AUSWAHL UND EINFÜHRUNG EINES SINGLE-SIGN-ON-MODULS NEBST ZUBEHÖR (MIETE)
VO: VgV Vergabeart: Offenes Verfahren Status: Veröffentlicht

Fristen

Fristen
21.11.2025
01.12.2025 10:00 Uhr
01.12.2025 10:00 Uhr

Adressen/Auftraggeber

Auftraggeber

Auftraggeber

Oberschwabenklinik gGmbH
DE184435819
Elisabethenstraße 15
88212
Ravensburg
Deutschland
DE148
info@oberschwabenklinik.de
+4975187-0

Angaben zum Auftraggeber

Öffentliches Unternehmen
Gesundheit

Gemeinsame Beschaffung

Beschaffungsdienstleister

Adresse

Sanovis GmbH
DE158927586
Riedenburger Str. 7
81677
München
Deutschland
DE212
Weitere Auskünfte
Rechtsbehelfsverfahren / Nachprüfungsverfahren

Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen erteilt

Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren

Vergabekammer des Landes Baden-Württemberg
08-A9866-40
Kapellenstraße 17
76131
Karlsruhe
Deutschland
DE122
vergabekammer@rpk.bwl.de
+497219268730

Zuständige Stelle für Schlichtungsverfahren

Auftragsgegenstand

Klassifikation des Auftrags
Lieferungen

CPV-Codes

48730000-4
30191140-7
Umfang der Beschaffung

Kurze Beschreibung

Sehr geehrte Damen und Herren,

es ist beabsichtigt, die in den vorliegenden Vergabeunterlagen beschriebenen Lieferungen und Dienstleistungen im Zusammenhang mit der Beschaffung einer Single Sign-on-Lösung (Mietmodell) nebst Zubehör im Namen der Oberschwabenklinik zu beschaffen. Die Beschaffung der Leistungen soll durch das Krankenhauszukunftsgesetz (KHZG; Fördertatbestand 3) gefördert werden. Bitte berücksichtigen Sie bei der Angebotsabgabe die vorliegenden Vergabeunterlagen.

Freundliche Grüße

Beschreibung der Beschaffung (Art und Umfang der Dienstleistung bzw. Angabe der Bedürfnisse und Anforderungen)

Gegenstand dieses Vergabeverfahrens der Oberschwabenklinik ist die Auswahl und Einführung einer Single Sign-on-Lösung ("SSO") für eine Nutzungsdauer von 36 Monaten für 1.861 Nutzer nebst Zusatzleistungen sowie der Lieferung kompatibler RFID-Lesegeräte. Des Weiteren sollen verschiedene Erweiterungs- und Verlängerungsmöglichkeiten optional angeboten werden (siehe Anlage K "Preisblatt").

Umfang der Auftragsvergabe

EUR

Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems

Laufzeit in Monaten
36

Option: Die Laufzeit der Lizenzen einschließlich des dafür zu erbringenden Systemservice (Wartung und Support) kann um 24 Monate verlängert werden.

Weitere Optionen: Es kann die Lieferung von 500 zusätzlichen RFID-Lesegeräte sowie 1500 legic Advance Chipkarten und 1000 weitere legic Advance Chipkarten in Auftrag gegeben werden.
(siehe Preisblatt Anlage K)

1
Erfüllungsort(e)

Erfüllungsort(e)

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Elisabethenstraße 15
88212
Ravensburg
Deutschland
DE148

Weitere Erfüllungsorte

Zuschlagskriterien

Zuschlagskriterien

Bewertung erfolgt über nach Punkten gewichtete Kriterien

Zuschlagskriterium

Kosten
Gesamtkosten

Die maximal mögliche Gesamtpunktzahl für das Zuschlagskriterium "Gesamtkosten" (GPKmax) beträgt 100 Punkte. Die GPK eines Bieters wird wie folgt bestimmt:

GPK (Bieter) = ((niedrigste Gesamtkosten 36 Monate) × 100)/((Gesamtkosten 36 Monate Bieter) )

Das Angebot mit den niedrigsten Gesamtkosten für 36 Monate (Gesamtkosten) erhält entsprechend die maximal mögliche GPK.
Der entsprechend ermittelte GPK-Wert fließt in die Ermittlung der Gesamtwertungspunktzahl mit ein.

Gewichtung
60,00

Zuschlagskriterium

Qualität

Im Leistungsverzeichnis (Anlage J) werden verschiedene Anforderungsspezifikationen (Qualitätskriterien) gelistet. Die Bieter werden um die Beantwortung gebeten (ja /nein), um die Qualität der angebotenen Leistung zu beschreiben.

Die geforderten Antworten (ja/nein) werden jeweils wie folgt gewertet:
Beantwortung mit "Ja": Ausschlusskriterium (A): 0 Punkte; Hohe Priorität (B): 5 Punkte; geringe Priorität (C): 1 Punkt; Beantwortung mit "Nein": Ausschlusskriterium (A): Ausschluss des Angebots; Hohe Priorität (B) sowie geringe Priorität (C): 0 Punkte

Je nach gegebenen Antworten errechnet sich für den jeweiligen Bieter eine konkrete Punktzahl Leistungsverzeichnis (PLV), wie in Abschnitt 4.5.5. beschrieben. Die im Leistungsverzeichnis (Anlage J) maximal zu erreichender Punktzahl (PLVmax) beläuft sich auf 159 Punkte.
Die maximal mögliche Gesamtpunktzahl-Qualität für das Zuschlagskriterium "Qualität" (GPQmax) beträgt 100 Punkte. Die GPQ eines Bieters wird wie folgt bestimmt:

GPQ (Bieter) = ((PLV Bieter) × 100)/((PLV_max))

Der entsprechend ermittelte GPQ-Wert fließt in die Ermittlung der Gesamtwertungspunktzahl mit ein.

Gewichtung
40,00
Weitere Informationen

Angaben zu Mitteln der europäischen Union

Angaben zu KMU

Angaben zu Optionen

Option: Die Laufzeit der Lizenzen einschließlich des dafür zu erbringenden Systemservice (Wartung und Support) kann um 24 Monate verlängert werden.

Weitere Optionen: Es kann die Lieferung von 500 zusätzlichen RFID-Lesegeräte sowie 1500 legic Advance Chipkarten und 1000 weitere legic Advance Chipkarten in Auftrag gegeben werden.
(siehe Preisblatt Anlage K)

Zusätzliche Angaben

Verfahren

Verfahrensart

Verfahrensart

Offenes Verfahren

Angaben zum Verfahren

Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)

Besondere Methoden und Instrumente im Vergabeverfahren

Angaben zur Rahmenvereinbarung

Entfällt

Angaben zum dynamischen Beschaffungssystem

Entfällt

Angaben zur elektronischen Auktion

Angaben zur Wiederkehr von Aufträgen

Angaben zur Wiederkehr von Aufträgen

Strategische Auftragsvergabe

Strategische Auftragsvergabe

Gesetz über die Beschaffung sauberer Straßenfahrzeuge

Energieeffizienz-Richtlinie

Angaben zu elektronischen Arbeitsabläufen

Angaben zu elektronischen Arbeitsabläufen

Erforderlich
Auftragsunterlagen

Sprache der Auftragsunterlagen

Deutsch
Sonstiges / Weitere Angaben

Kommunikationskanal


Kommunikationstool DTVP-Vergabeportal

https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4YPGMYB6

Einlegung von Rechtsbehelfen

§ 160 GWB lautet:

(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.

(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unter-nehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Ein-reichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.

Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.

Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren

Anwendbarkeit der Verordnung zu drittstaatlichen Subventionen

Zusätzliche Informationen

Angebote

Anforderungen an Angebote / Teilnahmeanträge

Übermittlung der Angebote / Teilnahmeanträge

Anforderungen an die Form bei elektronischer Übermittlung

Sprache(n), in der (denen) Angebote / Teilnahmeanträge eingereicht werden können

Deutsch

Varianten / Alternativangebote

Elektronische Kataloge

Nicht zulässig

Mehrere Angebote pro Bieter

Nicht zulässig
Verwaltungsangaben

Bindefrist

30
Tage

Bedingungen für die Öffnung der Angebote

Nachforderung

Eine Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist nicht ausgeschlossen.

Der Auftraggeber entscheidet nach pflichtgemäßem Ermessen über die Nachforderung von Unterlagen.

Bedingungen

Ausschlussgründe

Ort der Angabe der Ausschlussgründe

Auswahl der Ausschlussgründe

Es gelten § 123 bis 126 GWB.

Eine Verpflichtungserklärung zur Tariftreue und Mindestentlohnung für Bau- und Dienstleistungen nach den Vorgaben des Tariftreue- und Mindestlohngesetzes für öffentliche Aufträge in Baden-Württemberg (Landestariftreue- und Mindestlohngesetz - LTMG) ist abzugeben (Anlage B).

Der / die Bewerber / Bieter gehört / gehören nicht zu den
in Artikel 5 k) Absatz 1 der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 in der Fassung der Verordnung (EU) 2022/1269 des Rates vom 21. Juli 2022 über restriktive Maßnahmen angesichts der Handlungen Russlands, die die Lage in der Ukraine destabilisieren, genannten Personen oder Unternehmen, die einen Bezug zu Russland im Sinne der Vorschrift aufweisen. (siehe Anlage L)

Die Bewerberin/der Bewerber, die Bieterin/der Bieter versichert, dass bei Ausführung der Leistung
- sie/er die Technologie von L. Ron Hubbard nicht anwendet, lehrt oder in sonstiger Weise verbreitet;
- sie/er den zur Erfüllung des Vertrages eingesetzten Personen untersagt, die Technologie von L. Ron Hubbard bei Ausführung der Leistung anzuwenden, zu lehren oder in sonstiger Weise zu verbreiten;
- nach ihrer/seiner Kenntnis keine der zur Erfüllung des Vertrages eingesetzten
Personen die Technologie von L. Ron Hubbard anwendet, lehrt oder in
sonstiger Weise verbreitet.
Die Bewerberin/der Bewerber, die Bieterin/der Bieter verpflichtet sich, solche zur Erfüllung des Vertrages eingesetzte Personen von der weiteren Ausführung der Leistung unverzüglich auszuschließen, die während der Vertragsdauer die Technologie von L. Ron Hubbard anwenden, lehren oder in sonstiger Weise verbreiten, soweit er hiervon Kenntnis hat. (siehe Anlage D)

Teilnahmebedingungen

Eignungskriterien / Ausschreibungsbedingungen

Eignungskriterium

Informationssicherheit

Im Unternehmen des Bieters ist ein betrieblicher Datenschutzbeauftragter bestellt (siehe Eigenerklärung Anlage C).

Eignungskriterium

Referenzen zu bestimmten Lieferungen

Es müssen drei Referenzen über die früher ausgeführte Bereitstellung von Single-Sign-On-Systemen im vergleichbaren Umfang aus den vergangenen drei Jahren genannt werden. Die Referenzen müssen sich auf das angebotene Produkt beziehen. Eine Referenz gilt auch dann als "früher ausgeführt", wenn der zugehörige Wartungs-/Supportvertrag noch fortdauert.

Eignungskriterium

Eintragung in das Handelsregister

Der Bieter hat durch einen Registerauszug nachzuweisen, im Berufs- oder Handelsregister eingetragen zu sein (Nachweis nicht älter als 12 Monate). (Registerauszug ist beizulegen)

Eignungskriterium

Berufliche Risikohaftpflichtversicherung

Fremdnachweis einer Berufshaftpflichtversicherung bzw. eine Erklärung des Versicherers zur Erhöhung der Berufshaftpflichtversicherung im Auftragsfall mit den Deckungssummen 3.000.000 EUR für Personenschäden und 1.000.000 EUR für Sachschäden. Der Auftragnehmer wird diesen Versicherungsschutz bis zum Ende der Laufzeit des Vertrages aufrechterhalten, mindestens aber bis die Frist zur Geltendmachung etwaiger Gewährleistungsansprüche verjährt ist.

Alle Nachweise und Erklärungen müssen von jedem Mitglied einer Bietergemeinschaft und von jedem Unterauftragnehmer, soweit bekannt, vorgelegt werden. (Nachweis ist beizulegen)

Eignungskriterium

Informationssicherheit

Der Anbieter verfügt über eine ISO/IEC 27001 Zertifizierung
(oder gleichwertig). (Nachweis ist beizulegen)

Eignungskriterium

Informationssicherheit

Der Anbieter verfügt über eine ISO/IEC 27701 Zertifizierung
(oder gleichwertig). (Nachweis ist beizulegen)

Finanzierung

Rechtsform des Bieters

Bedingungen für den Auftrag

Bedingungen für den Auftrag

Der Bieter reicht einen Projektablaufplan für die Implementierung und produktive Inbetriebnahme der zu beschaffende Anwendung als Angebotsbestandteil ein. Der einzureichende Projektplan hat zwingend zu berücksichtigen, dass sämtliche Implementierungsleis-tungen bis zum 31.03.2026 erbracht sein müssen, sodass eine Gesamtabnahme erklärt werden kann. Die Laufzeit der einzuräumenden Lizenzen beginnt mit der Gesamtabnahme.
Der tatsächliche Termin für den Projektstart sowie der tatsächliche Zeitplan für die Implementierung und produktive Inbetriebnahme der Anwendung wird nach Vergabe des Auftrags einvernehmlich und verbindlich zwischen Auftragnehmer und Auftraggeber festgelegt.
Der Auftragnehmer ist nicht für vom Auftraggeber verschuldete Verzögerungen haftbar.

Angaben zu geschützten Beschäftigungsverhältnissen

Nein

Angaben zur reservierten Teilnahme

Angaben zur beruflichen Qualifikation

Nicht erforderlich

Angaben zur Sicherheitsüberprüfung