Verfahrensangaben

Lieferung und Wartung eines Hochenergie Nanosekunden gepulsten Lasersystems bei 58...

VO: VgV Vergabeart: Offenes Verfahren Status: Veröffentlicht

Fristen

Fristen
04.09.2026
10.09.2026 12:00 Uhr
10.09.2026 12:00 Uhr

Adressen/Auftraggeber

Auftraggeber

Auftraggeber

Leibniz-Institut für Atmosphärenphysik e.V.
13-SIAPKBORN000-53
Schloßstraße 6
18225
Kühlungsborn
Deutschland
DE80K
Verwaltung
linde@iap-kborn.de
+49 38293-68409
+49 38293-6850

Angaben zum Auftraggeber

Zuwendungsempfänger, soweit nichts anderes zutrifft
Bildung

Gemeinsame Beschaffung

Beschaffungsdienstleister
Weitere Auskünfte
Rechtsbehelfsverfahren / Nachprüfungsverfahren

Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen erteilt

Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren

Ministerium für Wirtschaft, Infrastruktur, Tourismus und Arbeit Mecklenburg-VorpommernMinisterium für Wirtschaft, Infrastruktur, Tourismus und Arbeit Mecklenburg-Vorpommern
VKMV-13-L50010000000-78
Johannes-Stelling-Straße 14
19053
Schwerin
Deutschland
DE804
Geschäftsstelle der Vergabekammern
vergabekammer@wm.mv-regierung.de
+49 385-58815164

Zuständige Stelle für Schlichtungsverfahren

Auftragsgegenstand

Klassifikation des Auftrags
Lieferungen

CPV-Codes

38636100-3
50000000-5
Umfang der Beschaffung

Kurze Beschreibung

Das Leibniz-Institut für Atmosphärenphysik e.V. (IAP) schreibt zu Forschungs- und Entwicklungszwecken zwei Nd:YAG-DPSS Festkörperlaser incl. Summenfrequenzmischung für 589 nm aus.

Beschreibung der Beschaffung (Art und Umfang der Dienstleistung bzw. Angabe der Bedürfnisse und Anforderungen)

Am Leibniz-Institut für Atmosphärenphysik e.V. soll ein Festkörper-Lasersystem für die Natrium D2-Wellenlänge (589 nm) zur optischen Sondierung der Atmosphäre (Lidar) angeschafft werden. Die Generierung der 589 nm-Laserwellenlänge soll auf Summenfrequenzmischung (SFG) von zwei diodengepumpten Nd:YAG-Lasern mit Emissionslinie bei 1064 nm bzw. 1319 nm basieren. Die Linienbreite des Lasers soll möglichst unter 100 MHz (@ 589 nm) liegen. Das Seeding beider Nd:YAG-Laser soll im System bereits möglichst weit integriert und getestet sein. Mindestens muss das Seeding der beiden einzelnen Nd:YAG-Laser vorbereitet und für 1064 nm getestet sein. Der Laser soll bei 589 nm eine Energie >10 mJ bei einer Repetitionsrate von 300 Hz und Pulslängen von wenigen zehn Nanonsekunden aufweisen.
Das Gesamtsystem soll möglichst kompakt und robust gegenüber Änderungen der Umgebung (mechanisch und thermisch stabil) sowie langlebig und wartungsarm sein.
Das Lasersystem soll über eine PC-Schnittstelle mit Möglichkeit der Einbindung in IAP-eigene Software verfügen. Aus Kompatibilitätsgründen sollen die Nd:YAG-laser möglichst baugleich zu vorhandenen Innolas EVO-DPSS-Lasern sein. Dies ist insbesondere wichtig, um die im IAP entwickelte Hardware und Software zur Integration der Laser in das Gesamtsystem zu einem möglichst großen Teil erneut einsetzen zu können und so Entwicklungsaufwand zu sparen. Neben der technischen Ähnlichkeit und der Ähnlichkeit der verwendeten Bauteile erfordert dies auch eine identische Softwareschnittstelle.

Umfang der Auftragsvergabe

350.000,00
EUR

Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems

Beginn / Ende
01.10.2026
18.12.2026

Das Lasersystem soll möglichst 12/2026 geliefert werden. Die Einhaltung des Liefertermins ist nicht zwingend vorgegeben, wird aber bei der Angebotsauswertung berücksichtigt.
Die Maximale Verlängerung beträgt 6 Monate.

6
Erfüllungsort(e)

Erfüllungsort(e)

---
Schloßstraße 6
18225
Kühlungsborn
Deutschland
DE80K

Weitere Erfüllungsorte

Zuschlagskriterien

Zuschlagskriterien

Bewertung erfolgt über nach Punkten gewichtete Kriterien

Zuschlagskriterium

Preis
Preis

Der Zuschlag erfolgt auf das Angebot mit der höchsten Punktzahl nach Auswertung der folgenden Zuschlagskriterien. Die Bewertungsmethode erfolgt Median.
Insgesamt werden 100 Punkte vergeben.
Die genaue Bewertungsstruktur befindet sich im beigefügten Dokument "Matrix".

Höchstanzahl erfolgreicher Angebote
30,00

Zuschlagskriterium

Qualität
Leistung

Der Zuschlag erfolgt auf das Angebot mit der höchsten Punktzahl nach Auswertung der folgenden Zuschlagskriterien. Die Bewertungsmethode erfolgt Median.
Insgesamt werden 100 Punkte vergeben.
Die genaue Bewertungsstruktur befindet sich im beigefügten Dokument "Matrix".

Höchstanzahl erfolgreicher Angebote
70,00
Weitere Informationen

Angaben zu Mitteln der europäischen Union

Angaben zu KMU

Angaben zu Optionen

Zusätzliche Angaben

Verfahren

Verfahrensart

Verfahrensart

Offenes Verfahren

Angaben zum Verfahren

Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)

Besondere Methoden und Instrumente im Vergabeverfahren

Angaben zur Rahmenvereinbarung

Entfällt

Angaben zum dynamischen Beschaffungssystem

Entfällt

Angaben zur elektronischen Auktion

Angaben zur Wiederkehr von Aufträgen

Angaben zur Wiederkehr von Aufträgen

Strategische Auftragsvergabe

Strategische Auftragsvergabe

Gesetz über die Beschaffung sauberer Straßenfahrzeuge

Energieeffizienz-Richtlinie

Angaben zu elektronischen Arbeitsabläufen

Angaben zu elektronischen Arbeitsabläufen

Zulässig
Auftragsunterlagen

Sprache der Auftragsunterlagen

Deutsch
Sonstiges / Weitere Angaben

Kommunikationskanal


https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4YQ5MQ46

Einlegung von Rechtsbehelfen

Ein Nachprüfungsantrag ist gemäß § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit:

der Antragsteller den geltend gemachten Vergaberechtsverstoß vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb von 10 Kalendertagen gerügt hat;
Verstöße, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder Angebotsabgabe gerügt werden;
Verstöße, die erst aus den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder Angebotsabgabe gerügt werden;
mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.

Der öffentliche Auftraggeber darf den Zuschlag nach Absendung der Information gemäß § 134 GWB grundsätzlich erst nach Ablauf einer Wartefrist erteilen. Diese beträgt 10 Kalendertage bei elektronischer Übermittlung (z. B. über die Vergabeplattform oder per E-Mail) und 15 Kalendertage bei Übermittlung auf anderem Weg.

Gegen Entscheidungen der Vergabekammer kann innerhalb von zwei Wochen nach Zustellung der Entscheidung sofortige Beschwerde beim zuständigen Oberlandesgericht eingelegt werden (§ 172 GWB).

Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren

Anwendbarkeit der Verordnung zu drittstaatlichen Subventionen

Zusätzliche Informationen

Angebote

Anforderungen an Angebote / Teilnahmeanträge

Übermittlung der Angebote / Teilnahmeanträge

Anforderungen an die Form bei elektronischer Übermittlung

Sprache(n), in der (denen) Angebote / Teilnahmeanträge eingereicht werden können

Deutsch

Nebenangebote

Zulässig

Elektronische Kataloge

Zulässig

Mehrere Angebote pro Bieter

Zulässig
Verwaltungsangaben

Bindefrist

6
Wochen

Bedingungen für die Öffnung der Angebote

Nachforderung

Eine Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist teilweise ausgeschlossen.

Fehlende oder unvollständige unternehmensbezogene Unteragen können nach Ende der Ausschreibung nachgereicht werden.

Bedingungen

Ausschlussgründe

Ort der Angabe der Ausschlussgründe

Teilnahmebedingungen

Eignungskriterien / Ausschreibungsbedingungen

Ort der Angabe der Eignungskriterien

Eignungskriterium

Eintragung in das Handelsregister

Die Abgabe der folgenden Erklärungen ist verpflichtend:

1. Eigenerklärung mit Nachweis Eintragung ins Handelsregister
2. KMU-Erklärung wenn zutreffend
3. Russlandsanktionen

Finanzierung

Eine Zwischenrechnung nach Leistungserbringung ist möglich.
Vorkasse wird ausgeschlossen.

Rechtsform des Bieters

Bedingungen für den Auftrag

Bedingungen für den Auftrag

Angaben zu geschützten Beschäftigungsverhältnissen

Nein

Angaben zur reservierten Teilnahme

Angaben zur beruflichen Qualifikation

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Angaben zur Sicherheitsüberprüfung