Es ist unabdingbar, dass der Auftragnehmer über Referenzen verfügt, welche seine erfolgreiche federführende Beteiligung an im Umfang vergleichbaren Umsetzungsprojekten in den letzten drei Geschäftsjahren belegen.
Die Bieter sind aufgefordert, diese Anforderung im Rahmen eines Kurzberichtes nachzuweisen. In diesem sind mindestens 3 kontaktierbare Referenzkunden unter Angabe von Name des Auftraggebers, Leistungsumfang, Auftragssumme, Dauer des Vertrages, Ansprechpartner, Telefonnummer und E-Mail-Adresse anzugeben. Zugleich ist aufzuzeigen, dass die Referenzen den Anforderungen nach Art und Umfang der ausgeschriebenen Leistungen entsprechen. Des Weiteren muss nachvollziehbar dargestellt werden, wie im Rahmen der Leistungserbringung jederzeit eine qualifizierte Vertretung (bspw. im Krankheitsfall) sichergestellt werden kann.