Verfahrensangaben

VV Einkaufsgemeinschaft

VO: VgV Vergabeart: Wettbewerblicher Dialog mit Teilnahmewettbewerb Status: Veröffentlicht

Fristen

Fristen
08.07.2026
20.07.2026 10:00 Uhr

Adressen/Auftraggeber

Auftraggeber

Auftraggeber

Klinikum Peine AöR
Amtsgericht Hildesheim, HRB 207104
Virchowstr. 8h
31226
Peine
Deutschland
DE91A
de-vergabeverfahren@kpmg-law.com
+49 5171930

Angaben zum Auftraggeber

Öffentliches Unternehmen
Gesundheit

Gemeinsame Beschaffung

Beschaffungsdienstleister
Weitere Auskünfte
Rechtsbehelfsverfahren / Nachprüfungsverfahren

Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen erteilt

Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren

Vergabekammer Niedersachsen beim Nds. Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Bauen und Digitalisierung
t:04131153308
Auf der Hude 2
21339
Lüneburg
Deutschland
DE935
vergabekammer@mw.niedersachsen.de
+49 4131 153308
+49 4131 152943

Zuständige Stelle für Schlichtungsverfahren

Auftragsgegenstand

Klassifikation des Auftrags
Dienstleistungen

CPV-Codes

85140000-2
79418000-7
Umfang der Beschaffung

Kurze Beschreibung

Die Klinikum Peine AöR beabsichtigt, sich im Wege dieses Wettbewerblichen Dialogs einer Einkaufsgemeinschaft anzuschließen, die über ein digitales Abrufsystem medizinisches und nicht-medizinisches Verbrauchsmaterial und sonstige typische kranken-hausspezifische Bedarfe einschließlich gegebenenfalls krankenhausbezogener Investitionsgüter bereitstellt, über das die genannten Produkte / Leistungen durch den Auftraggeber bezogen werden können. Gegebenenfalls werden zusätzlich Markterkundungsleistungen und sonstige typische Mehrwertleistungen von Krankenhaus-Einkaufsgemeinschaften abgefragt.

Die Vertragslaufzeit beträgt 5 Jahre mit viermaliger Verlängerungsoption um jeweils ein weiteres Jahr durch den Auftraggeber.

Beschreibung der Beschaffung (Art und Umfang der Dienstleistung bzw. Angabe der Bedürfnisse und Anforderungen)

Die Klinikum Peine AöR beabsichtigt, sich im Wege dieses Wettbewerblichen Dialogs einer Einkaufsgemeinschaft anzuschließen, die über ein digitales Abrufsystem medizinisches und nicht-medizinisches Verbrauchsmaterial und sonstige typische kranken-hausspezifische Bedarfe einschließlich gegebenenfalls krankenhausbezogener Investitionsgüter bereitstellt, über das die genannten Produkte / Leistungen durch den Auftraggeber bezogen werden können. Gegebenenfalls werden zusätzlich Markterkundungsleistungen und sonstige typische Mehrwertleistungen von Krankenhaus-Einkaufsgemeinschaften abgefragt.

Die Vertragslaufzeit beträgt 5 Jahre mit viermaliger Verlängerungsoption um jeweils ein weiteres Jahr durch den Auftraggeber.

Umfang der Auftragsvergabe

EUR

Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems

Laufzeit in Jahren
5

Die Vertragslaufzeit beträgt 5 Jahre mit viermaliger Verlängerungsoption um jeweils ein weiteres Jahr durch den Auftraggeber.

4
Erfüllungsort(e)

Erfüllungsort(e)

---
Virchowstraße 8h
31226
Peine
Deutschland
DE91A

Weitere Erfüllungsorte

Zuschlagskriterien

Zuschlagskriterien

---
Weitere Informationen

Angaben zu Mitteln der europäischen Union

Angaben zu KMU

Angaben zu Optionen

Zusätzliche Angaben

Einzelheiten zum Teilnahmewettbewerb

Der Teilnahmewettbewerb dient insbesondere dazu, geeignete Unternehmen für die Dialog- und Angebotsphase zu identifizieren.

Der Auftraggeber stellt nach der EU-Bekanntmachung des Vergabeverfahrens die weiteren Vergabeunterlagen zur Verfügung. Die Vergabeunterlagen enthalten u.a. einen Warenkorb (Dokument Nr. 18 Warenkorb), der für den Auftraggeber relevante Artikel enthält. Aus Geheimschutzgründen wird das Dokument Nr. 18 Warenkorb erst nach Abgabe einer Verschwiegenheitserklärung (Dokument-Nr. 20 Verschwiegenheitserklärung) zur Verfügung gestellt. Interessierte Unternehmen sind vor diesem Hintergrund aufgefordert, das Dokument-Nr. 20 Verschwiegenheitserklärung unmittelbar nach Bekanntmachung des Vergabeverfahrens als formlose Bieternachricht über die Vergabeplattform ausgefüllt an den Auftraggeber zurückzugeben. Es wird darum gebeten, das Dokument-Nr. 20 Verschwiegenheitserklärung nicht als Teilnahmeantrag - sondern eben als formlose Bieternachricht - einzureichen, da der Auftraggeber auf als Teilnahmeantrag eingereichte Unterlagen technisch erst nach Ablauf der Frist zur Einreichung von Teilnahmeanträgen Zugriff erhält. Bereits mit dem Teilnahmewettbewerb sollen Bewerber informatorisch mitteilen, ob ihr Portfolio die im Warenkorb genannten Artikel enthält. Es wird darauf hingewiesen, dass das Dokument Nr. 18 Warenkorb noch unverbindlich ist und aller Voraussicht nach in den späteren Phasen des Vergabeverfahrens angepasst wird.

Während der laufenden Frist zur Einreichung von Teilnahmeanträgen führt der Auftraggeber ein Bewerberkolloquium durch, um interessierten Unternehmen den Auftragsgegenstand und den Ablauf des Vergabeverfahrens näher zu erläutern. Interessierte Unternehmen können sich über die Vergabeplattform www.dtvp.de formlos im Wege einer Nachricht zum Vergabeverfahren zum Bewerberkolloquium anmelden. Es darum gebeten, die Anmeldung nicht als Teilnahmeantrag - sondern eben als formlose Bieternachricht - einzureichen, da der Auftraggeber auf als Teilnahmeantrag eingereichte Unterlagen technisch erst nach Ablauf der Frist zur Einreichung von Teilnahmeanträgen Zugriff erhält. Mit der Anmeldung sollen die interessierten Unternehmen die E-Mail-Adressen der einzuladenden Personen mitteilen.

Das Bewerberkolloquium wird voraussichtlich anonymisiert stattfinden, sodass die interessierten Unternehmen keine Kenntnis voneinander erhalten. Die Unternehmen werden während der Informationsveranstaltung die Möglichkeit haben, Fragen einzureichen. Die Fragestellungen und Antworten werden im Nachgang sämtlichen interessierten Unternehmen über die Vergabeplattform zur Verfügung gestellt.

Einzelheiten zur Dialogphase

und Anforderungen des Auftraggebers am besten erfüllt werden können. Der Auftragsgegenstand wird im Rahmen der Dialogphase anhand der in der Auftragsgrundlagen-Übersicht (Dokument-Nr. 10 Auftragsgrundlagen-Übersicht) festgelegten Ziele weiter konkretisiert.

Zu Beginn der Dialogphase ist ein weiteres Bieterkolloquium vorgesehen, um den Bietern den Ablauf der Dialogphase nochmals näher zu erläutern.

Die Bieter werden im Rahmen der Dialogphase aufgefordert, anhand eines Fragenkatalogs grobe indikative Lösungsskizzen zu erstellen. Auf Basis der indikativen Lösungsskizzen finden sodann Dialoggespräche statt.
Nach Abschluss der Dialoggespräche findet eine Testangebotsphase statt, die zur Identifizierung und Klärung etwaiger Verhandlungsbedarfe dient. Zu Beginn der Testangebotsphase legt der Auftraggeber den Leistungsgegenstand indikativ weiter fest und fordert die Bieter zur Abgabe indikativer Testangebote auf. Gegebenenfalls finden nach Eingang der Testangebote Aufklärungsgespräche zu den Testangeboten statt.

Der Auftraggeber behält sich vor, in der Dialogphase die Zahl der zu erörternden Lösungen bzw. die Anzahl der Bieter nach Maßgabe von § 18 Abs. 6 VgV zu verringern.

Der Auftraggeber behält sich zudem für sämtliche Phasen des Vergabeverfahrens vertiefte Prüfungen im Hinblick auf Risiken von Geschäftsmodellen vor. Dies betrifft insbesondere Risiken, die gegebenenfalls aus einem gesellschaftsrechtlichen Beitritt zu einem Bieter als Gesellschafter resultieren. Dies betrifft zudem vergaberechtliche Risiken der Geschäftsmodelle der Bieter.

Einzelheiten zur Angebotsphase

Anschließend schließt der Auftraggeber die Dialogphase ab und fordert die Bieter auf, verbindliche Angebote abzugeben.

Gegebenenfalls führt der Auftraggeber nach Eingang der verbindlichen Angebote mit dem Bestbieter nach Maßgabe von § 18 Abs. 9 VgV Verhandlungen. Der Auftraggeber behält sich zudem vor, im Hinblick auf das anzubietende digitale Abrufsystem mit dem Bestbieter eine validierende Teststellung durchzuführen. Für den Fall, dass im Rahmen dieser Teststellung nach dem Angebotsinhalt zugesicherte Eigenschaften des digitalen Abrufsystems nicht nachgewiesen werden können, behält sich der Auftraggeber vor, den Bestbieter auszuschließen und das Vergabeverfahren mit den übrigen Bietern fortzusetzen.

Eignungskriterien

Es erfolgt eine Prüfung der Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung, der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit und der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit des Bewerbers nach Maßgabe folgender Eignungskriterien anhand der vom Bewerber eingereichten Angaben, Erklärungen und Nachweise (vgl. § 122 GWB, § 42 VgV).

Die Eignungsprüfung einschließlich der Auswahl der zur Dialogphase aufzufordernden Bewerber erfolgt wie folgt:
Im ersten Schritt wird der Auftraggeber prüfen, ob der Bewerber die nachfolgend benannten Mindeststandards erfüllt. Bewerber, die die nachfolgend benannten Mindeststandards nicht erfüllen, werden aus dem Vergabeverfahren ausgeschlossen.

Im zweiten Schritt wird der Auftraggeber die Bewerber, die die aufgestellten Mindeststandards erfüllen, im Wege einer Eignungsprognose daraufhin überprüfen und bewerten, ob und in welchem Maß der Bewerber

a. über die erforderlichen wirtschaftlichen und finanziellen Kapazitäten für die Ausführung des Auftrags verfügt (§ 45 Abs. 1 Satz 1 VgV);
b. über die erforderlichen personellen und technischen Mittel sowie ausreichende Erfahrungen verfügt, um den Auftrag in angemessener Qualität ausführen zu können (§ 46 Abs. 1 Satz 1 VgV).

Kommt der Auftraggeber im Rahmen dieser Eignungsprognose zu dem Ergebnis, dass der Bewerber

a. nicht über die erforderlichen wirtschaftlichen und finanziellen Kapazitäten für die Ausführung des Auftrags verfügt (§ 45 Abs. 1 Satz 1 VgV)
b. und/oder nicht über die erforderlichen personellen und technischen Mittel und/oder ausreichende Erfahrungen verfügt, um den Auftrag in angemessener Qualität ausführen zu können (§ 46 Abs. 1 Satz 1 VgV),

(negative Eignungsprognose) wird der Bewerber aus dem Vergabeverfahren ausgeschlossen. Die vorbeschriebene Eignungsprognose durch den Auftraggeber erfolgt unter Ausübung seines Beurteilungsspielraums im Rahmen einer Gesamtbetrachtung der vom Bewerber im Teilnahmewettbewerb eingereichten Angaben, Erklärungen und Nachweise. Dabei sind insbesondere die vom Bewerber im Teilnahmewettbewerb vorgelegten Referenzen von Bedeutung.

Verfahren

Verfahrensart

Verfahrensart

Wettbewerblicher Dialog

Angaben zum Verfahren

Einzelheiten sind unter Punkt 5.1.6 zu finden.

Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)

Besondere Methoden und Instrumente im Vergabeverfahren

Angaben zur Rahmenvereinbarung

Entfällt

Angaben zum dynamischen Beschaffungssystem

Entfällt

Angaben zur elektronischen Auktion

Angaben zur Wiederkehr von Aufträgen

Angaben zur Wiederkehr von Aufträgen

Strategische Auftragsvergabe

Strategische Auftragsvergabe

Gesetz über die Beschaffung sauberer Straßenfahrzeuge

Energieeffizienz-Richtlinie

Angaben zu elektronischen Arbeitsabläufen

Angaben zu elektronischen Arbeitsabläufen

Erforderlich
Auftragsunterlagen

Sprache der Auftragsunterlagen

Deutsch
Sonstiges / Weitere Angaben

Kommunikationskanal


https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4YNZMJS0

Einlegung von Rechtsbehelfen

Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen und Rügen ergeben sich insbesondere aus § 160 Abs. 3 GWB. Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB). Für die Einlegung von Rechtsbehelfen gelten darüber hinaus insbesondere die Regelungen der §§ 134, 135, 160 GWB.

Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren

Anwendbarkeit der Verordnung zu drittstaatlichen Subventionen

Zusätzliche Informationen

Teilnahmeanträge

Anforderungen an Angebote / Teilnahmeanträge

Übermittlung der Angebote / Teilnahmeanträge

Anforderungen an die Form bei elektronischer Übermittlung

Sprache(n), in der (denen) Angebote / Teilnahmeanträge eingereicht werden können

Deutsch

Varianten / Alternativangebote

Elektronische Kataloge

Nicht zulässig

Mehrere Angebote pro Bieter

Nicht zulässig
Verwaltungsangaben

Nachforderung

Eine Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist nicht ausgeschlossen.

Der Auftraggeber führt nach pflichtgemäßem Ermessen eine allgemeine Aufklärungs- und Nachforderungsrunde gemäß § 56 VgV durch.

Bedingungen

Ausschlussgründe

Ort der Angabe der Ausschlussgründe

Auswahl der Ausschlussgründe

§§ 123 bis 126 GWB

§§ 123 bis 126 GWB

§§ 123 bis 126 GWB

§§ 123 bis 126 GWB

§§ 123 bis 126 GWB

§§ 123 bis 126 GWB

§§ 123 bis 126 GWB

§§ 123 bis 126 GWB

§§ 123 bis 126 GWB

§§ 123 bis 126 GWB

§§ 123 bis 126 GWB

§§ 123 bis 126 GWB

§§ 123 bis 126 GWB

§§ 123 bis 126 GWB

§§ 123 bis 126 GWB

§§ 123 bis 126 GWB

§§ 123 bis 126 GWB

§§ 123 bis 126 GWB

§§ 123 bis 126 GWB

§§ 123 bis 126 GWB

§§ 123 bis 126 GWB

§§ 123 bis 126 GWB

Begrenzung der Bieter

Begrenzung der Bieter

3
Teilnahmebedingungen

Eignungskriterien / Ausschreibungsbedingungen

Eignungskriterium

Eintragung in das Handelsregister

Zum Nachweis der Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung sind mit dem Teilnahmeantrag folgende Angaben, Erklärungen und Nachweise vorzulegen:

Handelsregister- bzw. Berufsregisterauszug oder vergleichbarer Existenznachweis

Es sind vom Bewerber/jedem Mitglied einer Bewerbergemeinschaft und jedem eignungsleihenden Unternehmen Angaben zum Handels- bzw. Berufsregister oder vergleichbaren Existenznachweisen zu machen.

Hierzu ist das vom Auftraggeber bereitgestellte Dokument Nr. 9 Erklärung zu Ausschlussgründen und zur Eignung nebst den darin enthaltenen Angaben und Erklärungen mit dem Teilnahmeantrag abzugeben und einzureichen.

Zudem haben die Bewerber/jedes Mitglied einer Bewerbergemeinschaft und jedes eignungsleihende Unternehmen als Anlage zu Dokument Nr. 9 Erklärung zu Ausschlussgründen und zur Eignung einen Auszug (Kopie) aus dem Handelsregister oder dem Berufsregister vorzulegen. Im Handelsregister und Berufsregister nicht eingetragenen Bewerbern ist es gestattet, vergleichbare, gleichwertige Nachweise vorzulegen. Der jeweilige Nachweis soll nicht älter als sechs Monate sein.

Die Vorlage von Nachweisen, die älter als sechs Monate sind, führt nicht zwingend zum Ausschluss. Der Auftraggeber wird in diesem Fall einen aktuellen Nachweis von der entsprechenden Registerstelle einholen. Ist dem Auftraggeber dies nicht möglich, wird er einen aktuellen Nachweis vom Bewerber nachfordern.

Gewichtung für den Zugang zur nächsten Stufe

Eignungskriterium

Allgemeiner Jahresumsatz

Es sind vom Bewerber/jedem Mitglied einer Bewerbergemeinschaft Angaben zu Gesamtjahresumsätzen der letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre zu machen und einzureichen.

Der Auftraggeber wird die Angaben im Rahmen der oben beschriebenen Eignungsprognose heranziehen. Bei negativer Eignungsprognose wird der Bewerber aus dem Vergabeverfahren ausgeschlossen.

Gewichtung für den Zugang zur nächsten Stufe

Eignungskriterium

Berufliche Risikohaftpflichtversicherung

Der Bewerber/Jedes Mitglied der Bewerber-/Bietergemeinschaft hat die in Dokument Nr. 9 Erklärung zu Ausschlussgründen und zur Eignung genannte Erklärung zur Haftpflichtversicherung abzugeben und einzureichen.

Die Bewerber erklären darin das Bestehen einer Haftpflichtversicherung in angemessener Höhe oder die Bereitschaft zum Abschluss einer Haftpflichtversicherung in angemessener Höhe sowie jeweils über die Aufrechterhaltung der Versicherung für den Zeitraum der Leistungserbringung. Der Auftraggeber wird den Bewerber im Falle der Zuschlagserteilung zur Vorlage eines Nachweises über das Bestehen einer Haftpflichtversicherung auffordern.

Der Auftraggeber wird die Eigenerklärung sowohl im Hinblick auf die Erfüllung der nachfolgend genannten Mindeststandards als auch im Rahmen der oben beschriebenen Eignungsprognose heranziehen.

Die Abgabe der Eigenerklärung über das Bestehen einer Haftpflichtversicherung in angemessener Höhe oder die Bereitschaft zum Abschluss einer Haftpflichtversicherung in angemessener Höhe sowie jeweils über die Aufrechterhaltung der Versicherung für den Zeitraum der Leistungserbringung durch den Bewerber / jedes Mitglied der Bewerbergemeinschaft ist ein Mindeststandard. Bei Nichterfüllung des aufgestellten Mindeststandards werden Bewerber aus dem Vergabeverfahren ausgeschlossen. Bei negativer Eignungsprognose wird der Bewerber ebenfalls aus dem Vergabeverfahren ausgeschlossen.

Gewichtung für den Zugang zur nächsten Stufe

Eignungskriterium

Referenzen zu bestimmten Dienstleistungen

Es sind vom Bewerber/jedem Mitglied einer Bewerber-/Bietergemeinschaft Angaben zu Referenzen zu machen und einzureichen.

Der Bewerber hat mit seinem Teilnahmeantrag anhand von 5 Referenzen seine Erfahrung mit vergleichbaren Leistungen, d. h. Bereitstellung von Abrufsystemen für medizinisches und nicht-medizinisches Verbrauchsmaterial und sonstige typische krankenhausspezifische Bedarfe, über das die genannten Produkte / Leistungen durch den Auftraggeber bezogen werden können, nachzuweisen.

Der Auftraggeber wird die Angaben der Bewerber sowohl im Hinblick auf die Erfüllung der nachfolgend genannten Mindeststandards als auch im Rahmen der oben beschriebenen Eignungsprognose heranziehen.

Mindeststandard:

Es sind 5 Referenzen vorzulegen, die folgende Anforderungen erfüllen:

-Referenz betrifft die Bereitstellung eines Abrufsystems für medizinisches und nicht-medizinisches Verbrauchsmaterial und sonstige typische krankenhausspezifische Bedarfe, über das die genannten Produkte / Leistungen durch den Auftraggeber bezogen werden können.

-Bereitstellung des Abrufsystems im Rahmen des Referenzprojekts als digitale Lösung.

-Auftraggeber der Referenz ist Krankenhausträger und öffentlicher Auftraggeber im Sinne des Vergaberechts.

-Der Auftraggeber der Referenz hat im Rahmen des Referenzprojekts mindestens über ein Jahr Lieferungen / Leistungen mit einem Einkaufsvolumen in Höhe von 3 Mio. EUR netto abgerufen.

-Leistungserbringung innerhalb der letzten 5 Jahre ab Bekanntmachung des Vergabeverfahrens.

Bei Nichterfüllung des aufgestellten Mindeststandards werden Bewerber aus dem Vergabeverfahren ausgeschlossen. Bei negativer Eignungsprognose wird der Bewerber ebenfalls aus dem Vergabeverfahren ausgeschlossen.

Folgende Angaben sind jeweils zu den Referenzprojekten zu machen und einzureichen:

-Projektbezeichnung;

-Angabe des Unternehmens, das die Leistungen im Referenzprojekt erbracht hat;

-Auftraggeber des referenzierten Projektes;

-Ansprechpartner beim Auftraggeber des referenzierten Projekts mit Telefonnummer und E-Mail-Adresse. (Sollte die Nennung des Ansprechpartners dem Bewerber nicht zumutbar sein, hat er dies zu begründen. Für den Fall, dass der Bewerber eine fehlende Zumutbarkeit geltend macht, wird der Auftraggeber im Rahmen der Prüfung und Wertung der Teilnahmeanträge über das weitere Vorgehen entscheiden.);

-Aussagefähige Projektbeschreibung;

-Zeitraum der Leistungserbringung;

-Angabe, ob die Referenz die Bereitstellung eines Abrufsystems für medizinisches und nicht-medizinisches Verbrauchsmaterial und sonstige typische krankenhausspezifische Bedarfe, über das die genannten Produkte / Leistungen durch den Auftraggeber bezogen werden können, betrifft.

-Angabe, ob das Abrufsystem im Rahmen des Referenzprojekts als digitale Lösung bereitgestellt wird.

-Angabe, ob der Auftraggeber der Referenz ein Krankenhausträger und ein öffentlicher Auftraggeber im Sinne des Vergaberechts ist.

-Angabe, ob der Auftraggeber der Referenz im Rahmen des Referenzprojekts mindestens über ein Jahr Lieferungen / Leistungen mit einem Einkaufsvolumen in Höhe von 3 Mio. EUR netto abgerufen hat.

Gewichtung für den Zugang zur nächsten Stufe

Eignungskriterium

Maßnahmen zur Sicherstellung der Qualität

Es sind vom Bewerber/jedem Mitglied einer Bewerber-/Bietergemeinschaft Angaben zum Einkaufsvolumen zu machen, das in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren über ihre Einkaufgemeinschaft umgesetzt wurde.

Der Auftraggeber wird die Angaben im Rahmen der oben beschriebenen Eignungsprognose heranziehen. Bei negativer Eignungsprognose wird der Bewerber aus dem Vergabeverfahren ausgeschlossen.

Gewichtung für den Zugang zur nächsten Stufe

Eignungskriterium

Maßnahmen zur Sicherstellung der Qualität

Es sind vom Bewerber/jedem Mitglied einer Bewerber-/Bietergemeinschaft Angaben zur Anzahl der Krankenhäuser zu machen, die im Zeitpunkt der Bekanntmachung Teilnehmer/Mitglieder ihrer Einkaufgemeinschaft sind.

Der Auftraggeber wird die Angaben im Rahmen der oben beschriebenen Eignungsprognose heranziehen. Bei negativer Eignungsprognose wird der Bewerber aus dem Vergabeverfahren ausgeschlossen.

Gewichtung für den Zugang zur nächsten Stufe

Eignungskriterium

Durchschnittliche jährliche Belegschaft

Es sind vom Bewerber / jedem Mitglied einer Bewerber-/Bietergemeinschaft Angaben zur Mitarbeiteranzahl zu machen und einreichen. Konkret ist die Anzahl der Vollzeitäquivalente anzugeben, die in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren beschäftigt wurden.

Der Auftraggeber wird die Angaben im Rahmen der oben beschriebenen Eignungsprognose heranziehen. Bei negativer Eignungsprognose wird der Bewerber aus dem Vergabeverfahren ausgeschlossen.

Gewichtung für den Zugang zur nächsten Stufe

Finanzierung

Rechtsform des Bieters

Bedingungen für den Auftrag

Bedingungen für den Auftrag

Der Auftraggeber sieht vor, von Bietern und ihren Unterauftragnehmern im Rahmen der Angebotsphase Erklärungen zu Mindestentgelten nach § 4 Abs. 1 NTVergG abzufragen und vertragliche Regelungen zur Umsetzung der gesetzlichen Vorgaben der §§ 13 bis 15 NTVergG zu vereinbaren.

Um bereits im Teilnahmewettbewerb sicherzustellen, dass die Bewerber bestimmte Anforderungen erfüllen können, die der Auftraggeber im Rahmen der Angebotsphase aufstellen wird, haben die Bewerber zudem die Bestätigung von Ausführungsbedingungen (Dokument Nr. 15 Bestätigung von Ausführungsbedingungen) abzugeben. Dabei haben sie zu bestätigen, dass ihr Geschäftsmodell öffentlichen Auftraggebern eine vergaberechtskonforme Beschaffung von Produkten und Leistungen ermöglicht.

Angaben zu geschützten Beschäftigungsverhältnissen

Nein

Angaben zur reservierten Teilnahme

Angaben zur beruflichen Qualifikation

Noch nicht bekannt

Angaben zur Sicherheitsüberprüfung