Die Stadtwerke Lauda-Königshofen wird federführend für die im vorliegenden Leistungsverzeichnis ausgeführten Leistung genannt. Sie ist Betreiber der Wasserversorgungsanlage.Übersicht:AG: Stadtwerke Lauda-Königshofen (L.-K.)
Leitungsbau Neuordnung HZ Lauda:- 1 Leitungen DN 200 GGG ZMU, l = ca 350 m- 1 parallel hierzu laufendes Kabelleerrohre Da 50 PE, l = ca 350 m- 1 Leitungen DN 200 GGG ZMU, l = ca 220 m im HDD Verfahren- 1 Querung Straße:- Straßenkreuzung (K 2832)
Leitungsbau Zuleitung HB Oberbalbach:- 1 Leitungen DN 150 PE-HD, l = ca 230 m im HDD Verfahren- 1 Leitungen DN 100 PE-HD, l = ca 230 m im HDD Verfahren- 1 Leitungen DN 150 PP, l = ca 230 m im HDD Verfahren- 2 parallel hierzu laufende Kabelleerrohre DA 50 PE, l = ca 230 m im HDD Verfahren- 1 parallel hierzu laufendes Kabelleerrohr DA 110 PE, l = ca 230 m im HDD Verfahren
- Neubau von 1 Abgabeschacht einschl. Installation
Vergabe an den Bieter mit dem wirtschaftlichsten Angebot
Um eine Korrektur des Vergabeverfahrens zu erreichen, kann ein Nachprüfungsantrag bei Vergabekammer Baden-Württemberg im Regierungspräsidium Karlsruhe gestellt werden, solange die Vergabestelle noch keinen wirksamen Zuschlag erteilt hat.Ein wirksamer Zuschlag kann erst erteilt werden, nachdem die Vergabestelle die unterlegenen Bieter über die beabsichtigte Zuschlagserteilung informiert hat und 15 Kalendertage bzw. beiVersendung der Information per Fax oder auf elektronischem Weg 10 Kalendertage vergangen sind (§§ 134 und 135 GWB).Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, wenn der Antragsteller die geltend gemachten Verstöße gegen Vergabevorschriften bereits im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber der Vergabestelle nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen und in der Regel vor Anrufung der Vergabekammer gerügt hat bzw. wenn der Antragsteller Vergabeverstöße, die bereits aufgrund der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen erkennbar waren, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gerügt hat.Ferner ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, wenn mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung der Vergabestelle, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 GWB).
Die Vergabeunterlagen sind ausschließlich digital über die Vergabeplattform erhältlich. Es wird empfohlen, dieVergabeunterlagen nach einer Registrierung und dem Login herunterzuladen. Ggf. erforderliche Änderungen andiesen Unterlagen oder zusätzliche Bieterinformationen werden ebenfalls ausschließlich über dieVergabeplattform kommuniziert. Registrierte Bewerber/Bieter werden hierüber automatisch per E-Mailinformiert. Werden die Vergabeunterlagen anonym heruntergeladen, erhalten nicht registrierte Bieter beievtl. Änderungen der Vergabeunterlagen oder sonstigen Bieterinformationen keine automatische Nachrichtvon der Vergabeplattform. Es liegt in alleiniger Verantwortung des nicht registrierten Bieters, sich überBieterinformationen und eventuelle Aktualisierungen der Vergabeunterlagen auf dem Laufenden zu halten.Anfragen von Bewerbern/Bietern werden nur in Textform über die Vergabeplattform entgegengenommen undvon der Vergabestelle ausschließlich in Textform über die Vergabeplattform beantwortet.Fragen sollten bis spätestens 10 Kalendertage vor Ablauf der Angebotsfrist gemäß IV.2.2) gestellt werden.Ergänzende Informationen oder sonstige Korrespondenz der Vergabestelle erfolgen grundsätzlich über dieVergabeplattform.Die Angebote sind mit den geforderten Erklärungen und Nachweisen innerhalb der Angebotsfrist elektronischüber die unter I.3) angegebene Vergabeplattform einzureichen.Die Abgabe von schriftlichen Angeboten (in Papierform) ist nicht zugelassen.Im Falle der Bewerbung einer Arbeits-/Bietergemeinschaft erfolgt die Korrespondenz der Vergabestelle über dievon der Arbeits-/Bietergemeinschaft angegebenen Kontaktdaten des Bevollmächtigten.Bekanntmachungs-ID: CXP4YNRMN85
Online über die Vergabeplattform
Bewerber, Bieter oder deren Bevollmächtigte sind nicht zugelassen.Die Angebotsöffnung erfolgt elektronisch über die Vergabeplattform.
Die Vergabestelle behält sich das Recht vor im Einzelfall Bieterunterlagen ggf. nachzufordernn
- Fristgerechter Eingang des Angebots- Ausschlussgründe gemäß §123, 124 GWB- Eigenerklärung zu Artikel 5k der Verordnung (EU) NR. 833/2014 in der Fassung des Artikel 1 Ziffer 23 der Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 08.April 2022
Nachweis über die Eintragung in das Berufsregister des Sitzes oderWohnsitzes; - Angaben, ob ein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares gesetzlich geregeltes Verfahren eröffnet oder die Eröffnung beantragt worden ist oder der Antragmangels Masse abgelehnt wurde oder ein Insolvenzplan rechtskräftig bestätigt wurde; -Angaben, ob sich das Unternehmen in Liquidation befindet; - Angaben, dass nachweislich keine schwere Verfehlung begangen wurde, die die Zuverlässigkeit als Bewerber oder Bieterin Frage stellt;- Angaben, dass die Verpflichtung zur Zahlung von Steuern und Abgaben sowieder Beiträge zur Sozialversicherung ordnungsgemäß erfüllt wurde; - Angaben, dass sich das Unternehmen bei der Berufsgenossenschaft angemeldet hat.
- Nachweis über die geforderten Referenzen gemäß Ausschreibungsunterlagen. (3 Referenzen mit vergleichbaren Arbeiten in den letzten 3 Geschäftsjahren).
Nachweis das der Bewerber ein zertifiziertes Fachunternehmen nach GW 301 W3 oder gleichwertig ist.
- Angaben des Umsatzes der letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre, welcher die Bauleistungen betreffen, diemit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind und den Anteil bei gemeinsam mit anderen Unternehmen ausgeführten Leistungen einschließen.- Vorlage einer Bestätigung eines vereidigten Wirtschaftsprüfers/Steuerberaters oder entsprechend testierteJahresabschlüsse oder entsprechend testierte Gewinn- und Verlustberechnungen, im Falle dass das Angebot in die engere Wahl kommt.- Angaben zu Insolvenzverfahren und Liquidation- Angaben zur ordnungsgemäßen Zahlung von Steuern und Abgaben sowie der Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung, soweit der Bieter der Pflicht der Beitragszahlung unterfällt.- Vorlage einer Unbedenklichkeitsbescheinigung der tariflichen Sozialkasse, eine Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes bzw. Bescheinigung in Steuersachen sowie eine
Gesamtschuldnerisch haftend mit bevollmächtigten Vertreter.
- Der Auftraggeber wendet das Landestarifstreue- und Mindestlohngesetz Baden-Württemberg (LTMG-BW) an.- Nachweis der Eignungskriterien