Sehr geehrte Damen und Herren,
es ist beabsichtigt, die in den vorliegenden Vergabeunterlagen beschriebenen Lieferungen und Dienstleistungen im Zusammenhang mit der Beschaffung einer Single Sign-on-Lösung (Mietmodell) nebst Zubehör im Namen der Oberschwabenklinik zu beschaffen. Die Beschaffung der Leistungen soll durch das Krankenhauszukunftsgesetz (KHZG; Fördertatbestand 3) gefördert werden. Bitte berücksichtigen Sie bei der Angebotsabgabe die vorliegenden Vergabeunterlagen.
Freundliche Grüße
Gegenstand dieses Vergabeverfahrens der Oberschwabenklinik ist die Auswahl und Einführung einer Single Sign-on-Lösung ("SSO") für eine Nutzungsdauer von 36 Monaten für 1.861 Nutzer nebst Zusatzleistungen sowie der Lieferung kompatibler RFID-Lesegeräte. Des Weiteren sollen verschiedene Erweiterungs- und Verlängerungsmöglichkeiten optional angeboten werden (siehe Anlage K "Preisblatt").
Option: Die Laufzeit der Lizenzen einschließlich des dafür zu erbringenden Systemservice (Wartung und Support) kann um 24 Monate verlängert werden.
Weitere Optionen: Es kann die Lieferung von 500 zusätzlichen RFID-Lesegeräte sowie 1500 legic Advance Chipkarten und 1000 weitere legic Advance Chipkarten in Auftrag gegeben werden. (siehe Preisblatt Anlage K)
Die maximal mögliche Gesamtpunktzahl für das Zuschlagskriterium "Gesamtkosten" (GPKmax) beträgt 100 Punkte. Die GPK eines Bieters wird wie folgt bestimmt:
GPK (Bieter) = ((niedrigste Gesamtkosten 36 Monate) × 100)/((Gesamtkosten 36 Monate Bieter) )
Das Angebot mit den niedrigsten Gesamtkosten für 36 Monate (Gesamtkosten) erhält entsprechend die maximal mögliche GPK.Der entsprechend ermittelte GPK-Wert fließt in die Ermittlung der Gesamtwertungspunktzahl mit ein.
Im Leistungsverzeichnis (Anlage J) werden verschiedene Anforderungsspezifikationen (Qualitätskriterien) gelistet. Die Bieter werden um die Beantwortung gebeten (ja /nein), um die Qualität der angebotenen Leistung zu beschreiben.
Die geforderten Antworten (ja/nein) werden jeweils wie folgt gewertet:Beantwortung mit "Ja": Ausschlusskriterium (A): 0 Punkte; Hohe Priorität (B): 5 Punkte; geringe Priorität (C): 1 Punkt; Beantwortung mit "Nein": Ausschlusskriterium (A): Ausschluss des Angebots; Hohe Priorität (B) sowie geringe Priorität (C): 0 Punkte
Je nach gegebenen Antworten errechnet sich für den jeweiligen Bieter eine konkrete Punktzahl Leistungsverzeichnis (PLV), wie in Abschnitt 4.5.5. beschrieben. Die im Leistungsverzeichnis (Anlage J) maximal zu erreichender Punktzahl (PLVmax) beläuft sich auf 159 Punkte.Die maximal mögliche Gesamtpunktzahl-Qualität für das Zuschlagskriterium "Qualität" (GPQmax) beträgt 100 Punkte. Die GPQ eines Bieters wird wie folgt bestimmt:
GPQ (Bieter) = ((PLV Bieter) × 100)/((PLV_max))
Der entsprechend ermittelte GPQ-Wert fließt in die Ermittlung der Gesamtwertungspunktzahl mit ein.
Kommunikationstool DTVP-Vergabeportal
§ 160 GWB lautet:
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unter-nehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Ein-reichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Der Auftraggeber entscheidet nach pflichtgemäßem Ermessen über die Nachforderung von Unterlagen.
Es gelten § 123 bis 126 GWB.
Eine Verpflichtungserklärung zur Tariftreue und Mindestentlohnung für Bau- und Dienstleistungen nach den Vorgaben des Tariftreue- und Mindestlohngesetzes für öffentliche Aufträge in Baden-Württemberg (Landestariftreue- und Mindestlohngesetz - LTMG) ist abzugeben (Anlage B).
Der / die Bewerber / Bieter gehört / gehören nicht zu denin Artikel 5 k) Absatz 1 der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 in der Fassung der Verordnung (EU) 2022/1269 des Rates vom 21. Juli 2022 über restriktive Maßnahmen angesichts der Handlungen Russlands, die die Lage in der Ukraine destabilisieren, genannten Personen oder Unternehmen, die einen Bezug zu Russland im Sinne der Vorschrift aufweisen. (siehe Anlage L)
Die Bewerberin/der Bewerber, die Bieterin/der Bieter versichert, dass bei Ausführung der Leistung- sie/er die Technologie von L. Ron Hubbard nicht anwendet, lehrt oder in sonstiger Weise verbreitet;- sie/er den zur Erfüllung des Vertrages eingesetzten Personen untersagt, die Technologie von L. Ron Hubbard bei Ausführung der Leistung anzuwenden, zu lehren oder in sonstiger Weise zu verbreiten; - nach ihrer/seiner Kenntnis keine der zur Erfüllung des Vertrages eingesetzten Personen die Technologie von L. Ron Hubbard anwendet, lehrt oder in sonstiger Weise verbreitet.Die Bewerberin/der Bewerber, die Bieterin/der Bieter verpflichtet sich, solche zur Erfüllung des Vertrages eingesetzte Personen von der weiteren Ausführung der Leistung unverzüglich auszuschließen, die während der Vertragsdauer die Technologie von L. Ron Hubbard anwenden, lehren oder in sonstiger Weise verbreiten, soweit er hiervon Kenntnis hat. (siehe Anlage D)
Im Unternehmen des Bieters ist ein betrieblicher Datenschutzbeauftragter bestellt (siehe Eigenerklärung Anlage C).
Es müssen drei Referenzen über die früher ausgeführte Bereitstellung von Single-Sign-On-Systemen im vergleichbaren Umfang aus den vergangenen drei Jahren genannt werden. Die Referenzen müssen sich auf das angebotene Produkt beziehen. Eine Referenz gilt auch dann als "früher ausgeführt", wenn der zugehörige Wartungs-/Supportvertrag noch fortdauert.
Der Bieter hat durch einen Registerauszug nachzuweisen, im Berufs- oder Handelsregister eingetragen zu sein (Nachweis nicht älter als 12 Monate). (Registerauszug ist beizulegen)
Fremdnachweis einer Berufshaftpflichtversicherung bzw. eine Erklärung des Versicherers zur Erhöhung der Berufshaftpflichtversicherung im Auftragsfall mit den Deckungssummen 3.000.000 EUR für Personenschäden und 1.000.000 EUR für Sachschäden. Der Auftragnehmer wird diesen Versicherungsschutz bis zum Ende der Laufzeit des Vertrages aufrechterhalten, mindestens aber bis die Frist zur Geltendmachung etwaiger Gewährleistungsansprüche verjährt ist.
Alle Nachweise und Erklärungen müssen von jedem Mitglied einer Bietergemeinschaft und von jedem Unterauftragnehmer, soweit bekannt, vorgelegt werden. (Nachweis ist beizulegen)
Der Anbieter verfügt über eine ISO/IEC 27001 Zertifizierung (oder gleichwertig). (Nachweis ist beizulegen)
Der Anbieter verfügt über eine ISO/IEC 27701 Zertifizierung (oder gleichwertig). (Nachweis ist beizulegen)
Der Bieter reicht einen Projektablaufplan für die Implementierung und produktive Inbetriebnahme der zu beschaffende Anwendung als Angebotsbestandteil ein. Der einzureichende Projektplan hat zwingend zu berücksichtigen, dass sämtliche Implementierungsleis-tungen bis zum 31.03.2026 erbracht sein müssen, sodass eine Gesamtabnahme erklärt werden kann. Die Laufzeit der einzuräumenden Lizenzen beginnt mit der Gesamtabnahme.Der tatsächliche Termin für den Projektstart sowie der tatsächliche Zeitplan für die Implementierung und produktive Inbetriebnahme der Anwendung wird nach Vergabe des Auftrags einvernehmlich und verbindlich zwischen Auftragnehmer und Auftraggeber festgelegt. Der Auftragnehmer ist nicht für vom Auftraggeber verschuldete Verzögerungen haftbar.