Sicherheitsdienst
VO: VgV Vergabeart:   Offenes Verfahren Status: Veröffentlicht

Kommunikation

Es liegen folgende Nachrichten der Vergabestelle vor.
Betreff: 251027_Änderung_Antwort_Rüge_&_Anpassung_Unterlagen Datum: 27.10.2025 - 16:53 Uhr

Nachricht:

Sehr geehrte Damen und Herren,

aufgrund eingegangener Bieterfragen und der Rüge vom 15.10.2025 ergeben sich folgenden Änderungen.

1. Korrektur Bewertungsmatrix bzw. Bewertungskriterien
Am 23.10.2025 erhielten Sie die Antwort auf eine Rüge vom 15.10.2025 bzgl. der Bewertung von Referenzen im Vergabeverfahren. Im Zuge dieser Antwort wurden nicht nur die Referenzen als Bewertungskriterien gestrichen, sondern auch das einzureichende Konzept.
Die Streichung des Konzepts ist fälschlicherweise erfolgt. Vielmehr soll dieses neben dem Preis ein Bewertungskriterium sein.

*Es ergibt sich damit folgende Gewichtung: 70% Preis, 30% Konzept.*

Das geänderte Dokument Bewertungsmatrix (E.6) wird im Vergabeportal hochgeladen. Die Konzeptkriterien können Sie weiterhin der Bewertungsmatrix entnehmen.

*Aufgrund dieser erneuten Änderung werden die Fristen der Ausschreibung angepasst.*

- Bereits eingereichte Angebote mit Konzept behalten ihre Gültigkeit.
- Bereits eingereichte Angebote ohne Konzept behalten ihre Gültigkeit, das Konzept ist gemäß neuer Angebotsfrist nachzureichen.

2. Hinweise Anpassung von Unterlagen
Bewerbungsbedingungen (A):
- der Pkt. zu Ziff. I.12 Wertung der Angebote wird ersatzlos gestrichen
- die Ausführungen gemäß I.12 werden wie oben angeführt geändert in 70% Preis, 30% Konzept
- die in der Bewertungsmatrix (E.6) genannten Erläuterungen sind bindend

Erklärung und Nachweis zur Erhöhung mittels Referenz (D.9):
- gemäß §46 Abs. 3 Satz 1 VgV können Referenzen in Form einer Liste eingereicht werden
- Seite 2 von D.9 ist lediglich eine mögliche Form des Nachweises
- Seite 3 muss nicht ausgefüllt werden (siehe Ausführungen vom 23.10.2025)

Bewertungsmatrix (E.6):
- Die Bewertungsmatrix wird gemäß den Ausführungen unter 1. angepasst.


Alle geänderten Dokumente finden Sie im Vergabeportal.
Mit freundlichen Grüßen
Josephine Koslowski

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Betreff: 251023_Antwort_Rüge gem. § 160 Abs. 3 GWB Datum: 23.10.2025 - 13:37 Uhr

Nachricht:

Sehr geehrte Damen und Herren,

wir haben am 15.10.2025 eine Rüge bzgl. der Bewertung von Referenzen im Vergabeverfahren erhalten. Hierdurch kommt es zu einer unzulässigen Vermischung von Eignung und Zuschlagskriterien.
Dieser Rüge wird entsprochen.

Was bedeutet dies für Sie:
- Die geforderten Referenzen und das Konzept fließen nicht in die Bewertung ein, sondern sind lediglich als "verlange Nachweise" einzureichen.
- Die Seite 3 der "Erklärung und Nachweis zur Eignung mittels Referenz" (D.9) ist nicht auszufüllen. Bereits vorliegende Referenzen von Referenzgebern inkl. der Angaben auf Seite 3 müssen nicht erneut eingeholt werden (Seite 3 findet keine Berücksichtigung).
- Für den Zuschlag ist ausschließlich der Preis relevant, gemäß Seite 6 der "Bewerbungsbedingungen" (A).

Ich bitte die Unannehmlichkeiten zu entschuldigen.

Mit freundlichen Grüßen
Josephine Koslowski

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Betreff: 251007_Antwort_Preisgleitklausel / Referenzangaben Datum: 07.10.2025 - 15:28 Uhr

Nachricht:

Sehr geehrte Damen und Herren,

ich erhielt folgende Bieterfragen. Meine Antworten möchte ich Ihnen allen mitteilen, Sie finden diese direkt unter den Fragen.

Frage 1 - bzgl. Tarifanpassung zu Beginn der Vertragslaufzeit:
> Antwort - analog der Frage 3 (251007_Beantwortung_Bieterfragen): Es erfolgt eine Anpassung des Vertragsentwurfes. Mit dieser Anpassung werden auch Tarifanpassungen zu Beginn der Vertragslaufzeit berücksichtigt.

Frage/Hinweis 2 - bzgl. Anlage_D9:
"... beanstanden wir, dass in den Referenzangaben der Referenzgeber aufgefordert wird eine Benotung der Leistung in verschiedenen Kategorien wie Zuverlässigkeit", "Professionalität", "Kommunikation" und "Flexibilität" vorzunehmen. Dies ist vergaberechtswidrig, da gem. § 46 VgV Referenzen nur zur Prüfung der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit herangezogen werden dürfen. Zulässig ist die Bestätigung, dass eine vergleichbare Leistung ordnungsgemäß erbracht wurde. Eine Benotung durch Dritte zu subjektiven Kriterien ist demgegenüber unkontrollierbar, nicht objektivierbar und eröffnet willkürliche, emotionale Bewertungen. Damit wird die Eignungsprüfung auf fremde Werturteile verlagert. Ich bitte darum, die Referenzanforderung auf eine sachgerechte Bestätigung zu reduzieren, dass die benannte Leistung vergleichbar war und ordnungsgemäß erbracht wurde. Eine Notenbewertung ist vollständig zu streichen"
> Antwort: Die genannten Ausführungen sind so nicht korrekt.
§ 46 Technische und berufliche Leistungsfähigkeit VgV bezieht sich auf die in der Anlage_D5 geforderten Angaben. Gemäß VgV § 58 Satz (2) Zuschlag und Zuschlagskriterien "können auch qualitative, umweltbezogene oder soziale Zuschlagskriterien berücksichtigt werden". Diese zusätzlichen Kriterien werden in der Anlage_D9 erfragt und stellen lediglich ein weiteres Kriterium für die Zuschlagserteilung dar. Dementsprechend führen ganz oder teilweise unausgefüllte oder nicht eingereichte Referenzen zu Punktabzügen in der Bewertungsmatrix.


Mit freundlichen Grüßen
Josephine Koslowski

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Betreff: 251007_Anfrage_Kalkulation Datum: 07.10.2025 - 15:02 Uhr

Nachricht:

Sehr geehrte Damen und Herren,

ich erhielt folgende Bieterfrage. Meine Antworten möchte ich Ihnen allen mitteilen, Sie finden diese direkt unter den Fragen.

Frage: Ist mit dem aktuellen Vergabemindestlohn für Sachsen-Anhalt oder mit aktuellen Lohn des allgemeinverbindlichen Entgelttarifvertrages für Sicherheitsdienstleistungen in Sachsen-Anhalt zu kalkulieren?
> Antwort: Es soll bitte mit dem Entgelttarifvertrag für Sicherheitsdienstleistungen in Sachsen-Anhalt kalkuliert werden.

Mit freundlichen Grüßen
Josephine Koslowski

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Betreff: 251007_Beantwortung_Bieterfragen Datum: 07.10.2025 - 14:52 Uhr

Nachricht:

Sehr geehrte Damen und Herren,

ich erhielt folgende Bieterfragen. Meine Antworten möchte ich Ihnen allen mitteilen, Sie finden diese direkt unter den Fragen.

Frage 1: Lt. Leistungsbeschreibung B.1 Punkt 7.2 wird ein Dienstausweis mit Lichtbild gefordert. Die aktuelle Bewachungsverordnung sieht die Notwendigkeit eines Passfotos nicht mehr vor. Wird dennoch ein Ausweis mit Lichtbild gefordert?
> Antwort: Der Dienstausweis kann ohne Lichtbild ausgestellt werden und sollte den Vorgaben gemäß BewachV § 18 erfolgen.

Frage 2: Neben dem Entgelttarifvertrag für Sicherheitsdienstleistungen in Sachsen-Anhalt besteht auch der vergabespezifische Mindestlohn für öffentliche Aufträge in Sachsen-Anhalt. Um die Vergleichbarkeit der Angebote sicherzustellen bitten wir um eine verbindliche Aussage, welcher Lohn zur Anwendung kommt.
> Antwort: Es ist der Entgelttarifvertrag für Sicherheitsdienstleistungen in Sachsen-Anhalt herangezogen.

Frage 3: Lt. § 5 Absatz 1 gelten die Angebotspreise mindestens 1 Vertragsjahr.
Der aktuelle Entgelttarifvertrag hat eine Laufzeit bis 31.12.2025 bzw. der vergabespezifische Mindestlohn bis Oktober 2025. Es ist davon auszugehen, dass sich beide Löhne nach Abgabe des Angebotes ändern werden.
Ist in diesem Fall eine Preisanpassung (gegen Nachweis) auch vor Ablauf des 1. Vertragsjahres möglich?
> Antwort: Es erfolgt eine Anpassung des Vertragsentwurfes. Mit dieser Anpassung werden auch Tarifanpassungen zu Beginn der Vertragslaufzeit berücksichtigt.

Frage 4: Ist die Dienstbesetzung am 24.12. bzw. 31.12., sofern dieses Tage auf Wochentage fallen, erforderlich?
> Antwort: nein

Frage 5: Bestehen neben gesetzlichen Feiertagen weitere Schließzeiten des Jobcenters an denen Dienstbesetzungen nicht erforderlich sind (z.B. zwischen Weihnachten und Neujahr)?
> Antwort: nein

Frage 6: Lt. Leistungsbeschreibung B.1 Punkt 6 wird die Vorlage eines Führungszeugnisses für das Sicherheitspersonal und die Vorlage eines erweiterten Führungszeugnisses für das Leitungspersonal gefordert. Mit Einführung des Bewacherregisters erfolgt bei Anmeldung eines Mitarbeiters und danach regelmäßig wiederkehrend eine automatische Prüfung der Zuverlässigkeit durch die jeweils für den Wohnort des Mitarbeiters zuständige Gewerbebehörde.
Ist dennoch die Vorlage der Führungszeugnisse erforderlich?
> Antwort: Die Führungszeugnisse sind wie in der Leistungsbeschreibung aufgeführt einzureichen - unabhängig von der Prüfung im Rahmen des Bewacherregisters.

Frage 7: Im Formblatt E.2 "Nachweis SVS" fehlt aus unserer Sicht die Zelle zum Erfassen des angewendeten Tariflohns.
Kann hier eine berichtigte Version über das Vergabeportal zur Verfügung gestellt werden?
> Antwort: Es wird eine angepasste Anlage E2 zur Verfügung gestellt. Bitte verwenden Sie ausschließlich diese neue Anlage_E2.

Mit freundlichen Grüßen
Josephine Koslowski

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E2_Ermittlung_Stundenverrechnungssatz_Änderung.pdf 07.10.2025 94 KB
E5_Vertragsentwurf_Änderung.pdf 07.10.2025 204,8 KB
Betreff: 250919_Anfrage_Schließdienstleistungen Datum: 19.09.2025 - 12:27 Uhr

Nachricht:

Sehr geehrte Damen und Herren,

ich erhielt folgende Anfrage zu den erforderlichen Schließdienstleistung. Meine Antworten möchte ich Ihnen allen mitteilen und finden Sie direkt unter den Fragen.

1. An welchen Wochentagen wird die Schließdienstleistung benötigt?
Antwort: Die Schließdienstleistung (Auf- und Zuschließen) ist ausschließlich für den Hansering 5 erforderlich und soll von Montag bis Freitag erfolgen. Für alle anderen Liegenschaften erfolgt der Schließdienst durch die Hausverwaltungen.

2. Zu welchen Uhrzeiten soll ein Auf- oder Verschluss stattfinden?
Antwort: Der Schließdienst im Hansering 5 erfolgt entsprechend der Einsatzzeiten.

3. Soll der Schließdienst durch das regulär eingesetzte Sicherheitspersonal übernommen werden oder von gesondert beauftragten Kräften?
Antwort: Das regulär eingesetzte Sicherheitspersonal übernimmt den Schließdienst.

Mit freundlichen Grüßen
Josephine Koslowski

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Betreff: Änderung B1_Allgemeine_Leistungsbeschreibung Datum: 19.09.2025 - 11:35 Uhr

Nachricht:

Sehr geehrte Damen und Herren,

bei dem Dokument B1_Allgemeine_Leistungsbeschreibung hat sich eine Änderung ergeben. Unter Pkt. 5.4 Einsatzzeiten gibt es eine Korrektur der Einsatzzeit (grau hinterlegt).

Sie erhalten zusätzlich das aktualisierte Dokument in der Anlage.

Ich bitte um Kenntnisnahme und Berücksichtigung.

Vielen Dank für Ihr Verständnis.

Mit freundlichen Grüßen
Josephine Koslowski

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B1_Allgemeine_Leistungsbeschreibung_Änderung.pdf 19.09.2025 297,9 KB
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