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Verfahrensangaben

Erbringung von Sicherheits- und Ordnungsdiensten inklusive der Pfortendienste in ...

VO: VgV Vergabeart: Vergabebekanntmachung Status: Veröffentlicht

Adressen/Auftraggeber

Auftraggeber

Auftraggeber

Alte Oper Frankfurt Konzert- und Kongresszentrum GmbH
DE 114 236 275
Opernplatz 1
60313
Frankfurt am Main
Deutschland
DE712
FPS Rechtsanwaltsgesellschaft mbH & Co. KG
a.schneider@fps-law.de
+49 69 95957 3113

Angaben zum Auftraggeber

Öffentliches Unternehmen
Freizeit, Sport, Kultur und Religion

Gemeinsame Beschaffung

Beschaffungsdienstleister
Weitere Auskünfte
Rechtsbehelfsverfahren / Nachprüfungsverfahren

Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen erteilt

Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren

1. und 2. Vergabekammer bei dem Regierungspräsidium Darmstadt
t:06151126603
Wilhelminenstraße 1 - 3 (Wilhelminenhaus)
64283
Darmstadt
Deutschland
DE711
vergabekammer@rpda.hessen.de
+49 6151126-603
+49 6151125-816

Zuständige Stelle für Schlichtungsverfahren

Auftragsgegenstand

Klassifikation des Auftrags
Dienstleistungen

CPV-Codes

79992000-4
Umfang der Beschaffung

Kurze Beschreibung

Die Alte Oper Frankfurt Konzert- und Kongress GmbH betreibt das
Gebäude der Alten Oper Frankfurt (AOF) am Opernplatz in Frankfurt als Konzert- und Kongresshaus. Zum geordneten und sicheren Ablauf der Veranstaltungen in der AOF werden insbesondere Sicherheits- und Bewachungsdienste (inkl. Pfortendienst, der in
seiner wichtigen Schnittstellenfunktion für das gesamte Haus u.a. sowohl Empfangs- als auch Sicherheits- und Bewachungsaufgaben übernimmt) sowie ein Ordnungsdienst benötigt. Neben den Eigenveranstaltungen der AOF wird das Haus auch zur Durchführung sog. Fremdveranstaltungen vermietet. Das Veranstaltungsspektrum reicht von Symphoniekonzerten, Liederabenden, Klavierrecitals, Chorveranstaltungen, Veranstaltungen für Kinder und Familien über Musicals, Popkonzerte, Kabarett bis hin zu großen internationalen Kongressen, Tagungen und Bällen.

Beschreibung der Beschaffung (Art und Umfang der Dienstleistung bzw. Angabe der Bedürfnisse und Anforderungen)

Siehe dazu Ziffer 5.1. der Vorinformation.

Umfang der Auftragsvergabe

EUR
0,01
EUR

Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems

Beginn / Ende
01.05.2026
31.05.2036

Verlängerung der Vertragslaufzeit dreimalig um jeweils zwei Jahre

3
Erfüllungsort(e)

Erfüllungsort(e)

---
Opernplatz 1
60313
Frankfurt am Main
Deutschland
DE712

Siehe dazu Ziffer 5.1.2. der Vorinformation.

Weitere Erfüllungsorte

Zuschlagskriterien

Zuschlagskriterien

Bewertung erfolgt über prozentual gewichtete Kriterien

Zuschlagskriterium

Qualität
Organisations- und Umsetzungskonzepte

Organisations- und Umsetzungskonzepte

Gewichtung
40,00

Zuschlagskriterium

Preis
Preis

Angebotsgesamtpreis und Stundenverrechnungssätze

Gewichtung
60,00
Weitere Informationen

Angaben zu Mitteln der europäischen Union

Angaben zu Optionen

Zusätzliche Angaben

Verfahren

Verfahrensart

Verfahrensart

Nichtoffenes Verfahren

Angaben zum Verfahren

ACHTUNG: Es handelt sich wie in der Vorinformation unter Ziffer 2.1. beschrieben um ein NICHTOFFENES VERFAHREN. Die vorliegende Angabe zur Verfahrensart "Verhandlungsverfahren ohne Aufruf zum Wettbewerb" ist nur systembedingt. Es handelt sich hierbei nun um die Angebotsrunde.

Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)

Angaben zur Beendigung des Aufrufs zum Wettbewerb in Form einer Vorinformation

Besondere Methoden und Instrumente im Vergabeverfahren

Angaben zur Rahmenvereinbarung

Entfällt

Angaben zum dynamischen Beschaffungssystem

Entfällt

Angaben zur elektronischen Auktion

Strategische Auftragsvergabe

Strategische Auftragsvergabe

Gesetz über die Beschaffung sauberer Straßenfahrzeuge

Energieeffizienz-Richtlinie

Sonstiges / Weitere Angaben

Einlegung von Rechtsbehelfen

Für die Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens vor der Vergabekammer gelten u. a. die §§ 160 f. GWB. Diese haben folgenden Wortlaut:
"§ 160 Einleitung, Antrag
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist dar-zulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.

§ 161 Form, Inhalt
(1) Der Antrag ist schriftlich bei der Vergabekammer einzureichen und unverzüglich zu begründen. Er soll ein bestimmtes Begehren enthalten. Ein Antragsteller ohne Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt, Sitz oder Geschäftsleitung im Geltungsbereich dieses Gesetzes hat einen Empfangsbevollmächtigten im Geltungsbereich dieses Gesetzes zu benennen.
(2) Die Begründung muss die Bezeichnung des Antragsgegners, eine Beschreibung der behaupteten Rechtsverletzung mit Sachverhaltsdarstellung und die Bezeichnung der verfügbaren Beweismittel enthalten sowie darlegen, dass die Rüge gegenüber dem Auftraggeber erfolgt ist; sie soll, soweit bekannt, die sonstigen Beteiligten benennen."

Ferner wird auf die Frist gemäß § 135 Abs. 2 GWB hingewiesen. Hiernach kann die Unwirksamkeit eines öffentlichen Auftrags wegen eines Verstoßes gegen § 134 GWB (Informations- und Wartepflicht) oder wegen einer Vergabe ohne vorheriger Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der EU nur in einem Nachprüfungsverfahren festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der EU bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der EU.

Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren

Anwendbarkeit der Verordnung zu drittstaatlichen Subventionen

Zusätzliche Informationen

Für die Eignungskriterien siehe Ziffer. 5.1.9. der Vorinformation.

Die Vergabestelle macht von der Möglichkeit, die Anzahl der geeigneten Bewerber / Bewerbergemeinschaften zu begrenzen. Für die Auswahlkriterien siehe Ziffer 5.1.6. der Vorinformation.

Ergebnis

Allgemeine Angaben

Gewinnerauswahl

Es wurde mindestens ein Gewinner ermittelt.
Angaben zu den Angeboten

Anzahl der eingegangenen Angebote / Teilnahmeanträge

1
1

Größe der Unternehmen

Herkunft der Unternehmen

Überprüfung der Angebote

Angaben zum Auftrag

Angaben zum Wert des Auftrags

EUR
EUR

Angaben zur Rahmenvereinbarung

EUR
EUR
Beschaffung sauberer Straßenfahrzeuge

Gesetz über die Beschaffung sauberer Straßenfahrzeuge

Energieeffizienz-Richtlinie

Vertrag

Allgemeine Angaben

Allgemeine Angaben

1
Bezuschlagte Wirtschaftsteilnehmer

Name und Anschrift des Hauptauftragnehmers

Bewachungsinstitut Eufinger GmbH
DE114126795
Großunternehmen
Hanauer Landstraße 328-330
60314
Frankfurt
Deutschland
DE712
vertrieb@eufinger.de
Nein
Deutschland
Vergabe von Unteraufträgen

Vergabe von Unteraufträgen

Nein
Angaben zum Auftrag

Informationen zum Vertragsabschluss

13.01.2026
26.01.2026

Angaben zum Wert des Auftrags

0,01
EUR

Angaben zum Angebot

1
---

Angaben zur Rahmenvereinbarung