Präqualifizierte Unternehmen führen den Nachweis der Eignung durch den Eintrag in die Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e.V. (Präqualifikationsverzeichnis) und ggf. ergänzt durch geforderte auftragsspezifische Einzelnachweise. Bei Einsatz von Nachunternehmen ist auf gesondertes Verlangen nachzuweisen, dass diese präqualifiziert sind oder die Voraussetzung für die Präqualifikation erfüllen, ggf. ergänzt durch geforderte auftragsspezifische Einzel-nachweise.
Nicht präqualifizierte Unternehmen haben als vorläufigen Nachweis der Eignung mit dem Angebot die ausgefüllte "Eigenerklärung zur Eignung" vorzulegen.
Mit dem Angebot sind einzureichen:
1. Umsatz des Unternehmens in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren, soweit er Bauleistungen und andere Leistungen betrifft, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind unter Einschluss des Anteils bei gemeinsam mit anderen Unternehmen ausgeführten Leistungen.
2. Eintragung in das Berufsregister des Sitzes oder Wohnsitzes.
3. Erklärung, das in den letzten 5 Kalenderjahren vergleichbare Leistungen ausgeführt wurden
4. Erklärung, dass die für die Ausführung der Leistungen erforderlichen Arbeitskräfte zur Verfügung stehen.
Falls das Angebot in die engere Wahl kommen sollte, könnten in besonderen Ausnahmefällen, in denen dies durch den Gegenstand des Auftrags gerechtfertigt ist, sowie in begründeten Einzelfällen Eignungsnachweise gefordert werden. Dies könnten insbesondere folgende Nachweise sein:
a. eine Bestätigung eines vereidigten Wirtschaftsprüfers/Steuerberaters oder entsprechend testierte Jahresabschlüsse oder entsprechend testierte Gewinn- und Verlustrechnungen,
b. für 3 Referenzen je eine Referenzbescheinigung
c. die Zahl der in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren jahresdurchschnittlich beschäftigten Arbeitskräfte gegliedert nach Lohngruppen mit extra ausgewiesenem Leitungspersonal angeben,
d. Gewerbeanmeldung, Handelsregisterauszug, Eintragung in der Handwerksrolle oder bei der Industrie- und Handelskammer
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Mindestanforderungen an die Eignung:
Zertifizierung GW 381 oder das "Gütezeichen Kanalbau" oder mind. 3 Referenzen die mit dem Auftrag vergleichbar sind. Vergleichbar sind nur solche Referenzen, die den öffentlichen Kanal- und Wasserleitungsbau zum Inhalt haben.
Werden diese Anforderungen nicht erfüllt, wird das Angebot vom weiteren Verfahren ausgeschlossen.
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