Sofern der Bieter nicht präqualifiziert ist, ist die Eigenerklärung zur Eignung mit folgenden Erklärungen abzugeben:
1. Eigenerklärung über den Umsatz des Bieters jeweils bezogen auf die letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre soweit er Bauleistungen und andere Leistungen betrifft, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind (§ 6a Abs. 2 Nr. 1 VOB/A).
2. Eigenerklärung des Bieters, ob ein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares gesetzlich geregeltes Verfahren eröffnet oder die Eröffnung beantragt worden ist oder der Antrag mangels Masse abgelehnt wurde oder ein Insolvenzplan rechtskräftig bestätigt wurde (§ 6a Abs. 2 Nr. 5 VOB/A).
3. Eigenerklärung des Bieters, ob sich das Unternehmen in Liquidation befindet (§ 6a Abs. 2 Nr. 6 VOB/A).
4. Eigenerklärung des Bieters, dass nachweislich keine schwere Verfehlung begangen wurde, die die Zuverlässigkeit als Bewerber oder Bieter in Frage stellt (§ 6a Abs. 2 Nr. 7 VOB/A).
5. Eigenerklärung des Bieters, dass die Verpflichtung zur Zahlung von Steuern und Abgaben sowie der Beiträge zur Sozialversicherung ordnungsgemäß erfüllt wurde (§ 6a Abs. 2 Nr. 8 VOB/A).
6.Eigenerklärung des Bieters, dass sich das Unternehmen bei der Berufsgenossenschaft angemeldet hat (§ 6a Abs. 2 Nr. 9 VOB/A).
7. Eigenerklärung des Bieters über in den letzten 3 abgeschlossen Geschäftsjahren erbrachte vergleichbare Leistungen.
8. Eigenerklärung bzgl. Geschäftsbeziehungen zu Russlang gem. VO 2022/833
9. Soweit erforderlich: Eigenerklärung über den Einsatz von Nachunternehmern inkl. Verpflichtungserklärung des Nachunternehmers oder Bietergemeinschaftserklärung