Nachfragen der Bieter und Interessenten sowie sonstige Kommunikation erfolgt ausschließlich über das
Ausschreibungsportal DTVP. Telefonische Auskünfte sind nicht verbindlich und werden nicht erteilt.
Mails an die Zentrale Mailadresse der Vergabestelle werden grundsätzlich nicht berücksichtigt und telefonische
Auskünfte nicht erteilt.
Mails an die Zentrale Mailadresse der Vergabestelle können nur in begründeten Ausnahmefällen zulässig sein
(z.B. Nichterreichbarkeit des Ausschreibungsportals DTVP).
Bieterfragen können zur Gewährleistung eines geordneten Verfahrensablaufes für alle Bieter bis maximal 25.03.2026 gestellt
werden. Beantwortet werden sie für alle Bieter bis spätestens 30.03.2026.