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Verfahrensangaben

Leistungen zur Begleitung der städtebaulichen Entwicklung nach dem Städtebauförder...

VO: VgV Vergabeart: Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb Status: Veröffentlicht

Fristen

Fristen
01.04.2026 12:00 Uhr

Adressen/Auftraggeber

Auftraggeber

Auftraggeber

Stadt Wächtersbach
DE113525478
Schloss 1
63607
Wächtersbach
Deutschland
DE719
Hauptamt der Stadt Wächtersbach
hauptamt@stadt-waechtersbach.de
+49 605380244

Angaben zum Auftraggeber

Kommunalbehörden
Allgemeine öffentliche Verwaltung

Gemeinsame Beschaffung

Beschaffungsdienstleister
Weitere Auskünfte
Rechtsbehelfsverfahren / Nachprüfungsverfahren

Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen erteilt

Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren

Vergabekammer des Landes Hessen
DE812056745
Luisenplatz 2
64283
Darmstadt
Deutschland
DE711
vergabekammer@rpda.hessen.de
+49 6151126603
+49 611327648534

Zuständige Stelle für Schlichtungsverfahren

Auftragsgegenstand

Klassifikation des Auftrags
Dienstleistungen

CPV-Codes

71410000-5
71000000-8
71200000-0
71210000-3
Umfang der Beschaffung

Kurze Beschreibung

Aufgrund der demografischen, sozialen, wirtschaftlichen und infrastrukturellen Entwicklungen der vergangenen Jahre und Jahrzehnte sieht die Stadt Wächtersbach, wie auch andere Kommunen, nicht unerheblichen Herausforderungen für die städtebauliche Entwicklung entgegen. Ziel der Stadt Wächtersbach ist es, diesen Entwicklungen entgegenzuwirken. Hierzu sollen insbesondere die Innenstadt und der historische Ortskern hin zu einer nachhaltigen und resilienten Stadtstruktur fortentwickelt werden und hierdurch soziale Nachteile ausgeglichen, die Umwelt geschützt, wirtschaftliche Entfaltungsmöglichkeiten sowie die Lebens-, Wohn und Arbeitsbedingungen der Bürgerinnen und Bürger verbessert werden ("Vorhaben"). Zur Finanzierung dieses Ziels beantragte die Stadt Wächtersbach am 01.07.2025 die Aufnahme in das Städtebauförderungsprogramm "Wachstum und nachhaltige Erneuerung" gemäß Ziffer 6.2 der Richtlinie des Landes Hessen zur Förderung der nachhaltigen Stadtentwicklung ("RiLiSE") im Stand vom 24.11.2025. Mit Bescheid vom 13.11.2025 nahm das Hessische Ministerium für Wirtschaft, Energie, Verkehr, Wohnen und ländlichen Raum die Stadt Wächtersbach in das Städtebauförderungsprogramm auf. Damit ist es der Stadt Wächtersbach bis zum Jahr 2035 möglich, Zuwendungen für die Umsetzung einzelner städtebaulicher Maßnahmen zu erhalten, die eine zukunftsfähige, nachhaltige und resiliente städtebauliche Entwicklung der bestehenden Stadtstruktur mit historischer Innenstadt zur Verbesserung der Lebens-, Wohn- und Arbeitsbedingungen der Bürgerinnen und Bürger bewirken. Mit den Zuwendungen aus dem Städtebauförderungsprogramm "Wachstum und nachhaltige Erneuerung" sollen städtebauliche Vorhaben mit den Zielsetzungen Mobilität, Wohnen, Klimaanpassung und Steigerung der Lebensqualität umgesetzt werden. Dies umfasst aus-weislich des Förderantrages vom 01.07.2025 z.B. eine nachhaltige, multimodale Verkehrsinfrastruktur mit dem Schwerpunkt auf ÖPNV, es sollen Rad- und Fußverkehr entwickelt, die Klimaresilienz durch Maßnahmen gegen Extremwetterlagen gestärkt und Modernisierungsmaßnahmen zur Schaffung eines breiteren Angebotes für innerstädtisches Wohnen durchgeführt werden. Um die Vorgaben aus dem Städtebauförderungsprogramm "Wachstum und nachhaltige Erneuerung" sowie einzelne Maßnahmen des Städtebaus umsetzen zu können, benötigt die Stadt Wächtersbach entsprechende Beratungs-, Planungs- und Unterstützungsleistungen. Gegenstand des Verfahrens ist die Vergabe eines Vertrages über Leistungen zur Begleitung der städtebaulichen Entwicklung nach dem Städtebauförderungsprogramm "Wachstum und nachhaltige Erneuerung". Der Auftrag umfasst in einer ersten Phase die notwendigen Planungs-, Beratungs-, Kommunikations- und Unterstützungsleistungen zur Erstellung eines integrierten städtebaulichen Entwicklungskonzepts ("ISEK") nach Maßgabe von Ziffer 6.3 der RiLiSE. Das ISEK muss die Ziele, Strategien und Einzelmaßnahmen sowie eine Frist für die Durchführung sämtlicher darin beabsichtigter Einzelmaßnahmen enthalten und ist spätestens Ende 2026 bei dem Hessischen Ministerium für Wirtschaft, Energie, Verkehr, Wohnen und ländlichen Raum einzureichen. Das ISEK stellt damit eine erste, vorbereitende Phase zur Identifizierung von Einzelmaßnahmen dar, die in einer zweiten Phase umgesetzt werden sollen. Der Auftrag umfasst damit in einer zweiten Phase auch die notwendigen Planungs-, Beratungs-, Kommunikations- und Unterstützungsleistungen zur Umsetzung der nach dem ISEK beabsichtigten Einzelmaßnahmen, insbesondere die Erarbeitung der jährlichen Förderanträge zur Finanzierung der Einzelmaßnahmen sowie das Einwerben weiterer Mittel aus anderen Förderprogrammen. Dabei können auch Grundleistungen und Besondere Leistungen in den Leistungsphasen 1 (Grundlagenermittlung) und 2 (Vorplanung) der Leistungsbilder Objektplanung, Freianlagen und Verkehrsanlagen zu erbringen sein. Nicht Gegenstand des Auftrags sind Planungsleistungen ab der Leistungsphase 3 der HOAI 2021. Die in der zweiten Phase zu erbringenden Leistungen sind nur zu erbringen, wenn diese von dem Auftraggeber nach Abschluss der ersten Phase gesondert beauftragt werden. Der Vertrag hat, vorbehaltlich des Abrufs der Leistungen der zweiten Phase, eine Laufzeit von zehn Jahren mit der Option. Der Auftraggeber behält sich vor, den Vertrag zweimal für jeweils zweieinhalb Jahre zu verlängern. Weitere Einzelheiten ergeben sich aus der Leistungsbeschreibung (Nr. 7 der Vergabeunterlagen).

Beschreibung der Beschaffung (Art und Umfang der Dienstleistung bzw. Angabe der Bedürfnisse und Anforderungen)

Aufgrund der demografischen, sozialen, wirtschaftlichen und infrastrukturellen Entwicklungen der vergangenen Jahre und Jahrzehnte sieht die Stadt Wächtersbach, wie auch andere Kommunen, nicht unerheblichen Herausforderungen für die städtebauliche Entwicklung entgegen. Ziel der Stadt Wächtersbach ist es, diesen Entwicklungen entgegenzuwirken. Hierzu sollen insbesondere die Innenstadt und der historische Ortskern hin zu einer nachhaltigen und resilienten Stadtstruktur fortentwickelt werden und hierdurch soziale Nachteile ausgeglichen, die Umwelt geschützt, wirtschaftliche Entfaltungsmöglichkeiten sowie die Lebens-, Wohn und Arbeitsbedingungen der Bürgerinnen und Bürger verbessert werden ("Vorhaben"). Zur Finanzierung dieses Ziels beantragte die Stadt Wächtersbach am 01.07.2025 die Aufnahme in das Städtebauförderungsprogramm "Wachstum und nachhaltige Erneuerung" gemäß Ziffer 6.2 der Richtlinie des Landes Hessen zur Förderung der nachhaltigen Stadtentwicklung ("RiLiSE") im Stand vom 24.11.2025. Mit Bescheid vom 13.11.2025 nahm das Hessische Ministerium für Wirtschaft, Energie, Verkehr, Wohnen und ländlichen Raum die Stadt Wächtersbach in das Städtebauförderungsprogramm auf. Damit ist es der Stadt Wächtersbach bis zum Jahr 2035 möglich, Zuwendungen für die Umsetzung einzelner städtebaulicher Maßnahmen zu erhalten, die eine zukunftsfähige, nachhaltige und resiliente städtebauliche Entwicklung der bestehenden Stadtstruktur mit historischer Innenstadt zur Verbesserung der Lebens-, Wohn- und Arbeitsbedingungen der Bürgerinnen und Bürger bewirken. Mit den Zuwendungen aus dem Städtebauförderungsprogramm "Wachstum und nachhaltige Erneuerung" sollen städtebauliche Vorhaben mit den Zielsetzungen Mobilität, Wohnen, Klimaanpassung und Steigerung der Lebensqualität umgesetzt werden. Dies umfasst aus-weislich des Förderantrages vom 01.07.2025 z.B. eine nachhaltige, multimodale Verkehrsinfrastruktur mit dem Schwerpunkt auf ÖPNV, es sollen Rad- und Fußverkehr entwickelt, die Klimaresilienz durch Maßnahmen gegen Extremwetterlagen gestärkt und Modernisierungsmaßnahmen zur Schaffung eines breiteren Angebotes für innerstädtisches Wohnen durchgeführt werden. Um die Vorgaben aus dem Städtebauförderungsprogramm "Wachstum und nachhaltige Erneuerung" sowie einzelne Maßnahmen des Städtebaus umsetzen zu können, benötigt die Stadt Wächtersbach entsprechende Beratungs-, Planungs- und Unterstützungsleistungen. Gegenstand des Verfahrens ist die Vergabe eines Vertrages über Leistungen zur Begleitung der städtebaulichen Entwicklung nach dem Städtebauförderungsprogramm "Wachstum und nachhaltige Erneuerung". Der Auftrag umfasst in einer ersten Phase die notwendigen Planungs-, Beratungs-, Kommunikations- und Unterstützungsleistungen zur Erstellung eines integrierten städtebaulichen Entwicklungskonzepts ("ISEK") nach Maßgabe von Ziffer 6.3 der RiLiSE. Das ISEK muss die Ziele, Strategien und Einzelmaßnahmen sowie eine Frist für die Durchführung sämtlicher darin beabsichtigter Einzelmaßnahmen enthalten und ist spätestens Ende 2026 bei dem Hessischen Ministerium für Wirtschaft, Energie, Verkehr, Wohnen und ländlichen Raum einzureichen. Das ISEK stellt damit eine erste, vorbereitende Phase zur Identifizierung von Einzelmaßnahmen dar, die in einer zweiten Phase umgesetzt werden sollen. Der Auftrag umfasst damit in einer zweiten Phase auch die notwendigen Planungs-, Beratungs-, Kommunikations- und Unterstützungsleistungen zur Umsetzung der nach dem ISEK beabsichtigten Einzelmaßnahmen, insbesondere die Erarbeitung der jährlichen Förderanträge zur Finanzierung der Einzelmaßnahmen sowie das Einwerben weiterer Mittel aus anderen Förderprogrammen. Dabei können auch Grundleistungen und Besondere Leistungen in den Leistungsphasen 1 (Grundlagenermittlung) und 2 (Vorplanung) der Leistungsbilder Objektplanung, Freianlagen und Verkehrsanlagen zu erbringen sein. Nicht Gegenstand des Auftrags sind Planungsleistungen ab der Leistungsphase 3 der HOAI 2021. Die in der zweiten Phase zu erbringenden Leistungen sind nur zu erbringen, wenn diese von dem Auftraggeber nach Abschluss der ersten Phase gesondert beauftragt werden. Der Vertrag hat, vorbehaltlich des Abrufs der Leistungen der zweiten Phase, eine Laufzeit von zehn Jahren mit der Option. Der Auftraggeber behält sich vor, den Vertrag zweimal für jeweils zweieinhalb Jahre zu verlängern. Weitere Einzelheiten ergeben sich aus der Leistungsbeschreibung (Nr. 7 der Vergabeunterlagen).

Umfang der Auftragsvergabe

EUR

Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems

Laufzeit in Jahren
10

Der Vertrag hat, vorbehaltlich des Abrufs der Leistungen der zweiten Phase, eine Laufzeit von zehn Jahren mit der Option. Der Auftraggeber behält sich vor, den Vertrag zweimal für jeweils zweieinhalb Jahre zu verlängern.

2
Erfüllungsort(e)

Erfüllungsort(e)

---
63607
Wächtersbach
Deutschland
DE719

Weitere Erfüllungsorte

Zuschlagskriterien

Zuschlagskriterien

---
Weitere Informationen

Angaben zu Mitteln der europäischen Union

Angaben zu KMU

Angaben zu Optionen

Zusätzliche Angaben

Der Auftraggeber behält sich vor, Verhandlungen über die Erstangebote zu führen. Er behält sich dabei ebenfalls vor, gemäß § 17 Abs. 11 VgV den Zuschlag auf Grundlage der Erstangebote zu vergeben. Fragen von Bewerbern sind über die Nachrichtenfunktion der Vergabeplattform oder per E-Mail an die Kontaktstelle des Auftraggebers, nämlich Stadt Wächtersbach, Schloss 1, 63607 Wächtersbach, E-Mail: hauptamt@stadt-waechtersbach.de, zu richten. Die Kommunikation per Telefon oder Telefax ist grundsätzlich ausgeschlossen. Die als Teilnahmeantrag einzureichenden Unterlagen sind gemäß § 53 Abs. 1 VgV i.V.m. § 126b BGB in Textform zu übermitteln. Das heißt, die verbindlichen Erklärungen im Teilnahmeantrag müssen dabei durch Nennung des Namens des Erklärenden ersichtlich sein. Die einzureichenden Unterlagen sowie die geforderten erforderlichen Nachweise sind als WORD- oder PDF-Datei über die Uploadfunktion der Vergabeplattform einzureichen. Weitere Formen der Einreichung wie z.B. per Post, E-Mail oder per Telefax sind nicht vorgesehen und gelten nicht als form- und fristwahrend. Im Übrigen wird auf den Verfahrensbrief (Nr. 1 der Vergabeunterlagen) verwiesen.

Verfahren

Verfahrensart

Verfahrensart

Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb

Die verfahrensgegenständlichen Leistungen werden im Rahmen eines Verhandlungsverfahrens mit Teilnahmewettbewerb gemäß § 119 Abs. 5 GWB i.V.m. § 17 VgV nach den Bestimmungen des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) und der Vergabeverordnung (VgV) vergeben. Darüber hinaus finden das Hessische Tariftreue- und Vergabegesetz (HVTG) und die für den Auftraggeber maßgeblichen Vorschriften des Kommunalrechts, insbesondere der Hessischen Gemeindeordnung (HGO), Anwendung.
Das Verhandlungsverfahren wird als beschleunigtes Verfahren geführt. Der Auftraggeber macht von der Möglichkeit Gebrauch, wegen hinreichend begründeter Dringlichkeit die Teilnahmefrist sowie die Angebotsfrist zu verkürzen (§ 17 Abs. 3, Abs. 8 VgV). Die Dringlichkeit des Beschaffungsvorhabens ergibt sich aus der Anforderung von Ziffer 6.3 der RiLiSE, wonach das ISEK bis Ende des Jahres 2026 einzureichen ist.

Angaben zum Verfahren

Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)

Besondere Methoden und Instrumente im Vergabeverfahren

Angaben zur Rahmenvereinbarung

Entfällt

Angaben zum dynamischen Beschaffungssystem

Entfällt

Angaben zur elektronischen Auktion

Angaben zur Wiederkehr von Aufträgen

Angaben zur Wiederkehr von Aufträgen

Strategische Auftragsvergabe

Strategische Auftragsvergabe

Gesetz über die Beschaffung sauberer Straßenfahrzeuge

Energieeffizienz-Richtlinie

Angaben zu elektronischen Arbeitsabläufen

Angaben zu elektronischen Arbeitsabläufen

Zulässig
Auftragsunterlagen

Sprache der Auftragsunterlagen

Deutsch
Sonstiges / Weitere Angaben

Kommunikationskanal


https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4YP3M9DC

Einlegung von Rechtsbehelfen

Ergeht eine Mitteilung des Auftraggebers, der Rüge nicht abhelfen zu wollen, kann der Bieter wegen Nichtbeachtung der Vergabevorschriften ein Nachprüfungsverfahren nur innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang vor der Vergabekammer beantragen. In diesem Zusammenhang wird auf die §§ 160 Abs. 3 GWB, 134 hingewiesen, die nachfolgend in ihrem Wortlaut aufgeführt sind: § 160 Abs. 3 GWB: Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
§ 134 Abs. 1, Abs. 2 GWB: (1) Öffentliche Auftraggeber haben die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist.
(2) Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach Absatz 1 geschlossen werden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf 10 Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an.

Weitere Angaben

Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren

Anwendbarkeit der Verordnung zu drittstaatlichen Subventionen

Zusätzliche Informationen

Teilnahmeanträge

Anforderungen an Angebote / Teilnahmeanträge

Übermittlung der Angebote / Teilnahmeanträge

Anforderungen an die Form bei elektronischer Übermittlung

Sprache(n), in der (denen) Angebote / Teilnahmeanträge eingereicht werden können

Deutsch

Varianten / Alternativangebote

Elektronische Kataloge

Nicht zulässig

Mehrere Angebote pro Bieter

Nicht zulässig
Verwaltungsangaben

Nachforderung

Eine Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist nicht ausgeschlossen.

Die Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist nicht ausgeschlossen. Die Nachforderungsfrist wird angemessen festgelegt.

Bedingungen

Ausschlussgründe

Ort der Angabe der Ausschlussgründe

Auswahl der Ausschlussgründe

Rein nationale Ausschlussgründe: Der Auftraggeber prüft das Vorliegen von Ausschlussgründen. Zwingende Ausschlussgründe ergeben sich aus § 123 GWB. Von einem Ausschluss nach § 123 GWB kann ggf. unter den Voraussetzungen der § 123 Abs. 4 Satz 2, § 123 Abs. 5, § 125, § 126 Nr. 1 GWB abgesehen werden. Weitere, jedoch nicht zwingende, sondern fakultative Ausschlussgründe enthält § 124 GWB. Von einem Ausschluss nach § 124 GWB kann ggf. unter den Voraussetzungen der § 125, § 126 Nr. 2 GWB abgesehen werden. Die Ausschlussgründe nach § 123 GWB und § 124 GWB finden zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens Anwendung. Der Auftraggeber prüft, ob Bieter und Bietergemeinschaften einen Bezug zu Russland im Sinne der Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 8. April 2022 zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 über restriktive Maßnahmen angesichts der Handlungen Russlands, die die Lage in der Ukraine destabilisieren, aufweisen. Weiterhin prüft der Auftraggeber, ob die Verpflichtung zur Einhaltung von Tariftreue und Mindestlohn bei öffentlichen Aufträgen unter Berücksichtigung des Hessischen Vergabe- und Tariftreuegesetzes (HVTG) vom 12. Juli 2021, GVBl. S. 388, eingehalten werden.

Begrenzung der Bieter

Begrenzung der Bieter

5
5
Teilnahmebedingungen

Eignungskriterien / Ausschreibungsbedingungen

Eignungskriterium

Maßnahmen zur Sicherstellung der Qualität

Der Auftraggeber hat sich entschlossen, die Zahl der Bewerber, die zur Angebotsabgabe aufgefordert werden sollen, nach Maßgabe von § 51 VgV auf mindestens höchstens fünf zu begrenzen.
Für die Auswahl der Bewerber, die zur Abgabe eines Angebotes aufgefordert werden, ist der Inhalt der Referenzen maßgeblich. Es werden maximal sechs wertungsfähige Referenzen bewertet, die der Bewerber unter Angabe einer Referenznummer in den Angaben und Erklärungen zum Nachweis der Eignung (Nr. 2 der Vergabeunterlagen) und einer so gebildeten Reihenfolge einreicht. Die Referenzen sind wertungsfähig, wenn die jeweiligen Mindestanforderungen erfüllt sind.
Anhand dieser Referenzen wertet der Aufraggeber die Teilnahmeanträge und bildet eine Rangfolge nach den folgenden Auswahlkriterien (1) bis (5):
(1) Anzahl an Referenzen: 4 Referenzen = 1 Punkt, 5 Referenzen =2 Punkte, 6 Referenzen = 3 Punkte; (2) Referenzen mit Leistungen zur Erstellung eines integrierten Städtebaulichen Entwicklungskonzepts (ISEK) einschließlich Bürgerbeteiligung: 2 Referenzen = 1 Punkt, 3 bis 4 Referenzen = 2 Punkte, 5 bis 6 Referenzen = 5 Punkte; (3) Referenzen mit Leistungen zur Begleitung/Umsetzung von (geförderten) Einzelmaßnahmen nach Abschluss der Planung/Beratung, insbesondere organisatorische Begleitung eines städtebaulichen Entwicklungsvorhabens, Beschaffung von Fördermitteln oder Planungsleistungen nach HOAI: bis 2 Referenzen = 1 Punkt; 3 bis 4 Referenzen = 2 Punkte, 5 bis 6 Referenzen = 3 Punkte; (4) Referenzen mit einer Kommune oder einer kommunalen Gesellschaft als Referenzauftraggeber: bis 2 Referenzen = 1 Punkt, 3 bis 4 Referenzen = 2 Punkte, 5 bis 6 Referenzen = 3 Punkte; (5) Auftragsvolumen der Referenzen insgesamt: EUR 600.000,00 (netto) bis EUR 799.999,99 (netto) = 1 Punkt, ab EUR 800.000,00 (netto) bis EUR 999.999,99 (netto) = 2 Punkte, > EUR 1.000.000,00 (netto) = 3 Punkte.
Danach können maximal 15 Punkte erreicht werden. Der Auftraggeber fordert diejenigen Bewerber zur Abgabe eines Angebotes auf, die in der gebildeten Rangfolge auf den Rängen 1 bis 5 liegen. Für den Fall, dass hiernach mehrere Bewerber punktgleich auf dem fünften Rang liegen, werden alle Bewerber, die mit gleicher Punktzahl auf Wertungsrang 5 liegen, zur Angebotsabgabe aufgefordert. Sollte sich bei der Eignungsprüfung der Teilnahmeanträge herausstellen, dass weniger als fünf Bewerber für die zu vergebenden Leistungen geeignet sind, werden diese Bewerber für das weitere Verfahren ausgewählt.

Gewichtung für den Zugang zur nächsten Stufe

Eignungskriterium

Eintragung in das Handelsregister

Der Bewerber und jedes Mitglied einer Bewerbergemeinschaft hat nach Maßgabe von § 44 Abs. 1 VgV einen aktuellen Auszug aus dem Handels- oder Berufsregister vorzulegen. Der Auszug ist aktuell, wenn er nicht älter ist als sechs Monate, gerechnet ab dem Ende der Bewerbungsfrist.

Gewichtung für den Zugang zur nächsten Stufe

Eignungskriterium

Durchschnittlicher Jahresumsatz

Die Angaben zum Jahresumsatz sind von jedem Bewerber und jedem Mitglied einer Bewerbergemeinschaft vorzulegen, wobei es ausreichend ist, dass die Anforderungen von einem Mitglied der Bewerbergemeinschaft oder von den Mitgliedern der Bewerbergemeinschaft gemeinsam erfüllt sind. Im Falle einer Eignungsleihe sind die geforderten Erklärungen und Nachweise vom Eignungsgeber gesondert vorzulegen. Der Bewerber oder die Bewerbergemeinschaft hat nach Maßgabe von § 45 Abs. 1 Satz 2 Nr. 1 VgV ihren Gesamtumsatz in den letzten drei Geschäftsjahren nachzuweisen. Der Gesamtumsatz muss mindestens EUR 1.000.000,00 pro Geschäftsjahr betragen (Mindestanforderung). Für Unternehmen, die weniger als drei Jahre bestehen, sind die Erklärungen jeweils nur bezogen auf die bislang abgeschlossenen Geschäftsjahre abzugeben.

Gewichtung für den Zugang zur nächsten Stufe

Eignungskriterium

Berufliche Risikohaftpflichtversicherung

Die Angaben zur Betriebs- oder Berufshaftpflichtversicherung sind von jedem Bewerber und jedem Mitglied einer Bewerbergemeinschaft vorzulegen, wobei es ausreichend ist, dass die Anforderungen von einem Mitglied der Bewerbergemeinschaft oder von den Mitgliedern der Bewerbergemeinschaft gemeinsam erfüllt sind. Im Falle einer Eignungsleihe sind die geforderten Erklärungen und Nachweise vom Eignungsgeber gesondert vorzulegen.
Der Bewerber oder die Bewerbergemeinschaft hat nach Maßgabe von § 45 Abs. 1 Satz 2 Nr. 3 VgV den Abschluss einer Betriebs- oder Berufshaftpflichtversicherung durch Vorlage einer Versicherungsbestätigung in Kopie nachzuweisen. Die Betriebs- oder Berufshaftpflichtversicherung muss eine Deckungssumme von mindestens EUR 2.000.000,00 für Personenschäden und EUR 2.000.000,00 für Sach- und Vermögensschäden aufweisen und jährlich zweifach zur Verfügung stehen (Mindestanforderung). Alternativ kann eine unwiderrufliche Deckungszusage eines Versicherungsgebers vorgelegt werden, die bescheinigt, dass im Fall der Zuschlagserteilung eine Versicherung mit den genannten Mindestsummen und der genannten Maximierung abgeschlossen werden wird. Der Nachweis darf nicht älter sein als sechs Monate, gerechnet von dem Ende der Bewerbungsfrist (Mindestanforderung).

Gewichtung für den Zugang zur nächsten Stufe

Eignungskriterium

Referenzen zu bestimmten Arbeiten

Die folgenden Referenzen sind von jedem Bewerber und jedem Mitglied einer Bewerbergemeinschaft vorzulegen, wobei es ausreichend ist, dass die Anforderungen von einem Mitglied der Bewerbergemeinschaft erfüllt sind. Im Falle einer Eignungsleihe sind die geforderten Erklärungen und Nachweise vom Eignungsgeber gesondert vorzulegen.
Der Bewerber oder die Bewerbergemeinschaft hat nach Maßgabe von § 46Abs. 3 Nr. 1 VgV drei Referenzen anzugeben (Mindestanforderung). Die Referenzen müssen hinsichtlich Art, Umfang sowie Komplexität des Vorhabens vergleichbar sein.
Eine Vergleichbarkeit der Referenzen ist gegeben, wenn die folgenden Mindestanforderungen je Referenz erfüllt sind:
(1) Planungs- und Beratungsleistungen im Bereich von Städtebaulichen Ent-wicklungsvorhaben (Stadtumbau, -sanierung, -entwicklung oder -erhaltung);
(2) Auftragsvolumen von mindestens EUR 150.000,00 (netto) und
(3) Nicht älter als acht Jahre, d.h. die Leistungen müssen im Zeitraum der letzten acht Jahre, gerechnet von dem Ende der Bewerbungsfrist, erbracht worden sein.
Mindestens eine der drei Referenzen muss sich zusätzlich auf Leistungen zur Erstellung eines integrierten Städtebaulichen Entwicklungskonzepts (ISEK) einschließlich Bürgerbeteiligung beziehen (Mindestanforderung).

Gewichtung für den Zugang zur nächsten Stufe

Gewichtung (Punkte, genau)
15,00

Eignungskriterium

Relevante Bildungs- und Berufsqualifikationen

Der Bewerber oder die Bewerbergemeinschaft hat nach Maßgabe von § 46 Abs. 3 Nr. 6 VgV einen Projektleiter und einen stellvertretenden Projektleiter zu benennen, die für die gesamte Laufzeit des Vertrages zur Verfügung stehen (Mindestanforderung).
(1) Der Projektleiter muss folgende Mindestanforderungen an die Qualifikation erfüllen:
a. Abschluss eines Hochschul- oder Fachhochschulstudiums im Bereich Architektur, Bauingenieurwesen, Stadt- und Raumplanung oder vergleichbar und
b. einschlägige Berufserfahrung von mindestens 10 Jahren.
(2) Der stellvertretende Projektleiter muss folgende Mindestanforderungen an die Qualifikation erfüllen:
a. Abschluss eines Hochschul- oder Fachhochschulstudiums im Bereich Architektur, Bauingenieurwesen, Stadt- und Raumplanung oder vergleichbar und
b. einschlägige Berufserfahrung von mindestens 5 Jahren.

Gewichtung für den Zugang zur nächsten Stufe

Eignungskriterium

Durchschnittliche jährliche Belegschaft

Der Bewerber oder die Bewerbergemeinschaft hat nach Maßgabe von § 46 Abs. 3 Nr. 8 VgV die Anzahl der durchschnittlichen jährlichen Beschäftigten anzugeben. Dabei muss der Bewerber oder die Bewerbergemeinschaft durchschnittlich über mindestens 15 Mitarbeiter (Vollzeitkräfte) pro Jahr verfügen (Mindestanforderung).

Gewichtung für den Zugang zur nächsten Stufe

Eignungskriterium

Anteil der Unterauftragsvergabe

Der Bewerber oder die Bewerbergemeinschaft hat nach Maßgabe von § 46 Abs. 3 Nr. 10 VgV anzugeben, welche Teile des Auftrags an (eignungsleihende) Unterauftragnehmer vergeben werden sollen.

Gewichtung für den Zugang zur nächsten Stufe

Finanzierung

Rechtsform des Bieters

Bedingungen für den Auftrag

Bedingungen für den Auftrag

Es gelten die Bedingungen des ausgeschriebenen Vertrages.

Angaben zu geschützten Beschäftigungsverhältnissen

Nein

Angaben zur reservierten Teilnahme

Angaben zur beruflichen Qualifikation

---

Angaben zur Sicherheitsüberprüfung