Verfahrensangaben

Turnusmäßige Ablesung von Strom-, Gas- und Wasserzählern

VO: SektVO Vergabeart: Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb Status: Veröffentlicht

Fristen

Fristen
04.09.2026
10.09.2026 23:59 Uhr

Adressen/Auftraggeber

Auftraggeber

Auftraggeber

ENERVIE Vernetzt GmbH
DE811245756
Lennestr. 2
58507
Lüdenscheid
Deutschland
DEA58
Einkauf
info@enervie-vernetzt.de
+49 23515675-0
+49 23515675-33333

Angaben zum Auftraggeber

---
---
Mit Strom zusammenhängende Tätigkeiten

Gemeinsame Beschaffung

Beschaffungsdienstleister
Weitere Auskünfte
Rechtsbehelfsverfahren / Nachprüfungsverfahren

Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen erteilt

Vergabekammer Westfalen - Bezirksregierung Münster
DE164242157
Albrecht-Thaer-Straße 9
48147
Münster
Deutschland
DEA58
vergabekammer@bezreg-muenster.nrw.de
+49 251411-3514
+49 251411-2165

Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren

Vergabekammer Westfalen - Bezirksregierung Münster
DE164242157
Albrecht-Thaer-Straße 9
48147
Münster
Deutschland
DEA58
vergabekammer@bezreg-muenster.nrw.de
+49 251411-3514
+49 251411-2165

Zuständige Stelle für Schlichtungsverfahren

Auftragsgegenstand

Klassifikation des Auftrags
Dienstleistungen

CPV-Codes

65500000-8
Umfang der Beschaffung

Kurze Beschreibung

Gegenstand der Ausschreibung sind Dienstleistungen zur Durchführung der turnusmäßigen sowie ergänzenden Ablesung von Strom-, Gas-, Wasser- und Fernwärmezähler im gesamten Versorgungsgebiet der Enervie Vernetzt GmbH.

Beschreibung der Beschaffung (Art und Umfang der Dienstleistung bzw. Angabe der Bedürfnisse und Anforderungen)

Der Leistungsumfang umfasst die Durchführung von

- Turnusmäßige Ablesung von Strom-, Gas-, Wasser- und Fernwärmezählern im gesamten Versorgungsgebiet
- Fristgerechte, qualitativ hochwertige und wirtschaftliche Erfassung von Verbrauchsdaten
- Durchführung von Sonderablesungen
- Durchführung von Kontrollablesungen
- Durchführung von Schachtablesungen
- Durchführung von EEG-Ablesungen
- Durchführung von Stichtagsablesungen
- Bearbeitung von Kundenselbstablesungen
- Kundenkommunikation im Zusammenhang mit Ablesungen und Kundenselbstablesungen
- Unterstützung der Digitalisierung der Ableseprozesse
- Unterstützung beim Ausbau und der Nutzung fernauslesbarer Messtechnik[

Umfang der Auftragsvergabe

EUR

Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems

Laufzeit in Jahren
4

Der Dienstleistungsvertrag hat eine Laufzeit von 4 Jahren. Er verlängert sich jeweils um ein weiteres Jahr, soweit er nicht mit einer Frist von neun Monaten zum jeweiligen Laufzeitende von der ENERVIE Vernetzt GmbH gekündigt wird, höchstens aber auf insgesamt 6 Jahre ab Zuschlagserteilung (sog. Höchstlaufzeit).
Die ordentliche Kündigung durch den Auftragnehmer ist ausgeschlossen.

2
Erfüllungsort(e)

Erfüllungsort(e)

---
Lennestr. 2
58507
Lüdenscheid
Deutschland
DEA58

Im gesamten Versorgungsgebiet der Enervie Vernetzt GmbH

Weitere Erfüllungsorte

Zuschlagskriterien

Zuschlagskriterien

---
Weitere Informationen

Angaben zu Mitteln der europäischen Union

Angaben zu KMU

Angaben zu Optionen

Zusätzliche Angaben

Verfahren

Verfahrensart

Verfahrensart

Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb

Angaben zum Verfahren

Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)

Besondere Methoden und Instrumente im Vergabeverfahren

Angaben zur Rahmenvereinbarung

Entfällt

Angaben zum dynamischen Beschaffungssystem

Entfällt

Angaben zur elektronischen Auktion

Angaben zur Wiederkehr von Aufträgen

Angaben zur Wiederkehr von Aufträgen

Strategische Auftragsvergabe

Strategische Auftragsvergabe

Gesetz über die Beschaffung sauberer Straßenfahrzeuge

Energieeffizienz-Richtlinie

Angaben zu elektronischen Arbeitsabläufen

Angaben zu elektronischen Arbeitsabläufen

---
Auftragsunterlagen

Sprache der Auftragsunterlagen

Deutsch
Sonstiges / Weitere Angaben

Kommunikationskanal


https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4YPUMQSP

Einlegung von Rechtsbehelfen

Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)
§ 160 Einleitung, Antrag
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.

Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren

Anwendbarkeit der Verordnung zu drittstaatlichen Subventionen

Zusätzliche Informationen

Auswahl der zur Angebotsabgabe aufzufordernden Bewerber

a) Die von der Auftraggeberin vorgesehenen objektiven und nichtdiskriminierenden Eignungskriterien für die Begrenzung der Zahl der einzuladenden Bewerber (§ 45 Abs. 3 SektVO) lauten: Referenzen.
b) Jede auf dem Vordruck 03 angegebene Referenz, die die vorgegebenen Mindestanforderungen erfüllt, wird anhand Ihrer Referenzerläuterungen auf dem Vordruck 03a nach ihrer Vergleichbarkeit mit dem vorliegend ausgeschriebenen Auftrag einzeln bewertet. Auch Ihre Angaben auf dem Vordruck 03a bedürfen zu diesem Zweck einer ausführlichen Erläuterung; sie haben jeweils referenzbezogen zu sein. Soweit ein Bewerber mehr Referenzen erläutern will als der Vordruck 03a hierfür Felder vorsieht, kann der Vordruck 03a vervielfältigt eingereicht werden (mit dann fortlaufender Nummerierung der Referenzen).

Die Vergleichbarkeit bemisst sich anhand der angegebenen Referenzen im Hinblick auf die folgenden drei Unterkriterien (Angabe jeweils mit Gewichtung):

- 1: Turnusmäßige Ablesung von Strom-, Gas-, Wasser- und Fernwärmezählern (50%)
- 2: Erfassung von Verbrauchsdaten (30%)
- 3: Durchführung von Kontroll-, Schacht- und EEG-Ablesungen (20%)

Die insoweit bestehenden Anforderungen werden für jedes Unterkriterium jeweils wie folgt präzisiert:

- Turnusmäßige Ablesung von Strom-, Gas-, Wasser- und Fernwärmezäh-lern: Nachzuweisen sind Referenzen über die turnusmäßige Ablesung von Strom-, Gas-, Wasser- und/oder Fernwärmezählern im Auftrag eines Netz- oder Messstellenbetreibers bzw. eines Energieversorgungsunternehmens. Die Referenz soll die regelmäßige Durchführung von Ablesungen in einem festgelegten Turnus sowie die Organisation und Durchführung einer flächendeckenden Ablesung in einem Versorgungsgebiet umfassen.
Bewertet werden insbesondere die Anzahl der jährlich abgelesenen Zähler, die Vergleichbarkeit der Zählerarten sowie die Dauer und Kontinuität der Leistungserbringung.

- Erfassung von Verbrauchsdaten:
Nachzuweisen sind Referenzen über die Erfassung, Plausibilisierung und Dokumentation von Verbrauchs- und Zählerdaten. Die Leistung soll die digitale oder manuelle Erfassung der Ableseergebnisse einschließlich der Übergabe der Daten an die vorgegebenen IT-Systeme bzw. Datenbanken umfassen.
Bewertet werden insbesondere die Qualität der Datenerfassung, der Einsatz geeigneter Erfassungs- und Übertragungsverfahren sowie Erfahrungen mit hohen Datenmengen und geringen Fehlerquoten.

- Durchführung von Kontroll-, Schacht- und EEG-Ablesungen:
Nachzuweisen sind Referenzen über die Durchführung von Sonderablesungen, insbesondere Kontrollablesungen, Schachtablesungen sowie Ablesungen von Erzeugungsanlagen nach den Vorgaben des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG). Die Referenz soll Erfahrungen mit besonderen örtlichen Gegebenheiten, erschwerten Zugangsbedingungen sowie der Einhaltung spezifischer technischer und organisatorischer Anforderungen belegen.
Bewertet werden insbesondere die Vergleichbarkeit der ausgeführten Sonderleistungen, der fachgerechte Umgang mit besonderen Einbausituationen sowie die sichere und ordnungsgemäße Durchführung der Ablesungen.

Alle angegebenen Referenzen werden für jedes Unterkriterium jeweils einzeln anhand der folgenden Methode bewertet, wobei die Bewertung als solche und in Relation zu den Referenzangaben der Mitbewerber erfolgt:

Unterkriterium 1: Turnusmäßige Ablesung von Strom-, Gas-, Wasser- und Fernwärmezählern (Gewichtung: 50 %)

Bewertungsmerkmal Max. Punkte Bewertungsmaßstab
Vergleichbarkeit der Leistung 5 5 = alle vier Sparten (Strom, Gas, Wasser, Fernwärme); 4 = drei Sparten; 3 = zwei Sparten; 2 = eine Sparte; 0 = nicht vergleichbar
Leistungsumfang 5 5 = sehr großes Auftragsvolumen; 3 = mittleres Auftragsvolumen; 1 = geringes Auftragsvolumen
Dauer/Kontinuität 5 5 = ? 3 Jahre; 3 = 2-3 Jahre; 1 = 1-2 Jahre
Aktualität 5 5 = Leistung wird derzeit erbracht oder innerhalb der letzten 2 Jahre abgeschlossen; 3 = 2-5 Jahre; 0 = älter

Unterkriterium 2: Erfassung von Verbrauchsdaten (Gewichtung: 30 %)

Bewertungsmerkmal Max. Punkte Bewertungsmaßstab
Vergleichbarkeit der Datenerfassung 5 5 = Erfassung aller relevanten Verbrauchsdaten inkl. Plausibilisierung und Datenübermittlung; 3 = teilweise vergleichbar; 0 = geringe Vergleichbarkeit
Datenmenge 5 5 = hohe Anzahl Datensätze; 3 = mittlere; 1 = geringe
Eingesetzte Erfassungssysteme 5 5 = mobile Datenerfassung inkl. digitaler Übertragung; 3 = teilweise digital; 1 = ausschließlich manuell
Aktualität 5 5 = aktuell; 3 = 2-5 Jahre; 0 = älter

Unterkriterium 3: Kontroll-, Schacht- und EEG-Ablesungen (Gewichtung: 20 %)

Bewertungsmerkmal Max. Punkte Bewertungsmaßstab
Umfang der Sonderablesungen 5 5 = regelmäßige Durchführung aller Sonderablesungen; 3 = einzelne Sonderablesungen; 1 = nur vereinzelt
Vergleichbarkeit 5 5 = Kontroll-, Schacht- und EEG-Ablesungen; 3 = zwei Leistungsarten; 1 = eine Leistungsart
Besondere Anforderungen 5 5 = nachgewiesene Erfahrungen mit erschwerten Zugängen/Sicherheitsanforderungen; 3 = teilweise; 0 = keine Angaben
Aktualität 5 5 = aktuell; 3 = 2-5 Jahre; 0 = älter

Die pro Unterkriterium erreichten Punkte werden für jede Referenz addiert; die Summe wird entsprechend mit der vorgegebenen Gewichtung multipliziert.

Unterkriterium Max. Punkte Gewichtung Gewichtete Punkte
1: Turnusmäßige Ablesung 20 50% Max. 10
2: Erfassung von Verbrauchsdaten 20 30% Max. 6
3: Kontroll-, Schacht-, EEG-Ablesungen 20 20% Max. 4
Gesamt 60 100% Max. 20 Punkte

Bei der Bewerberauswahl berücksichtigt wird jeweils nur diejenige Referenz mit der in Summe jeweils höchsten erreichten Punktzahl. Anhand der berücksichtigten Referenzen wird eine Bewerberrangfolge gebildet.
Die Bewerber auf den Rängen 1 bis 5 werden zur Erstangebotsabgabe aufgefordert, so-fern nicht (sonstige) Gründe des Vergaberechts entgegenstehen. Sind die Bewerber auf den Rängen 5 und 6 punktgleich, erhält auch der Bewerber auf Rang 6 eine Aufforderung zur Angebotsabgabe, sofern nicht (sonstige) Gründe des Vergaberechts entgegenstehen. Entsprechendes gilt im Hinblick auf Rang 7. Sind auch die Ränge 8 usw. punkt-gleich mit Rang 5, werden ebenfalls (nur) die Bewerber auf den ersten 5 Rängen berücksichtigt; in diesem Falle entscheidet unter den betroffenen punktgleichen Bewerbern das Los.

Teilnahmeanträge

Anforderungen an Angebote / Teilnahmeanträge

Übermittlung der Angebote / Teilnahmeanträge

Anforderungen an die Form bei elektronischer Übermittlung

Sprache(n), in der (denen) Angebote / Teilnahmeanträge eingereicht werden können

Deutsch

Nebenangebote

Nicht zulässig

Elektronische Kataloge

Nicht zulässig

Mehrere Angebote pro Bieter

Nicht zulässig
Verwaltungsangaben

Nachforderung

Eine Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist teilweise ausgeschlossen.

Alle notwendigen Dokumente müssen vor Fristablauf eingereicht werden.

Bedingungen

Ausschlussgründe

Quelle der Ausschlussgründe

Auswahl der Ausschlussgründe

Begrenzung der Bieter

Begrenzung der Bieter

3
5
Teilnahmebedingungen

Eignungskriterien / Ausschreibungsbedingungen

Ort der Angabe der Eignungskriterien

Eignungskriterium

Referenzen zu bestimmten Dienstleistungen

c) Technische und berufliche Leistungsfähigkeit

(1.) Bewerber müssen geeignete Referenzen über zuvor ausgeführte Aufträge in Form einer Liste der im Zeitraum vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2025 erbrachten wesentlichen Leistungen angeben. Für jede Referenz sind der Erbringungszeit-raum sowie der Leistungsempfänger (öffentlicher oder privater Auftraggeber) zu benennen.
(2.) Mindestanforderungen:
Mindestens 2 Referenzen mit jeweils folgenden Anforderungen (kumulativ):
(a.) Turnusmäßige Ablesung von Strom-, Gas-, Wasser- und Fernwärmezählern
(b.) Erfassung von Verbrauchsdaten
(c.) Durchführung von Kontroll-, Schacht-, EEG-Ablesungen
(d.) Über mindestens zwei abgeschlossene Leistungsjahre im Referenzzeitraum
(3.) Die Referenzangaben sind im Hinblick auf die Erfüllung der Mindestanforderun-gen aussagekräftig zu erläutern. Ein bloßes "Ja" oder eine formelhafte Angabe genügt nicht. Es sind alle abgefragten Angaben vollständig in den Vordruck ein-zutragen. Unvollständige Referenzangaben werden nicht berücksichtigt. Nach-forderungen in Bezug auf einzelne oder fehlende Referenzangaben erfolgen nicht.
(4.) Die Referenzangaben sind im Rahmen des Teilnahmeantrages durch Eigenerklä-rung auf dem Vordruck 03: Eigenerklärung zur Eignung in elektronischer Form vorzulegen. Sofern mehr Referenzen angegeben werden sollen, als der Vordruck Felder vorsieht, kann der Vordruck vervielfältigt werden.
(5.) Im Fall von Bewerbergemeinschaften muss jedes Mitglied den Vordruck 03: Ei-generklärung zur Eignung gesondert vorlegen. Die Auftraggeberin prüft auf die-ser Grundlage, ob die insgesamt angegebenen Referenzen geeignet sind und die Mindestanforderungen erfüllt sind.

Gewichtung für den Zugang zur nächsten Stufe

Gewichtung (Punkte, genau)
60,00

Eignungskriterium

Andere wirtschaftliche oder finanzielle Anforderungen

Eignungskriterien

Die Auftraggeberin hat folgende Eignungskriterien festgelegt:

a) Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung

(1.) Soweit ihr Beruf erlaubnispflichtig ist, müssen Bewerber je nach den Rechtsvorschriften des Staates, in dem sie niedergelassen sind, entweder die Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister dieses Staates oder auf andere Weise die erlaubte Berufsausübung nachweisen.
(2.) Für die Mitgliedstaaten der Europäischen Union sind die jeweiligen Berufs- oder Handelsregister sowie die Bescheinigungen oder Erklärungen über die Berufsausübung in Anhang XI der Richtlinie 2014/24/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 26. Februar 2014 über die öffentliche Auftragsvergabe und zur Aufhebung der Richtlinie 2004/18/EG (ABl. L 94 vom 28. März 2014, S. 65) aufgeführt.
(3.) Im Fall von Bewerbergemeinschaften ist der Nachweis von jedem Mitglied zu führen, dessen Beruf erlaubnispflichtig ist.
(4.) Der Nachweis muss, soweit erforderlich, im Rahmen des Teilnahmeantrages in elektronischer Form (z. B. als Scan der Originalurkunde oder Datei) vorgelegt werden.

b) Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit

(1.) Bewerber müssen eine Erklärung über ihren Gesamtumsatz in den Jahren 2023, 2024 und 2025 abgeben, sofern entsprechende Angaben verfügbar sind. Maßgeblich sind die genannten Kalenderjahre, nicht Geschäftsjahre.
(2.) Mindestanforderung: Der Gesamtumsatz muss in jedem der drei genannten Jahre jeweils mindestens 1.000.000,00 Euro betragen haben.
(3.) Die Erklärung ist im Rahmen des Teilnahmeantrags jeweils auf dem Vor-druck 03: Eigenerklärung zur Eignung in elektronischer Form vorzulegen.
(4.) Im Fall von Bewerbergemeinschaften muss jedes Mitglied den Vordruck 03: Eigenerklärung zur Eignung gesondert vorlegen. Die Auftraggeberin prüft auf dieser Grundlage, ob die Summe der Umsätze aller Mitglieder die Mindestanforderung erfüllt.

c) Technische und berufliche Leistungsfähigkeit

(1.) Bewerber müssen geeignete Referenzen über zuvor ausgeführte Aufträge in Form einer Liste der im Zeitraum vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2025 erbrachten wesentlichen Leistungen angeben. Für jede Referenz sind der Erbringungszeit-raum sowie der Leistungsempfänger (öffentlicher oder privater Auftraggeber) zu benennen.
(2.) Mindestanforderungen:
Mindestens 2 Referenzen mit jeweils folgenden Anforderungen (kumulativ):
(a.) Turnusmäßige Ablesung von Strom-, Gas-, Wasser- und Fernwärmezählern
(b.) Erfassung von Verbrauchsdaten
(c.) Durchführung von Kontroll-, Schacht-, EEG-Ablesungen
(d.) Über mindestens zwei abgeschlossene Leistungsjahre im Referenzzeitraum
(3.) Die Referenzangaben sind im Hinblick auf die Erfüllung der Mindestanforderungen aussagekräftig zu erläutern. Ein bloßes "Ja" oder eine formelhafte Angabe genügt nicht. Es sind alle abgefragten Angaben vollständig in den Vordruck ein-zutragen. Unvollständige Referenzangaben werden nicht berücksichtigt. Nachforderungen in Bezug auf einzelne oder fehlende Referenzangaben erfolgen nicht.
(4.) Die Referenzangaben sind im Rahmen des Teilnahmeantrages durch Eigenerklärung auf dem Vordruck 03: Eigenerklärung zur Eignung in elektronischer Form vorzulegen. Sofern mehr Referenzen angegeben werden sollen, als der Vordruck Felder vorsieht, kann der Vordruck vervielfältigt werden.
(5.) Im Fall von Bewerbergemeinschaften muss jedes Mitglied den Vordruck 03: Eigenerklärung zur Eignung gesondert vorlegen. Die Auftraggeberin prüft auf dieser Grundlage, ob die insgesamt angegebenen Referenzen geeignet sind und die Mindestanforderungen erfüllt sind.

Gewichtung für den Zugang zur nächsten Stufe

Finanzierung

Siehe §7 der Vertragsbedingungen

Rechtsform des Bieters

Bedingungen für den Auftrag

Bedingungen für den Auftrag

Siehe §5 der Vertragsbedingungen sowie die Bewerbungsbedingungen

Angaben zu geschützten Beschäftigungsverhältnissen

Nein

Angaben zur reservierten Teilnahme

Angaben zur beruflichen Qualifikation

Erforderlich für den Teilnahmeantrag

Angaben zur Sicherheitsüberprüfung