Planungsleistung für Ersatzneubau 110KV Freileitung 172 und 173.
Bei der bestehenden 110-kV-Freileitung Fallersleben-Ehra (Ltg.172 und 173) der LSW Netz GmbH & Co. KG (LSWN) wurde ein Engpass hinsichtlich der zukünftigen Energieübertragung festgestellt. Zumheutigen Zeitpunkt ist die ca. 21,5 km lange 110KV Freileitung mit zwei Leitungssystem beseilt. Die zu niedrige Dimensionierung der Freileitung führt dazu, dass die Leitung auf zwei Doppel Leitungssysteme umgerüstet werden muss, um die Energieübertragung im Nordkreis Gifhorn weiterhin zu sichern.
Innerhalb des Ersatzneubaus sollen die aktuellen Bestandsmaste (Donaumaste) durch Stahlgittermaste (Donaumastbild) ersetzt werden. Unter Berücksichtigung der o.g. Anpassungen und räumlichen Gegebenheiten ist in einem ersten Planungsschritt ein neuer Trassenverlauf zu erarbeiten. In die Aufgabenstellung ist einzubeziehen, dass aufgrund der vorhandenen Netzsituation eine dauerhafte Abschaltung der Bestandsleitung nicht möglich ist.
Auf Basis einer Variantenuntersuchung sind mögliche Trassenverläufe zu entwickeln und gegeneinander abzuwägen. Auf dieser Basis sind die Entscheidungen für ein etwaiges Raumordnungsverfahren zuunterstützen und eine Vorzugstrasse für die weiteren Planungsschritte zu entwickeln.
Leistungspakete:
01 Voruntersuchung02 Technische Fachplanung03 Baugrunduntersuchung04 Umweltplanung
Ort der Leitungstrasse: Fallersleben - Ehra (UW Fallersleben - UW Ehra) gemäß Datei ÜP_Fallersleben-Ehra.
Angebote sind ausschließlich elektronisch über das Ausschreibungsportal DTVP einzustellen.
Das Angebot muss als PDF-Anhang angefügt sein. Die Preise sind in jedem Fall in die Datei "Auschreibung Planung 110KV Fallersleben-Ehra Ltg. 172 Ltg 173 ohne Preise" (siehe Vergabeunterlagen, PDF) einzutragen und unterzeichnet einzureichen. Maßgeblich sind ausschließlich die hier getätigten Angaben. Ergänzend können eigene Angebotsunterlagen des Bieters mit eingereicht werden, die der inhaltlichen Darstellung des Angebotes dienen.
Zur Beschleunigung der Auswertung bitten wir um Eintragung der Preise in die Datei "Auschreibung Planung 110KV Fallersleben-Ehra Ltg. 172 Ltg 173" (siehe Vergabeunterlagen, GAEB)
Bitte unbedingt beachten: Schriftlich eingereichte Angebote sowie verspätet eingegangene Angebote können nicht angenommenund berücksichtigt werden.
Nachfragen der Bieter und Interessenten sowie sonstige Kommunikation erfolgt ausschließlich über das AusschreibungsportalDTVP. Telefonische Auskünfte sind nicht verbindlich und werden nicht erteilt.
Mails an die Zentrale Mailadresse der Vergabestelle werden grundsätzlich nicht berücksichtigt und telefonische Auskünfte nichterteilt.
Bieterfragen können zur Gewährleistung eines geordneten Verfahrensablaufes für alle Bieter bis maximal 26.06.2025 gestelltwerden. Beantwortet werden sie für alle Bieter bis spätestens 27.06.2025.
Beabsichtigter Zeitablauf des Verfahrens:
Tag der Absendung der Bekanntmachung Mo, 02.06.2025
Frist zur Einreichung von Aufklärungsfragen (u.a.) Do. 07.08.2025
Beantwortung rechtzeitig eingegangener Aufklärungsfragen (u.a.) bis Fr. 11.08.2025
Angebotsfrist Do. 14.08.2025
Angebotsöffnung Do. 14.08.2025
Abschluss Angebotsauswertung / Versand Vorinformation (§ 134 GWB) Di. 21.08.2025
Zuschlags-/Bindefrist Mo. 01.09.2025
Frühester Ausführungs- bzw. Lieferbeginn Mo. 01.09.2025
gemäß §155 - 184 GWB. Fristen § 160, 172 GWB.
Zentrale Vergabestelle LSW Netz GmbH & Co.KG, Heßlinger Str. 1-5,38440 Wolfsburg.
Beauftragte des Auftraggebers.
Nachforderungen gemäß §51 SektVO.
Siehe Bestimmungen der SektVO (VgV,GWB)
3 vergleichbare Referenznachweise der letzten 3 Jahre mit mindestens folgenden Angaben:a) Art der ausgeführten Leistungb) Auftragssumme (mindestens 3.000.000,00 Euro netto)c) Bestätigung des Auftraggebers über die vertragsgemäße Ausführung der Leistung.d) Ausführungszeitraume) Ansprechpartner
- Eigenerklärung (124_LD), Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE) für nicht präqualifizierte Unternehmen oder Nachweis des Eintrags im Präqualifikationsverzeichnis.
Die Angaben können auch durch Einzelnachweise erbracht werden.
- Erklärung zu § 4 Abs. 1 NTVergG.
- Nachweis Haftpflichtversicherung über 3 Mio EUR.
Gemäß Ausschreibungsunterlagen.
Bei Auftragserteilung: 15% Anzahlung gegen Sicherheitsleistung (üblicherweise Anzahlungsbürgschaft).
Abschlagszahlungen nach erbrachtem Leistungsfortschritt können gemäß §17 VOL/B vereinbart werden.
Gemäß §18 VOL/B Sicherheitsleistung.
Sicherheitsleistung für die Anzahlung in voller Höhe der Anzahlungssumme (üblicherweise Anzahlungsbürgschaft).
Sicherheitsleistung für die Vertragserfüllung in Höhe von fünf Prozent der Auftragssumme (inkl. Umsatzsteuer, ohne Nachträge).
Gemäß § 11 VOL/B Vertragsstrafe.
Für jede vollendete Woche Prozent, Die Vertragsstrafe wird auf insgesamt Prozent der Auftragssumme (ohne Umsatzsteuer)begrenzt.
Selbstschuldnerisch haftend mit bevollmächtigtem Vertreter.
Genehmigungsplanung und Ausführungsplanung sind zwingend aus einer Hand zu erbringen (§47 IV SektVO).