewinnungsgebiete ist in der Anlage 2 (Schutzkonzept) dargestellt.
Die Beschreibung des Kriteriums ist der Anlage 5 (Bewertung der Zuschlagskriterien) zu entnehmen.
Gewässerschutz-Zusatzberatung nach dem niedersächsischen Kooperationsmodell in der Kooperation Trinkwasserschutz Schaumburg für die Jahre 2026 bis 2030. Alle wesentlichen Angaben zu den Merkmalen und zur Durchführung des Verfahrens werden im Anschreiben und vor allem in der Anlage 1 ("Hinweise zum Verfahren") gegeben.
Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und die Verletzung inseinen Rechten nach § 97 Abs. 6 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. Der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens ist gem. § 160 Abs. 3 S. 1 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen unzulässig, soweit1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggebernicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat,2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,4. mehr als 15 Kalendertage nach dem Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Die Angebote werden nach Ablauf der Angebotsfrist nach dem 4-Augen-Prinzip auf elektronischem Weg im Vergabeportal geöffnet.
Die Angebote werden nach Ablauf der Angebotsfrist nach dem 4-Augen-Prinzip durch einen Vertreter des Auftraggebers und der von ihm beauftragten Vergabestelle geöffnet und dieser Vorgang dokumentiert..
Der Bieter wird ggf. zur Nachlieferung fehlender Unterlagen über diese Vergabeplattform aufgefordert.
1) Kennblatt des Unternehmens mit Angabe des Firmennamens, der Rechtsform, der Vertretungsberechtigten, der Anschrift, Telefon- und Telefaxnummer sowie E-Mail-Adresse und einer kurzen Unternehmensdarstellung;2) Eigenerklärung, dass das Unternehmen nicht wegen einer der in § 123 Abs. 1-4 GWB genannten Vorschriften verurteilt ist und dass keine Ausschlussgründe nach § 124 Abs. 1 GWB vorliegen oder eine Selbstreinigung nach § 125 GWB erfolgt ist;3) Eigenerklärung über die ordnungsgemäße Zahlung von Steuern, Abgaben und Beiträgen zur Sozialversicherung nach § 123 Abs. 4 GWB;4) Eigenerklärung zur Einhaltung des gesetzlichen Mindestlohns nach MiLoG;5) Angabe von rechtlichen und/oder wirtschaftlichen Verknüpfungen zu anderen Unternehmen;6) Angabe in welchen Teilbereichen (Art) und in welchem Umfang (Auftragswert) im Auftragsfall die Beauftragung von Nachunternehmern vorgesehen ist. Im Auftragsfall müssen die Punkte 2) bis 4) auch von den Nachunternehmen nachgewiesen werden
7) Eigenerklärung über das Bestehen einer Berufshaftpflichtversicherung mit einer Deckungssumme von mindestens 1 500 000 EUR für Personenschäden und 500 000 EUR für sonstige Schäden
8) Angabe des Gesamtumsatzes (netto) des Unternehmens der letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre
9) Angabe von 5 Referenzen mit Nennung des Auftraggebers, eines Ansprechpartners, des Auftragswertes, des Auftragsinhaltes, und des Auftragszeitraumes. Die Referenzen sollten nicht länger als 10 Jahre zurückliegen und mindestens eine Referenz noch nicht abgeschlossen sein. Eine Referenz muss sich auf die Gewässerschutzberatung in Trinkwassergewinnungsgebieten beziehen. Eine Referenz muss mit dem Projektgebiet vergleichbare naturräumliche, hydrogeologische und bodenkundliche Verhältnisse nachweisen. Eine Referenz muss mit dem Projektgebiet vergleichbare landwirtschaftliche Verhältnisse aufweisen. Eine Referenz muss Datenbank- und Geoinformationssystemkenntnisse nachweisen. Bei den Referenzen muss es sich um mindestens 2 getrennte Aufträge handeln. Die Referenzen müssen vom Bieter eindeutig zugeordnet werden;
10) Angabe der Anzahl der beschäftigten Mitarbeiter. Für mindestens 2 Mitarbeiter des Unternehmens müssen Qualifikationsnachweise erbracht werden, durch welche sich der Bieter als fachlich qualifiziert gem. niedersächsischer Richtlinie "Gewässerschutzberatung Landwirtschaft" Pkt. 4.1.3 ausweist (bitte entsprechende Qualifikationsnachweise beifügen). Mindestens ein Mitarbeiter des Unternehmens muss Datenbank und GIS-Kenntnisse vorweisen (Doppelnennung mit einem Mitarbeiter, der dem zuvor genannten Qualifikationsprofil entspricht, ist möglich);
11) Zusicherung, dass im Projekt die Geschäftssprache Deutsch ist.
12) Zusicherung der erforderlichen EDV, Logistik (Fuhrpark) und Kapazitäten (Zeit und Personal) zur ordnungsgemäßen Ausführung des Auftrages.
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Bietergemeinschaften müssen zusammen mit dem Angebot eine von allen Mitgliedern zu unterzeichnende Erklärung darüber abgeben, dass alle Mitglieder gesamtschuldnerisch haften. Gleichzeitig haben sie einen dem Auftraggeber gegenüber bevollmächtigten Vertreter zu benennen. Ebenso haben sie anzugeben, wie im Auftragsfall die Arbeitsteilung zwischen den Mitgliedern der BG erfolgen soll.
Bitte beachten Sie bei der Angebotserstellung das beigefügte Anschreiben und die dort aufgeführten zugehörigen Anlagen (eingestellt unter Vergabeunterlagen). Die Kommunikation erfolgt ausschließlich elektronisch über die Vergabeplattform. Um die Fragen von Bietern umfänglich beantworten zu können, sind diese mindestens 7 Tage vor Ablauf der Angebotsfrist anzufordern. Die Bereitstellung weiterer Informationen im Rahmen dieses Vergabeverfahrens erfolgt ebenfalls ausschließlich elektronisch über die Vergabeplattform. Ein gesonderter Hinweis erfolgt nicht. Die Bieter sind verpflichtet, selbständig bis zum Ende der Angebotsfrist mögliche Informationen abzurufen. Diese Informationen sind bei der Erstellung des Angebotes zu beachten.