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Verfahrensangaben

Generalplanungsleistung Busdepot Frankfurt am Main Ost

VO: SektVO Vergabeart: Vergabebekanntmachung Status: Veröffentlicht

Adressen/Auftraggeber

Auftraggeber

Auftraggeber

Stadtwerke Frankfurt am Main Holding GmbH
DE 174568123
Kurt-Schumacher-Str.8
60311
Frankfurt am Main
Deutschland
DE712
FPS Rechtsanwaltsgesellschaft mbH & Co. KG
a.schneider@fps-law.de
069-959573113

Angaben zum Auftraggeber

Von einer Kommunalbehörde kontrolliertes oder finanziertes öffentliches Unternehmen
---
Städtische Eisenbahn-, Straßenbahn-, Oberleitungsbus- oder Busdienste

Gemeinsame Beschaffung

Beschaffungsdienstleister
Weitere Auskünfte
Rechtsbehelfsverfahren / Nachprüfungsverfahren

Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen erteilt

Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren

1. und 2. Vergabekammer bei dem Regierungspräsidium Darmstadt
t:06151126603
Wilhelminenstraße 1 - 3 (Wilhelminenhaus)
64283
Darmstadt
Deutschland
DE711
vergabekammer@rpda.hessen.de
+49 6151126-603
+49 6151125-816

Zuständige Stelle für Schlichtungsverfahren

Auftragsgegenstand

Klassifikation des Auftrags
Dienstleistungen

CPV-Codes

71000000-8
Umfang der Beschaffung

Kurze Beschreibung

Vergabe von Generalplanungsleistungen für die Erreichung des Busdepot Frankfurt Ost

Beschreibung der Beschaffung (Art und Umfang der Dienstleistung bzw. Angabe der Bedürfnisse und Anforderungen)

Die Stadtwerke Frankfurt Holding (SWFH) wird im Stadtteil Frankfurt-Seckbach ein Busdepot für bis zu 39 Elektrobusse errichten. Neben dem Carport zum Abstellen und Laden der Elektrobusse wird eine Durchlaufwartungshalle für einfache Wartungs- und Reinigungsarbeiten sowie ein 2-geschossiges Dispositionsgebäude mit Aufenthaltsräumen und Büroflächen errichtet. Das Grundstück im Gewerbegebiet hat eine Größe von ca. 6.300 qm. Die Fertigstellung und Inbetriebnahme des neuen Busdepots soll 02/2028 erfolgen.

Das Grundstück ist derzeit noch mit Produktions- und Verwaltungsgebäuden bebaut. Die Bebauung ist abzubrechen. Das Grundstück ist als Altlast eingestuft. Umwelttechnische Voruntersuchungen zum Grundstück weisen lokale Bodenverunreinigungen aus.

Gegenstand des hier zu vergebenden Auftrags sind die Generalplanungsleistungen zur Baufeldfreimachung (einschl. Altlastenbehandlung) und zur Errichtung des Busdepots. Die Generalplanungsleistungen umfassen:
- Objektplanung Gebäude und Innenräume
- Tragwerksplanung
- Technische Ausrüstung
- Brandschutz
- Bauphysik - Wärmeschutz und Energiebilanzierung
- Bauphysik - Schallschutz
- Verkehrsanlagen
- Freianlagen
- Vermessung
- Geotechnik
- SiGeKo
- Planungsbereich Altlasten und Bodenverunreinigungen
Die Planungsleistungen umfassen die LPH. 1 (Grundlagenermittlung) bis LPH. 8 (Objektüberwachung). Die Leistungen enthalten Grund- sowie Besondere Leistungen.

Die Beauftragung erfolgt stufenweise. Leistungsstufe 1 (Baufeldfreimachung) sowie Leistungsstufe 2 (Planung Neubau) werden gemeinsam beauftragt, die Leistungsstufen 3 (Ausführungsvorbereitung Neubau) und 4 (Ausführung Neubau) können von der AG abgerufen werden.

Umfang der Auftragsvergabe

1,00
EUR
1,00
EUR

Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems

Laufzeit in Monaten
25
Erfüllungsort(e)

Erfüllungsort(e)

---
60388
Frankfurt am Main
Deutschland
DE712

Weitere Erfüllungsorte

Zuschlagskriterien

Zuschlagskriterien

Bewertung erfolgt über prozentual gewichtete Kriterien

Zuschlagskriterium

Preis
Preis

Wir verweisen auf 6.2. der Aufforderung zur Angebotsabgabe

Gewichtung
60,00

Zuschlagskriterium

Qualität
Projektteam

Wir verweisen auf 6.1. der Aufforderung zur Angebotsabgabe

Gewichtung
40,00
Weitere Informationen

Angaben zu Mitteln der europäischen Union

Angaben zu Optionen

- Technische Unterstützung des AG bei der Durchsetzung von Ansprüchen des AG gegen die weiteren am Projekt Beteiligten (außergerichtlich oder gerichtlich) nach Schlussabnahme der Leistungen des AN.

- Technische Unterstützung des AG bei der Abwehr unberechtigter Forderungen der weiteren am Projekt Beteiligten (außergerichtlich oder gerichtlich) über den vertraglich geschuldeten Umfang hinaus.

Siehe hierzu auch § 6 des Vertrages.

Zusätzliche Angaben

Verfahren

Verfahrensart

Verfahrensart

Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb

Angaben zum Verfahren

Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)

Angaben zur Beendigung des Aufrufs zum Wettbewerb in Form einer Vorinformation

Besondere Methoden und Instrumente im Vergabeverfahren

Angaben zur Rahmenvereinbarung

Entfällt

Angaben zum dynamischen Beschaffungssystem

Entfällt

Angaben zur elektronischen Auktion

Strategische Auftragsvergabe

Strategische Auftragsvergabe

Gesetz über die Beschaffung sauberer Straßenfahrzeuge

Energieeffizienz-Richtlinie

Internationales Beschaffungsinstrument

Sonstiges / Weitere Angaben

Einlegung von Rechtsbehelfen

Für die Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens vor der Vergabekammer gelten u. a. die §§ 160 f. GWB. Diese haben folgenden Wortlaut:
"§ 160 Einleitung, Antrag
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist dar-zulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.

§ 161 Form, Inhalt
(1) Der Antrag ist schriftlich bei der Vergabekammer einzureichen und unverzüglich zu begründen. Er soll ein bestimmtes Begehren enthalten. Ein Antragsteller ohne Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt, Sitz oder Geschäftsleitung im Geltungsbereich dieses Gesetzes hat einen Empfangsbevollmächtigten im Geltungsbereich dieses Gesetzes zu benennen.
(2) Die Begründung muss die Bezeichnung des Antragsgegners, eine Beschreibung der behaupteten Rechtsverletzung mit Sachverhaltsdarstellung und die Bezeichnung der verfügbaren Beweismittel enthalten sowie darlegen, dass die Rüge gegenüber dem Auftraggeber erfolgt ist; sie soll, soweit bekannt, die sonstigen Beteiligten benennen."

Ferner wird auf die Frist gemäß § 135 Abs. 2 GWB hingewiesen. Hiernach kann die Unwirksamkeit eines öffentlichen Auftrags wegen eines Verstoßes gegen § 134 GWB (Informations- und Wartepflicht) oder wegen einer Vergabe ohne vorheriger Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der EU nur in einem Nachprüfungsverfahren festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der EU bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der EU.

Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren

Anwendbarkeit der Verordnung zu drittstaatlichen Subventionen

Zusätzliche Informationen

Mit dem Teilnahmeantrag einzureichen sind:
1. Folgende Eigenerklärung:
- Eigenerklärung, dass Ausschlussgründe nach §§ 123, 124 GWB nicht vorliegen. Für die geforderten Erklärungen ist der den Vergabeunterlagen beigefügte Teilnahmeantrag zu verwenden, soweit mit dem Angebot keine Einheitliche Europäische Eigenerklärung vorgelegt wird. Sofern eine allgemeine Präqualifikation (PQ) die geforderten Eignungsnachweise inhaltlich abdeckt, kann die entsprechende Angabe durch Verweis auf die PQ ersetzt werden. Weitere Angaben, die nicht von der PQ erfasst sind, müssen gesondert unter Verwendung des Formblattes Eigenerklärung Eignung getätigt werden.
- Eigenerklärung zum LKSG
- Eigenerklärung Mindestlohn
- Eigenerklärung Verordnung zur Einführung einer Ersatzbaustoffverordnung, zur Neufassung der Bundes-Bodenschutz- und Altlastenverordnung und zur Änderung der Deponieverordnung und der Gewerbeabfallverordnung
2. Verpflichtungserklärung zu Tariftreue und Mindestlohn bei öffentlichen Aufträgen unter Berücksichtigung der Vorgaben des Hessischen Vergabe- und Tariftreuegesetz (HVTG) vom 12. Juli 2021
3. Eigenerklärung zu Artikel 5k Absatz 1 der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 in der Fassung der zum Zeitpunkt der Bekanntmachung aktuellen Fassung
4. Bietergemeinschaften
Bietergemeinschaften sind zugelassen und werden wie Einzelbieter behandelt, § 50 Abs. 2 SektVO. Einer Bietergemeinschaft können maximal drei Wirtschaftsteilnehmer angehören. Sofern Bietergemeinschaften in den Vergabeunterlagen nicht ausdrücklich genannt werden, sind unter dem Begriff Bieter auch Bietergemeinschaften zu verstehen. Die nachträgliche Bildung von Bietergemeinschaften aus zur Angebotsabgabe aufgeforderten Bietern/Bietergemeinschaften führt in jedem Fall zwingend zum Angebotsausschluss.
5. Nachforderung fehlender/fehlerhafter Erklärungen/Nachweise:
Die Auftraggeberin behält es sich vor - sofern vergaberechtlich zulässig- fehlende oder unvollständige Unterlagen nachzufordern. Ein Anspruch hierauf besteht nicht.
6. Eignungsleihe: Für den Fall, dass Bieter zum Nachweis der eigenen Eignung auf die Ressourcen/Mittel von dritten Unternehmen verweisen, ist das Formblatt "Verzeichnis der Leistungen / Kapazitäten anderer Unternehmen" und/oder "Verpflichtungserklärung anderer Unternehmen" zu verwenden.
7. Die Auftraggeberin behält sich vor, bereits auf Grundlage der eingereichten ersten verbindlichen Angebote unter Verwendung der in der Angebotsaufforderung genannten Kriterien und deren Gewichtung den Kreis der Bieter, mit denen weiterführende Verhandlungsgespräche durchgeführt werden, festzulegen. Bieter, die auf Grund dieser Zwischenwertung keinen erfolgversprechenden Rang einnehmen, werden nicht mehr zu den Verhandlungsgesprächen eingeladen und erhalten hierüber eine schriftliche Mitteilung.
8. Die elektronische Einreichung des Teilnahmeantrages samt Anlagen muss bis zum 16.12.2025 um 12 Uhr über das Bietertool des DTVP erfolgen. Bewerberfragen dürfen bis zum 05.12.2025 über das Kommunikationstool des DTVP gestellt werden. Die Auftraggeberin behält sich vor, später eingehende Nachrichten nicht zu beantworten. Die Auftraggeberin empfiehlt dringend, die Angebote mit angemessenem zeitlichen Vorlauf hochzuladen und eventuelle Restriktionen durch die bietereigene IT-Infrastruktur (Kapazität des zur Verwendung vorgesehenen Internetanschlusses, Firewalls, etc.) vorab zu prüfen.

Ergebnis

Allgemeine Angaben

Gewinnerauswahl

Es wurde mindestens ein Gewinner ermittelt.
Angaben zu den Angeboten

Anzahl der eingegangenen Angebote / Teilnahmeanträge

2
2
7

Größe der Unternehmen

Herkunft der Unternehmen

Überprüfung der Angebote

Angaben zum Auftrag

Angaben zum Wert des Auftrags

EUR
EUR

Angaben zur Rahmenvereinbarung

EUR
EUR
Beschaffung sauberer Straßenfahrzeuge

Gesetz über die Beschaffung sauberer Straßenfahrzeuge

Energieeffizienz-Richtlinie
Internationales Beschaffungsinstrument

Vertrag

Allgemeine Angaben

Allgemeine Angaben

1
Generalplanervertrag
Bezuschlagte Wirtschaftsteilnehmer

Name und Anschrift des Hauptauftragnehmers

Schüßler-Plan Ingenieurgesellschaft mbH
DE 114213030
Großunternehmen
Hanauer Landstrasse 211
60314
Frankfurt am Main
Deutschland
DE712
vergabe-frankfurt@schuessler-plan.de
+49699688570
+496996885799
Nein
Deutschland
Vergabe von Unteraufträgen

Vergabe von Unteraufträgen

Nein
Angaben zum Auftrag

Informationen zum Vertragsabschluss

26.03.2026
08.04.2026

Angaben zum Wert des Auftrags

1,00
EUR

Angaben zum Angebot

1
---

Angaben zur Rahmenvereinbarung