Die Freie und Hansestadt Hamburg beabsichtigt die Modernisierung der Sportanlage Kapellenweg.Die bestehende Sportanlage Kapellenweg, liegt an der Straße Kapellenweg 111 in Hamburg-Harburg und umfasst derzeit ein Groß- und ein Kleinspielfeld aus Naturrasen, einem befestigten Parkplatz- und Einfahrtsbereich, ein Umkleidegebäude mit angebautem Vereinsheim, sowie diversen Lager- und Aufenthaltsflächen. Die Anlage wird hauptsächlich vom FC Viktoria Harburg von 1910 e.V. Sie dient ebenfalls als Fläche für vereinsunabhängige Sporttreibende. Das betroffene Flurstück Nr. 3414 (Gemarkung Wilstorf) hat eine Gesamtgröße von 19.210 m² und befindet sich im Eigentum der Freien und Hansestadt Hamburg und im Verwaltungsvermögen des Bezirks - Sportflächen geschlüsselt.
Freianlagenplanung Grundleistungen LPH 1-9 HOAI und Besondere Leistung
1. Projektbearbeitung unter Berücksichtigung der Projektanforderungen / Vorgaben2. Berücksichtigung der spezifischen Projektziele/ Projektrisiken3. Projektorganisation einschl. Personaleinsatzplanung über die einzelnen Leistungsphasen / Leistungsstufen4. Controllinginstrumente (Qualität, Kosten, Termine)
Das günstigste Angebot wird mit 10 Punkten gewertet. Alle anderen Angebote werden zum niedrigsten Angebot ins Verhältnis gesetzt. Die Differenz zum günstigsten Angebot wird jeweils in Prozent ermittelt. Je prozentual höherem Preis wird ein Punktabzug in gleicher prozentualer Höhe vorgenommen.
Es erfolgt eine stufenweise Beauftragung, Weiterhin behält sich der Auftraggeber vor, erforderliche weitere Leistungsphasen/Stufen und sonstige Leistungen einzeln oder im Ganzen optional zu übertragen. Der Auftragnehmer ist verpflichtet, diese weiteren Leistungen zu erbringen. Auf die Beauftragung weiterer Stufen bzw. Leistungen besteht kein Rechtsanspruch.
Die Kommunikation in diesem Verfahren ist sowohl für den Auftraggeber als auch für den Bewerber / Bieter ausschließlich über den Kommunikationsbereich der Vergabeplattform zulässig. Kommunikation über andere Medien ist nicht zulässig und wird - aus Gründen der Verfahrensfairness - nicht beantwortet.Bieterfragen sind rechtzeitig (siehe Fristen) vor der jeweiligen Submissionsfrist zu stellen.
Der öffentliche Auftraggeber weist darauf hin, dass gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 GWB ein Nachprüfungsantrag vor der o.g. Vergabekammer unzulässig ist, soweit1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.Auf die prozessualen Vorschriften der §§ 160 ff. GWB wird außerdem hingewiesen.
1. Die geforderten Erklärungen sind fristgerecht mit den geforderten Nachweisen elektronisch in Textform über die Angebotsfunktion der Vergabeplattform zu übersenden.2. Die Verfahrenssprache ist Deutsch. Sämtliche Unterlagen sind in deutscher Sprache vorzulegen. Bei fremdsprachigen Unterlagen sind beglaubigte Übersetzungen in die deutsche Sprache beizufügen.3. Bei Bewerbergemeinschaften hat jedes Mitglied die gemäß den Vorgaben der Bewerbungsunterlagen vom Bewerber geforderten Erklärungen und Nachweise jeweils für sich vorzulegen. Soweit der Bewerber den Einsatz von Unterauftragnehmern für wesentliche Leistungen beabsichtigt, sind auch für diese die Erklärungen und Nachweise gemäß den Vorgaben der Bewerbungsunterlagen vorzulegen. Der Bewerber oder Bieter muss ein Nachunternehmen, das ein entsprechendes Eignungskriterium nicht erfüllt oder bei dem Ausschlussgründe vorliegen, nach Anforderung ersetzen..4. HINWEIS ZUR GEPLANTEN VERKÜRZUNG DER ANGEBOTSFRIST Erstangebotsunterlagen): Es ist eine Verkürzung der Angebotsfrist auf 13 Kalendertage vorgesehen. Diese Verkürzung kann jedoch nur dann erfolgen, wenn sich mit allen Bewerbern, die zur Angebotsabgabe aufgefordert werden sollen, einvernehmlich auf eine kürzere Angebotsfrist verständigt werden kann. Bitte beachten Sie daher den entsprechenden Passus in den Bewerbungsunterlagen.
Der Auftraggeber behält sich vor, - sofern gesetzlich zulässig - fehlende Erklärungen oder Nachweise nachzufordern und/oder die Eigenerklärungen durch die Vorlage von geeigneten Nachweisen zu überprüfen. Hierzu sind nach Anforderung der Vergabestelle die angeforderten Unterlagen innerhalb einer von der Vergabestelle gesetzten Frist vorzulegen. Kommt der Bewerber/Bieter einer solchen Aufforderung nicht/nicht fristgerecht/nicht vollständig nach, so ist er auszuschließen, ohne dass es es eines weiteren Hinweises bedarf.Der Auftraggeber ist nicht verpflichtet, Nachforderungen zu stellen.
Zugelassen ist, wer nach den Architektengesetzen oder Ingenieurgesetzen der Länder berechtigt ist, die Berufsbezeichnung Architekt oder Beratender Ingenieur/ Ingenieur zu tragen oder nach den EU-Richtlinien, insbesondere der Richtlinien für die gegenseitige Anerkennung der Diplome berechtigt ist, in der Bundesrepublik Deutschland als Architekt oder als Beratender Ingenieur/ Ingenieur tätig zu werden.Die verantwortlichen Planer (Projektleitung und Stellvertretung) müssen jeweils über eine angemessene Berufspraxis und jeweils über eine angemessene Projekterfahrung verfügen.Juristische Personen sind als Auftragnehmer zugelassen, wenn sie für die Durchführung der Aufgabe einen entsprechenden Architekten oder Beratenden Ingenieur/ Ingenieur benennen.
- vollständig ausgefüllte Bewerbungsunterlagen einschl. u.a.- Erfüllung der berufsrechtlichen Voraussetzungen nach §§ 75, 44 VgV für die Ausführung der angebotenen Leistung,- Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach §§ 123, 124 GWB, EU-Sanktionen, Mindestlohn,- Erklärung zur Haftpflichtversicherung mit Mindestdeckungssummen in Höhe von:- 1.500.000 EUR für Personenschäden und- 1.000.000 EUR für sonstige Schäden.
1. Eigenerklärung zu den zu Ziffer 3 aufgeführten Referenzkriterien2. Angaben zum Projektteam (wird erst in der zweiten Verfahrensstufe erforderlich), Kriterien s. Ziffer 4.3. Mindestkriterien der Referenz:- Neubau eines Großspielfeldes aus Kunststoffrasen,- mindestens Honorarzone III,- Leistungserbringung für einen öffentlichen Auftraggeber,- als Freianlagenplaner mindestens Leistungsphasen 2 bis 8 HOAI erbracht,- Abschluss der Leistungsphase 8 zwischen 01.09.2020 und 01.09.2025 und- Baukosten der KG 500 nach DIN 276 mindestens 750.000 EUR (brutto).
Sollten mehr als vier Bewerber die Mindestanforderungen erfüllen, entscheidet das Los.
4. Mindestkriterien Projektteama. Projektleitung- Bachelor, Master oder Dipl.-Ing. Landschaftsarchitektur und- Mindestens 10 Jahre Berufserfahrung als Freianlagenplaner nach Abschluss des Studiums. b. stellvertretende Projektleitung- Bachelor, Master oder Dipl.-Ing. Landschaftsarchitektur und- Mindestens 5 Jahre Berufserfahrung als Freianlagenplaner nach Abschluss des Studiums.
keine
Wird der Auftrag einer Bietergemeinschaft erteilt, so ist diese in eine gesamtschuldnerisch haftende Arbeitsgemeinschaft mit bevollmächtigtem Vertreter zu überführen.