Das Leibniz-Institut für Atmosphärenphysik e.V. (IAP) schreibt zu Forschungs- und Entwicklungszwecken zwei Nd:YAG-DPSS Festkörperlaser incl. Summenfrequenzmischung für 589 nm aus.
Am Leibniz-Institut für Atmosphärenphysik e.V. soll ein Festkörper-Lasersystem für die Natrium D2-Wellenlänge (589 nm) zur optischen Sondierung der Atmosphäre (Lidar) angeschafft werden. Die Generierung der 589 nm-Laserwellenlänge soll auf Summenfrequenzmischung (SFG) von zwei diodengepumpten Nd:YAG-Lasern mit Emissionslinie bei 1064 nm bzw. 1319 nm basieren. Die Linienbreite des Lasers soll möglichst unter 100 MHz (@ 589 nm) liegen. Das Seeding beider Nd:YAG-Laser soll im System bereits möglichst weit integriert und getestet sein. Mindestens muss das Seeding der beiden einzelnen Nd:YAG-Laser vorbereitet und für 1064 nm getestet sein. Der Laser soll bei 589 nm eine Energie >10 mJ bei einer Repetitionsrate von 300 Hz und Pulslängen von wenigen zehn Nanonsekunden aufweisen.Das Gesamtsystem soll möglichst kompakt und robust gegenüber Änderungen der Umgebung (mechanisch und thermisch stabil) sowie langlebig und wartungsarm sein. Das Lasersystem soll über eine PC-Schnittstelle mit Möglichkeit der Einbindung in IAP-eigene Software verfügen. Aus Kompatibilitätsgründen sollen die Nd:YAG-laser möglichst baugleich zu vorhandenen Innolas EVO-DPSS-Lasern sein. Dies ist insbesondere wichtig, um die im IAP entwickelte Hardware und Software zur Integration der Laser in das Gesamtsystem zu einem möglichst großen Teil erneut einsetzen zu können und so Entwicklungsaufwand zu sparen. Neben der technischen Ähnlichkeit und der Ähnlichkeit der verwendeten Bauteile erfordert dies auch eine identische Softwareschnittstelle.
Das Lasersystem soll möglichst 12/2026 geliefert werden. Die Einhaltung des Liefertermins ist nicht zwingend vorgegeben, wird aber bei der Angebotsauswertung berücksichtigt.Die Maximale Verlängerung beträgt 6 Monate.
Der Zuschlag erfolgt auf das Angebot mit der höchsten Punktzahl nach Auswertung der folgenden Zuschlagskriterien. Die Bewertungsmethode erfolgt Median.Insgesamt werden 100 Punkte vergeben.Die genaue Bewertungsstruktur befindet sich im beigefügten Dokument "Matrix".
Ein Nachprüfungsantrag ist gemäß § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit:
der Antragsteller den geltend gemachten Vergaberechtsverstoß vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb von 10 Kalendertagen gerügt hat;Verstöße, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder Angebotsabgabe gerügt werden;Verstöße, die erst aus den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder Angebotsabgabe gerügt werden;mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Der öffentliche Auftraggeber darf den Zuschlag nach Absendung der Information gemäß § 134 GWB grundsätzlich erst nach Ablauf einer Wartefrist erteilen. Diese beträgt 10 Kalendertage bei elektronischer Übermittlung (z. B. über die Vergabeplattform oder per E-Mail) und 15 Kalendertage bei Übermittlung auf anderem Weg.
Gegen Entscheidungen der Vergabekammer kann innerhalb von zwei Wochen nach Zustellung der Entscheidung sofortige Beschwerde beim zuständigen Oberlandesgericht eingelegt werden (§ 172 GWB).
Fehlende oder unvollständige unternehmensbezogene Unteragen können nach Ende der Ausschreibung nachgereicht werden.
Die Abgabe der folgenden Erklärungen ist verpflichtend:
1. Eigenerklärung mit Nachweis Eintragung ins Handelsregister2. KMU-Erklärung wenn zutreffend3. Russlandsanktionen
Eine Zwischenrechnung nach Leistungserbringung ist möglich.Vorkasse wird ausgeschlossen.