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Verfahrensangaben

TGA-HLS Entwicklung des Schulstandortes Mittelpunktschule in 64686 Lautertal-Gader...

VO: VgV Vergabeart: Vergabebekanntmachung Status: Veröffentlicht

Adressen/Auftraggeber

Auftraggeber

Auftraggeber

Kreis Bergstraße - Eigenbetrieb Schule und Gebäudewirtschaft
49-625215-5201
64646
Heppenheim
Deutschland
DE715
PR-23-051-02-Sanierung@kreis-bergstrasse.de
06252155201

Angaben zum Auftraggeber

Von einer Kommunalbehörde kontrolliertes oder finanziertes öffentliches Unternehmen
Bildung

Gemeinsame Beschaffung

Beschaffungsdienstleister

Adresse

BMP Baumanagement GmbH
492219318720
Hohenstaufenring 57
50674
Köln
Deutschland
DEA23
vergabe@bmp.de
02219318720
Weitere Auskünfte
Rechtsbehelfsverfahren / Nachprüfungsverfahren

Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen erteilt

Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren

Vergabekammer des Landes Hessen bei dem Regierungspräsidenten Darmstadt
49-615112-6603
64283
Darmstadt
Deutschland
DE711
vergabekammer@rpda.hessen.de
06151126603

Zuständige Stelle für Schlichtungsverfahren

Auftragsgegenstand

Klassifikation des Auftrags
Dienstleistungen

CPV-Codes

71000000-8
71356400-2
Umfang der Beschaffung

Kurze Beschreibung

Der Eigenbetrieb Schule und Gebäudewirtschaft des Kreises Bergstraße beabsichtigt die Erweiterung und Sanierung der Mittelpunktschule in Lautertal-Gadernheim.
Die Umsetzung erfolgt im laufenden Betrieb und in mehreren Bauabschnitten unter Einschluss eines Interimsgebäudes.

Beschreibung der Beschaffung (Art und Umfang der Dienstleistung bzw. Angabe der Bedürfnisse und Anforderungen)

HOAI Planung Technische Ausrüstung HLS

Umfang der Auftragsvergabe

EUR
EUR

Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems

Laufzeit in Monaten
64
Erfüllungsort(e)

Erfüllungsort(e)

Ort im betreffenden Land
Deutschland

Weitere Erfüllungsorte

Zuschlagskriterien

Zuschlagskriterien

Bewertung erfolgt über dezimal gewichtete Kriterien

Zuschlagskriterium

Qualität
Präsentation

Präsentation: Projektbearbeitung und Vorgehensweise im ausgeschriebenen Projekt mit folgenden Unterkriterien:
1. Projektbearbeitung unter Berücksichtigung der Projektanforderungen / Vorgaben,
2. Berücksichtigung der spezifischen Projektziele/ Projektrisiken,
3. Besonderheiten der Projektbearbeitung und der eigenen Herangehensweise und Erläuterung der besonderen Anforderungen und
4. Controllinginstrumente (Qualität, Kosten, Termine).

Fester Wert (insgesamt)
700,00

Zuschlagskriterium

Preis
Honorarangebot

Das günstigste Angebot wird mit 10 Punkten gewertet. Alle anderen Angebote werden zum niedrigsten Angebot ins Verhältnis gesetzt. Die Differenz zum günstigsten Angebot wird jeweils in Prozent ermittelt. Je prozentual höherem Preis wird ein Punktabzug in doppelter prozentualer Höhe vorgenommen.

Fester Wert (insgesamt)
300,00
Weitere Informationen

Angaben zu Mitteln der europäischen Union

Angaben zu Optionen

Es erfolgt eine stufenweise Beauftragung, Weiterhin behält sich der Auftraggeber vor, erforderliche weitere Leistungsphasen/Stufen und sonstige Leistungen einzeln oder im Ganzen optional zu übertragen. Der Auftragnehmer ist verpflichtet, diese weiteren Leistungen zu erbringen. Auf die Beauftragung weiterer Stufen bzw. Leistungen besteht kein Rechtsanspruch.

Zusätzliche Angaben

Verfahren

Verfahrensart

Verfahrensart

Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb

Angaben zum Verfahren

Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)

Angaben zur Beendigung des Aufrufs zum Wettbewerb in Form einer Vorinformation

Besondere Methoden und Instrumente im Vergabeverfahren

Angaben zur Rahmenvereinbarung

Entfällt

Angaben zum dynamischen Beschaffungssystem

Entfällt

Angaben zur elektronischen Auktion

Strategische Auftragsvergabe

Strategische Auftragsvergabe

Gesetz über die Beschaffung sauberer Straßenfahrzeuge

Energieeffizienz-Richtlinie

Internationales Beschaffungsinstrument

Sonstiges / Weitere Angaben

Einlegung von Rechtsbehelfen

Der öffentliche Auftraggeber weist darauf hin, dass gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 GWB ein Nachprüfungsantrag vor der o.g. Vergabekammer unzulässig ist, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Auf die prozessualen Vorschriften der §§ 160 ff. GWB wird außerdem hingewiesen.

Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren

Anwendbarkeit der Verordnung zu drittstaatlichen Subventionen

Zusätzliche Informationen

1. Die geforderten Erklärungen sind fristgerecht mit den geforderten Nachweisen elektronisch in Textform über die Angebotsfunktion der Vergabeplattform zu übersenden.
2. Die Verfahrenssprache ist Deutsch. Sämtliche Unterlagen sind in deutscher Sprache vorzulegen. Bei fremdsprachigen Unterlagen sind beglaubigte Übersetzungen in die deutsche Sprache beizufügen.
2. Bei Bewerbergemeinschaften hat jedes Mitglied die gemäß den Vorgaben des Bewerberbogens vom Bewerber geforderten Erklärungen und Nachweise jeweils für sich vorzulegen. Soweit der Bewerber den Einsatz von Unterauftragnehmern für wesentliche Leistungen beabsichtigt, sind auch für diese die Erklärungen und Nachweise gemäß den Vorgaben des Bewerberbogens vorzulegen. Der Bewerber oder Bieter muss ein Nachunternehmen, das ein entsprechendes Eignungskriterium nicht erfüllt oder bei dem Ausschlussgründe vorliegen, nach Anforderung ersetzen..
3. HINWEIS ZUR GEPLANTEN VERKÜRZUNG DER ANGEBOTSFRIST Erstangebotsunterlagen): Es ist eine Verkürzung der Angebotsfrist auf 13 Kalendertage vorgesehen. Diese Verkürzung kann jedoch nur dann erfolgen, wenn sich mit allen Bewerbern, die zur Angebotsabgabe aufgefordert werden sollen, einvernehmlich auf eine kürzere Angebotsfrist verständigt werden kann. Bitte beachten Sie daher den entsprechenden Passus im Bewerberbogen (Ziffer 2. Teilnahmeantrag).

Ergebnis

Allgemeine Angaben

Gewinnerauswahl

Ein Wettbewerbsgewinner wurde noch nicht ermittelt, der Wettbewerb ist noch nicht abgeschlossen.