ENTWICKLUNG UND EINFÜHRUNG EINES DIGITALEN TOOLS FÜR PFLEGEKRÄFTE
VO: VgV Vergabeart: Offenes Verfahren Status: Veröffentlicht

Fristen

Fristen
13.11.2025
20.11.2025 23:59 Uhr
21.11.2025 10:00 Uhr

Adressen/Auftraggeber

Auftraggeber

Auftraggeber

Diakonische Stiftung Wittekindshof
DE126026281
Zur Kirche 2
32549
Bad Oeynhausen
Deutschland
DEA46
kommunikation@wittekindshof.de
+495734610

Angaben zum Auftraggeber

Zuwendungsempfänger, soweit nichts anderes zutrifft
Gesundheit

Gemeinsame Beschaffung

Beschaffungsdienstleister

Adresse

CURACON Recht GmbH
DE263515635
Kaiser-Wilhelm-Ring 27-29
50672
Köln
Deutschland
DEA23
hamburg@curacon-recht.de
+4940180459810
Weitere Auskünfte
Rechtsbehelfsverfahren / Nachprüfungsverfahren

Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen erteilt

Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren

Vergabekammer Westfalen
05515-03004-07
Albrecht-Thaer-Straße 9
48147
Münster
Deutschland
DEA33
vergabekammer@brms.nrw.de
+492514112165

Zuständige Stelle für Schlichtungsverfahren

Auftragsgegenstand

Klassifikation des Auftrags
Dienstleistungen

CPV-Codes

72263000-6
72268000-1
48814100-8
Umfang der Beschaffung

Kurze Beschreibung

Gegenstand des Vergabeverfahrens sind die Entwicklung und Einführung eines digitalen Tools für Pflegekräfte zur Förderung von Vielfalt, Wandel und Zukunftsfähigkeit in der Sozialwirtschaft.
Das aktuelle Projekt "DIGI-Kinästhetik" wird im Rahmen einer ESF-Förderung umgesetzt. Die DSW ist hierbei Fördermittelempfänger. Im Rahmen dieses Projekts wird ein externer Dienstleister gesucht, der selbst nicht Fördermittelempfänger wird.
Das Projekt DIGI-Kinästhetik zielt darauf ab, die Pflegearbeit durch den Einsatz einer lernenden Software und kinästhetischer Konzepte nachhaltig zu verbessern.
Kinästhetik wird dabei in den Arbeitsalltag integriert, um körperliche Belastungen der Pflegekräfte zu reduzieren, die Gesunderhaltung der Mitarbeiter zu fördern und die Bewegungen von Pflegebedürftigen mit ihnen effizienter zu gestalten.
Nach dem Ende des Projekts werden die digitalen Tools und Schulungen kontinuierlich weiter-entwickelt und aktualisiert. Hierzu gehört auch, entsprechende Schnittstellen zur Anbindung an bestehende Programme mit KI-Tools vorzuhalten. Die Pflegekräfte werden regelmäßig geschult und ermutigt, ihr Wissen weiterzugeben, wodurch eine Kultur des lebenslangen Lernens gefördert wird. "Pflege" als Bereich, in dem die Bedürfnisse aller innerhalb bestehender Rahmenbedingungen, selbst abgestimmt werden und für alle Akteure positiv beinflussbar sind, soll intern und extern dargestellt werden.
Die Einführung der DIGI-Kinästhetik führt zu einer signifikanten Veränderung unserer Organisationsstruktur und Unternehmenskultur. Es entsteht eine lernende Organisation, in der Wissen und Erfahrungen kontinuierlich ausgetauscht werden und die Dokumentation vereinfacht ist. Die Pflegekräfte werden in Entscheidungsprozesse einbezogen und ermutigt, innovative Ansätze zu entwickeln und umzusetzen. Hierzu gehört selbstverständlich auch der Einsatz von KI.
Etablierte digitale Werkzeuge werden in den Standardbetrieb übernommen und kontinuierlich angepasst. Fortlaufende Schulungen und Workshops stellen sicher, dass die Pflegekräfte stets auf dem neusten Stand der Technik und Methodik sind.
DIGI-Kinästhetik kann ein Musterbeispiel für andere Einrichtungen sein und stellt einen generellen Entwicklungsfortschritt im Umgang mit Bewegungskompetenz dar.

Beschreibung der Beschaffung (Art und Umfang der Dienstleistung bzw. Angabe der Bedürfnisse und Anforderungen)

Die anzubietende Leistung umfasst die Bereitstellung einer mobilen, digitalen Software-Plattform (im Folgenden: "Plattform", "Software", "Applikation", "APP", "Lernsoftware") zum Zwecke besserer, effizienterer Informationsweitergabe für die Versorgung von schwerst-bewegungseingeschränkten Menschen mit Beeinträchtigung.

Die Plattform soll individuelles Lernen und eine agile Prozessentwicklung ermöglichen. Sie ermöglicht den betreuenden Mitarbeitenden zeitliche, räumliche und organisatorische Flexibilität. Gleichsam dient sie als Dokumentationshilfe inkl. Foto und Videodokumentation. Lerninhalte sollen ebenso selbsterklärend erstellt, strukturiert und zielgruppengerecht abgelegt werden können. Eine individuelle Konfigurationsmöglichkeit von Funktionen ist erforderlich. Die Dokumentation muss transparent sein.

Die Bedienbarkeit der Plattform soll intuitiv und einfach für alle am Prozess Beteiligte sein. Die Plattform muss ebenso praxistauglich für die Arbeit am konkreten Klienten als auch in Bezug auf theoretisches und praktisches Fachwissen im Sinne einer Wissensdatenbank sein bzw. mit beiden Bereichen interagieren.

Schulungen in Bezug auf die Plattform sowie die konkreten kinästhetischen Prozesse müssen im Angebot enthalten sein. Zwecks Unterweisungen neuer MitarbeiterInnen zur besseren Orientierung im Pflegealltag verfügt die Plattform über ein benutzerorientiertes Hilfemodul zur nachhaltigen Nutzung der Applikation und der in ihr vorhandenen Informationen. Nähere Anforderungen an die Schulungen sind im Projektablaufplan geregelt.

Es muss die Möglichkeit hergestellt werden können, beispielsweise abrechnungsrelevante Punkte automatisiert mit anderen Programmen auszutauschen, insbesondere mit Vivendi. Eine optionale Einbindung von KI ist für die Zukunft ebenfalls eine notwendige Voraussetzung des Systems.

Alle Informationen müssen mehrsprachig zur Verfügung gestellt werden, insbesondere in Leichter Sprache sowie barrierefrei (Audio und Video).

Die Leistung ist DSGVO- und DSG-EKD-konform zu erbringen. Die Entwicklung und Bereitstellung erfolgt unter Wahrung der Grundsätze "Privacy by default" und "Privacy by design".

Die App soll im Einklang mit dem Leitbild der Diakonischen Stiftung Wittekindhof stehen, also insbesondere die Aspekte des Menschenbildes, der ethischen Unternehmensführung sowie des Inklusionsgedankens berücksichtigen.

Der Angebotspreis ist auf eine maximale Höhe von 199.800 EUR brutto begrenzt.

Umfang der Auftragsvergabe

EUR

Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems

Beginn / Ende
28.10.2025
31.05.2028
Erfüllungsort(e)

Erfüllungsort(e)

---
Zur Kirche 2
32549
Bad Oeynhausen
Deutschland
DEA46

Weitere Erfüllungsorte

Zuschlagskriterien

Zuschlagskriterien

Bewertung erfolgt über nach Punkten gewichtete Kriterien

Zuschlagskriterium

Kosten
Gesamtkosten

Die maximal mögliche Gesamtpunktzahl für das Zuschlagskriterium "Gesamtkosten" beträgt 40 Punkte. Die Gesamtkostenpunktzahl eines Bieters wird wie folgt bestimmt:

Gesamtkostenpunktzahl = niedrigste Gesamtkosten insgesamt / Gesamtkosten Bieter * 40

Das Angebot mit den niedrigsten Gesamtkosten erhält entsprechend die maximal mögliche Gesamtkostenpunktzahl.
Der entsprechend ermittelte GPK-Wert fließt in die Ermittlung der Gesamtwertungspunktzahl mit ein.

Gewichtung
40,00

Zuschlagskriterium

Qualität
Bewertung Bieterkonzepte

Die Bieter reichen insgesamt vier verschiedene Konzeptpapiere mit einem maximalen Umfang von jeweils maximal 2 Seiten mit inhaltlicher Beschreibung ein (etwaige Deckblätter und Inhaltsverzeichnisse zählen nicht zum Umfang). Die vier Konzeptpapiere werden verbindlicher Angebotsbestandteil und somit Vertragsgegensand im Falle eines Zuschlags. Die Konzeptpapiere werden anhand der in Ziffer 6.2.2 des Rahmendokuments dargestellten Wertungssystematik durch den Auftraggeber bewertet.
Die Konzeptpapiere setzten eine Auseinandersetzung mit folgenden Inhalten voraus:
Konzept A: Plattform: 1. Darstellung wie die Plattform entwickelt wird: Zeitplan und Vorgehensmodell unter Bezugnahme auf den Projektablaufplan in der Leistungsbeschreibung
2. Wie erfolgt die Überleitung der bisherigen Daten des Auftraggebers auf die neue Plattform? Benennung kompatibler Dateiformate
3. Inwieweit können Funktionen individuell konfiguriert werden?

Konzept B: Qualitätssicherung: 1. Wie kann die Aktualität der Inhalte auf der Plattform gewährleistet werden?
2. Wie kann die Korrektheit der Inhalte auf der Plattform gewährleistet werden?

Konzept C: Nutzer: 1. Wie wird Nutzerfeedback bei der Entwicklung der Plattform berücksichtigt?
2. Wie können neue Mitarbeiter in die Nutzung der Plattform eingearbeitet werden? Darstellung von "Hilfemodulen"

Konzept D: Datenschutz: 1. Darstellung zur Berücksichtigung datenschutzrechtlicher Vorgaben 2. Darstellung zum Schutz der Datenbestände vor unbefugtem Zugriff

Es erfolgt eine Bewertung jeder Antwort pro Frage anhand eines Wertungssystems. Pro Frage können maximal 4 Punkte erzielt werden.

Wertungssystem:

(Zwischenwerte wie beispielsweise 1,5 Punkte können nicht vergeben werten.)

0 Punkte:

Das Konzept des Bieters entspricht hinsichtlich dieses Unterkriteriums nicht den Anforderungen. Ein Konzept wird in Bezug auf das Unterkriterium mit 0 Punkten bewertet, wenn es zwar nicht von Anforderungen der Leistungsbeschreibung abweicht, aber die unter Nr. 6.2.2 genannten Erwartungen nicht erfüllt sind oder die Herangehensweise des Bieters inhaltlich nicht schlüssig dargestellt wurde. Das gilt auch, wenn die Anforderungen lediglich stichpunktartig ohne weitere Ausführungen wiederholt werden.

1 Punkt:

Das Konzept des Bieters entspricht hinsichtlich dieses Unterkriteriums nur mit erheblichen Einschränkungen den Anforderungen. Ein Konzept wird in Bezug auf das Unterkriterium mit 1 Punkten bewertet, wenn die unter Nr. 6.2.2 genannten Erwartungen nur mit erheblichen Einschränkungen erfüllt sind und die Herangehensweise des Bieters inhaltliche Unschärfen auf-weist, das Konzept in Bezug auf das Unterkriterium also nur eine unzureichende Durchführung der Leistungen erwarten lässt.

2 Punkte:

Das Konzept des Bieters entspricht hinsichtlich dieses Unterkriteriums überwiegend den Anforderungen. Ein Konzept wird in Bezug auf das Unterkriterium mit 2 Punkten bewertet, wenn die unter Nr. 6.2.2 genannten Erwartungen im überwiegend erfüllt sind und die Herangehens-weise des Bieters inhaltlich schlüssig dargestellt ist sowie im Hinblick auf die Zielsetzung der Maßnahme lediglich mit kleinen Einschränkungen Erfolg verspricht.

4 Punkte:

Das Konzept des Bieters entspricht hinsichtlich dieses Unterkriteriums vollumfänglich den Anforderungen. Ein Konzept wird in Bezug auf das Unterkriterium mit 4 Punkten bewertet, wenn die unter Nr. 6.2.2 genannten Erwartungen vollumfänglich erfüllt sind und die Herangehensweise des Bieters in jeder Hinsicht schlüssig dargestellt ist sowie im Hinblick auf die Zielsetzung der Maßnahme Erfolg verspricht.

Derjenige Bieter, der die meisten Leistungspunkte erreicht, erhält 60 Gesamtleistungspunkte. Die Gesamtleistungspunktzahl eines Bieters wird wie folgt bestimmt:

Gesamtleistungspunktzahl = Erreichte Leistungspunkte / Leistungspunkte des höchstbewerteten Angebots * 60

Gewichtung
20,00

Zuschlagskriterium

Qualität
Bewertung Fragenkatalog

Die Antworten im ausgefüllten Fragenkatalog (Anlage Y) werden anhand der Bewertungsmatrix (Anlage Z) bewertet. Derjenige Bieter, der die meisten Leistungspunkte erreicht, erhält 40 Gesamtleistungspunkte. Die erreichte Punktzahl wird wie folgt bewertet:

Gesamtleistungspunktzahl Fragenkatalog = Erreichte Leistungspunkte / Leistungspunkte des höchstbewerteten Angebots * 40

Gewichtung
40,00
Weitere Informationen

Angaben zu Mitteln der europäischen Union

Angaben zu KMU

Angaben zu Optionen

Zusätzliche Angaben

Der Angebotspreis ist auf eine maximale Höhe von 199.800 EUR brutto begrenzt.

Verfahren

Verfahrensart

Verfahrensart

Offenes Verfahren

Angaben zum Verfahren

Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)

Besondere Methoden und Instrumente im Vergabeverfahren

Angaben zur Rahmenvereinbarung

Entfällt

Angaben zum dynamischen Beschaffungssystem

Entfällt

Angaben zur elektronischen Auktion

Angaben zur Wiederkehr von Aufträgen

Angaben zur Wiederkehr von Aufträgen

Strategische Auftragsvergabe

Strategische Auftragsvergabe

Gesetz über die Beschaffung sauberer Straßenfahrzeuge

Energieeffizienz-Richtlinie

Angaben zu elektronischen Arbeitsabläufen

Angaben zu elektronischen Arbeitsabläufen

Zulässig
Auftragsunterlagen

Sprache der Auftragsunterlagen

Deutsch
Sonstiges / Weitere Angaben

Kommunikationskanal


Kommunikationsfunktion des DTVP-Vergabeportals

https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4YPG5W20

Einlegung von Rechtsbehelfen

§ 160 GWB lautet:

(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht inner-halb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.

Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren

Anwendbarkeit der Verordnung zu drittstaatlichen Subventionen

Zusätzliche Informationen

Angebote

Anforderungen an Angebote / Teilnahmeanträge

Übermittlung der Angebote / Teilnahmeanträge

Anforderungen an die Form bei elektronischer Übermittlung

Sprache(n), in der (denen) Angebote / Teilnahmeanträge eingereicht werden können

Deutsch

Varianten / Alternativangebote

Elektronische Kataloge

Nicht zulässig

Mehrere Angebote pro Bieter

Nicht zulässig
Verwaltungsangaben

Bindefrist

2
Monate

Bedingungen für die Öffnung der Angebote

Nachforderung

Eine Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist nicht ausgeschlossen.

Eine Nachforderung von Unterlagen steht im pflichtgemäßen Ermessen des Auftraggebers.

Bedingungen

Ausschlussgründe

Ort der Angabe der Ausschlussgründe

Auswahl der Ausschlussgründe

Die Ausschlussgründe ergeben sich aus den §§ 123, 124 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) sowie § 21 des Arbeitnehmer-Entsendegesetzes, § 98c des Aufenthaltsgesetzes, § 19 des Mindestlohngesetzes, § 21 des Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetzes und § 22 des Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes.

Die Möglichkeit zur sogenannten Selbstreinigung nach § 125 GWB bleibt unbenommen.

Im Falle eines vorliegenden Ausschlussgrundes trifft den Bewerber diesbezüglich eine Informationspflicht gegenüber dem Auftraggeber. Der Bewerber wird vor der Entscheidung über den Ausschluss gehört, sofern hierfür ein gesetzliches Recht besteht.

Teilnahmebedingungen

Eignungskriterien / Ausschreibungsbedingungen

Eignungskriterium

Informationssicherheit

Im Unternehmen des Bieters ist ein betrieblicher Daten-schutzbeauftragter bestellt (siehe Eigenerklärung Anlage B).

Eignungskriterium

Referenzen zu bestimmten Arbeiten

Es müssen drei Referenzen über vergleichbare, früher ausgeführte Leistungen mit Bezug zum Bereich Pflege/Kinästhetik aus den vergangenen drei Jahren erbracht werden. Sofern für eine erbrachte Leistung weiterhin Wartungs- und Supportleistungen geleistet werden, gilt eine Leistung als früher ausgeführt.

Eignungskriterium

Eintragung in das Handelsregister

Der Bieter hat durch einen Registerauszug (Berufs- oder Handelsregister) oder andere Weise die erlaubte Berufsausübung nachzuweisen (Nachweis nicht älter als 12 Monate).
(Registerauszug ist beizulegen)

Eignungskriterium

Berufliche Risikohaftpflichtversicherung

Fremdnachweis einer Berufshaftpflichtversicherung bzw. eine Erklärung des Versicherers zur Erhöhung der Berufs-haftpflichtversicherung im Auftragsfall mit den Deckungs-summen 3.000.000 EUR für Personenschäden und 1.000.000 EUR für Sachschäden. Der Auftragnehmer wird diesen Versicherungsschutz bis zum Ende der Laufzeit des Vertrages aufrechterhalten, mindestens aber bis die Frist zur Geltendmachung etwaiger Gewährleistungsansprüche verjährt ist.

Alle Nachweise und Erklärungen müssen von jedem Mitglied einer Bietergemeinschaft und von jedem Unterauftragnehmer, soweit bekannt, vorgelegt werden.
(Nachweis ist beizulegen)

Eignungskriterium

Durchschnittliche jährliche Belegschaft

Der Bieter verfügte im vergangenen Geschäftsjahr über durchschnittlich mindestens zehn Mitarbeiter (Vollzeitäquivalent).

Eignungskriterium

Allgemeiner Jahresumsatz

Der Bieter muss in den vergangenen drei Geschäftsjahren jeweils einen Mindestjahresumsatz von 396.000 EUR (netto) erzielt haben.

Eignungskriterium

Referenzen zu bestimmten Dienstleistungen

Der Bieter muss eine Referenz über Erfahrungen im Zusammenhang mit der wissenschaftlichen Begleitung einer Projektleistung aus den vergangenen drei Jahren erbringen.

Eignungskriterium

Informationssicherheit

Der Bieter verfügt über eine ISO/IEC 27001 Zertifizierung oder Vergleichbar. (Nachweis ist beizulegen)

Finanzierung

Rechtsform des Bieters

Bedingungen für den Auftrag

Bedingungen für den Auftrag

Angaben zu geschützten Beschäftigungsverhältnissen

Nein

Angaben zur reservierten Teilnahme

Angaben zur beruflichen Qualifikation

Nicht erforderlich

Angaben zur Sicherheitsüberprüfung