Verfahrensangaben

Neubau eines Gesundheitscampus (Medical School und Ausbildungszentrum)

VO: VOB Vergabeart: Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb Status: Veröffentlicht

Fristen

Fristen
23.07.2026
03.08.2026 10:00 Uhr

Adressen/Auftraggeber

Auftraggeber

Auftraggeber

Westpfalz-Klinikum GmbH
DE 180151467
Hellmut-Hartert-Straße 1
67655
Kaiserslautern
Deutschland
DEB32
gf@westpfalz-klinikum.de
0631 203-0

Angaben zum Auftraggeber

Öffentliches Unternehmen
Gesundheit

Gemeinsame Beschaffung

Beschaffungsdienstleister
Weitere Auskünfte
Rechtsbehelfsverfahren / Nachprüfungsverfahren

Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen erteilt

Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren

Vergabekammer Rheinland-Pfalz
07-0001801100000-05
Stiftsstraße 9
55116
Mainz
Deutschland
DEB35
vergabekammer.rlp@mwvlw.rlp.de

Zuständige Stelle für Schlichtungsverfahren

Auftragsgegenstand

Klassifikation des Auftrags
Bauleistung

CPV-Codes

45210000-2
Umfang der Beschaffung

Kurze Beschreibung

Die Westpfalz-Klinikum GmbH ("WKK") beabsichtigt, auf dem Pfaff-Areal in Kaiserslautern einen integrierten Medizin- und Ausbildungscampus ("Gesundheitscampus") zu realisieren. Der Gesundheitscampus ist als strategisches Leuchtturmprojekt für die Region Westpfalz angelegt und soll die medizinische und pflegerische Ausbildung an einem zentralen Standort bündeln. Ziel des Vorhabens ist es, den ärztlichen und nichtärztlichen Fachkräftenachwuchs in der Region langfristig zu sichern, Kaiserslautern als Wissenschafts- und Hochschulstandort zu stärken und die regionale Gesundheitsversorgung nachhaltig zu unterstützen.

Die Realisierung des Projekts ist als Kauf einer Eigentumseinheit nach dem Wohnungseigentumsgesetz vorgesehen. WKK wird das in ihrem Eigentum befindliche Grundstück zunächst nach den Vorgaben des WEG teilen. Spätere Teileigentumseinheiten sind dann zum einen die MSK-SE-Einheit und zum anderen die Einheit Ausbildungscampus. Die WKK wird nach Fertigstellung zudem die Ausbildungscampus-Einheit langfristig anmieten.

Gegenstand der Ausschreibung ist daher nicht nur die bauliche Errichtung des Gesundheitscampus, sondern auch der Erwerb der Eigentumseinheit Ausbildungscampus und die langfristige Vermietung. Im Ergebnis schuldet der Auftragnehmer daher den Erwerb der Eigentumseinheit, eine verbindliche Bauverpflichtung zur schlüsselfertigen Errichtung des Gesundheitscampus, sowie langfristige Vermietung (10 + 5 +5) der beim Auftragnehmer verbleibenden Einheit.

Der Gebäudekomplex wird zudem eine Gastronomieeinheit enthalten, die zur Fremdvermietung bzw. zum Betrieb durch vom Auftragnehmer auszuwählende Dritte vorgesehen ist.

Bei der Wahl der Realisierungsvarianten ist der Auftragnehmer frei, sofern die funktionalen, rechtlichen, wirtschaftlichen und terminlichen Mindestanforderungen des Projekts eingehalten werden.

- In Betracht kommt insbesondere eine Realisierung durch einen Investor als federführenden Auftragnehmer. In dieser Variante erwirbt der Investor die Eigentumseinheit, übernimmt die Bauverpflichtung, organisiert Planung und Bauausführung eigenverantwortlich und bindet hierfür einen Generalunternehmer, Generalübernehmer oder geeignete Einzelunternehmer ein.

- Daneben kommt eine Realisierung durch einen Generalunternehmer oder Generalübernehmer als Auftragnehmer und verantwortlichen Vertragspartner des AG in Betracht. In dieser Variante übernimmt der Auftragnehmer die technische und organisatorische Gesamtverantwortung für Planung und Errichtung des Gesundheitscampus und bindet einen Investor, Finanzierungspartner oder eine Projektgesellschaft ein, die den Erwerb der Eigentumseinheit, die spätere Eigentümerstellung und die langfristige Vermietung der beim Investor verbleibenden Einheit übernimmt.

Die vorstehenden Varianten sind nur beispielhaft und nicht abschließend. In allen Varianten muss die Bieterstruktur gewährleisten, dass sämtliche Verpflichtungen aus Erwerb der Eigentumseinheit, Bauverpflichtung, Mietvertrag, Gemeinschaftsordnung und Sicherungskonzept rechtlich verbindlich und wirtschaftlich belastbar erfüllt werden können. Für alle Realisierungsvarianten gilt weiterhin, dass der Gesundheitscampus als einheitliches Vorhaben errichtet werden soll.

Beschreibung der Beschaffung (Art und Umfang der Dienstleistung bzw. Angabe der Bedürfnisse und Anforderungen)

Kern des Vorhabens ist die Errichtung eines Lehr- und Ausbildungsgebäudes, das zwei wesentliche Nutzungseinheiten aufnehmen soll.

- Zum einen soll die "Medical School Kaiserslautern - Semmelweis Universität" ("MSK-SE") als Standort für den klinischen Abschnitt des Medizinstudiums in Kooperation mit der Semmelweis Universität Budapest geschaffen werden. Das Studienmodell sieht vor, dass Studierende zunächst drei vorklinische Studienjahre an der Semmelweis Universität in Budapest absolvieren und anschließend für drei klinische Studienjahre nach Kaiserslautern wechseln.

- Zum anderen soll ein Ausbildungscampus für Gesundheitsfachberufe entstehen, der insbesondere Ausbildungs- und Weiterbildungsflächen für Pflege, ATA/OTA, Physiotherapie, ein Weiterbildungszentrum umfasst.

Das Gebäude wird auf der Konversionsfläche des Pfaff-Areals in Kaiserslautern errichtet werden. Das Grundstück hat eine Fläche von ca. 4.000 qm. Die derzeit zugrunde gelegte Nutzfläche des Gebäudes beträgt ca. 6.000m², die Gesamtinvestitionskosten inkl. Betriebs- und Geschäftsausstattung werden auf ca. EUR 30 Mio. geschätzt und entfallen nach der bisherigen Projektstruktur jeweils etwa hälftig auf den MSK-SE-Gebäudeteil und den Ausbildungscampus.

Das Raum- und Funktionsprogramm hat den besonderen Anforderungen eines modernen Lehr-, Simulations- und Ausbildungsbetriebs gerecht zu werden.
- Die MSK-SE erhält Räume für die klinische Ausbildung von Medizinstudierenden, eine praxisorientierte Lehrinfrastruktur und die hierfür erforderlichen Büro-, Lehr- und Besprechungsflächen.
- Der Ausbildungscampus nimmt Ausbildungsräume für Pflege, ATA/OTA und Physiotherapie, digitale Lehr- und Simulationsinfrastruktur, Fachweiterbildungsflächen und innerbetriebliche Fortbildungsangebote auf.
- Die Skills Labs werden simulationsbasierte Ausbildung ermöglichen und hierfür insbesondere OP-, Intensiv- und Notfallszenarien sowie interprofessionelles Lernen abbilden.
- Der Hörsaalbereich wird zugleich für externe Veranstaltungen nutzbar sein und die hierfür erforderlichen Nebenflächen, insbesondere Lagerbereiche, aufnehmen.
- Ein Bistro- und Gastronomiebereich, der extern betrieben werden soll, dient der Verpflegung.

Umfang der Auftragsvergabe

EUR

Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems

Laufzeit in Jahren
20

Gegenstand der Ausschreibung ist nicht nur die bauliche Errichtung des Gesundheitscampus, sondern auch der Erwerb der Eigentumseinheit Ausbildungscampus und die langfristige Vermietung. Im Ergebnis schuldet der Auftragnehmer daher den Erwerb der Eigentumseinheit, eine verbindliche Bauverpflichtung zur schlüsselfertigen Errichtung des Gesundheitscampus, sowie langfristige Vermietung (10 Jahre mit zweimaliger Verlängerungsoption um jeweils 5 Jahre) der beim Auftragnehmer verbleibenden Einheit. Hinsichtlich der Einzelheiten wird auf die Projektbeschreibung (siehe Vorbemerkungen (Ziffer 0) in der Leistungsbeschreibung) verwiesen.

2
Erfüllungsort(e)

Erfüllungsort(e)

---
Albert-Schweitzer-Straße
67655
Kaiserslautern
Deutschland
DEB32

Weitere Erfüllungsorte

Zuschlagskriterien

Zuschlagskriterien

Bewertung erfolgt über prozentual gewichtete Kriterien

Zuschlagskriterium

Preis
Angebotspreis

Wir verweisen auf Ziffer 6.1 der Aufforderung zur Angebotsabgabe.

Gewichtung
60,00

Zuschlagskriterium

Qualität
Projektteam

Wir verweisen auf Ziffer 6.2 der Aufforderung zur Angebotsabgabe.

Gewichtung
20,00

Zuschlagskriterium

Qualität
Umsetzungskonzept

Wir verweisen auf Ziffer 6.3 der Aufforderung zur Angebotsabgabe.

Gewichtung
20,00
Weitere Informationen

Angaben zu Mitteln der europäischen Union

Angaben zu KMU

Angaben zu Optionen

Zusätzliche Angaben

Verfahren

Verfahrensart

Verfahrensart

Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb

Angaben zum Verfahren

Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)

Besondere Methoden und Instrumente im Vergabeverfahren

Angaben zur Rahmenvereinbarung

Entfällt

Angaben zum dynamischen Beschaffungssystem

Entfällt

Angaben zur elektronischen Auktion

Angaben zur Wiederkehr von Aufträgen

Angaben zur Wiederkehr von Aufträgen

Strategische Auftragsvergabe

Strategische Auftragsvergabe

Gesetz über die Beschaffung sauberer Straßenfahrzeuge

Energieeffizienz-Richtlinie

Angaben zu elektronischen Arbeitsabläufen

Angaben zu elektronischen Arbeitsabläufen

Erforderlich
Auftragsunterlagen

Sprache der Auftragsunterlagen

Deutsch
Sonstiges / Weitere Angaben

Kommunikationskanal


https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4YNAMZ6A

Einlegung von Rechtsbehelfen

Für die Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens vor der Vergabekammer gelten u. a. die §§ 160 f. GWB. Diese haben folgenden Wortlaut:
"§ 160 Einleitung, Antrag
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist dar-zulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind, 5. ein offensichtlicher Missbrauch des Antrags- oder Beschwerderechts gemäß 180 Absatz 2 vorliegt. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt."

Weitere Angaben

Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren

Anwendbarkeit der Verordnung zu drittstaatlichen Subventionen

Zusätzliche Informationen

Mit dem Teilnahmeantrag einzureichen sind:

1. Eigenerklärung, dass Ausschlussgründe nach §§ 123, 124 GWB nicht vorliegen.

Für die geforderten Erklärungen ist der den Vergabeunterlagen beigefügte Teilnahmeantrag zu verwenden, soweit mit dem Angebot keine Einheitliche Europäische Eigenerklärung vorgelegt wird. Präqualifizierte Unternehmen führen den Nachweis der Eignung durch den Eintrag in die Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e.V. (Präqualifikationsverzeichnis) und ggf. ergänzt durch geforderte auftragsspezifische Einzelnachweise. Bei Einsatz
von Nachunternehmen ist auf gesondertes Verlangen nachzuweisen, dass diese präqualifiziert sind oder die Voraussetzung für die Präqualifikation erfüllen, ggf. ergänzt durch geforderte auftragsspezifische Einzelnachweise. Weitere Angaben, die nicht von der PQ erfasst sind, müssen gesondert unter Verwendung
des Formblattes "Teilnahmeantrag" sowie der hierzu gehörigen Anlagen getätigt werden.

2. Bewerber-/Bietergemeinschaften (Anlage 1 zum Teilnahmeantrag) Bewerber-/Bietergemeinschaften sind zugelassen und werden wie Einzelbieter behandelt, § 6 Abs. 3 Nr. 2 EU VOB/A. Sofern Bewerber-/Bietergemeinschaften in den Vergabeunterlagen nicht ausdrücklich genannt werden, sind unter dem Begriff Bewerber-/Bieter auch Bietergemeinschaften zu verstehen. Die nachträgliche Bildung von Bietergemeinschaften aus zur Angebotsabgabe aufgeforderten Bietern/Bietergemeinschaften führt zum Angebotsausschluss.

3. Eignungsleihe: Für den Fall, dass Bieter zum Nachweis der eigenen Eignung auf die Ressourcen/Mittel von dritten Unternehmen verweisen, ist das Formblatt "Anlage 2 zum Teilnahmeantrag: Verpflichtungserklärung "anderer Unternehmen" (Eignungsleihe)" zu verwenden.

4. Eigenerklärung zu Artikel 5k Absatz 1 der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 in der zum Zeitpunkt der Bekanntmachung aktuellen Fassung (Anlage 3 zum Teilnahmeantrag).

5. Verpflichtungserklärung zu Tariftreue und Mindestentgelt bei öffentlichen Auftragsvergaben unter Berücksichtigung der Vorgaben des Landestariftreuegesetz (LTTG) in der zum Zeitpunkt der Bekanntmachung aktuellen Fassung (Anlage 4 zum Teilnahmeantrag).

6. Bewerberfragen dürfen bis 10 Kalendertage vor Teilnahmefrist über das Kommunikationstool der Vergabeplattform gestellt werden. Der Auftraggeber behält sich vor, später eingehende Nachrichten nicht zu beantworten. Der Auftraggeber empfiehlt dringend, die Teilnahmeanträge mit angemessenem zeitlichen Vorlauf hochzuladen und eventuelle Restriktionen durch die bietereigene IT-Infrastruktur (Kapazität des zur Verwendung vorgesehenen Internetanschlusses, Firewalls, etc.) vorab zu prüfen.

Teilnahmeanträge

Anforderungen an Angebote / Teilnahmeanträge

Übermittlung der Angebote / Teilnahmeanträge

Anforderungen an die Form bei elektronischer Übermittlung

Sprache(n), in der (denen) Angebote / Teilnahmeanträge eingereicht werden können

Deutsch

Varianten / Alternativangebote

Elektronische Kataloge

Nicht zulässig

Mehrere Angebote pro Bieter

Nicht zulässig
Verwaltungsangaben

Nachforderung

Eine Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist nicht ausgeschlossen.

Die Nachforderung von Unterlagen wird über die Bieterkommunikation kommuniziert. Der Auftraggeber behält es sich vor, fehlende oder unvollständige Unterlagen nachzufordern, § 16a EU VOB/A.

Bedingungen

Ausschlussgründe

Ort der Angabe der Ausschlussgründe

Auswahl der Ausschlussgründe

Begrenzung der Bieter

Begrenzung der Bieter

3
5
Teilnahmebedingungen

Eignungskriterien / Ausschreibungsbedingungen

Eignungskriterium

Eintragung in das Handelsregister

Eigenerklärung zur Eintragung im Berufs- oder Handelsregister
Der Bewerber / Bieter erklärt, - dass er, sofern er nach den
Rechtsvorschriften des Staates, in dem er niedergelassen ist, eintragungspflichtig ist, auf gesonderte Anforderung der Vergabestelle einen aktuellen Auszug aus dem Berufs- oder Handelsregister oder
einem vergleichbaren Handelsregister unseres Heimatlandes vorlegen wird, (soweit zutreffend);
- dass er auf gesonderte Anforderung der Vergabestelle die Erlaubnis zur Berufsausübung in geeigneter Weise nachweisen wird.

Gewichtung für den Zugang zur nächsten Stufe

Eignungskriterium

Allgemeiner Jahresumsatz

Eigenerklärung zum Netto-Gesamtjahresumsatz in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren Angabe des Gesamtumsatzes des Unternehmens in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren
in Euro netto, wenn in dem jeweiligen Geschäftsjahr ein Umsatz erwirtschaftet wurde. Eine Geschäftstätigkeit von mindestens 3 Geschäftsjahren ist nicht gefordert. Bei Bewerber-/ Bietergemeinschaften ist der Gesamtumsatz für die letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre von jedem Mitglied der Bewerber-/ Bietergemeinschaft anzugeben. Bei Bewerbergemeinschaften werden bei der Ermittlung des jährlichen Umsatzes die Jahresumsätze der Mitglieder der Bewerbergemeinschaft addiert.
Will ein Bewerber/ Bieter oder eine Bewerber-/ Bietergemeinschaft zum Nachweis seiner/ ihrer eigenen Eignung bzgl. der "wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit" die Kapazitäten anderer/ dritter Unternehmen in Anspruch nehmen, d.h. auf deren Eignungsnachweise verweisen - "Eignungsleihe" - sind die vorstehend genannten Angaben vollständig von den anderen/ dritten Unternehmen, auf die der Bewerber/ die Bewerbergemeinschaft zum
Nachweis der eigenen Eignung verweist, abzugeben/ vorzulegen.

Mindestanforderung:
Der Bewerber muss über einen Jahresumsatz von mind. 30 Mio. Euro pro Geschäftsjahr verfügen.

Gewichtung für den Zugang zur nächsten Stufe

Eignungskriterium

Berufliche Risikohaftpflichtversicherung

Eigenerklärung zur bestehenden
Berufs- oder Betriebshaftpflichtversicherung:

Der Bewerber/ Bieter bzw. für die Mitglieder der Bewerber-/ Bietergemeinschaft der bevollmächtige Vertreter erklärt:
dass er über eine projektbezogene Haftpflichtversicherung mit folgenden Mindestdeckungssummen für mindestens zwei Schadensfälle im Jahr jeweils maximiert auf folgende Beträge verfügt:

- für Personenschäden: 10 Mio. Euro
- für Vermögens- Sach- und Umweltschäden: 7,5 Mio. Euro

Die Versicherung muss auch die Risiken einer fehlerhaften Planung abdecken.

Die Versicherung muss bei einem in der EU zugelassenen Versicherungsunternehmen bestehen. Für den Fall, dass eine solche Versicherung nicht besteht, erklärt der Bewerber/ Bieter, dass er im Falle einer Beauftragung diese Versicherung unverzüglich nach Zuschlag abschließen wird. Die Kopie des Versicherungsscheins muss spätestens 2 Wochen nach Zuschlagserteilung vorgelegt werden.

Gewichtung für den Zugang zur nächsten Stufe

Eignungskriterium

Referenzen zu bestimmten Arbeiten

Der Bewerber muss mindestens drei geeignete Unternehmensreferenzen angeben.

Referenzen gelten als vergleichbar, sofern sie die folgenden Anforderungen erfüllen:

- die Errichtung (Neubau oder Sanierung) eines Gebäudes als Generalunternehmer/ Generalübernehmer zur Nutzung durch einen öffentlichen Auftraggeber nach § 99 GWB und einem Auftragswert (d.h. Wert der Schlussrechnung) von mindestens 15 Millionen Euro (netto).

Davon muss mindestens eine Referenz, die diese inhaltlichen Mindestanforderungen erfüllt, die Errichtung eines Gebäudes im Bildungsbereich (Schule oder Hochschule) zum Gegen-stand haben.

Hinweis: Unter "Sanierung" fallen Umbauten, mithin Umgestaltungen eines vorhandenen Objekts mit wesentlichen Eingriffen in Konstruktion oder Bestand, Modernisierungen, also bauliche Maßnahmen zur nachhaltigen Erhöhung des Gebrauchswertes eines Objekts, Instandsetzungen, mithin Maßnahmen zur Wiederherstellung des zum bestimmungsgemäßen Gebrauch geeigneten Zustandes (Soll-Zustandes) eines Objekts.

Hinweis: Die Auftraggeberin behält sich vor die Angaben zu den eingereichten Referenzprojekten beim Bewerber durch geeignete Maßnahmen (u.a. Kontaktaufnahme zum Ansprechpartner des Referenzobjekts) zu verifizieren.

Es werden ausschließlich abgenommene Referenzen gewertet, bei denen der Abschluss der Leistungserbringung (rechtsgeschäftliche Abnahme) nicht länger als 10 Jahre zurückliegt. Es gilt der Zeitraum von der rechtsgeschäftlichen Abnahme des Referenzobjektes bis zum Schlusstermin für den Eingang der Teilnahmeanträge.

Es sind zu den Referenzen folgende Angaben zu machen:

- Name des Auftraggebers,
- Referenzprojekt,
- Wert der Schlussrechnung,
- Zeitraum der Leistungserbringung,
- Auftraggeber ist Auftraggeber nach § 99 GWB
- Errichtung eines Gebäudes als Generalunternehmer/ Generalübernehmer,
- Errichtung eines Gebäudes im Bildungsbereich (Schule oder Hochschule).

Sollten mehr als die Höchstzahl der für die Angebotsaufforderung vorgesehenen Bewerber die Mindestanforderungen erfüllen, werden diese Referenzen anhand der nachstehenden Auswahlkriterien bepunktet. Nur Referenzen, die die Mindestkriterien erfüllen, können anhand der Auswahlkriterien Punkte erhalten. Sollten mehr als die vorgegebene Anzahl an Referenzen eingereicht werden, wird die Auftraggeberin diese anhand der Auswahlkriterien bewerten und die Referenzen, die die höchste Punktzahl erhalten, in der Auswahlentscheidung berücksichtigen.

Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Zahl von Bewerbern:

Generalunternehmer/ Generalübernehmer

Auswahlkriterium 1: Gebäude im Bildungsbereich

Besser bewertet werden Referenzen, die die vorgenannten Mindestanforderungen erfüllen und die Errichtung eines Gebäudes im Bildungsbereich (Schule oder Hochschule) zum Gegenstand haben.

- keine Referenz im Bildungsbereich Ausschluss
- eine Referenz im Bildungsbereich 0 Punkte
- zwei Referenzen im Bildungsbereich 5 Punkte
- drei Referenzen im Bildungsbereich 10 Punkte
- vier Referenzen im Bildungsbereich 15 Punkte
- fünf Referenzen im Bildungsbereich 20 Punkte

Finanzierungspartner

Auswahlkriterium 2: Höhe der Vorfinanzierung

Besser bewertet werden Referenzen, die die Errichtung (Neubau oder Sanierung) eines Gebäudes zur Nutzung durch einen öffentlichen Auftraggeber nach § 99 GWB und die Realisierung eines Modells als Investor in Vorfinanzierung von mindestens 5 Millionen Euro (netto), z.B. als Mietmodell, zum Gegenstand haben. Es werden alternativ auch Referenzen positiv im Rahmen dieses Auswahlkriteriums berücksichtigt, bei denen ein Finanzierungpartner die Errichtung (Neubau oder Sanierung) eines Gebäudes zur Nutzung durch einen öffentlichen Auftraggeber nach § 99 GWB eine Vorfinanzierung von mindestens 5 Millionen Euro (netto) geleistet hat.

- keine Referenz mit Vorfinanzierung von mindestens 5 Millionen Euro (netto) 0 Punkte
- eine Referenz mit Vorfinanzierung von mindestens 5 Millionen Euro (netto) 5 Punkte
- zwei Referenzen mit Vorfinanzierung von mindestens 5 Millionen Euro (netto) 10 Punkte
- drei Referenzen mit Vorfinanzierung von mindestens 5 Millionen Euro (netto) 15 Punkte

Es können 35 Punkte erreicht werden.

Gewichtung für den Zugang zur nächsten Stufe

Gewichtung (Punkte, genau)
35,00

Finanzierung

Rechtsform des Bieters

Bedingungen für den Auftrag

Bedingungen für den Auftrag

Angaben zu geschützten Beschäftigungsverhältnissen

Nein

Angaben zur reservierten Teilnahme

Angaben zur beruflichen Qualifikation

---

Angaben zur Sicherheitsüberprüfung