Die Auftraggeberin betreibt für ihre Kunden ein auf SAP IS-U basierendes Netzbetreiber-Template, das derzeit von sieben Verteilnetzbetreibern ("VNB") unter der Bezeichnung "Billing4us" genutzt wird.
Gegenstand der Rahmenvereinbarung ist die vollständige Migration der sieben VNB von Bil-ling4us auf das neue Netzbetreiber-Template "Grid4us" durch den Auftragnehmer. Die Einzelheiten ergeben sich aus Anlage 02: Leistungsbeschreibung sowie Anlage 04: Governance Migrationspartner.
Die Auftraggeberin weist darauf hin, dass die Leistungsbeschreibung der Vertraulichkeit unterliegt. Die vertrauliche Fassung der Leistungsbeschreibung wird den Bietern erst im Vergabeverfahren nach Übermittlung einer unterzeichneten Vertraulichkeitserklärung (Anlage 11) über die Kommunikationsfunktion des Vergabeportals DTVP zur Verfügung gestellt.
Das geschätzte Auftragsvolumen beläuft sich, bezogen auf die Gesamtlaufzeit der Rahmenvereinbarung von drei Jahren, auf insgesamt 14.000 Personentage. Dieses Volumen verteilt sich wie folgt:
- Projektleiter 15 % (= 2.100 Personentage)
- TPL/Architekt 20 % (= 2.800 Personentage)
- Senior Consultant 35 % (= 4.900 Personentage)
- Junior Consultant 30 % (= 4.200 Personentage)
Die Mindestabnahmemenge beträgt für die Gesamtlaufzeit der Rahmenvereinbarung insgesamt 10.000 Personentage und verteilt sich wie folgt:
- Projektleiter 15 % (= 1.500 Personentage)
- TPL/Architekt 20 % (= 2.000 Personentage)
- Senior Consultant 35 % (= 3.500 Personentage)
- Junior Consultant 30 % (= 3.000 Personentage)
Für sämtliche auf dieser Rahmenvereinbarung beruhenden Einzelaufträge gilt in Summe ei-ne verbindliche einheitliche Höchstabnahmegrenze von 20.000 Personentagen, bezogen auf die Gesamtlaufzeit der Rahmenvereinbarung.
Über die vorgesehene Mindestabnahmemenge hinaus besteht keine Abrufverpflichtung der Auftraggeberin.
Die Rahmenvereinbarung wird mit einem Unternehmen geschlossen. Die auf der Rahmenvereinbarung beruhenden Einzelaufträge werden durch gesonderten Einzelabruf der Auftraggeberin auf Grundlage der Rahmenvereinbarung vergeben.
Die Rahmenvereinbarung tritt mit Zuschlagserteilung in Kraft. Sie hat eine feste Laufzeit von drei Jahren (= Höchstlaufzeit). Nach dem Ablauf der Höchstlaufzeit endet die Rahmenvereinbarung, ohne dass es einer Kündigung bedarf. Gleiches gilt, wenn die vorgesehene Höchstabnahmegrenze vor dem Ablauf der Höchstlaufzeit erreicht wird.
Die Beteiligung von zwei der sieben Verteilnetzbetreiber an dem ausgeschriebenen Migrationsprogramm steht zum Zeitpunkt der Einleitung des Vergabeverfahrens noch unter dem Vorbehalt der Zustimmung der jeweils zuständigen Unternehmensgremien. Nach der der-zeitigen Planung werden die erforderlichen Gremienentscheidungen vor der vorgesehenen Zuschlagserteilung getroffen.
Die Auftraggeberin beabsichtigt, den Zuschlag erst nach Vorliegen der erforderlichen Zustimmungen zu erteilen (Gremienvorbehalt). Die Bieter haben ihrer Angebotserstellung und Angebotskalkulation unverändert die Migration sämtlicher sieben Verteilnetzbetreiber sowie die in den Vergabeunterlagen angegebenen Mengen und Rahmenbedingungen zugrunde zu legen.
Sollten die erforderlichen Zustimmungen nicht, nicht vollständig oder nicht rechtzeitig erteilt werden, wird die Auftraggeberin unter Beachtung der vergaberechtlichen Vorgaben über die Fortführung oder Aufhebung des Vergabeverfahrens entscheiden.