Frankfurter Gründerfonds
VO: VgV Vergabeart: Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb Status: Veröffentlicht

Fristen

Fristen
20.11.2025
01.12.2025 10:00 Uhr

Adressen/Auftraggeber

Auftraggeber

Auftraggeber

Wirtschaftsförderung Frankfurt - Frankfurt Economic Development - GmbH
CXP4YNA5E55
Hanauer Landstr. 126-128
60314
Frankfurt
Deutschland
DE712
vergrechtassistenz-ffm@fps-law.de
069959573113

Angaben zum Auftraggeber

Von einer Kommunalbehörde kontrolliertes oder finanziertes öffentliches Unternehmen
Wirtschaftliche Angelegenheiten

Gemeinsame Beschaffung

Beschaffungsdienstleister

Adresse

FPS Rechtsanwaltsgesellschaft mbH & Co. KG
PR 1865
Eschersheimer Landstraße 25-27
60322
Frankfurt am Main
Deutschland
DE712
vergrechtassistenz-ffm@fps-law.de
+49 6995957-3113
Weitere Auskünfte
Rechtsbehelfsverfahren / Nachprüfungsverfahren

Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen erteilt

Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren

1. und 2. Vergabekammer bei dem Regierungspräsidium Darmstadt
t:06151126603
Wilhelminenstraße 1 - 3 (Wilhelminenhaus)
64283
Darmstadt
Deutschland
DE711
vergabekammer@rpda.hessen.de
+49 6151126-603
+49 6151125-816

Zuständige Stelle für Schlichtungsverfahren

Auftragsgegenstand

Klassifikation des Auftrags
Dienstleistungen

CPV-Codes

79411100-9
66000000-0
Umfang der Beschaffung

Kurze Beschreibung

Vergabe von Dienstleistungen zur Umsetzung des Frankfurter Gründerfonds

Beschreibung der Beschaffung (Art und Umfang der Dienstleistung bzw. Angabe der Bedürfnisse und Anforderungen)

Gesucht wird ein Auftragnehmer der die zentrale Federführung des Frankfurter Gründerfonds übernimmt und die zahlreichen damit einhergehenden Aufgaben.

Zum Hintergrund:

Der von der Wirtschaftsförderung Frankfurt im Auftrag der Stadt Frankfurt betriebene Gründerfonds ist seit seiner Einführung im Jahr 2010 eine tragende Säule der Frankfurter Gründungsförderung. Der Frankfurter Gründerfonds hat sich seitdem etabliert und ist nun ein fester Bestandteil der Gründungs- und Startup-Aktivitäten der Stadt Frankfurt am Main, der Wirtschaftsförderung Frankfurt und des Ökosystems Frankfurt-Rhein-Main. Im Jahr 2009 wurde der Grundstein für den Frankfurter Gründerfonds gelegt. Die damals in Auftrag gegebene Mikrofinanzstudie ergab, dass junge Unternehmen mit einer Finanzierungslücke für Kreditbedarfe konfrontiert waren. Auf dieser Basis wurde der Frankfurter Gründerfonds ins Leben gerufen. Das Projekt Frankfurter Gründerfonds wird aktuell operativ von einem externen Auftragnehmer (nachfolgend AN) ausgeführt und von der Wirtschaftsförderung Frankfurt GmbH als Auftraggeber (nachfolgend AG) verantwortet. Zudem ist eine professionelle Verwaltung notwendig, um Transparenz, Effizienz und Nachhaltigkeit sicherzustellen. Der AN, der mit der Verwaltung und Umsetzung des Fonds beauftragt wird, muss daher über fundierte Erfahrung im Bereich Anschubfinanzierung, Projekt- und Portfoliomanagement und im Idealfall in der Zusammenarbeit mit öffentlichen Institutionen verfügen. Weiterhin sind Kenntnisse im Risikomanagement, in der Begleitung von Gründerinnen und Gründern sowie in der Entwicklung geeigneter Monitoring- und Evaluationsinstrumente erforderlich. Der AN wird eng mit der Bürgschaftsbank Hessen sowie Kooperationsbanken zusammenarbeiten und Gründerinnen und Gründern ein bewährtes Finanzierungs- und Coachingmodell bieten.

Wesentlicher Teil des Erfolgsmodells ist nicht bloß die finanzielle Unterstützung der Gründungen, bei der die Wirtschaftsförderung Frankfurt 80 % der Bürgschaft übernimmt, sondern auch eine im Gründerfonds-Programm enthaltene umfangreiche Begleitung in Form von Coaching durch den Auftragnehmer während der gesamten Kreditlaufzeit.

Zusammengefasst erwartet der Auftraggeber vom neuen AN folgende Leistungen:
- Organisatorische Leistungen
- Information und Anfragenmanagement- Prüfung und Bearbeitung der Finanzierungsanfragen
- Betreuung/Begleitung Finanzierungsprojekte
- Maßnahmen Kreditausfälle, Frühwarnsystem
- Forderungseintreibung und Abwicklung- Reporting und Monitoring
- Marketing/Kommunikation
- Kooperation- und Community Netzwerkpflege

Umfang der Auftragsvergabe

0,10
EUR

Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems

Laufzeit in Monaten
34

zweimal um ein Jahr

2
Erfüllungsort(e)

Erfüllungsort(e)

---
Frankfurt
Deutschland
DE712

Weitere Erfüllungsorte

Zuschlagskriterien

Zuschlagskriterien

Bewertung erfolgt über prozentual gewichtete Kriterien

Zuschlagskriterium

Preis
Angebotspreis

siehe Vergabeunterlagen

Gewichtung
30,00

Zuschlagskriterium

Qualität
Projektteam

siehe Vergabeunterlagen

Gewichtung
20,00

Zuschlagskriterium

Qualität
Konzept zur Umsetzung

siehe Vergabeunterlagen

Gewichtung
50,00
Weitere Informationen

Angaben zu Mitteln der europäischen Union

Angaben zu KMU

Angaben zu Optionen

Zusätzliche Angaben

Verfahren

Verfahrensart

Verfahrensart

Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb

Angaben zum Verfahren

Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)

Besondere Methoden und Instrumente im Vergabeverfahren

Angaben zur Rahmenvereinbarung

Entfällt

Angaben zum dynamischen Beschaffungssystem

Entfällt

Angaben zur elektronischen Auktion

Angaben zur Wiederkehr von Aufträgen

Angaben zur Wiederkehr von Aufträgen

Strategische Auftragsvergabe

Strategische Auftragsvergabe

Gesetz über die Beschaffung sauberer Straßenfahrzeuge

Energieeffizienz-Richtlinie

Angaben zu elektronischen Arbeitsabläufen

Angaben zu elektronischen Arbeitsabläufen

Zulässig
Auftragsunterlagen

Sprache der Auftragsunterlagen

Deutsch
Sonstiges / Weitere Angaben

Kommunikationskanal


DTVP

https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4YNAMYY3

Einlegung von Rechtsbehelfen

Für die Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens vor der Vergabekammer gilt unter anderem § 160 GWB:

(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist dar-zulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.

Weitere Angaben

Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren

Anwendbarkeit der Verordnung zu drittstaatlichen Subventionen

Zusätzliche Informationen

Für die Abgabe des Teilnahmeantags verwenden Sie bitte das Formular "Teilnahmeantrag", das im Projektraum hinterlegt ist.

Die Auftraggeberin empfiehlt dringend, den Teilnahmeantrag mit angemessenem zeitlichen Vorlauf hochzuladen und eventuelle Restriktionen durch die bietereigene IT-Infrastruktur (Kapazität des zur Verwendung vorgesehenen Internetanschlusses, Firewalls, etc.) vorab zu prüfen.

Teilnahmeanträge

Anforderungen an Angebote / Teilnahmeanträge

Übermittlung der Angebote / Teilnahmeanträge

Anforderungen an die Form bei elektronischer Übermittlung

Sprache(n), in der (denen) Angebote / Teilnahmeanträge eingereicht werden können

Deutsch

Varianten / Alternativangebote

Elektronische Kataloge

Nicht zulässig

Mehrere Angebote pro Bieter

Nicht zulässig
Verwaltungsangaben

Nachforderung

Eine Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist nicht ausgeschlossen.

Es gilt § 56 VgV.

Die Vergabestelle behält sich gemäß § 56 Abs. 2 VgV vor, den Bietern unter Einhaltung der Grundsätze der Transparenz und der Gleichbehandlung kurzfristig aufzufordern, fehlende, unvollständige oder fehlerhafte unternehmensbezogene Unterlagen, insbesondere Eigenerklärungen, Angaben, Bescheinigungen oder sonstige Nachweise, nachzureichen, zu vervollständigen oder zu korrigieren, oder fehlende oder unvollständige leistungsbezogene Unterlagen nachzureichen oder zu vervollständigen.

Bedingungen

Ausschlussgründe

Ort der Angabe der Ausschlussgründe

Begrenzung der Bieter

Begrenzung der Bieter

3
3
Teilnahmebedingungen

Eignungskriterien / Ausschreibungsbedingungen

Eignungskriterium

Eintragung in das Handelsregister

Erklärung zur Eintragung im Handelsregister oder vergleichbar.Der/die entsprechende/n Auszug/Auszüge aus dem Handels-/Partnerschaftsregister ist/sind im Auftragsfall vorzulegen. Bei Unternehmen mit Sitz in Deutschland ist der Auszug aus dem Handels-/Partnerschaftsregister vorzulegen. Bei Unternehmen mit einer Niederlassung in einem anderen Mitgliedstaat der Europäischen Union ist ein Auszug aus dem jeweiligen Handels-/Partnerschaftsregister und die Bescheinigungen oder Erklärungen über die Berufsausübung in Anhang XI der Richtlinie 2014/24/EU vorzulegen.

Gewichtung für den Zugang zur nächsten Stufe

Eignungskriterium

Allgemeiner Jahresumsatz

Angabe des Gesamtumsatzes des Unternehmens in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren (2022 - 2024) in Euro netto, wenn in dem jeweiligen Geschäftsjahr ein Umsatz erwirtschaftet wurde. Eine Geschäftstätigkeit von mindestens 3 Geschäftsjahren ist nicht gefordert. Bei Bewerber-/ Bietergemeinschaften ist der Gesamtumsatz für die letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre von jedem Mitglied der Bewerber-/ Bietergemeinschaft anzugeben. Bei Bewerbergemeinschaften werden bei der Ermittlung des durchschnittlichen jährlichen Umsatzes die Jahresumsätze der Mitglieder der Bewerbergemeinschaft addiert.
-------
Der Bewerber muss über durchschnittlich einen Mindestnettojahresumsatz von 300.000 EUR verfügen.

Gewichtung für den Zugang zur nächsten Stufe

Eignungskriterium

Berufliche Risikohaftpflichtversicherung

Der Bewerber/ Bieter bzw. für die Mitglieder der Bewerber-/ Bietergemeinschaft der bevollmächtige Vertreter erklärt, dass im Auftragsfall eine Haftpflichtversicherung für Sach- und Vermögensschäden in marktüblicher Höhe bei einem in der EU zugelassenen Versicherer abgeschlossen wird. Im Falle einer Bewerbergemeinschaft ist eine solche Haftpflichtversicherung für jedes Mitglied abzuschließen.

Gewichtung für den Zugang zur nächsten Stufe

Eignungskriterium

Referenzen zu bestimmten Dienstleistungen

Es müssen vergleichbare Referenzen eingereicht werden. Vergleichbar sind nur Referenzen, die die folgenden Mindestanforderungen erfüllen:
- Mindestens eine Referenz über die Durchführung von Einschätzung und Evaluierung von Finanzplänen im Businessplan/Gründungskonzept von jungen Unternehmen und der Refinanzierbarkeit durch ermöglichte Finanzierungen
- Mindestens eine Referenz über die Durchführung vom finanzwirtschaftlicher und kreditmaterieller Betreuung und kontinuierlicher Prüfung von jungen Unternehmen
- Mindestens eine Referenz über die Durchführung von Portfolioverwaltung und Entwicklung sowie entsprechender Berichtserstellung und Datenaufbereitung UND
- Mindestens eine Referenz über die Durchführung eines Forderungsmanagements

Die Mindestanforderungen können sich ganz oder teilweise auf dasselbe Referenzprojekt beziehen. In diesem Fall ist eine integrierende Darstellung zulässig.

Es sind darüber hinaus folgende Angaben zu den Referenzen zu machen (Mindestbedingungen):
- Projekttitel
- Bezeichnung des Auftraggebers
- Zeitpunkt des Beginns und des Endes der Leistungserbringung - Der letzte Leistungstag einer Referenz darf nicht länger als 3 Jahre vor dem Ende der Frist für die Einreichung der Teilnahmeanträge liegen.
- Kurze Beschreibung des Projekts
- Angabe hinsichtlich des Auftragsvolumens
- Angabe ob die Referenz die Durchführung eines Projekts in Verbindung mit dem öffentlichen Sektor zum Gegenstand hatte
- Angabe des Konsortialpartners (sofern zutreffend)
- Mitteilung des erzielten Ergebnisses (soweit möglich)
- Art der Publikation / Veröffentlichung (sofern erfolgt)
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Für den Fall, dass mehr als 3 Bewerber die Mindestanforderungen erfüllen, werden die angegebenen Referenzen hinsichtlich ihres Maß an Vergleichbarkeit mit der Leistungsbeschreibung bewertet und bepunktet. Die Bepunktung mit bis zu 50 Punkten erfolgt wie folgt:
- Mindestens eine Referenz deckt alle 4 Bereiche ab. 40
- Mindestens eine Referenz deckt drei Bereiche ab: 30
- Mindestens eine Referenz deckt zwei Bereiche ab: 20
- Mindestens eine Referenz deckt nur ein Bereich ab: 10
- Keine vergleichbaren Referenzen: Ausschluss
Zusätzlich gibt es 10 Punkte, wenn die zu wertende Referenz die Durchführung eines Projekts in Verbindung mit dem öffentlichen Sektor zum Gegenstand hatte.

Gewichtung für den Zugang zur nächsten Stufe

Gewichtung (Punkte, genau)
50,00

Eignungskriterium

Durchschnittliche jährliche Belegschaft

Angaben der Zahl der durchschnittlich festangestellten Beschäftigten beszogen auf die letzten drei Kalenderjahre.

Gewichtung für den Zugang zur nächsten Stufe

Finanzierung

Rechtsform des Bieters

Bedingungen für den Auftrag

Bedingungen für den Auftrag

Während der Ausführung des Vertrags muss ein Standort in Frankfurt oder dem Rhein-Main-Gebiet bestehen. Dieser muss spätestens bis zum Projektbeginn geschaffen werden.

Angaben zu geschützten Beschäftigungsverhältnissen

Nein

Angaben zur reservierten Teilnahme

Angaben zur beruflichen Qualifikation

Erforderlich für das Angebot

Angaben zur Sicherheitsüberprüfung