Planungsleistungen - Teilsanierung OG2 und OG3 (ORTEGA-Station) sowie OG4 (Untersuchungs- und Behandlungsräume)
Vergabe von Planungsleistungen (LP 3-9 nach HOAI 2021) für die Teilsanierung eines Krankenhauses im laufenden Betrieb: Objektplanung (§ 34 HOAI), Fachplanung TGA Heizung/Lüftung/Sanitär/Medizingase (§ 55 HOAI) sowie Fachplanung TGA Elektrotechnik/MSR (§ 55 HOAI). Die drei Leistungen werden ausschließlich als Gesamtpaket vergeben. Beauftragung erfolgt stufenweise. Verbindlicher Kostenrahmen: 7,4 Mio. EUR brutto (KG 300-600, DIN 276). LP 1 und 2 wurden durch Dritte erbracht.
Bewertet wird das Gesamthonorar (Summe aller Stufen inkl. Nebenkosten, ohne Besondere Leistungen). Das niedrigste wertbare Angebot erhält 10 Punkte; alle anderen Angebote werden linear interpoliert (Formel: Punkte = 10 × günstigstes Angebot / eigenes Angebot). Angebote unterhalb des HOAI-Mindestsatzes sind nicht wertbar und werden ausgeschlossen.
Bewertet werden Qualifikation und Erfahrung des Projektleiters sowie des Kernteams anhand eines Punkterasters von 0 bis 10 Punkten. Die Mindestpunktzahl (0-2) wird vergeben, wenn der Projektleiter ausschließlich die Eignungsmindestanforderungen erfüllt. Zusätzliche Referenzprojekte im Gesundheitsbau über das Eignungsminimum hinaus führen zu 3-5 Punkten, der zusätzliche Nachweis der Qualifikation "Qualitätsmanager Baurecht" zu 6-8 Punkten. Die Höchstpunktzahl von 9-10 Punkten wird vergeben, wenn der Projektleiter darüber hinaus nachweislich Erfahrung in der Leitung von Baumaßnahmen im laufenden Krankenhausbetrieb hat.
Die Bieter legen ein Konzept von maximal 3 Seiten vor, das die Koordination der Phasenabfolge OG3/OG2 im laufenden Klinikbetrieb, Abstimmungsprozesse mit den Beteiligten, den Umgang mit Bestandsbefunden sowie die Kommunikationsstruktur gegenüber dem Auftraggeber darstellt. Bewertet wird mit 0-10 Punkten: Allgemeine Darstellungen ohne Projektbezug erhalten 0-3 Punkte; mit zunehmendem Detaillierungsgrad und konkretem Projektbezug steigt die Punktzahl bis 7-8; 9-10 Punkte werden vergeben, wenn das Konzept zusätzlich durch nachweisliche Erfahrung im laufenden Krankenhausbetrieb belegt wird.
Das Verfahren gliedert sich in zwei Stufen: Zunächst können geeignete Bewerber einen Teilnahmeantrag einreichen. Anhand der Eignungskriterien werden bis zu fünf Bewerber zur Angebotsabgabe aufgefordert. Die ausgewählten Bewerber geben ein Erstangebot ab, das anhand der Zuschlagskriterien Z1 (Preis, 20 %), Z2 (Qualifikation des Projektteams, 40 %) und Z3 (Konzept Schnittstellenkoordination, 40 %) bewertet wird. Die Kriterien Z2 und Z3 werden durch eine Bewertungskommission des Auftraggebers anhand der veröffentlichten Ankerpunkte beurteilt, schriftlich begründet und in der Vergabeakte dokumentiert. Der Auftraggeber behält sich vor, den Zuschlag bereits auf das Erstangebot zu erteilen, ohne in Verhandlungen einzutreten. Andernfalls werden Verhandlungsgespräche geführt und die Bieter zur Abgabe eines finalen Angebots aufgefordert.
Die Kommunikation in diesem Verfahren wird ausschließlich über das Vergabeportal geführt.
Bewerber oder Bieter, die einen Verstoß gegen Vergabevorschriften in den Ausschreibungsunterlagen erkennen, sind verpflichtet, diesen unverzüglich, spätestens bis zum Ablauf der Angebotsfrist, gegenüber der Vergabestelle zu rügen (§ 160 Abs. 3 GWB); Verstöße, die erst im späteren Verfahren erkennbar werden, sind innerhalb von 10 Kalendertagen nach Kenntnis zu rügen. Hilft der Auftraggeber der Rüge nicht ab, kann der Bieter innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der ablehnenden Antwort einen Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens bei der zuständigen Vergabekammer stellen (§ 160 Abs. 1 und 2 GWB).
Es ist unbedingt darauf zu achten, dass die angeforderten Unterlagen (vgl. Aufforderung zur Abgabe eines Teilnahmeantrags bzw. Aufforderung zur Abgabe eines Angebots) vollständig eingereicht werden. Der Auftraggeber behält sich gleichwohl vor, fehlende Unterlagen nachzufordern.
Nachweis der Eintragung in ein Berufs- oder HandelsregisterDer Nachweis wird über die Eigenerklärung im Teilnahmeantrag geführt. Der Auftraggeber behält sich vor, Nachweise nachzufordern.
Nachweis der Kammermitgliedschaft (Architekten- oder Ingenieurkammer) des für die Leistungsphasen 3 bis 5 verantwortlichen Planers (für L1: Architektenkammer; für L2/L3)
Der Nachweis wird über die Eigenerklärung im Teilnahmeantrag geführt. Der Auftraggeber behält sich vor, Nachweise nachzufordern.
Nachweis einer bestehenden Berufshaftpflichtversicherung: mind. 3,0 Mio. EUR für Personenschäden, mind. 1,5 Mio. EUR für sonstige Schäden (je Schadensfall und mind. zweifach abrufbar pro Jahr)
Erklärung zum durchschnittlichen Jahresumsatz der letzten drei Geschäftsjahre für vergleichbare Planungsleistungen (Mindestanforderung: Mindestjahresumsatz: mindestens 450.000 EUR in mindestens einem der letzten drei Geschäftsjahre.)
Nachzuweisen sind mindestens zwei Referenzprojekte, die kumulativ folgende Anforderungen erfüllen: Bauausführung im laufenden Betrieb einer Gesundheitseinrichtung, erbrachte Leistungsphasen 3-8 (Objektplanung oder TGA), Baukosten KG 300+400 von mindestens 1,5 Mio. EUR brutto sowie Abschluss oder mindestens 80-prozentige Ausführung innerhalb der letzten 8 Jahre. Bei Bietergemeinschaften ist je Fachdisziplin (L1, L2, L3) mindestens eine eigene Referenz des ausführenden Mitglieds vorzulegen. Darüber hinaus sind der vorgesehene Projektleiter mit Berufsqualifikation und mindestens 5 Jahren einschlägiger Berufserfahrung im Gesundheitsbau sowie die vorgesehenen Personalkapazitäten und deren Verfügbarkeit darzustellen.
Übersteigt die Anzahl geeigneter Bewerber die festgelegte Höchstzahl von fünf zur Angebotsabgabe aufzufordernden Bewerbern, erfolgt die Auswahl unter den geeigneten Bewerbern anhand der Qualität der über die Mindestanforderungen gem. Ziff. 9.3 hinausgehenden Referenzprojekte. Maßgeblich sind dabei die Anzahl der zusätzlichen Referenzprojekte im Gesundheitsbau, deren Vergleichbarkeit mit dem ausgeschriebenen Projekt hinsichtlich Leistungsumfang und Projektstruktur sowie das jeweilige Projektvolumen (Baukosten KG 300+400). Bei Punktgleichheit entscheidet das Los.
Der Nachweis wird über ein gesondertes, selbst erstelltes Blatt geführt.
Das Honorar richtet sich nach der HOAI 2021 und wird auf Basis der anrechenbaren Kosten gem. DIN 276 sowie der vom Auftragnehmer zu begründenden Honorarzone ermittelt. Die Beauftragung erfolgt stufenweise; ein Rechtsanspruch auf Beauftragung der Folgestufen besteht nicht. Der Auftragnehmer hat Anspruch auf Abschlagszahlungen gemäß § 15 HOAI 2021; die Abrechnung erfolgt stufenbezogen nach Maßgabe der erbrachten Leistungen. Angebote unterhalb des HOAI-Mindestsatzes sind unzulässig. Alle Honorare verstehen sich zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer.