Einzelheiten zum Teilnahmewettbewerb
Der Teilnahmewettbewerb dient insbesondere dazu, geeignete Unternehmen für die Dialog- und Angebotsphase zu identifizieren.
Der Auftraggeber stellt nach der EU-Bekanntmachung des Vergabeverfahrens die weiteren Vergabeunterlagen zur Verfügung. Die Vergabeunterlagen enthalten u.a. einen Warenkorb (Dokument Nr. 18 Warenkorb), der für den Auftraggeber relevante Artikel enthält. Aus Geheimschutzgründen wird das Dokument Nr. 18 Warenkorb erst nach Abgabe einer Verschwiegenheitserklärung (Dokument-Nr. 20 Verschwiegenheitserklärung) zur Verfügung gestellt. Interessierte Unternehmen sind vor diesem Hintergrund aufgefordert, das Dokument-Nr. 20 Verschwiegenheitserklärung unmittelbar nach Bekanntmachung des Vergabeverfahrens als formlose Bieternachricht über die Vergabeplattform ausgefüllt an den Auftraggeber zurückzugeben. Es wird darum gebeten, das Dokument-Nr. 20 Verschwiegenheitserklärung nicht als Teilnahmeantrag - sondern eben als formlose Bieternachricht - einzureichen, da der Auftraggeber auf als Teilnahmeantrag eingereichte Unterlagen technisch erst nach Ablauf der Frist zur Einreichung von Teilnahmeanträgen Zugriff erhält. Bereits mit dem Teilnahmewettbewerb sollen Bewerber informatorisch mitteilen, ob ihr Portfolio die im Warenkorb genannten Artikel enthält. Es wird darauf hingewiesen, dass das Dokument Nr. 18 Warenkorb noch unverbindlich ist und aller Voraussicht nach in den späteren Phasen des Vergabeverfahrens angepasst wird.
Während der laufenden Frist zur Einreichung von Teilnahmeanträgen führt der Auftraggeber ein Bewerberkolloquium durch, um interessierten Unternehmen den Auftragsgegenstand und den Ablauf des Vergabeverfahrens näher zu erläutern. Interessierte Unternehmen können sich über die Vergabeplattform www.dtvp.de formlos im Wege einer Nachricht zum Vergabeverfahren zum Bewerberkolloquium anmelden. Es darum gebeten, die Anmeldung nicht als Teilnahmeantrag - sondern eben als formlose Bieternachricht - einzureichen, da der Auftraggeber auf als Teilnahmeantrag eingereichte Unterlagen technisch erst nach Ablauf der Frist zur Einreichung von Teilnahmeanträgen Zugriff erhält. Mit der Anmeldung sollen die interessierten Unternehmen die E-Mail-Adressen der einzuladenden Personen mitteilen.
Das Bewerberkolloquium wird voraussichtlich anonymisiert stattfinden, sodass die interessierten Unternehmen keine Kenntnis voneinander erhalten. Die Unternehmen werden während der Informationsveranstaltung die Möglichkeit haben, Fragen einzureichen. Die Fragestellungen und Antworten werden im Nachgang sämtlichen interessierten Unternehmen über die Vergabeplattform zur Verfügung gestellt.
Einzelheiten zur Dialogphase
und Anforderungen des Auftraggebers am besten erfüllt werden können. Der Auftragsgegenstand wird im Rahmen der Dialogphase anhand der in der Auftragsgrundlagen-Übersicht (Dokument-Nr. 10 Auftragsgrundlagen-Übersicht) festgelegten Ziele weiter konkretisiert.
Zu Beginn der Dialogphase ist ein weiteres Bieterkolloquium vorgesehen, um den Bietern den Ablauf der Dialogphase nochmals näher zu erläutern.
Die Bieter werden im Rahmen der Dialogphase aufgefordert, anhand eines Fragenkatalogs grobe indikative Lösungsskizzen zu erstellen. Auf Basis der indikativen Lösungsskizzen finden sodann Dialoggespräche statt.
Nach Abschluss der Dialoggespräche findet eine Testangebotsphase statt, die zur Identifizierung und Klärung etwaiger Verhandlungsbedarfe dient. Zu Beginn der Testangebotsphase legt der Auftraggeber den Leistungsgegenstand indikativ weiter fest und fordert die Bieter zur Abgabe indikativer Testangebote auf. Gegebenenfalls finden nach Eingang der Testangebote Aufklärungsgespräche zu den Testangeboten statt.
Der Auftraggeber behält sich vor, in der Dialogphase die Zahl der zu erörternden Lösungen bzw. die Anzahl der Bieter nach Maßgabe von § 18 Abs. 6 VgV zu verringern.
Der Auftraggeber behält sich zudem für sämtliche Phasen des Vergabeverfahrens vertiefte Prüfungen im Hinblick auf Risiken von Geschäftsmodellen vor. Dies betrifft insbesondere Risiken, die gegebenenfalls aus einem gesellschaftsrechtlichen Beitritt zu einem Bieter als Gesellschafter resultieren. Dies betrifft zudem vergaberechtliche Risiken der Geschäftsmodelle der Bieter.
Einzelheiten zur Angebotsphase
Anschließend schließt der Auftraggeber die Dialogphase ab und fordert die Bieter auf, verbindliche Angebote abzugeben.
Gegebenenfalls führt der Auftraggeber nach Eingang der verbindlichen Angebote mit dem Bestbieter nach Maßgabe von § 18 Abs. 9 VgV Verhandlungen. Der Auftraggeber behält sich zudem vor, im Hinblick auf das anzubietende digitale Abrufsystem mit dem Bestbieter eine validierende Teststellung durchzuführen. Für den Fall, dass im Rahmen dieser Teststellung nach dem Angebotsinhalt zugesicherte Eigenschaften des digitalen Abrufsystems nicht nachgewiesen werden können, behält sich der Auftraggeber vor, den Bestbieter auszuschließen und das Vergabeverfahren mit den übrigen Bietern fortzusetzen.
Eignungskriterien
Es erfolgt eine Prüfung der Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung, der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit und der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit des Bewerbers nach Maßgabe folgender Eignungskriterien anhand der vom Bewerber eingereichten Angaben, Erklärungen und Nachweise (vgl. § 122 GWB, § 42 VgV).
Die Eignungsprüfung einschließlich der Auswahl der zur Dialogphase aufzufordernden Bewerber erfolgt wie folgt:
Im ersten Schritt wird der Auftraggeber prüfen, ob der Bewerber die nachfolgend benannten Mindeststandards erfüllt. Bewerber, die die nachfolgend benannten Mindeststandards nicht erfüllen, werden aus dem Vergabeverfahren ausgeschlossen.
Im zweiten Schritt wird der Auftraggeber die Bewerber, die die aufgestellten Mindeststandards erfüllen, im Wege einer Eignungsprognose daraufhin überprüfen und bewerten, ob und in welchem Maß der Bewerber
a. über die erforderlichen wirtschaftlichen und finanziellen Kapazitäten für die Ausführung des Auftrags verfügt (§ 45 Abs. 1 Satz 1 VgV);
b. über die erforderlichen personellen und technischen Mittel sowie ausreichende Erfahrungen verfügt, um den Auftrag in angemessener Qualität ausführen zu können (§ 46 Abs. 1 Satz 1 VgV).
Kommt der Auftraggeber im Rahmen dieser Eignungsprognose zu dem Ergebnis, dass der Bewerber
a. nicht über die erforderlichen wirtschaftlichen und finanziellen Kapazitäten für die Ausführung des Auftrags verfügt (§ 45 Abs. 1 Satz 1 VgV)
b. und/oder nicht über die erforderlichen personellen und technischen Mittel und/oder ausreichende Erfahrungen verfügt, um den Auftrag in angemessener Qualität ausführen zu können (§ 46 Abs. 1 Satz 1 VgV),
(negative Eignungsprognose) wird der Bewerber aus dem Vergabeverfahren ausgeschlossen. Die vorbeschriebene Eignungsprognose durch den Auftraggeber erfolgt unter Ausübung seines Beurteilungsspielraums im Rahmen einer Gesamtbetrachtung der vom Bewerber im Teilnahmewettbewerb eingereichten Angaben, Erklärungen und Nachweise. Dabei sind insbesondere die vom Bewerber im Teilnahmewettbewerb vorgelegten Referenzen von Bedeutung.