Gegenstand des Verfahrens ist die Vergabe eines Vertrages über TGA-Planungsleistungen für den Neubau der Sportschule des Nationalen Hockey-Trainingszentrums. Die vorhandenen TGA-Planungsleistungen befinden sich in einem fortgeschrittenen Stand der Leistungsphase 5 nach § 53 Abs. 2, § 55 Abs. 3 i.V.m. Anlage 15.1 HOAI.
Die EWMG - Entwicklungsgesellschaft der Stadt Mönchengladbach mbH ("EWMG") ist eine Tochtergesellschaft der Stadt Mönchengladbach. Ihr Auftrag ist es, ungenutzte Flächen zu revitalisieren, neue Wohn- und Gewerbeprojekte zur städtebaulichen Entwicklung der Stadt Mönchengladbach zu entwickeln und sonstige Immobilienaufgaben für die Stadt Mönchengladbach wahrzunehmen. Als Erweiterung des bestehenden Hockeyparks, Europas größtem Stadion für Feldhockey, beabsichtigt die EWMG im Auftrag der Stadt Mönchengladbach die Errichtung eines hochmodernen Leistungszentrums für Feldhockey. Ziel ist es, ein neues Zuhause für den Hockey-Leistungssport mit optimalen Trainingsbedingungen schaffen. Hier kann ganzjährig trainiert und unter internationalen Wettkampfbedingungen gespielt werden. Entstehen soll ein professionelles Umfeld für Nationalmannschaften, den Hockeynachwuchs sowie Vereins- und Gastteams.Bestandteil der Erweiterung des Leistungszentrums sollen zum einen der Neubau einer innovativen Sportschule mit 48 Zimmern sowie entsprechenden Funktionsräumen (u.a. Seminarräume, Küche, Speiseraum, Büroräume, Fitness- und Physiotherapieräume) und zum anderen der Neubau einer zusätzlichen Platzanlage mit Überdachung in Form einer Kaltlufthalle sein. Zur Finanzierung des Vorhabens nimmt die EWMG von dem Land Nordrhein-Westfalen Zuwendungen nach der Rahmenrichtlinie zur Umsetzung des Investitionsgesetztes Kohleregionen (InvKG) in Anspruch. Die zur Errichtung der Sportschule notwendigen Planungsleistungen der Technischen Gebäudeausrüstung nach § 53 Abs. 2, § 55 Abs. 3 i.V.m. Anlage 15.1 HOAI ("TGA-Planungsleistungen") wurden bislang von einem Planungsunternehmen erbracht. Der Ingenieurvertrag mit diesem Unternehmen wurde nicht fortgeführt.
Gegenstand des Verfahrens ist die Vergabe eines Vertrages über TGA-Planungsleistungen für den Neubau der Sportschule des Nationalen Hockey-Trainingszentrums. Die vorhandenen TGA-Planungsleistungen befinden sich in einem fortgeschrittenen Stand der Leistungsphase 5 nach § 53 Abs. 2, § 55 Abs. 3 i.V.m. Anlage 15.1 HOAI. Der Auftrag umfasst daher sowohl die Übernahme der vorhandenen Planungsleistungen, deren Fortschreibung sowie ggf. Korrektur als auch die Fortführung der TGA-Planungsleistungen in den Leistungsphasen 5 bis 9 nach § 53 Abs. 2, § 55 Abs. 3 i.V.m. Anlage 15.1 HOAI und dabei die Grundleistungen und die Besonderen Leistungen. Sofern weitere oder andere Planungsleistungen der Leistungsphase 3 erforderlich sein sollten, sind diese ebenfalls von dem Auftrag umfasst. Einzelheiten ergeben sich aus der Aufgaben- und Projektbeschreibung (Nr. 6 der Vergabeunterlagen).Mit dem Vergabeverfahren soll ein fachkundiger und leistungsfähiger (geeigneter) Auftragnehmer ausgewählt werden, der die verfahrensgegenständlichen TGA-Planungsleistungen wirtschaftlich, ordnungsgemäß und termingerecht erbringt. Dem Auftraggeber kommt es dabei besonders darauf an, dass sich der Auftragnehmer schnell in den vorhandenen Planungsstand einarbeitet, Verbesserungspotenziale identifiziert, die Planung dementsprechend fortschreibt, die nachfolgenden Leistungsphasen ordnungsgemäß erbringt und weitere Verzögerungen in dem Projekt vermeidet sowie bereits eingetretene Verzögerungen reduziert.
Fragen von Bewerbern/Bietern sind über die Nachrichtenfunktion der Vergabeplattform oder per E-Mail an die Kontaktstelle des Auftraggebers zu richten. Die Kommunikation per Telefon oder Telefax ist grundsätzlich ausgeschlossen. Einzelheiten zu den zu vergebenden Leistungen ergeben sich aus der Aufgaben- und Projektbeschreibung (Nr. 6 der Vergabeunterlagen). Weitere Angaben zu dem Vergabeverfahren enthält der Verfahrensbrief (Nr. 1 der Vergabeunterlagen).
Das Verhandlungsverfahren wird als beschleunigtes Verfahren geführt. Der Auftraggeber macht von der Möglichkeit Gebrauch, wegen hinreichend begründeter Dringlichkeit die Teilnahmefrist sowie die Angebotsfrist zu verkürzen (§ 17 Abs. 3, Abs. 8 VgV). Die Dringlichkeit des Beschaffungsvorhabens ergibt sich aus dem Umstand, dass aufgrund der Leistungen des bisher mit der TGA-Planung beauftragten Planungsunternehmens nicht unerhebliche Verzögerungen eingetreten sind, die zu reduzieren sind oder jedenfalls nicht erweitert werden dürfen.
Ergeht eine Mitteilung des Auftraggebers, der Rüge nicht abhelfen zu wollen, kann der Bieter wegen Nichtbeachtung der Vergabevorschriften ein Nachprüfungsverfahren nur innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang vor der Vergabekammer beantragen. In diesem Zusammenhang wird auf die §§ 160 Abs. 3 GWB, 134 hingewiesen, die nachfolgend in ihrem Wortlaut aufgeführt sind: § 160 Abs. 3 GWB: Der Antrag ist unzulässig, soweit: 1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt. § 134 Abs. 1, Abs. 2 GWB: (1) Öffentliche Auftraggeber haben die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist. (2) Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach Absatz 1 geschlossen werden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf 10 Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an.
Die Nachforderung von Unterlagen richtet sich nach § 56 Abs. 2 bis Abs. 4 VgV.
Der Auftraggeber prüft das Vorliegen von Ausschlussgründen. Zwingende Ausschlussgründe ergeben sich aus § 123 GWB. Von einem Ausschluss nach § 123 GWB kann ggf. unter den Voraussetzungen der § 123 Abs. 4 Satz 2, § 123 Abs. 5, § 125, § 126 Nr. 1 GWB abgesehen werden. Weitere, jedoch nicht zwingende, sondern fakultative Ausschlussgründe enthält § 124 GWB. Von einem Ausschluss nach § 124 GWB kann ggf. unter den Voraussetzungen der § 125, § 126 Nr. 2 GWB abgesehen werden. Die Ausschlussgründe nach § 123 GWB und § 124 GWB finden zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens Anwendung. Der Auftraggeber prüft, ob Bieter und Bietergemeinschaften einen Bezug zu Russland im Sinne der Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 8. April 2022 zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 über restriktive Maßnahmen angesichts der Handlungen Russlands, die die Lage in der Ukraine destabilisieren, aufweisen.
Der Bewerber und jedes Mitglied einer Bewerbergemeinschaft hat nach Maßgabe von § 44 Abs. 1 VgV einen aktuellen Auszug aus dem Handels- oder Berufsregister vorzulegen. Der Auszug ist aktuell, wenn er nicht älter ist als sechs Monate, gerechnet ab dem Ende der Frist zur Einreichung von Teilnahmeanträgen.
Die folgenden Erklärungen und Nachweise sind von jedem Bewerber und jeder Bewerbergemeinschaft vorzulegen. Im Falle einer Eignungsleihe sind die geforderten Erklärungen und Nachweise vom Eignungsgeber gesondert vorzulegen:Der Bewerber oder die Bewerbergemeinschaft hat nach Maßgabe von § 45 Abs. 1 Satz 2 Nr. 3 VgV den Abschluss einer Betriebs- oder Berufshaftpflichtversicherung nachzuweisen. Im Fall der Bewerbergemeinschaft muss mindestens ein Mitglied über die Betriebshaftpflichtversicherung mit den nachfolgen-den Mindestanforderungen verfügen.Es ist die Versicherungsbestätigung eines Versicherungsgebers oder Versicherungsmaklers in Kopie vorzulegen. Die Betriebs- oder Berufshaftpflichtversicherung muss eine Deckungssumme von mindestens EUR 2.000.000,00 für Personen-, Sach- und Vermögensschäden aufweisen und entweder jährlich zweifach zur Verfügung stehen oder eine Jahreshöchstleistung von EUR 4.000.000,00 aufweisen (Mindestanforderung). Der Nachweis darf nicht älter sein als sechs Monate, gerechnet ab dem Ende der Frist zur Einreichung von Teilnahmeanträgen (Mindestanforderung). Alternativ kann eine verbindliche Verpflichtungserklärung eingereicht werden, mit der sich der Bewerber oder die Bewerbergemeinschaft gegenüber dem Auftraggeber im Fall der Zuschlagserteilung einer Berufshaftpflichtversicherung in dem vorgenannten Umfang verpflichtet (Mindestanforderung).
Die folgenden Erklärungen und Nachweise sind von jedem Bewerber und jeder Bewerbergemeinschaft vorzulegen. Im Falle einer Eignungsleihe sind die geforderten Erklärungen und Nachweise vom Eignungsgeber gesondert vorzulegen: Der Bewerber oder die Bewerbergemeinschaft hat nach Maßgabe von § 45 Abs. 1 Satz 2 Nr. 1 VgV ihren Gesamtumsatz in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren nachzuweisen. Der Gesamtumsatz muss mindestens EUR 1.000.000,00 pro Geschäftsjahr betragen (Mindestanforderung). Für Unternehmen, die weniger als drei Jahre bestehen, sind die Erklärungen jeweils nur bezogen auf die bislang abgeschlossenen Geschäftsjahre abzugeben.
Der Bewerber oder die Bewerbergemeinschaft hat nach Maßgabe von § 46 Abs. 3 Nr. 1 VgV zwei Referenzen anzugeben (Mindestanforderung). Die Referenzen müssen hinsichtlich Art, Umfang sowie Komplexität des Vorhabens vergleichbar sein. Eine Vergleichbarkeit der Referenzen ist gegeben, wenn folgenden Mindestanforderungen (1-3) je Referenz erfüllt sind:(1) TGA-Planungsleistungen in den Leistungsphasen 3 ff. nach § 53 Abs. 2, § 55 Abs. 3 i.V.m. Anlage 15.1 HOAI für ein Wohn-, Beherbergungs-, Büro- oder Schulgebäude, (2) Anrechenbare Kosten in den Kostengruppen 410-460 von mindestens EUR 1.500.000,00 (netto) und (3) Nicht älter als sechs Jahre, d.h. die Leistungen müssen im Zeitraum der letzten sechs Jahren, gerechnet ab dem Ende der Frist zur Einreichung von Teilnahmeanträgen, erbracht worden sein.
Die folgenden Erklärungen und Nachweise sind von jedem Bewerber und jeder Bewerbergemeinschaft vorzulegen. Im Falle einer Eignungsleihe sind die geforderten Erklärungen und Nachweise vom Eignungsgeber gesondert vorzulegen: Der Bewerber oder die Bewerbergemeinschaft hat nach Maßgabe von § 46 Abs. 3 Nr. 6 VgV für die Bereiche Elektrotechnik sowie Heizung, Lüftung und Sanitär jeweils einen Projektleiter zu benennen, die für die gesamte Laufzeit des Vertrages zur Verfügung stehen (Mindestanforderung). Der Projektleiter für den Bereich Elektrotechnik muss folgende Mindestanforderungen (1-3) an die Qualifikation erfüllen: (1) Abschluss eines Hochschul- oder Fachhochschulstudiums im Bereich Bauingenieurwesen, Elektro-, Versorgungs- oder Gebäudetechnik oder vergleichbar, (2) vier persönliche Referenzen über TGA-Planungsleistungen im Bereich der Elektrotechnik und (3) einschlägige Berufserfahrung von mindestens acht Jahren. Der Projektleiter für den Bereich Heizung, Lüftung und Sanitär muss folgende Mindestanforderungen (1-3) an die Qualifikation erfüllen: (1) Abschluss eines Hochschul- oder Fachhochschulstudiums im Bereich Bauingenieurwesen, Versorgungs- oder Gebäudetechnik oder vergleichbar, (2) vier persönliche Referenzen über TGA-Planungsleistungen im Bereich Heizung, Lüftung und Sanitär und (3) einschlägige Berufserfahrung von mindestens acht Jahren.
Die folgenden Erklärungen und Nachweise sind von jedem Bewerber und jeder Bewerbergemeinschaft vorzulegen. Im Falle einer Eignungsleihe sind die geforderten Erklärungen und Nachweise vom Eignungsgeber gesondert vorzulegen: Der Bewerber oder die Bewerbergemeinschaft hat nach Maßgabe von § 46 Abs. 3 Nr. 8 VgV die durchschnittliche Anzahl der jährlichen Beschäftigten an-zugeben. Dabei muss der Bewerber oder die Bewerbergemeinschaft durchschnittlich über mindestens 12 Mitarbeiter (Vollzeitkräfte) pro Jahr verfügen (Mindestanforderung).
Die folgenden Erklärungen und Nachweise sind von jedem Bewerber und jeder Bewerbergemeinschaft vorzulegen. Im Falle einer Eignungsleihe sind die geforderten Erklärungen und Nachweise vom Eignungsgeber gesondert vorzulegen: Der Bewerber oder die Bewerbergemeinschaft hat nach Maßgabe von § 46 Abs. 3 Nr. 10 VgV anzugeben, welche Teile des Auftrags an (eignungsleihende) Unterauftragnehmer vergeben werden sollen.
Es gelten die Bedingungen des ausgeschriebenen Planungsvertrages.