Die Bieter reichen insgesamt vier verschiedene Konzeptpapiere mit einem maximalen Umfang von jeweils maximal 2 Seiten mit inhaltlicher Beschreibung ein (etwaige Deckblätter und Inhaltsverzeichnisse zählen nicht zum Umfang). Die vier Konzeptpapiere werden verbindlicher Angebotsbestandteil und somit Vertragsgegensand im Falle eines Zuschlags. Die Konzeptpapiere werden anhand der in Ziffer 6.2.2 des Rahmendokuments dargestellten Wertungssystematik durch den Auftraggeber bewertet.
Die Konzeptpapiere setzten eine Auseinandersetzung mit folgenden Inhalten voraus:
Konzept A: Plattform: 1. Darstellung wie die Plattform entwickelt wird: Zeitplan und Vorgehensmodell unter Bezugnahme auf den Projektablaufplan in der Leistungsbeschreibung
2. Wie erfolgt die Überleitung der bisherigen Daten des Auftraggebers auf die neue Plattform? Benennung kompatibler Dateiformate
3. Inwieweit können Funktionen individuell konfiguriert werden?
Konzept B: Qualitätssicherung: 1. Wie kann die Aktualität der Inhalte auf der Plattform gewährleistet werden?
2. Wie kann die Korrektheit der Inhalte auf der Plattform gewährleistet werden?
Konzept C: Nutzer: 1. Wie wird Nutzerfeedback bei der Entwicklung der Plattform berücksichtigt?
2. Wie können neue Mitarbeiter in die Nutzung der Plattform eingearbeitet werden? Darstellung von "Hilfemodulen"
Konzept D: Datenschutz: 1. Darstellung zur Berücksichtigung datenschutzrechtlicher Vorgaben 2. Darstellung zum Schutz der Datenbestände vor unbefugtem Zugriff
Es erfolgt eine Bewertung jeder Antwort pro Frage anhand eines Wertungssystems. Pro Frage können maximal 4 Punkte erzielt werden.
Wertungssystem:
(Zwischenwerte wie beispielsweise 1,5 Punkte können nicht vergeben werten.)
0 Punkte:
Das Konzept des Bieters entspricht hinsichtlich dieses Unterkriteriums nicht den Anforderungen. Ein Konzept wird in Bezug auf das Unterkriterium mit 0 Punkten bewertet, wenn es zwar nicht von Anforderungen der Leistungsbeschreibung abweicht, aber die unter Nr. 6.2.2 genannten Erwartungen nicht erfüllt sind oder die Herangehensweise des Bieters inhaltlich nicht schlüssig dargestellt wurde. Das gilt auch, wenn die Anforderungen lediglich stichpunktartig ohne weitere Ausführungen wiederholt werden.
1 Punkt:
Das Konzept des Bieters entspricht hinsichtlich dieses Unterkriteriums nur mit erheblichen Einschränkungen den Anforderungen. Ein Konzept wird in Bezug auf das Unterkriterium mit 1 Punkten bewertet, wenn die unter Nr. 6.2.2 genannten Erwartungen nur mit erheblichen Einschränkungen erfüllt sind und die Herangehensweise des Bieters inhaltliche Unschärfen auf-weist, das Konzept in Bezug auf das Unterkriterium also nur eine unzureichende Durchführung der Leistungen erwarten lässt.
2 Punkte:
Das Konzept des Bieters entspricht hinsichtlich dieses Unterkriteriums überwiegend den Anforderungen. Ein Konzept wird in Bezug auf das Unterkriterium mit 2 Punkten bewertet, wenn die unter Nr. 6.2.2 genannten Erwartungen im überwiegend erfüllt sind und die Herangehens-weise des Bieters inhaltlich schlüssig dargestellt ist sowie im Hinblick auf die Zielsetzung der Maßnahme lediglich mit kleinen Einschränkungen Erfolg verspricht.
4 Punkte:
Das Konzept des Bieters entspricht hinsichtlich dieses Unterkriteriums vollumfänglich den Anforderungen. Ein Konzept wird in Bezug auf das Unterkriterium mit 4 Punkten bewertet, wenn die unter Nr. 6.2.2 genannten Erwartungen vollumfänglich erfüllt sind und die Herangehensweise des Bieters in jeder Hinsicht schlüssig dargestellt ist sowie im Hinblick auf die Zielsetzung der Maßnahme Erfolg verspricht.
Derjenige Bieter, der die meisten Leistungspunkte erreicht, erhält 60 Gesamtleistungspunkte. Die Gesamtleistungspunktzahl eines Bieters wird wie folgt bestimmt:
Gesamtleistungspunktzahl = Erreichte Leistungspunkte / Leistungspunkte des höchstbewerteten Angebots * 60