Gestaltung, Planung und Realisierung "Einführung in die Themen des Humboldt Forums"
Gesucht wird ein Gestaltungsbüro, dass hauptverantwortlich folgendes Projekt betreut: Gestaltung, Planung und Realisierung von neuen Ausstellungsflächen zur "Einführung in die Themen des Humboldt Forums" in den Leistungsphasen 1-7 nach HAOS 2. Die Ausstellungsräume sollen Orientierung bieten und die Besucher*innen einladen, sich mit zentralen Themen des Humboldt Forums auseinanderzusetzen. Mit der Neugestaltung soll ein neuer Ort des Ankommens, der Orientierung und der Inspiration entstehen, der zur weiteren Erkundung der Dauerausstellungsflächen einlädt und sowohl die Sammlungsgeschichten der Bestände des Ethnologischen Museums und des Museums für Asiatische Kunst als auch die Geschichte des Ortes in den Blick nimmt.
Konzeptskizze:#Gesamteindruck (Funktionalität und Stimmigkeit)#Szenografie und Raumgestaltung (Qualität/Kreativitätder vorgestellten Inszenierungsbeispiele)#Barrierefreiheit & Inklusion#Nachhaltigkeit (ressourcenschonend, Integrationvorhandener Elemente)#Plausibilität der technisch budgetären Umsetzbarkeitund ggf. bestehender Risiken
Angebotspreis gemäß Leistungsverzeichnis und HOAS
Gemäß § 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 GWB ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
1. Bewerber können unter den Voraussetzungen des § 47 VgV von der Möglichkeit der Eignungsleihe Gebrauch machen. Die geforderten Eignungsnachweise sind für den Eignungsverleiher zu erbringen, soweit der Bieter sich auf dessen Eignung beruft. Unabhängig davon muss auch der Dritte, auf dessen Eignung sich der Bewerber beruft, seine Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung sowie das Nichtvorliegen der in § 123 GWB und § 124 GWB genannten Ausschlussgründe und das Fehlen eines Bezugs zur Russischen Föderation im Sinne von Art. 5k Abs. 1 der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 in der Fassung des Art. 1 Ziff. 23 der Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 8. April 2022 nach Maßgabe der Auftragsbekanntmachung und unter Verwendung der gestellten Formblätter individuell und vollständig nachweisen. 2. Die Verfahrensteilnahme in gemeinschaftlicher Form (Bewerbergemeinschaft) ist zulässig. Eine Bewerbergemeinschaft wird wie ein Einzelbewerber behandelt (§ 43 Abs. 2 S. 1 VgV). Die Prüfung der Eignung erfolgt unter Berücksichtigung sämtlicher von der Bewerbergemeinschaft eingereichten Unterlagen.