Externe Beratungs- und Unterstützungsleistungen zur Einführung, Konfiguration und Integration der HISinOne-Module an der Alice-Salomon-Hochschule Berlin.
Die Auftraggeberin beschafft externe Beratungs- und Unterstützungsleistungen zur Einführung, Konfiguration und Integration der HISinOne-Module STU, EXA, BI sowie der Kernmodule SYS und PSV an der Alice Salomon Hochschule Berlin. Zudem werden Leistungen zur Begleitung der Überführung des bereits weitgehend eingeführten Moduls HISinOne APP vom SaaS- in den On-Premises-Betrieb einschließlich Betriebs- und Administrationsdokumentation beauftragt. Grundlage ist ein mehrjähriger EVB-IT-Rahmenvertrag; Ziel ist ein fachlich und technisch stabiler, durchgängig digitaler Betrieb der HISinOne-Module im gesamten Student Life Cycle.
Es wird eine Kombination aus qualitativen und preislichen Kriterien verwendet. Die Qualität umfasst:- Qualität des eingesetzten Personals (Projektleitung, Systemkonfiguration, Fachberatung)- Konzepte (Planung, Migration, Testmanagement, Dokumentation)- Bieterpräsentation (Präsentationsqualität, Teamverständnis, etc.)
Die Auftraggeberin behält sich vor, wenn dies aus Gründen eines ausreichenden Wettbewerbs erforderlich ist, fehlende unvollständige oder fehlerhafte Unterlagen nachzufordern, soweit dies rechtlich zulässig ist, insbesondere im Sinne des § 56 VgV.
- Mindestens 2 Referenzen zur systemunabhängigen Prozessanalyse und -beratung im Hochschulbereich.- Mindestens 1 Referenz zur Produktivsetzung eines HISinOne-Fachmoduls.- Mindestens 1 Referenz zur Entwicklung/Integration von Schnittstellen zwischen hochschuleigenen Systemen (z. B. Webservice-Orchestrierungsframework HISinOne).- Mindestens 1 Referenz zu projektbezogenen technischen Einweisungen (z. B. Einweisung der Administrator*innen, Schulungen im Zusammenhang mit HISinOne).
Die Bedingungen für die Ausführung des Auftrags ergeben sich aus der EVB-IT Rahmenvereinbarung (Mantel) sowie den in den Vergabeunterlagen beigefügten besonderen Vertragsbedingungen (insb. Formblätter Wirt-214 ff. des Landes Berlin) und der Leistungsbeschreibung. Es gelten insbesondere die Regelungen zu Mindestentgelt, Tariftreue, Frauenförderung, Schutzklausel, Verhinderung von Benachteiligungen sowie Kontrollen und Sanktionen.