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Berichtigungen

Leistungen eines Generalunternehmers für die Sanierung und Entwicklung des Markgr...

VO: VOB Vergabeart: Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb Status: Veröffentlicht

Berichtigungen

Änderung/en
15.05.2026 19:22 Uhr
Fehlerhafte Angaben korrigiert

In der Bekanntmachung wurden unter Ziffer 5.1.9 fehlerhaft Angaben zu Anforderungen an die technische und berufliche Leistungsfähigkeit (Referenzen) korrigiert. Es wird klargestellt, dass nach Ziffer 5.1.9 dieser Änderungsbekanntmachung folgende Mindestanforderungen an die Referenzen gelten:
Beschreibung des Auswahlkriteriums: Die folgenden Erklärungen und Nachweise sind von jedem Bewerber und jeder Bewerbergemeinschaft vorzulegen. Im Falle einer Eignungsleihe sind die geforderten Erklärungen und Nachweise vom Eignungsgeber gesondert vorzulegen: Der Bewerber oder die Bewerbergemeinschaft hat gemäß § 6a EU Nr. 3 lit. a) VOB/A drei Referenzen anzugeben (Mindestanforderung). Die Referenzen müssen hinsichtlich Art, Umfang sowie Komplexität des Vorhabens vergleichbar sein und deshalb die folgenden Mindestanforderungen erfüllen. a. Mindestens eine der Referenzen muss folgende Mindestanforderungen (1 bis 3) kumulativ erfüllen: (1) Planungs- und Bauleistungen für den Neubau oder die Sanierung eines Gebäudes zur Wohnnutzung mit mindestens 60 Wohneinheiten (2) Projektvolumen i.H.v. mindestens EUR 10.000.000,00 (netto) (3) nicht älter als zehn Jahre, d.h. die Leistungen müssen im Zeitraum der letzten zehn Jahre, gerechnet ab dem Ende der Frist zur Einreichung von Teilnahmeanträgen, erbracht worden sein. b. Mindestens eine der Referenzen muss folgende Mindestanforderungen kumulativ (1 bis 4) erfüllen: (1) Planungs- und Bauleistungen für den Neubau oder die Sanierung eines Gebäudes zur Wohnnutzung (2) Umsetzung der baulichen Anforderungen zur Zertifizierung des Gebäudes nach DGNB, KfW 55-Standard, LEED oder QNG (3) Projektvolumen i.H.v. mindestens EUR 5.000.000,00 (netto) (4) nicht älter als zehn Jahre, d.h. die Leistungen müssen im Zeitraum der letzten zehn Jahre, gerechnet ab dem Ende der Frist zur Einreichung von Teilnahmeanträgen, erbracht worden sein.
Anhand der Kriterien werden die Bewerber ausgewählt, die zur zweiten Phase des Verfahrens eingeladen werden sollen. Gewichtung (Prozentanteil, genau): 100,00

Änderung/en
10.05.2026 17:44 Uhr
Informationen wurden aktualisiert

In der Bekanntmachung wurden unter Ziffer 5.1.9 die Anforderungen an die wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit (Gesamtumsatz) sowie die technische und berufliche Leistungsfähigkeit (Referenzen, Beschäftigtenanzahl geändert). Es gelten damit die Eignungsanforderungen aus dieser Änderungsbekanntmachung. Sämtliche Änderungen können in dem Dokument "01_Verfahrensbrief 260508_v2_Änderungsversion" nachvollzogen werden.