- Nachweis für das Leistungsbild Objektplanung Gebäude und Innenräume, dass der Bewerber zur Führung der Bezeichnung "Architekt" berechtigt, ist durch Vorlage des Eintragungsnach-weises in die Architektenliste oder einer entsprechenden Bescheinigung der Architekten-kammer.
Ist der Bewerber eine juristische Person, ist er nur teilnahmeberechtigt, wenn er für die Durchführung der Aufgabe einen verantwortlichen Angehörigen des Berufes "Architekt" be-nennt und dessen Berechtigung zur Führung der Berufsbezeichnung durch Vorlage des Ein-tragungsnachweises in die Architektenliste oder einer entsprechenden Bescheinigung der Ar-chitektenkammer nachweist.
- Nachweis für das Leistungsbild TGA, dass der Bewerber zur Führung der Bezeichnung "Inge-nieurin / Ingenieur" berechtigt ist durch Vorlage einer entsprechenden Bescheinigung.
Ist der Bewerber eine juristische Person, ist er nur teilnahmeberechtigt, wenn er für die Durchführung der Aufgabe einen verantwortlichen Angehörigen des Berufes "Ingenieurin / Ingenieur" benennt und dessen Berechtigung zur Führung der Berufsbezeichnung durch Vor-lage einer entsprechenden Bescheinigung nachweist.
- Nachweis für das Leistungsbild Tragwerksplanung, dass der Bewerber zur Führung der Be-zeichnung "Ingenieurin / Ingenieur" berechtigt ist durch Vorlage einer entsprechenden Be-scheinigung.
Ist der Bewerber eine juristische Person, ist er nur teilnahmeberechtigt, wenn er für die Durchführung der Aufgabe einen verantwortlichen Angehörigen des Berufes "Ingenieurin / Ingenieur" benennt und dessen Berechtigung zur Führung der Berufsbezeichnung durch Vor-lage einer entsprechenden Bescheinigung nachweist.
- Nachweis für das Leistungsbild Freianlagen, dass der Bewerber zur Führung der Bezeichnung "Landschaftsarchitektin / Landschaftsarchitekt" berechtigt ist durch Vorlage einer entspre-chenden Bescheinigung.
Ist der Bewerber eine juristische Person, ist er nur teilnahmeberechtigt, wenn er für die Durchführung der Aufgabe einen verantwortlichen Angehörigen des Berufes "Landschaftsar-chitektin / Landschaftsarchitekt" benennt und dessen Berechtigung zur Führung der Berufs-bezeichnung durch Vorlage einer entsprechenden Bescheinigung nachweist.