Die Gemeinde Marpingen beabsichtigt die Modernisierung, Erweiterung und Herstellung der Barrierefreiheit des heutigen Dorfgemeinschaftshauses und möchte die dazugehörigen Objektplanungsleistungen für Leistungen der Tragwerksplanung gemäß § 51 HOAI, Leistungsphasen 1-6 für die Modernisierung des Dorfgemeinschaftshauses in Berschweiler extern vergeben.
Das Dorfgemeinschaftshaus Berschweiler wurde 1953 erbaut und befindet sich an der Straße "Zur Laubwiese" in einem zweigeschossigen, L-förmigen Massivbau mit Mischnutzung. Im linken Gebäudeflügel liegen die Dorfgemeinschaftsräume mit rund 330 m² Nutzfläche und zugehörigen Sanitärräumen im Untergeschoss. Der rechte Flügel wird durch eine Kindertagesstätte mit separatem Eingang genutzt; der Dorfgemeinschaftsraum dient zusätzlich als Bewegungsraum. Im Untergeschoss befinden sich außerdem Flächen des Sportvereins (Umkleiden, Sanitärräume, Lager) sowie Räume der Feuerwehr mit vorgelagerten Garagen.Ziel des Projekts ist die Grundsanierung des Gebäudekomplexes mit Schwerpunkt auf den Dorfgemeinschaftsräumen, um den Standort zu sichern und die Attraktivität für Vereine und kulturelle Nutzungen zu erhöhen. Dabei stehen die Reduzierung der Unterhaltskosten, der Erhalt der Mischnutzung, die Verbesserung der Barrierefreiheit und eine energetische Optimierung im Fokus.Als Grundlage dienen das energetische Sanierungskonzept von 2021 (u. a. Dämmung, Fenstertausch, neue Anlagentechnik, PV-Anlage), die Studie zur Standortverbesserung von 2023, der Belegungsplan (Nutzung durch KiTa und Vereine) sowie der Umfeldgestaltungsplan von 2009 mit barrierefreier Erschließung.Die Maßnahme liegt im öffentlichen Interesse und soll die langfristige Nutzung durch sport- und kulturtreibende Vereine sichern sowie das Gebäude zu einem modernen, multifunktionalen Treffpunkt im Ortsteil entwickeln. Zu dem Dorfgemeinschaftshaus in Berschweiler liegt bereits eine Vorplanung der Leistungsphase 1-2 vor, auf deren Ergebnissen im weiteren Verfahren aufzubauen ist. Diese Vorplanung umfasst grundlegende Ansätze zur energetischen Sanierung, zur Gestaltung einer neuen Fassade sowie zur baulichen Erweiterung des Gebäudes zur Optimierung der Nutzflächen. Vorgesehen sind eine neue Raumzonierung innerhalb der Erdgeschossebene sowie die Schaffung einer neuen, klar definierten Eingangssituation für das Dorfgemeinschaftshaus.Als Eigentümerin des Dorfgemeinschaftshauses schreibt die Ortsgemeinde Marpingen vorliegend insofern Architektenleistungen i.S.v. § 73 VgV zur Energetischen Sanierung, Erweiterung und Herstellung der Barrierefreiheit aus. Die Beauftragung der Planungsleistungen erfolgt im Rahmen eines zweistufigen Verfahrens. In der ersten Stufe werden die Leistungsphasen 1-4 (HOAI) bis einschließlich Genehmigungsplanung erbracht. Nach Freigabe durch den Auftraggeber ist die Fortführung mit den Leistungsphasen 5-6 vorgesehen.
Maßgeblich für die Bewertung des Preises ist das "Gesamthonorar Bearbeitungsstufen I und II inkl. Nebenkosten" gemäß Honorarangebotsblatt. Dabei erhält der Bieter mit dem günstigsten Gesamthonorar die volle Punktezahl, die anderen Bieter Punkte linear im umgekehrt proportionalen Verhältnis. Beispielsweise erhält der Bieter, dessen Angebot das für die Stadt günstigste Gesamthonorar bietet, insoweit die volle Punktzahl, während ein um 10 % schlechteres Angebot 90 % der gemäß Bewertungsmatrix insoweit erreichbaren Punkte erhält.
Die Bieter müssen ein Konzept zur personellen Organisation vorlegen, das Aussagen zumindest zu folgenden Aspekten beinhaltet:(i) Darstellung eines Organigramms mit Nennung der für das Projekt vorgesehenen Personen und deren Zuständigkeiten.(ii) Darstellung der Koordinierungsmechanismen im Team einschließlich der Vertretungsregelungen bei Personalausfällen (auch bei Krankheit oder Urlaub).-Die Bieter müssen ein Konzept mit Maßnahmen zur Terminsicherheit vorlegen, das Aussagen zumindest zu folgenden Aspekten beinhaltet:(i) Darstellung von Maßnahmen zur Überwachung des aufzustellenden Terminplans, z.B. durch Vor-Ort-Präsenz und Kurzfristigkeit von Reaktionszeiten bei Anfragen der Auftraggeberin.(ii) Darstellung von Maßnahmen zur Beschleunigung, um drohende oder eingetretene Überschreitungen des Terminplans begegnen.-Die Bieter müssen ein Konzept mit Maßnahmen zur Kostensicherheit vorlegen, das Aussagen zumindest zu folgenden Aspekten beinhaltet:(i) Darstellung von Maßnahmen zur Überwachung des Budgets.(ii) Darstellung von Maßnahmen bei drohenden oder eingetretenen Budgetüberschreitungen.
Nachforderungen können unter Einhaltung einer gesetzten Frist eingereicht werden (§56 VgV).
1. Nachweis - zunächst nur Eigenerklärung gemäß Formblatt "Referenzleistung des Bewerbers" - zu in den letzten 5 Jahren abgeschlossenen oder noch laufenden Referenzleistungen im Bereich Tragwerksplanung gemäß § 51 Abs. 1 Nr. 1 bis 6 HOAI. Es wird auf Anlage 1 zum Projektexpose Eignungskriterien verwiesen .
Nachweis einer Berufshaftpflichtversicherung durch Vorlage einer aktuellen Versicherungsbescheinigung - oder Erklärung des Versicherers im Auftragsfall entsprechend zu erhöhen - mit zweifach pro Versicherungsjahr zur Verfügung stehenden Mindest-Deckungssummen von EUR 1.000.000,00 für Personenschäden sowie EUR 1.000.000,00 für Sach-, Vermögens- und sonstige Schäden. Die Versicherungspolice hat eine Nachhaftung von mindestens 5 Jahren vorzusehen. Der Nachweis der Berufshaftpflichtversicherung mit den genannten Versicherungsbedingungen ist von jedem Mitglied der Bewerbergemeinschaft zu erbringen mit der Maßgabe, dass es allerdings genügt, wenn die Addition der nachgewiesenen Mindest-Deckungssummen der Mitglieder der Bewerbergemeinschaft die geforderten Mindest-Deckungssummen von EUR 1.000.000,00 für Personenschäden sowie EUR 1.000.000,00 für Sach-, Vermögens- und sonstige Schäden erreichen.
Nachweis, dass der Bewerber zur Führung der Bezeichnung "Ingenieurin / Ingenieur" be-rechtigt ist durch Vorlage einer entsprechenden Bescheinigung.
Ist der Bewerber eine juristische Person, ist er nur teilnahmeberechtigt, wenn er für die Durchführung der Aufgabe einen verantwortlichen Angehörigen des Berufes "Ingenieurin / Ingenieur" benennt und dessen Berechtigung zur Führung der Berufsbezeichnung durch Vorlage einer entsprechenden Bescheinigung nachweist.
Nachweis - zunächst nur Eigenerklärung gemäß Formblatt "Bewerbererklärung" - dass dem Bewerber keine zwingenden oder fakultativen Ausschlussgründe gemäß §§ 123, 124 GWB bekannt sind. Bei Bewerbergemeinschaften ist der Nachweis von allen Mitgliedern der Be-werbergemeinschaft zu erbringen.
2. Nachweis - zunächst nur Eigenerklärung gemäß Formblatt "Projektleiter" - über die Eignung des zur Leistungserbringung vorgesehenen Projektleiters.