1.) Sämtliche VERGABEUNTERLAGEN
werden ausschließlich und kostenfrei auf der Vergabeplattform https://www.dtvp.de zum Download bereitgestellt. Ggf. erforderliche Nachsendungen, Änderungen von Vergabeunterlagen und sonstige Informationen werden ebenfalls in diesem Portal in elektronischer Form zur Verfügung gestellt. Als registrierter Teilnehmer erhalten Sie von https://www.dtvp.de eine E-Mail-Benachrichtigung. Sofern die Vergabeunterlagen ohne Registrierung heruntergeladen wurden, kann diese Benachrichtigung nicht erfolgen und der Wirtschaftsteilnehmer muss sich selbstständig bei https://www.dtvp.de über Änderungen/ Ergänzungen der Vergabeunterlagen innerhalb der Abgabefrist informieren. Teilnahmeanträge können ausschließlich von registrierten Bewerbern über die Vergabeplattform
elektronisch in Textform eingereicht werden.;
2.) RÜCKFRAGEN an die Vergabestelle sind über die Nachrichtenfunktion der Plattform (https://www.dtvp.de) zu stellen und werden hierüber von der Vergabestelle entsprechend beantwortet.
3.) Es sind die vom Auftraggeber bereitgestellten Vergabeunterlagen zu verwenden und um weitere geforderten Unterlagen zu ergänzen. Zur Abgabe des TEILNAHMEANTRAGES sind die geforderten Unterlagen des Teilnahmeantrages (ausgefüllte Anlage 01 Erklärung Eignung (Bewerbungsbogen) und Anlagen) vom Bewerber auf der Plattform zu übermitteln und hierüber einzureichen. Eine gesonderte Unterschrift sowie eine fortgeschrittene oder qualifizierte Signatur sind für die Abgabe des Teilnahmeantrages nicht erforderlich. Nicht fristgerecht eingereichte bzw. schriftliche (in Papierform eingereichte) oder formlose Teilnahmeanträgen werden im weiteren Verfahren nicht berücksichtigt. Für Nachweisen, die nicht auf Deutsch verfasst sind, ist zusätzlich eine Übersetzung ins Deutsche beizulegen. Eine einfache Übersetzung ist ausreichend.
4.) Der AG behält sich nach § 56 (2) bis (4) VgV vor, fehlende Nachweise und Erklärungen nachzufordern. Teilnahmeanträge und Angebote, die nicht alle geforderten Angaben, Nachweise und Referenzen enthalten, werden ausgeschlossen, sofern diese auf Anforderung nicht innerhalb einer gesetzten Frist (regelhaft 6 Kalendertage) nachgeliefert werden.
5.) BEWERBUNGSGEMEINSCHAFTEN / UNTERAUFTRAGNEHMER /
EIGNUNGSLEIHE: Die erforderliche Zusammenstellung der Unterlagen bei Bewerbungsgemeinschaften (BG) oder Einsatz von Unterauftragnehmern (UAN) / Eignungsleihe ist in der Anlage 1 Erklärung Eignung beschrieben. Die in der Anlage 1 benannten Eignungskriterien sind durch jedes sich beteiligende Unternehmen zu erfüllen. Die BG muss einen bevollmächtigten Vertreter benennen, im Auftragsfall muss innerhalb der jeweiligen Fachlose eine gesamtschuldnerische Haftung gewährleistet werden. Hierzu ist die Erklärung der Bewerbergemeinschaft (siehe Anlage 1 Erklärung Eignung) abzugeben.;
6.) Bei Bewerbergemeinschaft (BG) übermittelt das vertretungsberechtigte Mitglied der BG die als Teilnahmeantrag geforderten Unterlagen für alle Mitglieder über die Vergabeplattform. Die gestellten Anforderungen an die berufliche Befähigung, Fachkunde und Leistungsfähigkeit gelten als erfüllt, wenn die betreffenden Nachweise von einem oder mehreren Mitgliedsunternehmen erbracht werden und in ihrer Summe die gestellten Anforderungen erfüllen. Ausgenommen davon sind der zu führende Negativnachweis bezüglich der Ausschlussgründe gem. §§ 123, 124 GWB, der Nachweis zur Berufshaftpflichtversicherung sowie die Eigenerklärung Art. 5k VO (EU)
Nr. 833/2014 (RUS-Sanktionen) und der Staatenliste. Diese Anforderungen sind von jedem Mitgliedsunternehmen einzeln zu erfüllen.
7.) MEHRFACHBEWERBUNG: Die Mehrfachbewerbung ist wegen der damit verbundenen drohenden Gefahr der Verletzung des Geheimwettbewerbs unzulässig und führt grundsätzlich zum Ausschluss. Eine Mehrfachbewerbung ist auch dann gegeben, wenn Teilnahmeanträge oder Angebote unterschiedlicher Niederlassungen eines Büros oder Mehrfachbeteiligung von Mitgliedern einer Bewerbergemeinschaft (BG) und von Nachauftragnehmern erfolgen. Von einem Ausschluss kann nur abgesehen werden, wenn der Bewerber/die Bewerbergemeinschaft bzw. der Bieter/die Bietergemeinschaft nachweist, dass trotz der Mehrfachbewerbung eine Verletzung des Geheimwettbewerbs ausgeschlossen ist.; 8.) Nicht erwünscht sind allgemeine Werbebroschüren u. weitere Unterlagen zur Vorstellung des Bewerbers/ Bieters sowie zusätzliche Angaben, die über die geforderten hinausgehen. Diese werden im Verfahren nicht berücksichtigt; 9.) Enthalten die Bekanntmachung od. die Vergabeunterlagen Unklarheiten, Widersprüche oder verstoßen diese nach Auffassung des Bewerbers/Bieters gegen geltendes Recht, so hat der Bewerber/ Bieter den AG unverzüglich in Textform darauf hinzuweisen. Erfolgt dies nicht, ist der Bewerber/ Bieter mit diesen Einwendungen präkludiert.