Der aktuelle Wartungsvertrag zum Betrieb der Leitstellentechnik der Integrierten Leitstelle des Landkreises Mecklenburgische Seenplatte endet zum 30. Juni 2026.
Ziel dieses Vergabeverfahrens ist die weitere Bereitstellung entsprechender Serviceleistungen als auch der Kauf von Hardwaretechnik sowie eine Garantieverlängerung bereits vorhandener Hardware für den weiteren Betrieb der Leitstellentechnik der Integrierten Leitstelle des Landkreises Mecklenburgische Seenplatte mit Vertragsbeginn 01. Juli 2026.
Die Möglichkeit einer späteren Vertragsüberleitung an den Eigenbetrieb Rettungsdienst des Landkreises Mecklenburgische Seenplatte muss zwingend gegeben sein.
Los 1: Garantieverlängerung Hardware Einsatzleitsystem und Service- und Instandhaltungsleistungen
- Position 1: Garantieverlängerung Hardware Einsatzleitsystem (24 Monate)- Position 2: Service- und Instandhaltungsleistungen Einsatzleitsystem und dazugehörige Komponenten (Mindestvertragslaufzeit 60 Monate mit automatischer Verlängerung bei Nichtkündigung).
Los 2: Hardwaretausch und Servicevertrag Multimedia Emergency Control Center (MECC) und Leitstellenkommunikation
- Position 1: Hardwaretausch - Aktualisierung Hardware Bediengeräte und Clients (Kauf).- Position 2: Service- und Instandhaltungsleistungen Sinus Multimedia Emergency Control Center (MECC) / Leitstellenkommunikation (Mindestvertragslaufzeit 60 Monate mit automatischer Verlängerung bei Nichtkündigung).
Landkreis Mecklenburgische Seenplatte (siehe Vergabeunterlagen)
Preis
Im Rahmen der elektronischen Kommunikation ist die Verwendung von Instrumenten und Vorrichtungen erforderlich, die nicht allgemein verfügbar sind.
Die Bieter werden auf die Rügeobliegenheiten und Rechtsbehelfsfristen hingewiesen:
Auf das Vergabeverfahren findet das Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) in der aktuellen Fassung Anwendung. Nach § 160 Abs. 3 Satz 1 GWB ist hiernach ein Antrag auf Nachprüfung unzulässig, soweit:
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Ab-satz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Die Rechtsbehelfsfristen und Präklusionsbestimmungen nach § 160 Abs. 3 GWB sind zwingend zu beachten.
Die Nachforderung richtet sich nach § 56 Absatz 2 VgV.
Los 1: Der Auftragnehmer weist seine fachliche Eignung durch Vorlage nachfolgend aufgeführter Zertifizierungen nach:
- DIN EN ISO/IEC 27001:2022 und- ISO 9001:2015.
Los 2: Der Auftragnehmer weist seine fachliche Eignung durch Vorlage nachfolgend aufgeführter Zertifizierungen nach:
- ISO 9001:2015.
Verlangt wird eine Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach §§ 123, 124 GWB.
Verlangt wird eine Eigenerklärung zum Nichtvorliegen eines Insolvenzverfahrens und einer Liquidation.
Verlangt wird eine Eigenerklärung darüber, ob der Bieter seinen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern nachgekommen ist. Auf Anforderung ist der Nachweis durch Bescheinigung des Finanzamtes (Kopie ausreichend) beizubringen; der Nachweis darf bei Ablauf der Angebotsfrist nicht älter als sechs Monate sein.
Verlangt wird eine Eigenerklärung darüber, ob der Bieter seinen Verpflichtungen zur Zahlung von Abgaben oder Beiträgen zur Sozialversicherung nachgekommen ist. Auf Anforderung ist der Nachweis durch Bescheinigung der Krankenkasse(n) (Kopie ausreichend) beizubringen; der Nachweis darf bei Ablauf der Angebotsfrist nicht älter als sechs Monate sein (Anlage C 4 Nr. 4.).
Verlangt wird eine Eigenerklärung zur wirtschaftlichen Verknüpfung mit anderen Unternehmen und Zusammenarbeit mit Anderen. Dabei sind der andere Unternehmensträger und eine Beschreibung der Art der wirtschaftlichen Verknüpfung bzw. der Zusammenarbeit anzugeben (Anlage C 4 Nr. 5.).
Verlangt wird eine Eigenerklärung darüber, ob der Bieter über eine Betriebshaftpflichtversicherung verfügt, deren Deckungssumme für Personenschäden und zusätzlich für sonstige Sach- und Vermögensschäden mindestens die folgenden Deckungssummen umfasst:
Personenschäden: 1.000.000 EURSonstige Sach- und Vermögensschäden: 1.000.000 EUR
Die genannten Deckungssummen müssen pro Versicherungsjahr mindestens 2-fach maximiert zur Verfügung stehen.
Beabsichtigt der Bieter/die Bietergemeinschaft, Teile der Leistung von anderen Unternehmen ausführen zu lassen, so hat er in den Angebotsunterlagen an der entsprechenden Stelle die (Teil-) Leistungen anzugeben, für die ein Unterauftragnehmer eingesetzt werden soll.
Sowohl bei Los 1 als auch bei Los 2 gefordert:
Es ist unabdingbar, dass der Auftragnehmer über Referenzen verfügt, welche seine erfolgreiche federführende Beteiligung an im Umfang vergleichbaren Umsetzungsprojekten in den letzten drei Geschäftsjahren belegen.
Die Bieter sind aufgefordert, diese Anforderung im Rahmen eines Kurzberichtes nachzuweisen. In diesem sind mindestens 2 kontaktierbare Referenzkunden unter Angabe des Namens des Auftragge-bers, Leistungsumfang, Auftragssumme, Dauer des Vertrages, Ansprechpartner, Telefonnummer und E-Mail-Adresse anzugeben. Zugleich ist aufzuzeigen, dass die Referenzen den Anforderungen nach Art und Umfang der ausgeschriebenen Leistungen entsprechen. Des Weiteren muss nachvollziehbar dargestellt werden, wie im Rahmen der Leistungserbringung jederzeit eine qualifizierte Vertretung (bspw. im Krankheitsfall) sichergestellt werden kann.
Die Bieter sind aufgefordert, ein Service- und Wartungskonzept einzureichen, in welchem sie aufzeigen, wie sie eine erfolgreiche Umsetzung der geforderten Service- und Instandhaltungsleistungen sicherstellen.