Hinsichtlich des Ablaufs des Verfahrens wir folgendes erläutert:
Wir fordern hiermit interessierte Investoren auf, auf der Grundlage der vorliegenden Unterlagen zunächst ein indikatives Angebot zu erarbeiten und dieses form- sowie fristgerecht auf dem dafür vorgesehenen elektronischen Weg einzureichen, d.h. das Angebot muss elektronisch, in Textform oder mit fortgeschrittener Signatur oder mit qualifizierter Signatur über die Vergabeplattform abgegeben werden.
Die rechtzeitige Übersendung des Angebots liegt im Verantwortungsbereich des Bieters. Es wird empfohlen, das Angebot mit angemessenem zeitlichen Vorlauf hochzuladen und die notwendige, bietereigene IT-Infrastruktur (Kapazität des zur Verwendung vorgesehenen Internetanschlusses, Firewalls etc.) sicherzustellen.
Die zur Angebotsabgabe überreichten Wettbewerbsunterlagen sollen mit allen Anlagen bei der Erstellung der indikativen Angebote berücksichtigt werden und Gegenstand des Angebotes sein. Die in den Wettbewerbsunterlagen aufgeführten zwingend einzuhaltenden Anforderungen ("MUSS-Anforderungen") sind von indikativen Angeboten noch nicht zwingend zu erfüllen. Änderungsvorschläge zu "MUSS-Anforderungen", insbesondere zu der Leistungsbeschreibung sowie zu den vertraglichen Regelungen, können in einer mit dem Angebot einzureichenden Aufstellung in Tabellenform beigefügt werden. Es besteht kein Anspruch auf Berücksichtigung der Änderungsvorschläge im weiteren Verfahren.
Die in den Angebotsbedingungen oder in sonstigen Dokumenten geforderten Unterlagen sollen mit dem Angebot eingereicht werden. Indikative Angebote müssen nicht zwingend alle geforderten Unterlagen enthalten. Die indikativen Angebote werden noch nicht einer Wertung unter Anwendung der Zuschlagskriterien unterzogen.
Fehlende oder widersprüchliche Angaben führen daher nicht zum Ausschluss aus dem Verfahren. Wird jedoch überhaupt kein oder kein form- und fristgerechtes Angebot abgeben, wird der Bieter nicht am weiteren Investorenwettbewerb beteiligt bzw. sein Angebot ausgeschlossen.
Die Veräußerin beabsichtigt diejenigen Bieter, die ein fristgerechtes indikatives Angebot abgegeben haben, zu Bietergesprächen einladen; ein Anspruch auf die Durchführung von Bietergesprächen besteht nicht. Gegenstand etwaiger Bietergespräche sind u. a. der Inhalt der ausgeschriebenen Leistungen.
Der Termin wird voraussichtlich im Zeitraum 07.09.2026 bis 18.09.2026 als Videokonferenz oder als Vororttermin, der von der Veräußerin organisiert wird, stattfinden.
Nach Abschluss der Auswertung der indikativen Angebote und etwaiger Bietergespräche wird die Veräußerin über die Notwendigkeit etwaiger Anpassungen/Änderungen der vorgegebenen Unterlagen entscheiden. Diese Änderungen können sich ausdrücklich auch auf aufgestellte Mindestanforderungen beziehen.
Ferner wird sie entscheiden und den Bietern mitteilen, ob die Bieter zur Abgabe überarbeiteter, indikativer Angebote oder bereits zur Abgabe verbindlicher Angebote aufgefordert werden. Im letztgenannten Fall wird die Veräußerin allen Bietern verbindliche Wettbewerbsunterlagen überreichen. Änderungen an den Wettbewerbsunterlagen sind dann nicht zulässig.
Die Veräußerin behält sich vor das erste verbindliche Angebot ohne Verhandlungen / Verhandlungsgespräche anzunehmen. Es besteht kein Anspruch der Bieter auf die Durchführung weiterer Angebotsrunden bzw. die Durchführung von Verhandlungsgesprächen.
Ansonsten ist beabsichtigt, auf Basis der verbindlichen Angebote, die Zahl der Angebote in einer oder mehreren Verhandlungsrunde/n durch Ausscheiden der nach Anwendung der bekannt gemachten Zuschlagskriterien weniger wirtschaftlichen Angebote stufenweise zu reduzieren und zur Abgabe weiterer Angebote aufzufordern.
Es wird schon jetzt darauf hingewiesen, dass der für die Erstellung der verbindlichen Angebote gewährte Zeitraum - abhängig vom Umfang der Anpassungen im Nachgang zu den Bietergesprächen - kürzer sein kann, als der der indikativen Angebotserstellung. Aus diesem Grund wird darauf hingewiesen, dass es notwendig ist, die indikativen Angebote mit der Sorgfalt eines verbindlichen Angebots zu bearbeiten.
Im Rahmen der indikativen Angebotsphase können interessierte Investoren Fragen stellen und eine Ortsbesichtigung in Abstimmung mit der Veräußerin durchführen. Hinsichtlich der Fristen sowie der weiteren Einzelheiten wird auf das Dokument "Angebotsbedingungen" verwiesen.
Da es sich um eine indikative Angebotsphase handelt, existiert noch keine Bindefrist. Diese wird mit Aufforderung zur verbindlichen
Angebotsabgabe veröffentlicht.