Das Klinikum Solingen plant, im Westen der Liegenschaft ein neuesBettenhaus mit einer neuen Küche zu errichten. Um den Neubau funktionsgerecht an den Bestand Haus E und Haus F anzubinden, wird das vorhandene Haus G zurückgebaut und Sicherungsmaßnahmen am Bestand umgesetzt (z.B. Fundamente, Fassade etc.). Der Neubau des Bettenhauses ist als winkelförmiges orthogonales Gebäude mit 7 Obergeschossen (U01-E05) und einem Technikgeschoss (U02) als Erweiterung des bestehenden Klinikums geplant. Eine neue Küche wird als eingeschossiger Baukörper westlich an das Bettenhaus angedockt. Der Neubau bindet im Osten an das bestehende Haus E an, im Süden an das Haus F. Hierbei fällt das vorhandene Gelände von Norden (Eingang ZNA / U01) nach Süden (Zugang Haus F / U02) um ein Geschoss ab (ca. 4,25m). In den Technikzentralen (U02) werden tieferliegende Teilbereiche ausgebildet (Aufzugsunterfahrten, Luftkanäle; Tiefkeller). Zudem wird das Treppenhaus 3 / Aufzüge im Anschluss zu Haus F bis zur Ebene U03 heruntergeführt. Verfahrensgegenstand dieser Ausschreibung sind der operativen Baulogistik, die als Dienstleistungsauftrag nach den Regeln der VgV ausgeschrieben werden.
Verfahrensgegenstand dieser Ausschreibung sind die Leistungen deroperativen Baulogistik bestehend aus: Baulogistikplanung (Fortschreibung Baulogistikhandbuch & Baulogistikphasenpläne), Baulogistikpersonal, Zutrittskontrolle, Online-Avisierung, Baustelleneinrichtung (Bauzaun, Baumschutz, Kamerabewachung & Winterbaubeheizung), Baustellenreinigung (Straßenreinigung & Winterdienst), Baustellencontainern (Sanitätscontainer, Betreibermodell, Containeranlage AG & mobile Toiletten), Baustrom & Bauwasser, Geräten (Personen- & Materialbauaufzug) sowie Entsorgungslogistik (Wertstoffhof einrichten und vorhalten, Bring-System ohne Abfallsammelbehälter für die Ausbaugewerke). Die Einzelheiten ergeben sich aus dem Leistungsverzeichnis.
Einziges Zuschlagskriterium ist der niedrigste Angebotspreis.
Vorschriften über die Einlegung von Rechtsbehelfen finden sich in §§ 155 ff. GWB (Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen). Auf die Zulässigkeitsvoraussetzungen eines Nachprüfungsantrags zur Vergabekammer gemäß §§ 160 ff. GWB wird hingewiesen, namentlich auf die Regelung des § 160 Abs.3 GWB, die folgenden Wortlaut hat: "Der Antrag ist unzulässig, soweit: 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkennt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt; 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden; 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden; 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt."
Der AG wird fehlenden Unterlagen unter Beachtung der Grenzen von § 56 Abs. 2 S.1, Abs. 3 VgV nachfordern. Diese lauten: "Der öffentliche Auftraggeber kann den Bewerber oder Bieter unter Einhaltung der Grundsätze der Transparenz und der Gleichbehandlung auffordern, fehlende Unterlagen zu übermitteln oder unvollständige oder fehlerhafte Unterlagen zu ergänzen, zu erläutern, zu vervollständigen oder zu korrigieren. (...) Die Nachforderung von leistungsbezogenen Unterlagen, die die Wirtschaftlichkeitsbewertung der Angebote anhand der Zuschlagskriterien betreffen, ist ausgeschlossen. Dies gilt nicht für Preisangaben, wenn es sich um unwesentliche Einzelpositionen handelt, deren Einzelpreise den Gesamtpreis nicht verändern oder die Wertungsreihenfolge und den Wettbewerb nicht beeinträchtigen."
1. Erklärung über die Eintragung des Bieters/Bewerbers in das Berufs- oder Handelsregister oder der Handwerksrolle ihres Sitzes oder Wohnsitzes. Nachweis: Formblatt 124: Eigenerklärung zur Eignung (s. dortige Hinweise).
2. Erklärung über den Umsatz des Bieters jeweils bezogen auf die letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre (2023, 2024, 2025), soweit er Leistungen betrifft, die mit der zu vergebenden Leistung (Baulogistik) vergleichbar sind unter Einschluss des Anteils bei gemeinsam mit anderen Unternehmen ausgeführten Leistungen. Nachweis: Formblatt 124: Eigenerklärung zur Eignung (s. dortige Hinweise). Hinweise: a) präqualifizierte Bieter haben in eigener Verantwortung zu prüfen, ob die Umsätze mit vergleichbaren Leistungen der "letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre" für sie (und ggf. ihre Nachunternehmer) im Präqualifikationsverzeichnis dokumentiert sind und ggf. dort nicht dokumentierte Erklärungen/Nachweise vorzulegen. b) Die Vergabestelle behält sich vor, Nachweise zu verlangen.
3. Angaben über die Ausführung von Leistungen in den letzten drei abgeschlossenen Kalenderjahren, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind. Mindestanforderung: 3 vergleichbare Referenzprojekte. Nachweis: Formblatt 124: Eigenerklärung zur Eignung (s. dortige Hinweise). Hinweise: a) Vergleichbar sind Leistungen, die den ausgeschriebenen Leistungen (Baulogistik) inhaltlich im Wesentlichen entsprechen. b) präqualifizierte Bieter/Bewerber haben in eigener Verantwortung zu prüfen, ob die für sie (und ggf. ihre Nachunternehmer) im Präqualifikationsverzeichnis hinterlegten Referenzen hinreichend sind und haben ggf. dort nicht dokumentierte Erklärungen/Nachweise vorzulegen. b) Die Vergabestelle behält sich vor, Nachweise zu verlangen, insbesondere über die ordnungsgemäße Ausführung der Leistungen.
4. Angaben über die Zahl der in den letzten drei abgeschlossenen Kalenderjahren (2023, 2024, 2025) jahresdurchschnittlich beschäftigten Arbeitskräfte gegliedert nach Lohngruppen mit gesondert ausgewiesenem technischen Leitungspersonal; Nachweis: Formblatt124: Eigenerklärung zur Eignung. Hinweise: a) präqualifizierte Bieter haben in eigener Verantwortung zu prüfen, ob diese "letzten 3 abgeschlossenen Kalenderjahre" für sie (und ggf. ihre Nachunternehmer) im Präqualifikationsverzeichnis dokumentiert sind und ggf. dort nicht dokumentierte Erklärungen/Nachweise vorzulegen. b) Die Vergabestelle behält sich vor, Nachweise zu verlangen.