| VO: | UVgO | Vergabeart: | Öffentliche Ausschreibung | Status: | Veröffentlicht |
Berichtigungen
In der ursprünglichen Bekanntmachung zu berichtigender Text
| Stelle des zu berichtigenden Textes | Art der Berichtigung | Anstatt | Muss es heißen |
|---|---|---|---|
| Änderung Preisblatt | Ergänzung | 1. Das beigefügte Preisblatt ersetzt den bisherigen Abschnitt 6 "Preisblatt / Leistungsverzeichnis zur Angebotsabgabe". |
Eine belastbare Ermittlung der anrechenbaren Kosten kann zum derzeitigen Planungsstand noch nicht erfolgen. Die Ermittlung und Fortschreibung der Kosten ist Bestandteil der zu beauftragenden Planungsleistungen, insbesondere im Rahmen der Leistungsphasen 2 und 3.
Die Bieter werden daher nicht aufgefordert, eigene Kostenannahmen für die Kostengruppen 300 und 400 zu ermitteln und diese als Grundlage für ihr Honorarangebot heranzuziehen.
Die Kostengruppen 300 und 400 werden nicht als eigenständiges Zuschlags- oder Wertungskriterium berücksichtigt. Insbesondere werden unterschiedliche, von den Bietern zugrunde gelegte Kostenannahmen nicht für die Preiswertung herangezogen.
Zur Herstellung einer einheitlichen und vergleichbaren Angebotsgrundlage wird das Preisblatt / Leistungsverzeichnis zur Angebotsabgabe entsprechend angepasst und als Nachtrag zu den Vergabeunterlagen bereitgestellt. Das bestehende Leistungsverzeichnis wird aus dem Portal entfernt.