Leistungen zur Instandhaltung (Wartung, Inspektion, Störungsbeseitigung und Instandsetzung) und Entleerung/Entsorgung von Abfallstoffen - Abwasser und Fettabscheider.
Gegenstand des Vertrages ist die Erbringung folgender Leistungen:
Wartung und Inspektion sowie kleinere Instandsetzungsarbeiten im Rahmen der Wartung und Inspektion (nachstehend als "Wartung" bezeichnet) an technischen Anlagen und Einrichtungen (nachstehend als "Anlage/n" bezeichnet).
Instandsetzungsarbeiten und Reparaturen bei Störungen bzw. Anlagenausfällen auch außerhalb der regelmäßigen Wartung an technischen Anlagen.
Hinsichtlich der Einzelheiten der Leistungserbringung wird auf die Vergabeuntrlagen verwiesen.
Eine Verlängerung der Laufzeit des Vertrages jeweils um ein weiteres Jahr gilt als vereinbart, wenn der Vertrag nicht spätestens 3 Monate vor Ablauf der Laufzeit von einer der beiden Vertragsparteien schriftlich gekündigt wird. Die maximale Laufzeit beträgt somit 48 Monate.
Die Ermittlung des wirtschaftlichsten Angebots erfolgt anhand der Angebotsgesamt-summe (netto) gemäß Leistungsverzeichnis. Das Angebot mit der niedrigsten Angebotsgesamtsumme (netto) ist das wirtschaftlichste und erhält den Zuschlag.
Der Auftraggeber weist ausdrücklich auf die Frist des § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB hin, wonach ein Nachprüfungsantrag unzulässig ist, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Dies betrifft das Dokument: "Vertraulich_20200206_HUF_Lageplan_LA008-2L-F-IGA",das Bestandteil der Vergabeunterlagen ist, wird den Bietern nur nach Zeichnung einer Geheimhaltungsvereinbarung zugänglich gemacht. Diese liegt den Vergabeunterlagen bei und ist dem Auftraggeber gezeichnet über den Kommunikationskanal der Vergabeplattform zur Verfügung zu stellen.
Der öffentliche Auftraggeber kann den Bewerber oder Bieter unter Einhaltung der Grundsätze der Transparenz und der Gleichbehandlung auffordern, fehlende, unvollständige oder fehlerhafte unternehmensbezogene Unterlagen, insbesondere Eigenerklärungen, Angaben, Bescheinigungen oder sonstige Nachweise, nachzureichen, zu vervollständigen oder zu korrigieren, oder fehlende oder unvollständige leistungsbezogene Unterlagen nachzureichen oder zu vervollständigen. Die Nachforderung von leistungsbezogenen Unterlagen, die die Wirtschaftlichkeitsbewertung der Angebote anhand der Zuschlagskriterien betreffen, ist ausgeschlossen. Dies gilt nicht für Preisangaben, wenn es sich um unwesentliche Einzelpositionen handelt, deren Einzelpreise den Gesamtpreis nicht verändern oder die Wertungsreihenfolge und den Wettbewerb nicht beeinträchtigen. Die Unterlagen sind vom Bewerber oder Bieter nach Aufforderung durch den öffentlichen Auftraggeber innerhalb einer von diesem festzulegenden angemessenen, nach dem Kalender bestimmten Frist vorzulegen.
Nachweis der Eintragung im Handelsregister des Staates, in dem der Bewerber niedergelassen ist, der nicht älter als zwölf Monate zum Zeitpunkt des Ablaufs der Teilnahmefrist sein darf: Sofern das Unternehmen nicht im Handelsregister eingetragen ist, ist ein alternativer Nachweis der erlaubten Berufsausübung vorzulegen.
Es sind die Gesamtumsätze der letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre anzugeben.
Es sind die Umsätze in dem Tätigkeitsbereich des hier zu vergebenden Auftrags in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren anzugeben.
Es ist eine aktuelle Versicherungsbestätigung vorzulegen, die nachstehende Deckungssummen für die jeweiligen Schadenereignisse ausweist:
Mindestanforderung: Der AN hat eine Haftpflichtversicherung abzuschließen, die Sach-, Vermögens- und Personenschäden in nachfolgender Höhe abdeckt und die auf Verlangen nachzuweisen ist:
Sachschäden 1.500.000 EUR
Vermögensschäden 500.000 EUR
Personenschäden 2.500.000 EUR
Die Versicherungsleistung für Sach-, Vermögens- und Personenschäden ist in der jeweiligen Kategorie zweifach maximiert je Kalenderjahr.
Sofern die Höhe der Deckungssummen für die jeweiligen Schadenereignisse derzeit nicht ausreicht, ist eine Erklärung des Versicherungsgebers mit dem Angebot vorzulegen, aus der hervorgeht, dass die Deckungssummen entsprechend der vorstehend georderten Höhen angepasst werden.
Mindestanforderung: Es wird der Nachweis von mindestens drei Referenzen aus den letzten fünf Jahren vor Ablauf der Angebotsfrist über mit dem Auftrag vergleichbare Arbeiten in vergleichbaren Objekten (Komplexität / Anlagenleistungen) einschl. der Benennung von kompetenten Ansprechpartnern mit Kontaktdaten gefordert.
Mindestanforderung: Es wird die Vorlage einer Zertifizierung als Entsorgungsfachbetrieb für die in der Leistungsbeschreibung (Kurzbeschreibung) aufgeführten Leistungen gefordert.
Es muss eine Beschreibung der Geschäftstätigkeit vorgelegt werden, aus der ersichtlich ist, dass eine entsprechende Fachkunde im Bereich der Instandhaltung von schmutzwassertechnischen und regenwassertechnischen Anlagen sowie das erforderliche Gerät (siehe LV) vorhanden ist.Mindestanforderung: Ein eigenes Entsorgungsfahrzeug muss vorhanden sein.
Es ist eine Erklärung über die durchschnittliche jährliche Zahl der festangestellten Mitarbeiter vorgelegt werden.
Mindestanforderung: Es muss eines Erklärung vorgelegt werden, aus der ersichtlich ist, dass eine ausreichende Anzahl (mind. 3) an für das Objekt vorgesehenen und entsprechend qualifizierten Mitarbeitern vorhanden ist (Verfügbarkeitserklärung). Die Mitarbeiter müssen benannt werden, um das Einhalten der Wartungsintervalle sicherstellen zu können.
Mindestanforderung: Es muss nachgewiesen werden, dass eine Servicezeit von ca. 1,5 h gewährleistet werden kann.