1 Anlage13.4_Eigenerklärung für nicht präqualifizierte Unternehmen oder Nachweis der Präqualifizierung.
2 Anlage13.9_Eigenerklärung_5._EU-Sanktionspakets
3 Anlage13.5_Erklärung zu §§ 13-15 NTVergG_VOB
4 Anlage12 Eigenerklärung zu Referenzen. Zum Nachweis der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit (Fachkunde), hat der Bieter drei der wesentlichen, in den letzten 5 Jahren erbrachten Leistungen, die mit der ausgeschriebenen Leistung vergleichbar sind, vorzulegen.
5 Der Bieter muss eine Versicherung von mindestens 5 Mio. Euro pauschal für Personen, Sach- und Vermögensschäden auch für etwaige Schäden an dritte vorweisen, ein gültiger Versicherungsnachweis ist den Angebotsunterlagen vom Bieter beizulegen.
Die geforderte Mindestdeckungssumme beträgt, je Schadensfall:
- für Personenschäden 2,5 Mio. EUR
- für sonstige Schäden 2,5 Mio. EUR
6 Elektrofachkraft
Nachweis einer Elektrofach Ausbildungsbescheinigung oder vergleichbar.