- Es müssen mindestens 2 wertungsfähige Referenzen eingereicht werden. Wertungsfähig sind nur Referenzen, die die folgenden Mindestanforderungen erfüllen:
-Gegenstand war die TA-Planung eines Bauprojekts (Neubau)
-Die Baukosten müssen mind. 900.000 EUR netto nach der Kostengruppe 400 der DIN 276 betragen haben.
-Die TA-Planung muss mind. die LPH 2 - 8 gem. § 55 HOAI umfassen. Die Abnahme der LPH 8 darf nicht vor dem 01.01.2018 liegen. Bei laufenden Referenzprojekten muss die LPH 8 zum Zeitpunkt des Ablaufs der Frist für die Einreichung der Teilnahmeanträge mind. 10 % erfüllt sein.
-zugelassen sind ausschließlich Referenzprojekte, welche unter Berücksichtigung deutscher Gesetzes- und Normvorgaben durchgeführt worden sind.
Für Referenzobjekte, die die Mindestanforderungen an die Wertbarkeit erfüllen und bei denen es sich um ein Projekt im Sicherheitsbereich (d.h. Feuerwehr, Rettungsdienst, Katastrophenschutz) handelt, erhält ein Bewerber Punkte. Es werden maximal 3 Referenzen berücksichtigt.
Je Referenz können 50 Punkte, bei maximal 3 zu berücksichtigen Referenzen, folglich höchstens 150 Punkte insgesamt erreicht werden.
Darüber hinaus erhält ein Bewerber Zusatzpunkte, für Referenzobjekte, die die Mindestanforderungen an die Wertbarkeit erfüllen, bei denen es sich um ein Projekt im Sicherheitsbereich (d.h. Feuerwehr, Rettungsdienst, Katastrophenschutz) handelt und bei denen die Abnahme der LPH 8 möglichst wenig lange zurückliegt. Es werden maximal 3 Referenzen berücksichtigt.
Je Referenz können maximal 50 Punkte, bei maximal 3 zu berücksichtigen Referenzen, folglich höchstens 150 Punkte insgesamt erreicht werden.
Insgesamt können maximal 300 Punkte erreicht werden. Die Auftraggeberin wird maximal diejenigen 3 Bieter zur Abgabe eines Angebotes auffordern, die die höchste Punktzahl anhand der 2 Auswahlkriterien erreichen: Bei Punktgleichstand ist maßgeblich für die Aufforderung zur Angebotsabgabe, welcher der Teilnahmeanträge die aktuelleren Referenzen zum Gegenstand hatte (Summe der Monate seit Abschluss der Leistungserbringung aus allen eingereichten Referenzen). Im Übrigen gilt § 75 Abs. 6 VgV.