Der Eigenbetrieb Schule und Gebäudewirtschaft des Kreises Bergstraße beabsichtigt die Erweiterung und Sanierung der Mittelpunktschule in Lautertal-Gadernheim.Die Umsetzung erfolgt im laufenden Betrieb und in mehreren Bauabschnitten unter Einschluss eines Interimsgebäudes.
HOAI Planung Technische Ausrüstung HLS
Präsentation: Projektbearbeitung und Vorgehensweise im ausgeschriebenen Projekt mit folgenden Unterkriterien:1. Projektbearbeitung unter Berücksichtigung der Projektanforderungen / Vorgaben,2. Berücksichtigung der spezifischen Projektziele/ Projektrisiken,3. Besonderheiten der Projektbearbeitung und der eigenen Herangehensweise und Erläuterung der besonderen Anforderungen und4. Controllinginstrumente (Qualität, Kosten, Termine).
Das günstigste Angebot wird mit 10 Punkten gewertet. Alle anderen Angebote werden zum niedrigsten Angebot ins Verhältnis gesetzt. Die Differenz zum günstigsten Angebot wird jeweils in Prozent ermittelt. Je prozentual höherem Preis wird ein Punktabzug in doppelter prozentualer Höhe vorgenommen.
Es erfolgt eine stufenweise Beauftragung, Weiterhin behält sich der Auftraggeber vor, erforderliche weitere Leistungsphasen/Stufen und sonstige Leistungen einzeln oder im Ganzen optional zu übertragen. Der Auftragnehmer ist verpflichtet, diese weiteren Leistungen zu erbringen. Auf die Beauftragung weiterer Stufen bzw. Leistungen besteht kein Rechtsanspruch.
Der öffentliche Auftraggeber weist darauf hin, dass gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 GWB ein Nachprüfungsantrag vor der o.g. Vergabekammer unzulässig ist, soweit1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.Auf die prozessualen Vorschriften der §§ 160 ff. GWB wird außerdem hingewiesen.
1. Die geforderten Erklärungen sind fristgerecht mit den geforderten Nachweisen elektronisch in Textform über die Angebotsfunktion der Vergabeplattform zu übersenden.2. Die Verfahrenssprache ist Deutsch. Sämtliche Unterlagen sind in deutscher Sprache vorzulegen. Bei fremdsprachigen Unterlagen sind beglaubigte Übersetzungen in die deutsche Sprache beizufügen.2. Bei Bewerbergemeinschaften hat jedes Mitglied die gemäß den Vorgaben des Bewerberbogens vom Bewerber geforderten Erklärungen und Nachweise jeweils für sich vorzulegen. Soweit der Bewerber den Einsatz von Unterauftragnehmern für wesentliche Leistungen beabsichtigt, sind auch für diese die Erklärungen und Nachweise gemäß den Vorgaben des Bewerberbogens vorzulegen. Der Bewerber oder Bieter muss ein Nachunternehmen, das ein entsprechendes Eignungskriterium nicht erfüllt oder bei dem Ausschlussgründe vorliegen, nach Anforderung ersetzen..3. HINWEIS ZUR GEPLANTEN VERKÜRZUNG DER ANGEBOTSFRIST Erstangebotsunterlagen): Es ist eine Verkürzung der Angebotsfrist auf 13 Kalendertage vorgesehen. Diese Verkürzung kann jedoch nur dann erfolgen, wenn sich mit allen Bewerbern, die zur Angebotsabgabe aufgefordert werden sollen, einvernehmlich auf eine kürzere Angebotsfrist verständigt werden kann. Bitte beachten Sie daher den entsprechenden Passus im Bewerberbogen (Ziffer 2. Teilnahmeantrag).